Ein Akt der Gerechtigkeit

Alles was in den Zeitraum nach der Wende gehört. Das Zusammenwachsen von zwei grundverschiedenen Systemen, Probleme, Erwartungen, Empfindungen usw.

Re: Ein Akt der Gerechtigkeit

Beitragvon augenzeuge » 8. Oktober 2010, 20:36

ABV hat geschrieben:Da sage nun noch einer das es vor bundesdeutschen Gerichten keine Gerechtigkeit gibt.
Gruß an alle
Uwe


Genau, Uwe. Ist doch mal ein schönes Beispiel.....

Bitte zur Kenntnis an die entsprechenden zweifelnden User im AF weiterleiten...... [grins]
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Re: Ein Akt der Gerechtigkeit

Beitragvon karl143 » 10. Oktober 2010, 14:53

Hallo Uwe,
es ist nicht nur ein Beispiel für die unabhängige Justiz. Es geht mMn auch nicht, was der Täter (der beleidigende) dort veranstaltet hat. Wenn er auf die Vergangenheit des anderen aufmerksam machen will, dann nicht mit Beleidigungen. Das Eine hebelt ja nicht das Andere aus. Das wäre dann eine Art Vogelfreiheit, oder Selbstjustiz welche es auch nicht geben darf. Ich nehme mal an, das der Finger sich nach der Geldstrafe nicht mehr streckt....
karl143
 

Re: Ein Akt der Gerechtigkeit

Beitragvon Berliner » 16. Oktober 2010, 04:44

Hallo Uwe, vielen Dank. [knuddel]

ich mag Deine Geschichten sehr... [heart]

ABV hat geschrieben:Ehemalige MfS-Mitarbeiter haben es vor bundesdeutschen Gerichten nicht immer leicht. Die Gründe möchte ich jetzt nicht erörtern und auch nicht ob die erlebten Ungerechtigkeiten nur gefühlt oder tatsächlich real sind. Folgende Begebenheit aus Frankfurt (Oder) könnte Justizia auch in den Augen früherer MfS-Mitarbeiter etwas milder erscheinen lassen:
Der mit seinen neunundsiebzig Jahren noch sehr rüstige Herr X, stand früher im Diensten der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Frankfurt (Oder). Dort arbeitete er bis 1989 als Vernehmer. Herr X liebte es in Frankfurts Innenstadt, besonders im sehr belebten Bereich des Oderturms, einem Geschäfts und Bürogebäudes mitten in Frankfurt (Oder), spazierenzugehen. Hier kreuzten sich seine Wege desöfteren mit denen des Herrn Y, einem ebenfalls über siebzigjährigen,strammen CDU-Wähler, der nichts mit der früheren DDR und /oder dem MfS am Hut hat. Y hielt mit seiner Meinung nicht hinter dem berühmten Berg. Da er von der früheren Funktion des Herrn X "Wind bekam", beschimpfte er ihn mehrfach als "Stasispitzel" und " Nervenkranken Hund". Als "Tagesgruß" wählte Y gegenüber X nicht selten den ausgestreckten Mittelfinger, was dieser zwar nicht nett fand, aber zunächst ignorierte. Eines Abends platzte X angesichts einer weiteren Schimpfkanonade nun doch der Kragen. Er erstatte Strafanzeige wegen Beleidigung gegen Y. Es gab auch einige Augen und Ohrenzeugen der Vorfälle, welche sich bereitwillig als Zeugen zur Verfügung stellten. Und das obwohl auch sie von der Vergangenheit des X wußten. Nun könnten einige gleich wieder Rückschlüsse auf die "unbelehrbaren" Frankfurter ziehen. Aber niemand hat das Recht einen anderen in der Öffentlichkeit zu beschimpfen und zu beleidigen. Das sahen Staatsanwalt und Richer in dieser Woche vor dem Amtsgericht Frankfurt(Oder genauso. Herr Y muss nun tausend Euro von seiner Rente an die Staatskasse wegen Beleidigung zahlen.
Da sage nun noch einer das es vor bundesdeutschen Gerichten keine Gerechtigkeit gibt.


gab es auch Faelle, wo ehemalige MfS-Mitarbeiter nach der Wende Personen aussuchten, die sie iMn in der DDR geschadet hatten ? [denken]

Danke, [hallo]
Duane
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