Spartacus hat geschrieben:@Dille,
kann ich mir bei Dir auch nicht so richtig erklären, aber gut das du es eingestellt hast. In den
einschlägigen Foren wird von Verlusten von bis zu 300 Euro / Monat berichtet, aber es wird
halt nichts belegt.
Und warum ging da einer bis vor`s Bundesverfassungsgericht, wenn alles seine Richtigkeit hat?
Würde doch keinen Sinn machen.
LG
Sparta
Der zur Verfassungsbeschwerde notwendige Spendenbeitrag ist erreicht. Es ist ein fünfstelliger Eurobetrag!
Wir danken allen, die sich daran beteiligt haben. Sollte das Bundesverfassungsgericht noch ergänzende Auskünfte vom Anwalt des Beschwerdeführers anfordern, wird ein erneuter Spendenaufruf veröffentlicht werden.
Spartacus hat geschrieben:Und warum ging da einer bis vor`s Bundesverfassungsgericht, wenn alles seine Richtigkeit hat?
tom-jericho hat geschrieben:@ Dille
Kannst Du mir bitte mal kurz den Begriff "C-Ausweis" erklären?
pentium hat geschrieben:Uno Momento, gerade gefunden, es gibt ja eine Vertrauensschutzregelung
Für Übersiedler aus der ehemaligen DDR, die bereits am 18. Mai 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten, sollte es aus Gründen des Vertrauensschutzes bei der Anwendung des FRG verbleiben, wenn deren Rente vor dem 1. Januar 1996 begann.
Durch das Rentenüberleitungs- Ergänzungsgesetz vom 24. Juni 1993 wurde die vorgenannte Vertrauensschutzregelung rückwirkend zum 1. Januar 1992 dahingehend geändert, dass diese nicht mehr auf den – sich eher nach Zufall ergebenden – Zeitpunkt des tatsächlichen Rentenbeginns bezogen ist, sondern für alle Versicherten gilt, die vor dem 1. Januar 1937 geboren sind und damit bei Inkrafttreten des einheitlichen Rentenrechts nach dem SGB VI bereits das 55. Lebensjahr vollendet hatten.
mfg
pentium
ratata hat geschrieben:..... kannst dich doch freuen was du uns hier zeigst .
Dille hat geschrieben:Was der C- Ausweis aber mit Rentenansprüchen zu tun haben könnte, ist mir nicht klar -- ich habe den nie in irgendwelche Rentenangelegenheiten verwurschtelt !
Gruß, Dille
Dille hat geschrieben:ratata hat geschrieben:.....
@Ostlandritter --- Vertrauensbruch, gut und schön. Für mich steht aber die Frage im Raum (noch unbeantwortet), was wäre denn die Konsequenz ?? Wie wollte man denn einem Rentner aus der Ex- DDR (der nicht kurz vor Toresschluß geflüchtet ist) erklären, warum sein Ex- Nachbar (der noch im August 1989 flüchtete), für die gleiche Arbeit 300,- €/ Monat mehr Rente bekommt (um bei @Sparta's Beispiel mit den "bis zu 300,- €" weniger zu bleiben) ??
Ich ducke mich auch gleich weg -- aber EIGENTLICH wäre es schon immer gerechter gewesen, allen Flüchtlingen ihre DDR- Rentenanrechte so wie nach dem RÜG umzurechnen, also den DDR- Verdienst im Verhältnis der unterschiedlichen Durchschnittesverdienste aufzuwerten, und daraus dann die Rentenpunkte.
Um aber auch gleich allen den Wind aus den Segeln zu nehmen, die da genüßlich den "Abwerbeeffekt" des Fremdrentengesetzes wittern -- daran hat wohl kein DDR- Flüchtling als Beweggrund gedacht !
Gruß, Dille
Mein eigentliches Anliegen ist aber, endgültig mit der Mär aufzuräumen, daß auch in der alten Bundesrepublik zurückgelegte Versicherungs- und Beitragszeiten plötzlich (für Flüchtlinge/ Übersiedler) nach RÜG neu bewertet wurden/ werden, es geht nur um die noch in der DDR verbrachte Zeit --- versprichst' mir das @Sparta ??
Spartacus hat geschrieben:,,,,,ich bitte noch um etwas Geduld, bin da am abklären.
........ Dein Fall ist nämlich gewissermaßen nicht repräsentativ, nicht der Durchschnitt halt.
Dille hat geschrieben:Spartacus hat geschrieben:,,,,,ich bitte noch um etwas Geduld, bin da am abklären.
........ Dein Fall ist nämlich gewissermaßen nicht repräsentativ, nicht der Durchschnitt halt.
Und noch ein ärgerliches Wort : Du schreibst daß viele denken man würde Rentenbeiträge in einen Topf einzahlen usw. --- nein, es ist schon weitverbreitete Erkenntnis, daß es ein Umlagesystem ist. Aber nichtsdestotrotz -- die erworbenen Rentenansprüche kommen schon in "einen Topf", also je mehr ich im Arbeitsleben zum Rentensystem beitrage, desto mehr eigene Ansprüche sammle ich in "meinem Topf" (deren Wertigkeit dann den Zeitläuften unterliegt..)
Das soll aber nur eine vorsorgliche Anmerkung für möglicherweise folgende Ost-/ West- Diskussionen sein, mir geht es im Augenblick mehr darum, daß Du also dem Normalbürger Unkenntnis der Funktionsweise des Rentensystems unterstellst, aber andererseits postulierst, daß bundesdeutsche Abwerbepropaganda sich dieser Argumentation bedient hätte (diese Anmerkung hatte ich eher aus der Ecke eines alt- ägyptischen Gottähnlichen erwartet). Nein @Ostlandritter, ich bin im Alter von 27 Jahren durch Sumpf und Maisfelder gekrochen, durch Drau und Mur geschwommen -- mit wirklich keinem Gedanken habe ich abgewogen, wie wer welche meiner Rentenansprüche wohl berücksichtigen würde --- völliger, völliger Quatsch (mit Verlaub) ! Ich habe mich nie, nie im Alter von 27 Jahren bei der Überlegung, wo ich mein weiteres Leben gestalten möchte, von "Rentenfragen" leiten/ beeinflussen lassen !!
(Ironischerweise sah dies in der DDR etwas anders aus : "...Junge, 2009 kanns'te vielleicht auch mal in die Alpen fahren...", so mancher Gedanke mit 27 !)
Gruß, Dille
Volker Zottmann hat geschrieben:Unsere abwandernden Kinder erarbeiten oft genug das Bruttosozialprodukt beispielsweise in Bayern. Ich empfinde es als gesamtdeutsche Schande, dass 25 Jahre nach Mauerfall immer noch die Ungerechtigkeiten rentenrechtlich überwiegen.
Ostlandritter hat geschrieben:@Dille
Sorry , ich verstehe Deine Verärgerung nicht so ganz
Dille hat geschrieben:Volker Zottmann hat geschrieben:Unsere abwandernden Kinder erarbeiten oft genug das Bruttosozialprodukt beispielsweise in Bayern. Ich empfinde es als gesamtdeutsche Schande, dass 25 Jahre nach Mauerfall immer noch die Ungerechtigkeiten rentenrechtlich überwiegen.
@Volker -- entschuldige daß ich jetzt wirklich grinsen mußte , aber danke für die Unterstützung aus Sachsen- Anhalt, sonst hätten die Männer in Bayern vielleicht noch weniger als eine Durchschnittsrente von 989.- € (2011) und -- wären die Kinder aus Sachsen- Anhalt nicht nach Bayern ausgewandert, hätten dann dort (in Sachsen- Anhalt) die Männer mehr als 1.017,- € (2011) Rente !!
Das Thema ist untauglich für eine Ost-/ West- oder West-/ Ost- Diskussion --- eigentlich geht es in dem Thread um die DDR- Flüchtlinge/ -Übersiedler, deren Rentenansprüche durch das RÜG um-/ rückgerechnet wurden, und außer einem Vertrauensbruch (den es im Rentenrecht mehrfach gab, was es aber nicht entschuldbar macht), kann ich keine grobe Ungerechtigkeit erkennen.
@Volker, wenn es eine Klientel gab, die im Einigungsprozeß fair behandelt wurde, dann waren es die Rentner, und dann waren es die Rentenansprüche --- oder wie anders will man sich sonst die durchschnittlich höheren (Männer-) Renten in den neuen Bundesländern erklären ? (vielleicht kommt noch irgendwer und erklärt mir, daß ja die DDR- Männer auch lange 43 3/4 h statt 40 h pro Woche arbeiten mußten, dann kommt wieder irgendwer und erklärt mir, daß die 3 3/4 h während der Arbeitszeit sowieso nur einkaufen waren, auf der Jagd waren.... (was ich bestätigen könnte).
Gruß nach Harzgerode, auch an R. neben Dir, aus Bayern von J. & Dille
ratata hat geschrieben:Ja , liebe Rentner und Anwärter , bedenk man aber wie viele über 60 jährigen haben da noch Kredite zu laufen , die sie mal nie abbezahlen können .
Langzeitarbeitslosigkeit und Niedriglohn senken das Renteneinkommen . 1155 West , 1065 Ost sind die Standartrenten bei 45 Beitragsjahren .
Aber da sind Renten mit ca bei 770 Euro und weniger gang und gebe .Hat man da nicht Angst vor der Zukunft .???? ratata
augenzeuge hat geschrieben:Hab alles gelesen. Es geht eben wie schon gesagt nur um die DDR-Jahre. Ok, wer da 30-40 Jahre hat, der hat wohl die größte Lücke.
Ich frag mich allerdings, wenn er in der DDR geblieben wäre, dann hätte er auch 500 Euro weniger??
Hier stimmt etwas nicht. Bei 24 Arbeitsjahren kann es m.E. kaum eine Differenz von 500 EUR geben.
AZ
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