Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Spartacus » 28. Februar 2015, 17:37

Pentium, lese mal besagten Artikel.

Er wurde für seine DDR Zeiten auf Sozialhilfeniveau eingestuft.

Als ehemaliger Betriebsleiter, ja?

LG

Sparta


Ich bin stolz darauf, kein Smartdingsbums zu besitzen.
Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Nostalgiker » 28. Februar 2015, 19:45

Wo steht da was von Sozialhilfeniveau?

Wenn er keine Zusatzversorgung hatte dann werden eben nur die sozialversicherungspflichtigen Beiträge bis 600 Mark zu Grunde gelegt. Wo ist das Problem? Das geht hunderttausenden DDR Bürgern so die damals meinten warum sollten sie eine FZR abschließen.
Außerdem gilt er als Betriebsleiter ja wohl nach heutiger Lesart als sehr Staatsnah und Stütze des Systems.
Auch eine Leiterin des Bereiches Außenhandel in einem Betrieb war nicht gerade eine bekennende Gegnerin der DDR .....


Thoth
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Dille » 28. Februar 2015, 19:55

@Sparta -- tut mir leid, aber zwischen meinen eingestellten hieb- und stichfesten Daten, von der Rentenversicherung so festgeschrieben, und einem Zeitungsartikel liegen doch Welten. In dem Zeitungsartikel wird ein Betrag von 500,- €/ Monat (!) so einfach in den Raum gestellt, ohne jede fundierte Begründung.
Nun aber erst einmal noch zu Dir : in Deinem einen Beitrag hast Du ja behauptet, daß DDR- Flüchtlinge/ Übersiedler ihre in der alten Bundesrepublik verbrachte Erwerbstätigkeit rückgerechnet bekämen auf DDR- Niveau -- das ist schlicht falsch (in meinen eingestellten Belegen auch widerlegt) und auch mit keinem Beleg aus diesem Zeitungsartikel gedeckt.
Richtig ist, daß mit dem RÜG in der DDR verbrachte Erwerbstätigkeit auch langjähriger Flüchtling/ Übersiedler rückgerechnet wird auf DDR- Ansprüche, NICHT aber Erwerbszeiten in der alten Bundesrepublik.

Nun hat der Kläger in dem fraglichen Artikel 24 Jahre DDR- Tätigkeit und so ungefähr 3 Jahre in der alten Bundesrepublik, wovon er in der DDR 21 Jahre in gehobener Position tätig war, und 3 Jahre degradiert (jedenfalls so ungefähr). Er hat also nach Fremdrentengesetz sicherlich hier nach seiner Übersiedlung ein Gehalt für 21 Jahre rentenrechtlich angerechnet bekommen, das nahe der Beitragsbemessungsgrenze lag, und damit so um die 1,5 Rentenpunkte pro Jahr (Beitragsbemesseungsgrenze dividiert durch Durchschnittseinkommen). Für seine 3 degradierten Jahre bin ich ziemlich sicher, hat er Anspruch auf Anrechnung eines Durchschnittseinkommens, das dürfte unter "politisch verfolgt" o.ä. fallen, kannst mal bei mir schauen, auch für den Oktober 1971 (Flucht) wurde mir das so ähnlich angerechnet.
Rechnen wir das zusammen, hat er grob 21 * 1,5 Punkte plus 3 * 1 Punkt = 34,5 Rentenpunkte nach dem Fremdrentengesetz Ansprüche aus seiner DDR- Zeit, oder mit dem aktuellen Rentenwert in Euro gerechnet = 987,05 €. Das also aus 24 Jahren Erwerbstätigkeit in der DDR.
Mit dem RÜG wurde dies dann rückgerechnet auf DDR- Verdienste, da lag er dann mit Sicherheit für 21 Jahre ebenfalls weit oben, seine Rentenansprüche wurden nach dem RÜG neu berechnet, aber im Verhältnis der Durchschnittsverdienste West/ Ost (so um die 1,8 nach meinem Bescheid).
Hat man ihm dann 3 Jahre "degradiert" mit geringen Ansprüchen berechnet, würden ihm im Extremfall 3 Rentenpunkte (max.) fehlen -- oder 85,83 €. Hat man ihm aber seine gesamten 24 Jahre als Hilfsarbeiter angerechnet, könnten damit durchaus 500,- € zusammenkommen, aber das wäre dann wohl schlicht ein Fehler der Rentenversicherung und keine Folge des RÜG !
Siehe meine 2 DDR- Jahre rentenrechtlich -- auch zu DDR- Zeiten habe ich an der oberen Grenze verdient, und habe heute eine Einbuße von 9,75 €/ Monat, rechne ich dies auf 24 Jahre hoch, wären das 234,- €.

Ist ärgerlich, klar, aber ohne Offenlegung der rentenrechtlichen Anrechnungen kann man kaum fundiert etwas dazu sagen ("..ohne meinen All... sag' ich nichts..."), falsch aber ist mit Sicherheit die Aussage, daß er in der DDR- geblieben mehr hätte.....

@Sparta -- so ein Zeitungsartikel ist für mich kein Argument, Belege braucht man für eine Vergleichsberechnung !

Gruß, Dille
Dille
 

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon ratata » 28. Februar 2015, 20:02

Neben Entscheidungen des BSG waren auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts für die
Entwicklung des AAÜG maßgebend. So hat das BVerfG die sogenannte „Systementscheidung“,
mit der die Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und
Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesetzliche RV überführt wurden, als
verfassungskonform bestätigt. Dies impliziert, dass die versicherten Arbeitsentgelte und
Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der RV zu berücksichtigen sind und
damit auch die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Arbeitsverdienste angerechnet werden
können, sowohl auf die Beitragszeiten nach dem AAÜG als auch auf solche nach dem SGB
VI zutrifft. Die Zahlbetragsbegrenzung für leistungsberechtigte hauptamtliche Mitarbeiter
des Staatsapparates, der Parteien oder von gesellschaftlichen Organisationen wurde bereits
zum 01.07.1990 auf insgesamt 2010,00 DM festgelegt.16 Diese Begrenzung betraf auch
Generaldirektoren von Kombinaten und die ihnen gleichgestellten Leiter zentral gelenkter
Wirtschaftsorgane, sowie die Angehörigen der technischen Intelligenz. Durch das 2. AAÜG-

Habe mal etwas gekürztes reingestellt . Es gab also in der DDR Versorgungssyteme für bestimmte Berufsgruppen . ratata
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon tom-jericho » 28. Februar 2015, 21:50

Wir hatten in der DDR 27 Zusatzversorgungsysteme und 4 Sonderversorgungssysteme.

Ich hatte wohl an anderer stelle schon erwähnt, das ich miene gesamten arbeitsjahre in der DDR nur in ein Sonderversorgungssystem einzahlte.
Daher habe ich im grünen SV-Buch nur Dienststempel mit NVA-Postfach.

Zu den 4 Sonderversorgungssystemen gehörten:

1. MdI

2. MfNV

3. MfS

4. Zollverwaltung der DDR
----------------------------------------------------------

@ Dille

Du erklärst das wirklich sehr gut, aber ich muß mich sehr konzentrieren dabei.
tom-jericho
 

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon pentium » 28. Februar 2015, 21:52

tom-jericho hat geschrieben:Wir hatten in der DDR 27 Zusatzversorgungsysteme und 4 Sonderversorgungssysteme.

Ich hatte wohl an anderer stelle schon erwähnt, das ich miene gesamten arbeitsjahre in der DDR nur in ein Sonderversorgungssystem einzahlte.
Daher habe ich im grünen SV-Buch nur Dienststempel mit NVA-Postfach.

Zu den 4 Sonderversorgungssystemen gehörten:

1. MdI

2. MfNV

3. MfS

4. Zollverwaltung der DDR
----------------------------------------------------------

@ Dille

Du erklärst das wirklich sehr gut, aber ich muß mich sehr konzentrieren dabei.


Es gab noch mehrere Sonderdingsbumse, Tom. Bahn, Künstler und Bergleute, fallen mir da spontan noch ein!

mfg
pentium
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Dille » 28. Februar 2015, 22:41

tom-jericho hat geschrieben:@ Dille
Du erklärst das wirklich sehr gut, aber ich muß mich sehr konzentrieren dabei.


So war das auch von mir gedacht, @tom !

Noch ein Punkt dazu @tom : Sonderversorgungssysteme hin oder her, und von wem oder für wen auch immer --- aber ich hatte ja mal vor geraumer Zeit eine sachlich und fachlich anständige Diskussion mit @Neun zu diesem Thema, der seinerzeit konstruktiv zum Thema beigetragen hat indem er mal einen aussagekräftigen MfS- Gehaltszettel eingestellt hat -- und demnach hat er von seinem vollen Brutto Rentenversicherungsbeiträge entrichtet, oberhalb der 600,- M- Grenze wohl freiwillig.
Will damit nur sagen -- MfS als militärisches "Organ" und Du als "übergeheimer (gefühlt) Militär" -- ich gehe mal davon aus, daß auch Du stinknormale Rentenbeiträge entrichtet hast, aber das kannst Du ja leicht be-/ widerlegen, indem Du mal (so wie @Neun) einen Beleg dazu einstellst.

Gruß, Dille
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon tom-jericho » 28. Februar 2015, 23:00

@ pentium

Die von Dir Erwähnten gehörten zu den 27 Zusatzversorgungssystemen.

@ Dille

Ich muß dich da leider enttäuschen, ich habe nicht einen einzigen Lohnstreifen in die Hand bekommen.
Das war immer ein langer und breiter Computerausdruck, und man zeigte mit Finger drauf, wo ich gefälligst zu unterschreiben hatte.
Aber bereits an der Hochschule bemerkte ich beim Empfang der Dienstbezüge, das einige schon einen Dienstgrad zuvor hatten, auch von MdI und MfS. Aber mich hat das eigentlich weniger interessiert.
Ich weiß nur noch, bei uns hieß es halt nicht FZR, das nach Erreichen von 600 M Brutto/Monat (7200 M Brutto/Jahr) die gezahlten Beiträge darüber automatsich einbehalten wurden.

Abgeführt wurden immer anstandslos bei mir 10 % vom Brutto, die ganzen Jahre lang.
Irgendwann hat mir das mein Finanzoffizier, ein guter Freund, auch mal in meinem Dienstzimmer aufgeschlüsselt.

Ich möchte hier aber noch mal betonen, ich wollte kein Erwerbminderungsrentner werden, bis es eines Tages dann wirklich nicht mehr ging.
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon andr.k » 28. Februar 2015, 23:18

Tom, Du hast Post!

AK
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Dille » 28. Februar 2015, 23:33

tom-jericho hat geschrieben:Ich weiß nur noch, bei uns hieß es halt nicht FZR, das nach Erreichen von 600 M Brutto/Monat (7200 M Brutto/Jahr) die gezahlten Beiträge darüber automatsich einbehalten wurden. Abgeführt wurden immer anstandslos bei mir 10 % vom Brutto, die ganzen Jahre lang.


Dann @tom, da sind wir wieder beieinander, so war das bei @Neun auch, nur daß ich unterstellt hatte, daß er die Beträge über 600,- M Bemessungsgrenze freiwillig gezahlt hatte. An diesem Punkt und auf die Frage der daraus zugesagten Versorgung (also über dieser Bemessungsgrenze) war dann Stillschweigen.

Frech wie ich war, habe ich das einfach auf eine normale Rentenversicherung umgerechnet, und das durch Umrechnung der Eckrenten auf ein heutiges Niveau hochgerechnet -- und siehe da, es kam in etwa eine Durchschnittsrente Ost dabei heraus.
Was ich auch gerecht fand/ finde, denn das Gehaltsniveau war freundlich ausgedrückt -- schon verzerrt -- vergleicht man Hochschulabsolventen mit "ordentlichen" Berufen zum Gehalt eines MfS- "Untersuchungsführers" (Gehalt auch noch zu 2/3 steuerfrei), das zurechtzustutzen finde ich mehr als gerecht, es auf eine Durchschnittsrente zurechtzustutzen, finde ich mehr als fair !
Ich weiß ja nicht, wie fair Du Dich behandelt fühlst --- aber mehr Rente als einem Hochschulabsolventen aus einem dort typischen Gehalt, wenn beide mit ZRV, dann auch dies, sollte auch einem Militär nicht zustehen, zumal er in seiner Berufszeit offenbar sowieso schon steuerliche Vorteile hatte.

Gruß, Dille
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Icke46 » 1. März 2015, 00:12

Ich will nun diesen Thread um Himmels willen nicht zerschiessen - aber weil Dille nun den Begriff des Eckrentners gebraucht hat [wink] .

Da sei mir doch die Frage gestattet - in welcher Ecke steht der Rentner [wink] - und wenn er in keiner Ecke steht - wieviele Ecken hat ein Normrentner [grins] .

Entschuldigt, das konnte ich mir eben nicht verkneifen - aber nun weiter im Text [wink] .

Gruss

icke
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Dille » 1. März 2015, 00:31

Anytime @Icke46 -- der "Eckrentner" (gendermäßig korrekt auch "Eckrentnerin", bevor mir noch weiter Klagen kommen) ist ein/e HomunkulusIn, der 45 Jahre lang das Durchschnittseinkommen verdient hat und diese daraus berechnete Rente ist dann die Eckrente.

Soweit alles klar ?? Gruß, Dille
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon tom-jericho » 1. März 2015, 05:25

Mit den Eckrentnern ist das wie mit den Eckdaten und Eckzahlen. [wink]
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Spartacus » 1. März 2015, 13:14

Ich hatte fast befürchtet, dass dir so ein Artikel nicht reicht Dille. [smile]

Nun muss ich also einen Betroffenen finden, der auch bereit ist seine Daten hier einzustellen, damit
das belegt werden kann.

Zitat:
Ost-West-Rentenwerte
es wird mit der Rentenwert-Diskussion Ost-West nicht klar dargestellt, dass durch die Hochwertung die Ostrentner leicht bevorteilt sind, dass die Flüchtlinge mit weniger als 0,7 Entgeltpunkten unter Sozialhilfeniveau zurückgestuft werden, das wird nirgendwo erwähnt und einfach unter den Tisch gekehrt


LG

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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon augenzeuge » 1. März 2015, 13:35

Hatten wir das schon? Eine Ausarbeitung zum Thema:

http://flucht-und-ausreise.info/dokumen ... iedler.pdf

AZ
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Spartacus » 1. März 2015, 14:25

augenzeuge hat geschrieben:Hatten wir das schon? Eine Ausarbeitung zum Thema:

http://flucht-und-ausreise.info/dokumen ... iedler.pdf

AZ


Nein hatten wir hier noch nicht. Kenne ich und ist eine gute Zusammenfassung der Problematik.
Sollte jeder der betroffen ist lesen und natürlich jeder, der sich dafür interessiert.

LG

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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Spartacus » 1. März 2015, 16:47

Thoth hat geschrieben:Wo steht da was von Sozialhilfeniveau?

Wenn er keine Zusatzversorgung hatte dann werden eben nur die sozialversicherungspflichtigen Beiträge bis 600 Mark zu Grunde gelegt. Wo ist das Problem? Das geht hunderttausenden DDR Bürgern so die damals meinten warum sollten sie eine FZR abschließen.
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Thoth


Ich zitiere:

" Und bei uns wird so getan, als hätten wir im Osten quasi von Sozialhilfe gelebt, nichts eingezahlt."

Was im Umkehrschluss, was bedeutet?

LG

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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon tom-jericho » 1. März 2015, 16:52

Ich muszte mal eine Zeit lang vom hälftigen Sozialhilfesatz leben.

Fragt mich bitte jetzt blosz nicht danach, warum ich mich nicht wehrte. [mad]

Alle Dokumente dazu, einschlieszlich der Kontoauszüge, habe ich bereits vernichtet.
tom-jericho
 

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon ratata » 1. März 2015, 18:14

Nun sage ich euch mal meine ehrliche Meinung zum Rentensystem der DDR .
Habe ich früher geschlafen oder war es die Verdummung von den Bonzen aus Pankow . Das es so viele Rentenversorgungssyteme gab , ist mir echt neu .
Mir war immer klar , die Obigen haben eine sehr hohe FZR , aber das es so warrrrrr... [sick] [sick] [sick] .
Von der FZR damals hat man Abstand genommen , weil von dem geringen Verdienst noch extra 70 Mark und mehr abzudrücken, war nicht . Damals wurde jede Mark gebraucht . ratata
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon ratata » 1. März 2015, 18:32

Arbeiter und Angestellte, die nie oder lange Zeit nicht in die FZR einzahlten, müssen mit erheblichen Einbußen in ihrer gesetzlichen Rente rechnen. Wer in den Jahren 1971 bis 1990 nicht in der FZR war, dem wird bei der heutigen Rentenberechnung höchstens ein Verdienst von 600 Mark angerechnet. Auch wenn er viel mehr verdient hatte. Die fehlende freiwillige Vorsorge wird also mit Lücken in der gesetzlichen Ren-te bestraft. Einem westdeutschen Beitragszahler konnte dies gar nicht passieren. Für ihn galt ja von Anfang an das heutige Rentensystem. Ohne freiwillige Vorsorge bleibt ihm auf jeden Fall die normale gesetzliche Rente. Die FZR wirkt sich auf jeden aus, der in der DDR gearbeitet hat, über 600 Mark verdient hat und nicht einem Zusatz- und Sonderversorgungssystem angehörte, wie es sie z.B. für Staatsbedienstete (Poli-zei, Armee, Stasi) oder für die Intelligenz gab. Die Folgen der heutigen FZR-Rege-lung spüren nicht nur heutige Rentner, sondern auch jene, die erst in 10, 15 oder 20 Jahren in Rente gehen. Wenn die Rentenwerte Ost und West angeglichen sind, kommt ein ostdeutscher Rentner nur dann auf das Rentenniveau eines vergleichbar-
en Westkollegen, wenn er ständig in die FZR eingezahlt hat. Ohne FZR bleibt es für Ostrentner auch künftig bei einem großem Rückstand.http://www.mdr.de/umschau/archiv/140184.html
Alles klar . ratata [flash] [flash]

Stand von 2002
Zuletzt geändert von ratata am 1. März 2015, 18:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon steffen52 » 1. März 2015, 18:34

ratata hat geschrieben:Nun sage ich euch mal meine ehrliche Meinung zum Rentensystem der DDR .
Habe ich früher geschlafen oder war es die Verdummung von den Bonzen aus Pankow . Das es so viele Rentenversorgungssyteme gab , ist mir echt neu .
Mir war immer klar , die Obigen haben eine sehr hohe FZR , aber das es so warrrrrr... [sick] [sick] [sick] .
Von der FZR damals hat man Abstand genommen , weil von dem geringen Verdienst noch extra 70 Mark und mehr abzudrücken, war nicht . Damals wurde jede Mark gebraucht . ratata

Hallo ratata, ich musste zu DDR-Zeiten die FZR bezahlen, da ich in einer staatlichen Einrichtung arbeitete( Finanzrevision), da war es ein muss! Hatte mir damals auch nicht gepasst und das Geld
hat mir schon weh getan, es fehlte in der Lohntüte! [mad] Heute kommt es mir zur Rente zugute. [freu]
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon ratata » 1. März 2015, 19:31

steffen52 hat geschrieben:
ratata hat geschrieben:Nun sage ich euch mal meine ehrliche Meinung zum Rentensystem der DDR .
Habe ich früher geschlafen oder war es die Verdummung von den Bonzen aus Pankow . Das es so viele Rentenversorgungssyteme gab , ist mir echt neu .
Mir war immer klar , die Obigen haben eine sehr hohe FZR , aber das es so warrrrrr... [sick] [sick] [sick] .
Von der FZR damals hat man Abstand genommen , weil von dem geringen Verdienst noch extra 70 Mark und mehr abzudrücken, war nicht . Damals wurde jede Mark gebraucht . ratata

Hallo ratata, ich musste zu DDR-Zeiten die FZR bezahlen, da ich in einer staatlichen Einrichtung arbeitete( Finanzrevision), da war es ein muss! Hatte mir damals auch nicht gepasst und das Geld
hat mir schon weh getan, es fehlte in der Lohntüte! [mad] Heute kommt es mir zur Rente zugute. [freu]
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Hallo Steffen
Aber 10 % vom Brutto , war auch ganz schön hoch . Nun ist der Zug abgefahren . Freuen wir uns auf jede neue Rentenerhöhung . [flash] [flash]
Dann hoffentlich können alle Deutschen sich auf die damaligen Worte , Die Rente ist sicher .. erfreuen. ratata

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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon steffen52 » 1. März 2015, 19:48

ratata hat geschrieben:
steffen52 hat geschrieben:
ratata hat geschrieben:Nun sage ich euch mal meine ehrliche Meinung zum Rentensystem der DDR .
Habe ich früher geschlafen oder war es die Verdummung von den Bonzen aus Pankow . Das es so viele Rentenversorgungssyteme gab , ist mir echt neu .
Mir war immer klar , die Obigen haben eine sehr hohe FZR , aber das es so warrrrrr... [sick] [sick] [sick] .
Von der FZR damals hat man Abstand genommen , weil von dem geringen Verdienst noch extra 70 Mark und mehr abzudrücken, war nicht . Damals wurde jede Mark gebraucht . ratata

Hallo ratata, ich musste zu DDR-Zeiten die FZR bezahlen, da ich in einer staatlichen Einrichtung arbeitete( Finanzrevision), da war es ein muss! Hatte mir damals auch nicht gepasst und das Geld
hat mir schon weh getan, es fehlte in der Lohntüte! [mad] Heute kommt es mir zur Rente zugute. [freu]
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Hallo Steffen
Aber 10 % vom Brutto , war auch ganz schön hoch . Nun ist der Zug abgefahren . Freuen wir uns auf jede neue Rentenerhöhung . [flash] [flash]
Dann hoffentlich können alle Deutschen sich auf die damaligen Worte , Die Rente ist sicher .. erfreuen. ratata

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Günther, unsere Enkel werden den ganzen Mist denn diese Regierung verzapft, ausbaden müssen! Zum Glück wissen sie es heute noch nicht!
Ist aber schlimm, was da so auf die nächste Generation zu kommt. Hoffentlich werden sie es nicht so einfach hinnehmen, wie Viele im Augenblick!
Leider ist es bis zur nächsten Wahl noch etwas hin,aber gespannt bin ich was da raus kommt! Hoffentlich werden sie etwas klüger sein als die heutige Generation!
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Volker Zottmann » 1. März 2015, 19:54

@Steffen 52,
das geht doch viel unaufwändiger: Irgendwann, wird wohl bald schon sein, werden die Kommata nach links gerückt und die Bilanz ist wieder in Ordnung. Ich glaube nicht, dass es noch so lange dauert, dass nur unsere Enkel allein das Problem haben.

Gruß Volker
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon steffen52 » 1. März 2015, 20:08

Vielleicht habe ich mit den Enkel etwas zu weit ausgeholt! Könnte schon unsere Kinder treffen. [frown] Mal ein kleiner scherzhafter Beitrag zum Thema Griechenland: Jahrelang dachten wir der Ouzo beim Griechen wäre umsonst...... Jetzt haben wir die Rechnung bekommen: 295 Milliarden EUR!!! [shocked]
Grüsse Steffen52
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon ratata » 1. März 2015, 20:19

steffen52 hat geschrieben:Vielleicht habe ich mit den Enkel etwas zu weit ausgeholt! Könnte schon unsere Kinder treffen. [frown] Mal ein kleiner scherzhafter Beitrag zum Thema Griechenland: Jahrelang dachten wir der Ouzo beim Griechen wäre umsonst...... Jetzt haben wir die Rechnung bekommen: 295 Milliarden EUR!!! [shocked]
Grüsse Steffen52


Wer gibt heute schon etwas umsonst aus . Außer, die in Berlin ,die momentan das Sagen haben . Immer rein in Griechenland , Deutschland ist ja so reich , so reich wie die Hamburger in bestimmten Wohnviertel . Die sagen ,der Weiterbau des Asylantenwohnheims wird jetzt gestoppt , wir wollen keine Asylanten .
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Dille » 2. März 2015, 00:39

So @Sparta, das Thema hat mir keine Ruhe gelassen, und ich hab' mir den von @AZ eingestellten Link zu Gemüte geführt und mir in den letzten 2 Stunden entsprechende Zahlen von der Deutschen Rentenversicherung Bund heruntergeladen und damit eine Excel Tabelle gebaut mit einer hypothetischen Rentenberechnung.
Ich habe einen DDR- Flüchtling/ -Übersiedler angenommen, der überdurchschnittlich verdient hat in der DDR von 1965 bis 1989, und dann auf den letzten Drücker noch eine Zusage nach den FRG für seine Rente bekommen hat. Dieser überdurchschnittliche DDR- Verdienst ist angenommen von mir auch im Westen noch so hoch bewertet worden, daß die Beitragsbemessungsgrenze greift, d.h. er konnte dann so um die 1,5 bis 1,7 Rentenpunkte pro Jahr angerechnet bekommen.

Knackpunkt ist dann aber, daß dieser DDR- Flüchtling/ -Übersiedler in der DDR keinen Pfennig mehr als den Pflichtbeitrag aus den 600,- Mark bezahlt hat, und das wird ihm in der Tat mit der Umstellung auf das RÜG auf die Füße fallen -- auch ich habe für diese 27 Jahre einen Minderbetrag von 526,- € ausgerechnet, ich muß da morgen noch mal in Ruhe drübergehen und etwas aufbereiten, dann stelle ich das Excel- Blatt hier mal ein.

Ich werde aber noch etwas anderes tun : ich werde auch dann einmal aufsummieren, was dieser fiktive DDR- Flüchtling/ -Übersiedler dann in seinem Arbeitsleben an RV- Beiträgen gezahlt hat (nämlich 27 * 12 * 60,- M = 19.440,- M (in 27 angenommenen Jahren, wobei dieser Betrag ja eigentlich auch noch die DDR- KV beinhaltet) und werde dies gegenüberstellen jenem Betrag, den ein Alt- Bundesbürger im gleichen Zeitraum bei gleichen Rentenansprüchen gezahlt hat, absolut und in Prozent seines Gesamteinkommens.

Da stellt sich nämlich für mich dann die moralische Frage -- wie wollte man die Berechnung nach dem FRG jenem Arbeitnehmer mit sonst gleicher Erwerbshistorie in der Ex- DDR erklären, der nicht bis zu irgendeinem Stichtag übergesiedelt ist, und wie will man dies einem Arbeitnehmer in der alten Bundesrepublik begründen, der (gefühlt, aber ich werde das ausrechnen) ein Mehrfaches dieses Betrages für einen identischen Rentenanspruch aufwenden mußte ??

Aber @Sparta, ich gestehe zu, daß unter angenommenen (und offenbar "real existierenden" Extrembedingungen) ein Minderbetrag von ca. 500,- €/ Monat möglich sein kann -- um nun aber nochmals auf @AZ's Link zurückzukommen, offenbar gibt es ja auch die Gegenbeispiele von FRG- Rentenbeziehern, die lieber nach dem RÜG behandelt würden und sich auch auf den Schlips getreten fühlen, weil sie mit der Einbeziehung ihrer FRV in der DDR (statt FRG) besser fahren würden. Bei absoluter Langeweile denke ich mal über einen Extremfall in diese Richtung nach !

Gute Nacht, Dille
Dille
 

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon augenzeuge » 2. März 2015, 08:44

Dille hat geschrieben:und mir in den letzten 2 Stunden entsprechende Zahlen von der Deutschen Rentenversicherung Bund heruntergeladen und damit eine Excel Tabelle gebaut mit einer hypothetischen Rentenberechnung.


Du bist einfach unermüdlich! Find ich gut!
Aber du weißt ja, dass die DDR solche Leute nicht brauchte..... [grins]
AZ
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Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Dille » 2. März 2015, 15:24

So, ich hab' mal was zusammengeschrieben und -gerechnet, vergnügt euch damit ! Und glaubt ja nicht, ich hab' das für euch gemacht --- nee, ich brauch' ab und zu mal sowas um im Hirn beweglich zu bleiben !

Und jetzt zum Thema :

Ich bin von folgender Situation ausgegangen, die ich abgeleitet habe aus dem Beitrag, den @Sparta eingestellt hat :

- Übersiedlung in die alte Bundesrepublik Mai 1989
- davor 24 Jahre Erwerbstätigkeit in der DDR

Deshalb also 24 Jahre (1965 - 1988) in meiner Tabelle.

Folgende Werte habe ich mir von der Rentenversicherung geholt :

- Beitragsbemessungsgrenze im jeweiligen Jahr
- Durchschnittseinkommen in der alten Bundesrepublik im jeweiligen Jahr
- Faktor zur Umrechnung Durchschnittseinkommen West/ Ost für das jeweilige Jahr

Mit diesen Angaben kann ich folgende Werte errechnen :

- max. erreichbare Rentenpunkte (Bemessungsgrenze/ Durchschnittseinkommen West) im Jahr
- Durchschnittseinkommen Ost (Durchschnittseinkommen West/ Faktor) im Jahr

Jetzt habe ich für den speziellen Fall angenommen, daß jener Übersiedler eine etwas bessere Einkommens- situation in der DDR hatte, habe ihm also das 1,25- fache des Durchschnittseinkommens Ost zugebilligt.

Einen vergleicbaren Menschen West habe ich daneben gestellt, ebenfalls ein Einkommen 1,25- Fach des Durchschnitts West. Bei dem ist die Ermittlung der erzielten Rentenpunkte einfach, nämlich das 1,25- fache
des Durchschnittseinkommens West/ Durchschnittseinkommen West = 1,25 Rentenpunkte/ Jahr oder 30 Punkte für 24 Jahre.

Etwas schwieriger wird es für den Übersiedler, von dem ich einmal angenommen habe, daß er in die FZR eingezahlt hat. Da muß man eben das Durchschnittseinkommen Ost mal 1,25 mal Faktor nehmen, dann kommt man auch wieder auf 1,25 mal Durchschnittseinkommen West oder 1,25 Rentenpunkte im Jahr.
Für die Jahre vor 1971 wird pauschal angenommen, daß er aus seinem tatsächlichen Einkommen Renten- beiträge gezahlt hat, also hat auch er für die 24 Jahre 30 Rentenpunkte erreicht.

Aus dem Beitrag in der LVZ über den Übersiedler und die in den Raum gestellte Minderung der Rente nach dem RÜG kann man ableiten, daß er wohl nur den Mindestbetrag von 60,- M/ Monat RV- Beitrag in der DDR gezahlt hat, also keine Beiträge in die FZR eingezahlt hat. Dies habe ich in den ganz rechten 2 Spalten dargestellt, wie sich das nach RÜG auf die Rentenpunkte auswirkt. Er kommt damit aber trotzdem noch auf 24,3346 Punkte für die 24 Jahre (wohl nur dadurch, daß die Jahre vor 1971 so behandelt werden, als hätte er aus dem tatsächlichen Einkommen Beiträge gezahlt). Die Minderung seiner Rente gegenüber 18 Jahre zusätzlich die FZR eigezahlt beträgt dann (30 - 24,3346) Punkte mal 28,61 € oder 162,09 €/ Monat.

Dies war jetzt ein Vergleich zwischen 2 fiktiven Rentnern West und Ost, die 24 Jahre lang das 1,25- fache des jeweiligen Durchschnittseinkommens verdient haben, wobei beide (sofern sie RV- Beiträge aus ihrem vollen Einkommen entrichtet haben, also 9,35 % bzw. 9,78 %) einen Rentenanspruch von 30 Punkten oder aktuell 858,30 € (West) erreichen. Hat der fiktive Rentner Ost nicht RV- Beiträge aus seinem vollen Einkommen entrichtet, sondern nur aus 7.200,- M/ Jahr (oder 6,62 %), wird er dafür mit einer Minderung um 5,6654 Punkte oder 162,09 € (West) bedacht.

Das Problem des Übersiedlers dürfte aber sein, daß er in der DDR zwar das 1,25- fache des Durchschnittsverdiensts hatte, ihm nach seiner Übersiedlung in die Alt- Bundesrepublik aber (aufgrund der unterschiedlichen Gehaltsstruktur) nach dem FRG z.B. das 1,6778- fache eines Durchschnittseinkommens West angerechnet wude für seine Erwerbszeit in der DDR, also 1,6778 *24 Jahre oder 40,267 Punkte entsprechend 1.152,04 €.

Mit dem RÜG verliert er folglich 40,267 - 24,3346 Punkte oder 15,9324 Punkte oder 455,83 €/ Monat an Rente.

Das mag zwar im Einzelfall schmerzlich sein, aber ich habe bewußt auch mit errechnet, was an Rentenbeiträgen gezahlt wurde -- also der Übersiedler ohne FZR hat 6,62 % seines Einkommens aufgewendet, der vergleichbare Rentner in der DDR mit FZR aber 9,78 %. (also rund ein Drittel mehr !)

Der Übersiedler pocht also auf seinen Rentenanspruch nach FRG von 1.152,04 € oder 293,74 € mehr als der DDR- Rentner mit gleicher Erwerbshistorie und RÜG, der aber etwa ein Drittel mehr an Eigenleistung eingebracht hat ! Und mit großer Wahrscheinlichkeit wird der Übersiedler aus beim BVerfG scheitern und tatsächlich auf einen Rentenanspruch entsprechend der Eigenleistung, als auf 24,3346 Punkte oder 696,21 €
nach RÜG zurückfallen.

Ehrlich gesagt, je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, desto weniger Ungerechtigkeit kann ich in dem Vorgehen nach RÜG erkennen -- sieht man mal davon ab, daß man sich schon genüßlich auf eine in Aussicht gestellte bessere Rentenzahlung eingestellt hatte --- aber andersrum würde das zu noch mehr bösem Blut führen wenn die DDR (Der Doofe Rest)- Rentner bei mehr Eigenleistung eine geringere Rente bekämen als jemand, der gerade noch so die Kurve gekriegt hat vor der Wende.

Gruß, Dille

P.S. : Im Anhang auch die Excel- File, falls sich jemand interessiert und damit spielen will (@AZ ??)


RV- Berechnung.jpg
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Dille
 

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon augenzeuge » 2. März 2015, 16:51

Besten Dank Dille! [super]

Damit kann man wirklich etwas anfangen. Und deine Synapsen haben sich gefreut. [blush]

Gruß, AZ [hallo]
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