Zurück zum Thema Opferrente.
Habe gerade eine Nachricht per Mail rein bekommen, die wieder einmal die unmöglichen
Bemessungsgrenzen betrifft. Ein ehem. politischer Häftling bekommt die Rente nur, da er
als Vollverdiener noch ein Kind im Haushalt hat und dieses somit angerechnet wird.
Siehe hier:
Einkommensgrenzen, ohne Einkommen des Ehepartners / Lebensgefährten und bestimmte Rentenleistungen (Stand: Januar 2015):
- EUR 1.197 bei Alleinstehenden
- EUR 1.596 bei Verheirateten, Lebenspartnerschaft und bei ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften
- Für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere EUR 399,00.
Im Sommer 2014 hatte der schlaue Bursche einen Geistesblitz und reichte in seiner Firma einen
Verbesserungsvorschlag ein, der seiner Firma Kosten in Höhe von 50.000 Euro pro Jahr einspart.
Dafür bekam er von seiner Firma eine Prämie von stolzen 4.000 Euro gezahlt. ( Der Kenner der
Materie ahnt jetzt schon, was nun kommt) Selbstverständlich müssen in Deutschland solche Prämien
versteuert werden, so natürlich auch in diesem Fall. Laut Gesetz ist der ehem. politische Häftling
verpflichtet, die zuständige Stelle die die Opferrente zahlt, über eine Änderung des Einkommens
zu unterrichten. Gesetzestreu tat dies der ehem. politische Häftling im Januar 2015, da er dann
die Übersicht über das Gesamtbrutto des Jahres 2014 hatte. Natürlich erklärte er der Behörde, warum
sein Jahresbrutto nun plötzlich um 4.000 Euro höher war, als im Vorjahr.
Dann geschah lange nichts und die Rente wurde weiter gezahlt, als wäre nichts gewesen.
Dann plötzlich vor einigen Wochen ein Bescheid mit folgendem Inhalt:
- Forderung einer sofortigen Rückzahlung aller in 2014 erhaltener Beiträge, da diese zu Unrecht
ausgezahlt worden wären. Begründung: Einkommen 2014 übersteigt Bemessungsgrenze erheblich.
Hierfür wurde ein sogenannter Verwaltungsakt vollzogen.
- Einstellung der aktuellen Zahlung und Rückforderung aller in 2015 geleisteten Zahlungen.
Auch hierfür wurde ein sogenannter Verwaltungsakt vollzogen. Im Januar 2016, kann er dann
sein Brutto - Jahreseinkommen nachreichen, so das dann wiederum wahrscheinlich eine Nachzahlung
für 2015 erfolgt. ( ein kleiner Lichtblick in der Angelegenheit)
Natürlich wandte sich der ehem. politische Häftling persönlich an die Behörde, da er mit solch einem
Vorgehen nicht gerechnet hatte.
Erklärung der Behörde:
Man sieht zwar ein, dass solch eine Zahlung eine Ausnahme sei, aber man halte sich nur an das Gesetz
( in diesem Falle SGB XII ) nach dem es egal ist, WIE oder durch WAS ein Einkommen erzielt wird, denn
Einkommen sei nun mal Einkommen. Ende der Durchsage.
Ich kann nur hoffen, dass diese unzumutbare Einkommensgrenze ( Bemessungsgrenze) so schnell wie
möglich ersatzlos gestrichen wird!LG
Sparta