Interessierter hat geschrieben:Um so rätselhafter erscheint, wie die Bundesrepublik mit diesen Leuten umgeht. In einem nebulösen, selbst Fachleuten kaum durchschaubaren Verfahren wurden die Flüchtlinge, selbst wenn sie schon in den 1970er Jahren nach Westdeutschland kamen und seitdem dort arbeiteten, rentenmäßig rückwirkend als DDR-Bürger eingestuft – auch psychologisch gegenüber Personen, die unter großen Entbehrungen gegen das DDR-Regime opponierten, eine Orwell’sche Ungeheuerlichkeit: DDR-Gegner werden nachträglich wie ‚Linientreue’ behandelt, ihre Biographie rententechnisch zum Mitläufertum umgeschrieben. Einher mit der Neueinstufung gehen Rentenverluste von bis zu 30 %, nicht wenige der Flüchtlinge sind aufgrund rechtlicher Merkwürdigkeiten sogar schlechter gestellt als sozialistische Karrieristen. Nachdem die Flüchtlinge schon von der DDR um Werte und Eigentum gebracht wurden, agiert nun die Bundesrepublik als Nachfolgerin im Unrecht.
Um es gleich noch klarzustellen : mit "Quelle" meine ich nicht den @Interessierten, sondern den von ihm eingestellten Artikel !
Nun Ja, @Sparta wird sich schon wundern, warum ich nicht meinen Senf dazu gebe, aber auch mir erscheint dieser Artikel aus dieser Quelle fragwürdig. Ich rede mir ja längst den Mund fusslig -- aber so simpel ist das Thema eben nicht, daß es sich zur polemischen Schelte der Bundesrepublik eignen würde (und darum scheint es mir dieser Quelle zu gehen).
So wie es in dem von mir ausgewählten Absatz dargestellt wird, ist es doch überhaupt nicht, ich bin kein "Fachmann" und "durchschaue" trotzdem dieses "nebulöse Verfahren".
Mitreden kann ich dann aber mit Sicherheit im Punkt "1970er Jahre", bin ich doch selbst 1971 aus der DDR geflüchtet und seitdem Rentenbeitragszahler in der Bundesrepublik Deutschland. Und dieser fragwürdige Artikel suggeriert eben auch wieder, daß "..in den 1970er Jahren nach Westdeutschland.." Gekommene rückwirkend wie "Linientreue" behandelt würden -- das ist absoluter QUATSCH, @wosch, @AZ und ich sollten glaubwürdige Zeugen dafür sein, daß dies gerade nicht so ist !
Geradezu infam finde ich ja den Bezug auf die 1970er- Jahre, mit dem der Autor wohl die besondere Verruchtheit dieser Regelung herausstellen wollte (so im Sinne von 1970 bis 1989 als "Linientreuer" behandelt....) . Gerade das Gegenteil ist doch der Fall : jene, die im Oktober 1989 in die Bundesrepublik Deutschland übersiedelten, wurden nach dem Fremdrentengesetz rückwirkend bis zum 16. Lebensjahr in ihrer Rentenhistorie einem schon-immer-Bundesbürger gleichgestellt, dies wurde mit dem Rentenüberleitungsgesetz (zu deren möglichem Nachteil, aber evtl. auch zum Vorteil) geändert, so daß Zeiten im DDR- Erwerbsleben auf Basis der dafür relevanten Erwerbseinkommen bewertet werden.
Und um gleich dem nächsten Stuß vorzubeugen : auch nicht auf Basis der deutlich niedrigeren Einkommen in der DDR, sondern die Erwerbseinkommen in der DDR wurden im Verhältnis der Durchschnittseinkommen Ost/ West umgewertet, d.h. aufgewertet und auf dieser Basis die Rentenansprüche errechnet. (und nein @Thoth, es gibt auch plausible Gründe für den unterschiedlichen Rentenpunkt- Wert Ost/ West)
Um es ganz klar zu sagen : wer in der DDR genau einen Durchschnittsverdienst hatte, bekommt heute eine Durchschnitts- (West-) Rente, egal ob er zuvor übergesiedelt ist oder nicht, egal ob schon-immer-dagegen, egal ob "Linientreuer", egal ob "Mitläufer".
Wie es zu Verwerfungen für Übersiedler kommen kann, habe ich ja anderswo mal per Excel- Sheet dargestellt und begründet, dieser Artikel oben ist jedenfalls weit entfernt von einem sachlichen Beitrag zum Thema --- und ich unterstelle : auch bewußt polemisch.
Anmerken sollte man auch noch, daß es für Flüchtlinge für den Verlust von "Werten und Eigentum" auch einen Lastenausgleich gab (ich habe diesen selbst nicht in Anspruch genommen, da ich keine eigene Wohnung in der DDR hatte und meine Habe sehr überschaubar war), also dieses "agiert nun die Bundesrepublik als Nachfolgerin im Unrecht" ist schon sehr tendenziös --- von dieser fragwürdigen Quelle, wie ich meine.
Gruß, Dille