karnak hat geschrieben:.....Was mir bei der ganzen Geschichte in jedem Fall sauer aufstößt, dass man etwas wie Verjährung bei diesen Dingen überhaupt nicht im Programm hat, ich halte das für unangemessen.
karnak hat geschrieben:Was mir bei der ganzen Geschichte in jedem Fall sauer aufstößt, dass man etwas wie Verjährung bei diesen Dingen überhaupt nicht im Programm hat, ich halte das für unangemessen.
karnak hat geschrieben:Niemand in diesem Land muss einem Arbeitgeber mitteilen, dass er eine Bank überfallen hat, jemanden vergewaltigt hat, pädophile Bedürfnisse hat, kommt es irgendwann raus wird er vom Gesetzgeber zur Verantwortung gezogen. Für FAST alles gibt es Verjährungsfristen nur für das Eine nicht. Ein Kündigungsgrund von der Sache her ist das alles nicht, nur das Eine. Und das hälst Du für angemessen? Dass das Einige als Siegerjustiz ansehen, wie will man sich darüber wundern.
Kumpel hat geschrieben:Nun ja,
wenn sich jemand entscheidet im Staatsdienst Karriere zu machen sehe ich es schon als angemessen an, dass der Bewerber auf Nachfrage Auskünfte über sich erteilt die in der Privatwirtschaft
als nicht zulässig zurück gewiesen werden können.
Einfach auch dafür , sich der Loyalität des Bewerbers sicher sein zu können. Die DDR hatte da bekanntermaßen ganz andere Maßnahmen in ihrem Repertoire um das sicher zu stellen.
Wenn der Kandidat dann wissentlich mehrfach lügt muss er mit Konsequenzen rechnen.
Ich kenne einen ähnlichen Fall aus der Dienststelle meiner Mutter , da wurde ein ehemaliger Kreisarzt gefeuert.
Die Damen in seinem Büro waren empört , andere weinten bitterlich der offensichtlichen Ungerechtigkeit.
Der Landrat klärte dann im Rahmen der Datenschutzbestimmungen über die so "harmlose" Tätigkeit des ehemaligen IMs auf und es kehrte betretenes Schweigen ein.
Kumpel hat geschrieben:Die Tatsache , dass einer mal IM war spielt wohl ohnehin kaum noch eine Rolle. Es geht wohl mehr um die Tatsache , das der Betreffende seinen Dienstherren mehrfach belogen hatte.
karnak hat geschrieben:Niemand in diesem Land muss einem Arbeitgeber mitteilen, dass er eine Bank überfallen hat, jemanden vergewaltigt hat, pädophile Bedürfnisse hat
karnak hat geschrieben:Da steht aber nicht drin, dass man mal eine Bank überfallen hat solange man der Tat noch nicht überführt wurde.
Ansonsten habe ich bloß eine Meinung zur der Problematik mehr nicht, ich war kein IM, ich habe keinen geführt, ich habe nur gestempelt für den Sozialismus.
Allerdings hätte ich auch diese Meinung wenn ich überhaupt nichts mit dem MfS zu tun gehabt hätte, zumindest nach dem nun langen Zeitraum der dazwischen liegt.
Wosch hat geschrieben: bist Du doch mehr oder weniger ein Fall für die "Klappse", das Gute für Dich dabei ist: "Du scheinst es selbst nicht zu merken".[/b]
karnak hat geschrieben:Wosch hat geschrieben: bist Du doch mehr oder weniger ein Fall für die "Klappse", das Gute für Dich dabei ist: "Du scheinst es selbst nicht zu merken".[/b]
Das wäre dann aber in jedem Fall ein Gewinn an Lebensqualität.
karnak hat geschrieben:Am Ende fällt Dir immer ziemlich wenig ein.
karnak hat geschrieben:Was dann natürlich bedeutet, bevor die im gehobenen Dienst angekommen sind haben die locker mal 20 Jahre weiter unten verbracht und unter dem Gesichtspunkt wird die Sache richtig albern. Glücklicherweise ist dieser ganze Quatsch in ein paar Jahren eh vorbei, die ganzen bösen Buben sind dann in Rente oder genießen ihre Pension.
Ein Ministeriumssprecher sagte nach dem Urteil: „Wir nehmen es zur Kenntnis und werden es umsetzen.“ B. werde als Facharzt für Rechtsmedizin wieder in Potsdam beschäftigt, allerdings soll jede Außenwirkung vermieden werden. B. werde keine Leitungstätigkeit und auch keine Lehraufträge – wie einst an der Universität Potsdam – mehr übernehmen. Das Land muss ihm seit der Kündigung vor einem Jahr nicht gezahlten Lohn aber nachträglich begleichen: pro Monat deutlich mehr als 6000 Euro brutto.
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Die erneute, schwer wiegende Lüge darüber könnte nach Ansicht des Gerichts eine Kündigung rechtfertigen. Doch die Stasi-Verstrickung wiege nicht so schwer. Auch müssten seine Verdienste in 25 Jahren berücksichtigt werden.
Merkur hat geschrieben:Letztendlich ist der seinerzeit entlassene Rechtsmediziner wieder als solcher tätig. Die brandenburgische Gesundheitsministerin, die ihn damals entlassen hatte, ist aufgrund des Pharmaskandals inzwischen zurückgetreten.
Angeworben wurde IM „Paul“ mit Ende 20 wegen seiner „politisch-ideologischen Überzeugung“. Im September 1988 unterzeichnete B. eine Verpflichtungserklärung zur „politischen-operativen“ Durchdringung an seinem Arbeitsplatz. Von 1988 bis Herbst 1989 informierte er den Führungsoffizier über seine Kollegen am Zentralen NVA-Militärkrankenhaus in Bad Saarow, wo damals die Leichen der Maueropfer obduziert wurden. Wie aus seiner Stasi-Akte hervorgeht, berichtete B. über Sex-Affären von Kollegen, über den Geiz des Vorgesetzten und das ungepflegte Äußere von dessen Gattin, die er als redselig beschrieb. Die Stasi bedankte sich mit einem Präsent.
HPA hat geschrieben:Und was Frau Golze btrifft, beweist sie damit Rückgrat.
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