Horst L.-wie ein Volkspolizist zum Bauernopfer der Justiz wurde

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Horst L.-wie ein Volkspolizist zum Bauernopfer der Justiz wurde

Beitragvon Grenzgänger » 28. August 2022, 08:03

Am 23.November 1989 erschien in den Zeitungen der DDR ein kleiner, leicht zu übersehender Artikel. Darin stand, dass sich der ehemalige Volkspolizist Horst L., ab dem 24.November 1989 vor den Schranken des Stadtgerichtes Berlin, verantworten muss. Die Justiz warf Horst L. die Misshandlung einer im Verlauf der Demonstrationen am 07.Oktober 1989, der Volkspolizei-Inspektion Prenzlauer Berg "zugeführten" männlichen Person vor.

Was war geschehen?

Der VP-Obermeister Horst L. war in der Volkspolizei-Inspektion (VPI) Prenzlauer Berg, unter anderem für den sogenannten "Gewahrsamsbereich" (Zellentrakt) der VPI zuständig. So auch an jenem 07. Oktober 1989. Gegen 23:00 Uhr, Horst L. befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als zwölf Stunden im Dienst, erhielt er die Weisung, eine vorläufig Festgenommene männliche Person in eine der sich im Kellerbereich befindlichen Zellen zu verbringen. Der Weg dort dorthin führte über eine steile, von "Insidern" übereinstimmend als "Lebensgefährlich" eingeschätzten Metalltreppe. Auf den letzten Treppenstufen kam der "Delinquent" plötzlich zu Fall, so dass er hinunterstürzte und sich in der Folge ein Fersenbein brach. Ohne Zweifel ein schweres Vorkommnis, dass rückhaltslos aufgeklärt werden muss. Mit allen sich eventuell daraus ergebenen straf -und dienstrechtlichen Konsequenzen!

Von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei wurden tatsächlich sehr schnell diesbezüglich die Ermittlungen aufgenommen. Mindestens ebenso rasch erhoben die Ermittler gegen Horst L. den Tatvorwurf, den Mann vorsätzlich die Treppe heruntergestoßen zu haben!
Horst L. bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Aber auch die Vernehmungen des Geschädigten selbst, konnten keine Klarheit über die näheren Umstände des Treppensturzes erbringen. Schon gar nicht, ob der Sturz fahrlässig, infolge einer Verletzung der Aufsichtspflicht des Volkspolizsten, oder gar in voller Absicht herbeigeführt worden ist.

Wer sich auch nur ein klein wenig mit der Untersuchung derartiger Fälle, oder mit strafrechtlichen Untersuchungen im allgemeinen auskennt, weiß, dass diese einen enormen Ermittlungsaufwand erfordern. Der einiges an Zeit in Anspruch nimmt.
Schon allein deshalb mutet der Termin der Gerichtsverhandlung, lediglich knapp sechs Wochen nach der Tat, schon allein wie eine Farce an.
Obwohl Horst L., aus juristischer Sicht, zu diesem Zeitpunkt noch nicht verurteilt war und deshalb als "Unschuldig" angesehen werden musste, erfolgte wenige Tage vor der Eröffnung der Hauptverhandlung, dessen Entlassung aus dem Dienstverhältnis.
Aus heutiger Sicht unverständlich. Damals - in der DDR - jedoch gängige Praxis. Angehörige der Volkspolizisten durften auf keinen Fall vor einem Gericht der DDR angeklagt werden! Das wäre einem ungeheurem Ansehensverlust gleichgekommen. Daher mussten Volkspolizisten auf denen der Verdacht einer Straftat lastete, spätestens nach der Erhebung der Anklage, unverzüglich entlassen werden.

Die erste Verhandlung vor dem Stadtgericht des Bezirkes Prenzlauer Berg, endete, trotz "dünner Beweislage", mit der Verurteilung von Horst L. zu einer Haftstrafe von 14 Monaten. Sowohl der Angeklagte selbst, als auch die Staatsanwaltschaft, gingen gegen das überraschend harte Urteil in Berufung.
So unglaublich es für den Leser auf dem ersten Blick erscheinen mag: Das verhängte Urteil erschien der Staatsanwaltschaft als " zu gering". [shocked] Stattdessen forderte der Vertreter der Anklage, eine Erhöhung der Haftstrafe auf insgesamt 18 Monate. Wie aus den überlieferten Unterlagen zu entnehmen ist, ohne Bewährung! Jeder, der über ein wenig Phantasie verfügt, kann unschwer nachvollziehen, was solch eine Strafe ausgerechnet für einen Polizisten bedeutet!
Schaut man sich jedoch an, wer hinter der Forderung nach einem noch härteren Urteil steckt, dann dürfte das Motiv rasch auf der Hand liegen: Niemand anders als Generalstaatsanwalt Wendland! Dessen Rolle bei den Oktobereignissen 1989 zu jenem Zeitpunkt bereits stark in die Kritik geraten war. Offenbar wollte der oberste Ankläger damit einfach nur von seiner eigenen Schuld ablenken, in dem er vor der Öffentlichkeit den "knallharten Aufklärer" gab.
Haltet den Dieb! Er hat mein Messer im Rücken!

Ausgerechnet die Justiz machte dem "Saubermann" dabei einen dicken Strich durch die Rechnung. Am 21.Dezember 1989 hob der 3.Strafsenat des Stadtgerichtes Berlin-Prenzlauer Berg das zuvor gefällte Urteil wieder auf. Und zwar wegen schwerer Mängel bei der Beweisführung!
Die Richter wiesen den Ermittlern gleich in neun Fällen, "unsaubere Arbeit" nach. So wurde beispielsweise auf die Vernehmung von Zeugen verzichtet.
Dem vom Verteidiger des Angeklagten vorgetragene Vorhalt einer "konfusen Ermittlung, auf die sich kein derartiges Urteil stützen kann", stimmten die Richter in vollem Umfang zu. Statt, wie möglicherweise noch wenige Wochen zuvor widerspruchslos geschehen, der Berufung der Staatsanwaltschaft nachzukommen, verwiesen die Richter den Fall zur Neuverhandlung zurück an das zuständige Gericht!

Unterstützung fand Horst L. in zunehmenden Maß aber auch von der DDR-Presse. Von den Journalisten war der Verlauf des Prozeßes von Anfang an, in einer für DDR-Verhältnisse ungewöhnlichen, kritischen Offenheit begleitet worden. Die Berichterstatter machten keinen Hehl daraus, dass es sich bei Horst L. lediglich um ein von den politischen Verantwortungsträgern "produziertes Bauernopfer" handelte. Der Schauprozess diente einzig und allein dem Zweck, "Aktionismus" vorzutäuschen, um von den tatsächlich Verantwortlichen abzulenken. Kurz um : Mit dem Prozeß und dem überharten Urteil, sollte der nach dem Bekanntwerden der Übergriffe am 07.und 08. Oktober 1989 hochgekochte "Volkszorn" besänftigt werden.
Das dieses Manöver fehlschlug, verdanken wir in erster Linie auch der Presse und der Justiz der damaligen DDR, die, zumindest in Teilen, ein völlig neues Selbstverständnis für sich zu entdecken schien.

Den Aufstand probte übrigens auch Volkspolizeipräsident Friedhelm Rausch. Als Reaktion auf die in der Presse hervorgebrachte Kritik an der bisherigen Praxis, wegen einer Straftat angeklagte Volkspolizisten pauschal zu entlassen, verfügte der VP-Präsident die sofortige Wiedereinstellung von Horst L.
An dieser Stelle muss allerdings nicht extra betont werden, dass auch der Stuhl des VP-Präsidenten wegen der Übergriffe " bereits mächtig wackelte". Möglicherweise wollte Rausch mit diesem Schritt nur die Wogen die der Fall Horst L. in den eigenen Reihen aufgeworfen hatte, glätten. Dem obersten (Ost)Berliner Polizeiführer dürfte nicht entgangen sein, dass bei den Verhandlungen gegen Horst L. zahlreiche Angehörige der VPI Prenzlauer Berg anwesend waren, um ihrem angeklagten (Ex)-Kollegen moralisch, in aller Öffentlichkeit, den Rücken zu stärken.
Es sollte auch nicht vergessen werden, dass sowohl seitens der Presse als auch aus den Reihen der unterstützenden Volkspolizisten die unmissverständliche Forderung nach einer allumfassenden Aufklärung der Oktobereignisse erhoben wurde. Darüber hinaus, galt Horst L. nicht ausschließlich und zu hundert Prozent als " unschuldiges Opfer". Die vorgetragene Kritik richtete sich lediglich an die Art und Weise, wie der Vorfall in der VPI Prenzlauer Berg aus politischen Zwecken missbraucht werden sollte!

Leider ist mir über das weitere Schicksal von Horst L. nichts bekannt. Ob es am Ende wirklich zu einer Berufsverhandlungen gekommen ist und wie diese ausging, darüber konnte ich bislang nichts finden.
Auf jeden Fall ist diese heute mittlerweile vergessene Episode aus der Wendezeit, wert, dass man sich daran erinnert.

Gruß an alle
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Re: Horst L.-wie ein Volkspolizist zum Bauernopfer der Justiz wurde

Beitragvon augenzeuge » 28. August 2022, 08:23

Zum Staatsanwalt Wendland

Als Nachfolger von Josef Streit war er schließlich von Juni 1986 bis Dezember 1989 Generalstaatsanwalt der DDR. Außerdem war er von April 1986 bis Dezember 1989 Kandidat des Zentralkomitees der SED. 1988 Vaterländischer Verdienstorden in Gold.

Im Dezember 1989 trat er zurück.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... -4rtsR6HR6

AZ
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Re: Horst L.-wie ein Volkspolizist zum Bauernopfer der Justiz wurde

Beitragvon zoll » 28. August 2022, 12:52

Hallo Grenzgänger, danke für den interessanten und aufschlussreichen Artikel.
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Re: Horst L.-wie ein Volkspolizist zum Bauernopfer der Justiz wurde

Beitragvon Grenzgänger » 28. August 2022, 13:18

zoll hat geschrieben:Hallo Grenzgänger, danke für den interessanten und aufschlussreichen Artikel.


Gern geschehen @Zoll

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Re: Horst L.-wie ein Volkspolizist zum Bauernopfer der Justiz wurde

Beitragvon Icke46 » 28. August 2022, 14:32

Ein Artikel aus der taz zum Thema: https://taz.de/!1786900/
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Re: Horst L.-wie ein Volkspolizist zum Bauernopfer der Justiz wurde

Beitragvon Spartacus » 28. August 2022, 17:49

Grenzgänger hat geschrieben:
zoll hat geschrieben:Hallo Grenzgänger, danke für den interessanten und aufschlussreichen Artikel.


Gern geschehen @Zoll

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Re: Horst L.-wie ein Volkspolizist zum Bauernopfer der Justiz wurde

Beitragvon Grenzgänger » 29. August 2022, 03:19

Spartacus hat geschrieben:
Grenzgänger hat geschrieben:
zoll hat geschrieben:Hallo Grenzgänger, danke für den interessanten und aufschlussreichen Artikel.


Gern geschehen @Zoll

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