von andr.k » 20. Oktober 2019, 21:18
Um das Thema Spionageabwehr zu verstehen muss man die einzelnen Linien der Abwehrbereiche kennen.
Folgende Abwehrbereiche (Awb.) gab es in der HA II: Awb. Dienstobjekte und Wohnkomplexe; Awb. diplomatische Vertretungen; Awb. Ausländer in der DDR; Awb. ausländische Korrespondenten; Awb. Politik und zentrale Staatsorgane; Awb. Verkehrswesen; Awb. Volkswirtschaft und der Awb. Militärische Objekte der GSSD und der NVA.
Gegen die bzw. aus den genannten Bereichen verzeichnete das MfS intensive geheimdienstliche Aktivitäten westlicher Dienste.
Um bei der BV Rostock zu bleiben:
Durch die Abt. II der BV Rostock enttarnte Militärspionage des amerikanischen militärischen Nachrichtendienst MI.
Ausgehend von den Erkenntnissen der Bearbeitung der TV „Alk“ und „Assel“ der Abteilung II/BV Rostock sowie abgeschlossener OV der HA II zu Militärspionen des amerikanischen MI und des BND konnte gesichert davon ausgegangen werden, dass eine Personenkategorie unter der Zielgruppe „Personen mit ständigen Reisemöglichkeiten innerhalb der DDR, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig militärische Objekte an- beziehungsweise daran vorbeifuhren“ die Berufskraftfahrer waren.
Die Auswertung der OV „Alk“ und „Assel“ der Abteilung II/BV Rostock hatte ergeben, dass die Agenten des US-Geheimdienstes MI die zur Anwerbung vorgesehenen DDR-Bürger bei Einreisen in die DDR aufgeklärt haben (unter Angabe anderer Personen, beispielsweise Verwandter, als Reiseziel).
Die Analyse der Vorgänge „Alk“ und „Assel“, in denen Bürger der DDR wegen staatsfeindlicher Tätigkeit gemäß § 98 StGB bearbeitet wurden, ergab, dass die Indizienbeweisführung bei der Stützung der aufgestellten bergründeten Version zur Identifizierung des Zuführers/Werbers/Kuriers zum Spion sowie zur Beweisführung seiner Spionagetätigkeit große Bedeutung besaß.
So stützten solche Indizien wie eine von der Mutter des Zuführer/Werber/Kurier gefertigte Wegeskizze, die bei der konspirativen Wohnungsdurchsuchung aufgefunden wurde, bei der HA VI gespeicherte Reiseunterlagen, Hinweise aus der Postkontrolle sowie die Tatsache, das der Zuführer/Werber/Kurier eine Fahrtstrecke von 3000 km zurücklegte, um einige Stunden mit dem DDR-Spion in der ČSSR zusammentreffen, die zum vermutlichen Zuführer/Werber/Kurier aufgestellte Version.
Zentrale Erkenntnisse und die Analyse des TV „Alk“ besagten, dass der Geheimdienst bestrebt war, die Treffs zur Ausbildung und Instruierung seiner Agentur vom Territorium der DDR auf das Gebiet anderer sozialistischer Staaten zu verlegen. Bei der Bearbeitung des Spions (DDR-Bürger) war die Erarbeitung von strafprozessual verwertbaren Beweisen zum Zuführer/Werber/Kurier/Instrukteur deshalb außerordentlich kompliziert. Das dringende Erfordernis der beweiskräftigen Identifizierung des Zuführers, Werbers, Kuriers ergab sich aus der Notwendigkeit, den höchstmöglichen politischen und operativen Nutzen, die Überwerbung beziehungsweise Festnahme des Ausländers anzustreben.
Die Analyse der Vorgänge „Alk“ und „Assel“ der Abteilung II/BV Rostock sowie die Erkenntnisse der HA II zeigten auf, dass sich unter anderem der Einsatz folgender Kräfte, Mittel und Methoden zur Erarbeitung von strafprozessual verwertbaren Beweisen in TV von ZOV beziehungsweise OV auf der Linie II bewährt hatte:
1. Einsatz von IM
2. Der Einsatz der technischen Maßnahme A (Telefonüberwachung), B (akustische Überwachung in geschlossenen Räumen und begrenzt freien Räumen) und D (optische und elektronische Beobachtung und Dokumentation vorwiegend in Räumen) der Abteilung 26.
3. Die Nutzung der konspirativen Durchsuchung
4. Die Nutzung der konspirativen Beobachtung
5. Die differenzierte Nutzung der Fahndungsmaßnahmen der Linie VI.
Quelle: Die Spionageabwehr Der DDR II
Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß, nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.