Amateurfunk in der DDR

Amateurfunk in der DDR

Beitragvon pentium » 10. November 2021, 17:09

Über den Amateurfunk in der DDR heute etwas sagen zu wollen ist aus dem Grunde nicht einfach,

da es der Medienwelt noch nicht gelungen ist, zur Sachlichkeit und dem Anerkennen von Realitäten zurückzukehren.

Aber mit journalistischem Wunschdenken kommen wir eben nicht weiter und dies erst recht nicht, wenn lange zurückliegende Ereignisse mit einem Selbstverständnis von heute gemessen werden. Bleiben wir also bei der Realität.

Gewiß, wie überall auf der Welt gab auch hier unter den Verantwortlichen solche, die dem staatlich zugelassenen und von dort gefördeten Amateurfunk mißtrauisch oder sogar feindlich gegenüberstanden. So erfuhr unser Oldtimer Ernst Fischer DL2KUX und früher DM2AXA aus Greifswald vom damaligen GST-Kreisvorsitzenden im Jahr 1957, daß es so etwas wie Amateurfunk in der DDR nie
geben werde. Ernst fand dennoch den Weg.

Auffällig ist die Anzahl der Klubstationen, die durch Betriebe, Schulen und Institutionen unterstützt territoriale Zentren für Ausbildung und Funkbetrieb wurden. Eine feine Sache insbesondere für junge Leute. Mit der erworbenen Sendegenehmigung konnte man sofort loslegen. Man durfte funken und sollte es sogar.

Wer dies ohne klar erkennbare Gründe nicht tat, mußte mit dem Einzug seiner Genehmigung rechnen. Inhaber von Einzelgenehmigungen standen darüberhinaus unter dem Erfolgszwang, innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Genehmigung QRV zu sein.

Man erwartete auch, daß jeder außer zu funken auch etwas für die Gesellschaft tat und dies insbesondere auf dem Gebiete der Ausbildung - gewissermaßen als Multiplikatoreffekt. Sich einfach zurückzulehnen und andere für die Klubstation arbeiten zu lassen, hatte gelegentlich auch unangenehme Folgen.

Man mußte Mitglied der GST sein. Dafür wird heutzutage gern der Begriff “Zwangsmitgliedschaft” benutzt.

So mancher würde sich allerdings heute wünschen, daß alle im selben Verein Mitglied wären und sich für den Verein einsetzten - nun aber völlig freiwillig.

Die ersten offiziellen QSOs mit DM-Rufzeichen wurden oft mit Sendern getätigt, die schon jahrelang in Betrieb waren.

Da für die Klasse 1 eine maximale Anodenverlustleistung von 50 Watt zugelassen war, bestimmte der §8 der 2. Durchführungsverordnung, daß man besonders befähigten Funkamteuren von Fall zu Fall auch höhere Verlustleistungen genehmigen könne. Jede Sendeanlage mußte durch die Post zum Betrieb freigegeben sein bevor man - abgesehen vom Testbetrieb - loslegen konnte.
Die Abnahmezeremonie bestand viele Jahre im Vorführen eines QSOs bevor später Ober- und Nebenwellenabstrahlungen gemessen wurden.


http://www.qslonline.de/hk/eigen/historie.htm


Amateurfunk in der DDR
Ergebnis der Dissertation - Christian Senne
https://www.amateurfunk.radiohistory.de/
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
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