Wer sich in der DDR zum DJ berufen fühlte, musste sich beim Kreiskabinett für Kulturarbeit für einen einwöchigen Plattenunterhalter-Lehrgang bewerben. „Wenn einer zum Gespräch in Blaumann, Gummistiefeln und ohne Zähne kam, wurde dem gesagt, ‚das wird nichts, kannst wieder gehen!’“, erzählt Peter. „Korrektes Bühnenverhalten“ zählte nämlich zu den elementaren Inhalten des staatlich verordneten Lehrplans, die ein „Kulturpolitischer Mitarbeiter“ aus dem „Fachbereich Tanzmusik und Diskotheken“ am Ende dieser Seminarwoche abfragte.
„Wer als Plattenunterhalter im Jugendclubhaus spielen will, hat seine Frisur stets akkurat zu halten, die Schweißperlen von der Stirn zu wischen und mindestens ein Ersatzhemd im Koffer mitzuführen!“
Die Vergütung eines DJs war festgeschrieben und belief sich auf 5,00 bis 8,50 Mark pro Stunde, je nach Erfahrungsgrad. Wiedergabetechnik und Tonträger zählten zum Eigenbestand des DJs und schlugen mit 25 Mark Miete zu Buche.
Damit eine Tanzveranstaltung überhaupt stattfinden konnte, musste die zuständige Polizeidienststelle sie zuvor genehmigen. Entgegen des Klischees unterlag die Musikauswahl zwar keiner gesetzlichen Regulierung. Aber für einen DJ war es immer besser, die ausdrückliche „Empfehlung“, 60 Prozent Musik-Ost und 40 Prozent Musik aus dem kapitalistischen Ausland aufzulegen, zu beherzigen. Westliche Popmusik, die in der staatlichen Prüfstelle durchgefallen war, mussten Kommnick und seine Kollegen zumeist auf Besuchsfahrten aus Polen schmuggeln.
Der Musikwunsch eines Partygastes, der sich anlässlich einer privaten Geburtstagsfeier einen Hit von Heino gewünscht hatte, hatte Folgen.
So trug der Wind die Textzeile „Schwarzbraun ist die Haselnuß, schwarzbraun bist auch du ...“ an einem lauen Sommerabend aus einem Vorpommerschen Hinterhofgarten über die gestutzten Hecken hinweg in die falschen Ohren. Bereits am Folgetag wurde er zur Stasi zitiert.....
https://www.abendblatt.de/politik/deuts ... achte.html
AZ