Twist im Partykeller in den 60ern.Über die Herabsetzung der Volljährigkeit von 21 Jahren auf 18 Jahre wurde lange und erbittert diskutiert. Es gab die Befürchtung, dass die Jugend endgültig außer Rand und Band geraten könnte. Aber nichts davon geschah. Als das Gesetz am 22. März 1974 verabschiedet wurde und am 1. Januar 1975 in Kraft trat, holte die Politik nur nach, was längst gesellschaftliche Wirklichkeit war: Die Jugendlichen entschieden selbst über ihr Leben.
Junge WählerstimmenSchon im Jahr 1970 wurde nach einer Gesetzeseingabe des Hamburger CDU-Bundestagsabgeordneten Dietrich Rollmann das aktive Wahlalter von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt. Die damals schlagende Argumentation war, dass junge Männer bereits mit 18 Jahren zur Bundeswehr einberufen werden konnten. Zudem hegten nach den Studentenunruhen der späten 60er-Jahre viele Abgeordnete die Hoffnung, dass die Protestierenden sich besser in gesellschaftliche Prozesse integrieren, wenn sie wahlberechtigt sind. Für 1972 waren die nächsten Bundestagswahlen angesetzt - die Politiker hatten auch die Stimmen der Jungwähler im Visier. Vielleicht war auch der Blick auf den anderen deutschen Staat von Bedeutung.
Denn in der DDR galt die Volljährigkeit mit 18 Jahren schon seit 1950 - in Anerkennung des "hervorragenden Anteils der Jugend am Aufbau der antifaschistisch-demokratischen Ordnung" - so die Begründung im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik.Mehr erfährt man hier:
https://www.ndr.de/geschichte/chronolog ... it100.htmlDie Begründung der DDR zur Herabsetzung des Wahlalters natürlich wieder einmal köstlich und verlogen....