von Beethoven » 7. September 2016, 08:50
Ja, ein größeres Grundstück ist eine feine Sache. Das Problem habe ich gerade. Ich habe im November 15 ein Grundstück gekauft, welches ich mit einem MFH bebauen will. Ich fall auf die Schnauze, weil ich die GRZ (Grundflächenzahl) um 25 qm überschreite. Mir fehlt praktisch die Fläche eines Pkw Stellplatzes. Nun dachte ich, dass ich den ablösen kann (§ 43 Brandenburgische Bauordnung) aber die Gemeinde stellt sich quer.
Im März habe ich den Bauantrag eingereicht und bis heute 4 x verändern müssen. Es ist zum Haare ausraufen.
Zwei weitere Häuser auf Deinem Grundstück, wird ja erst interessant, wenn Deine Kinder erben und die Immobilie nicht selber nutzen wollen. Aber ich kann nur jedem raten, bevor man einen Kreditvertrag unterschreibt, eine Bauvoranfrage an die untere Baubehörde zu stellen, ob das auch geht, was man vor hat.
Gruß
Die größten Vorteile im Leben überhaupt wie in der Gesellschaft hat ein gebildeter Soldat. J. W. v. Goethe
Das Gesetz ändert sich, die Gesinnung nicht.