Eigenheim in der DDR - EW 58

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Re: Eigenheim in der DDR - EW 58

Beitragvon Beethoven » 6. September 2016, 09:56

Schönes Haus. Die Dacheindeckung, ist das Schiefer oder sind das Schindeln?

Ich mag ja die Häuser mit zwei Vollgeschossen. Leider konnte ich sowas selber damals nicht erbauen. Die Satzung des B-Planes ließ das nicht zu. Genauso mußte ich ziemlich dicht an der Flurstückgrenze bauen (Baulinie) was eigentlich bescheuert aussieht. Drei Meter weiter hinten wäre besser.

Da unsere Kinder alle aus dem Haus sind, ist mein Haus sowieso zu groß. Aber was solls? Wir fühlen uns wohl.

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Re: Eigenheim in der DDR - EW 58

Beitragvon Spartacus » 6. September 2016, 16:48

Schiefer Beethoven und alles erst vor kurzem neu gemacht.

Platz war kein Thema bei 1.300 qm Grund, da passen ja locker noch einmal 2 Häuser rein. [hallo]

LG

Sparta


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Re: Eigenheim in der DDR - EW 58

Beitragvon Beethoven » 7. September 2016, 08:50

Ja, ein größeres Grundstück ist eine feine Sache. Das Problem habe ich gerade. Ich habe im November 15 ein Grundstück gekauft, welches ich mit einem MFH bebauen will. Ich fall auf die Schnauze, weil ich die GRZ (Grundflächenzahl) um 25 qm überschreite. Mir fehlt praktisch die Fläche eines Pkw Stellplatzes. Nun dachte ich, dass ich den ablösen kann (§ 43 Brandenburgische Bauordnung) aber die Gemeinde stellt sich quer.

Im März habe ich den Bauantrag eingereicht und bis heute 4 x verändern müssen. Es ist zum Haare ausraufen.

Zwei weitere Häuser auf Deinem Grundstück, wird ja erst interessant, wenn Deine Kinder erben und die Immobilie nicht selber nutzen wollen. Aber ich kann nur jedem raten, bevor man einen Kreditvertrag unterschreibt, eine Bauvoranfrage an die untere Baubehörde zu stellen, ob das auch geht, was man vor hat.

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