Schließlich drängte die Mehrheit der ostdeutschen Bevölkerung auf eine schnelle Einheit
augenzeuge hat geschrieben:Schließlich drängte die Mehrheit der ostdeutschen Bevölkerung auf eine schnelle Einheit
Das sollte man nie vergessen. Die Schnelligkeit der Einheit wurde nie von Kohl oder Schäuble bestimmt. Wenn man Jahre Zeit gehabt hätte, wäre vielleicht einiges anders gelaufen. Aus heutiger Sicht wäre ein Nichtanschluss 1990 mit unkalkulierbaren Risiken verbunden gewesen.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:Schließlich drängte die Mehrheit der ostdeutschen Bevölkerung auf eine schnelle Einheit
Das sollte man nie vergessen. Die Schnelligkeit der Einheit wurde nie von Kohl oder Schäuble bestimmt. ....
AZ
Das Tempo des Beitritts wurde maßgeblich durch Kohls Ankündigung, die DM in der DDR einzuführen , bestimmt.
Ich glaube, damit wurde eine wesentliche Chance vertan, große Teile der deutschen Bevölkerung in die Gestaltung des Einheitsprozesses einzubeziehen.
Danny_1000 hat geschrieben:[...]Zur Verfassungsdiskussion: Es gab ja seitens der DDR mehrere Entwürfe für eine neue Verfassung in der DDR. Der bekannteste ist wohl der des Runden Tisches. Eine für die damalige Zeit sehr moderne und richtungsweisende Verfassung. Wann, wenn nicht nach dem Zusammenbruch der DDR wäre die Zeit gewesen, über eine neue gesamtdeutsche Verfassung zu diskutieren ? Zumal: Der Artikel 146 des GG sah ja genau das vor. [...]
Aus rein verfassungsrechtlicher Sicht hat bis heute keine deutsche Einheit stattgefunden und kann auch nicht mehr stattfinden.
Der Grund liegt in einer Falschanwendung und späterer Änderung des Art. 23 GG. Da es in den Gesetzen der DDR keine Regelung gab, welche die Regierung zum Stellen eines Beitritts befugte (Im Gegenteil, die einzige auf den "Beitritt" anwendbare gesetzliche Regelung stand im StGB unter "Hochverrat" (wer es anstrebt das Territorium der DDR bzw. eine Teil des selben einen anderen Staat einzuverleiben)), so daß der Antrag illegal ist.
Andererseits hätte die BRD eine Antrag der DDR gar nicht annehmen dürfen. Die sechs Länder hätten eigenständig beitreten müssen. aber 5,5 Länder waren nicht rechtsfähig. Die Landtagswahlen fanden erst nach dem 03.Oktober 1990 statt. Die Herstellung eines einheitlichen Landes Berlin ist verfassungsrechtlich erst Mitte der 90er Jahre mit dem Volksentscheid über die Landesverfassung zweifelsfrei erfolgt.
Somit haben wir eine Situation, die der Lage Österreichs zwischen 1938 und 1945 entspricht, einem widerrechtlichen Anschluß der DDR an die BRD.
Hier ist die UNO gefordert, der DDR den Weg zurück in die Unabhängigkeit zu öffenen. Die BRD muß für die Vernichtung der Wirtschaft der DDR und die Schädigung ihrer Bürger (Massenabeitslosigkeit in Folge u.a. der Treuhandverbrechen) Reparationen leisten.
augenzeuge hat geschrieben:Im Web fand ich eine besonders außergewöhnliche Aussage. Wie sehr ihr das?
[...]
Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Im Web fand ich eine besonders außergewöhnliche Aussage. Wie sehr ihr das?
[...]
Nun, es scheint da noch andere terminliche Ungereimtheiten gegeben zu haben, welche letztlich
in der Macht des Faktischen untergingen.
Ari
Danny_1000 hat geschrieben:[...]Zur Verfassungsdiskussion: Es gab ja seitens der DDR mehrere Entwürfe für eine neue Verfassung in der DDR. Der bekannteste ist wohl der des Runden Tisches. Eine für die damalige Zeit sehr moderne und richtungsweisende Verfassung. Wann, wenn nicht nach dem Zusammenbruch der DDR wäre die Zeit gewesen, über eine neue gesamtdeutsche Verfassung zu diskutieren ? Zumal: Der Artikel 146 des GG sah ja genau das vor.
[...]
augenzeuge hat geschrieben:Wieso sollen das verfassungsfeindliche Aktivitäten sein?[...]
augenzeuge hat geschrieben:Die Frage, was sich für jene Menschen nach einer Verfassung ändern würde, wäre doch nicht unwichtig, oder?
AZ
augenzeuge hat geschrieben:[...]Außerdem ist es Quatsch dass das Grundgesetz illegal Menschen hier bevorzugt. Wenn sich Behörden mit Menschen beschäftigen, den Anspruch auf Asyl prüfen, dann sind sie nicht illegal hier. [...]
augenzeuge hat geschrieben:[...]Wer meint, eine Verfassung ist besser, sollte sich an die DDR erinnern, denen hat sie nichts gebracht.
AZ
Interessierter hat geschrieben:Kohl wurde nicht nur durch die Forderung der DDR - Bürger getrieben, sondern er hatte auch vor allem klar erkannt, dass die Öffnung des Fensters zur Wiedervereinigung nur befristet offen war.
Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:[...]Außerdem ist es Quatsch dass das Grundgesetz illegal Menschen hier bevorzugt. Wenn sich Behörden mit Menschen beschäftigen, den Anspruch auf Asyl prüfen, dann sind sie nicht illegal hier. [...]
Die Gerichte sind völlig überlastet, am Ende des langen Rechtsweges bleiben einstellige Asylberechtigtenzahlen übrig. Bezahlen tut das wer?
AZ: Und das Problem löst man mit einer Verfassung?augenzeuge hat geschrieben:[...]Wer meint, eine Verfassung ist besser, sollte sich an die DDR erinnern, denen hat sie nichts gebracht.
AZ
Äh, es gibt noch andere Staaten, welche eine Verfassung besitzen. Außerdem ist die DDR sicher nicht an der Verfassung gescheitert.
Ari
augenzeuge hat geschrieben:[...]Übrigens, du weißt schon dass die Bundesländer alle eine eigene gültige Verfassung haben? Nach der können sogar manche Länder ihre eigene Außenpolitik machen, theoretisch.
Was sollte also eine Staatsverfassung bringen, wenn die Grund- und Menschenrechte des GG in den Verfassungen der Länder schon vorhanden sind?
AZ
augenzeuge hat geschrieben:[...]Übrigens, du weißt schon dass die Bundesländer alle eine eigene gültige Verfassung haben? Nach der können sogar manche Länder ihre eigene Außenpolitik machen, theoretisch.[...]
augenzeuge hat geschrieben:[...]Was sollte also eine Staatsverfassung bringen, wenn die Grund- und Menschenrechte des GG in den Verfassungen der Länder schon vorhanden sind?[...]
Ari@D187 hat geschrieben:Zitat Artikel 146:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Ari
Ari@D187 hat geschrieben:Umgekehrt wird ein Schuh daraus. In den Verfassungen der Länder kann nichts stehen, was dem Grundgesetz entgegensteht.
Ari
karnak hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben:Zitat Artikel 146:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Ari
Das trifft nun mal nicht zu weil nicht Wiedervereinigt wurde, die DDR ist als real und souverän existierender Staat, wenn auch ziemlich pleite, der real und souverän existierenden Bundesrepublik beigetreten, nicht weniger aber eben auch nicht mehr. Ob das nun ein paar von den alten Kameraden gefällt oder nicht.
augenzeuge hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben:Umgekehrt wird ein Schuh daraus. In den Verfassungen der Länder kann nichts stehen, was dem Grundgesetz entgegensteht.
Ari
Und wieso steht dann bei dir was von der Todesstrafe? Steht die nicht dem GG entgegen?
augenzeuge hat geschrieben:Ari, du kannst es drehen wie du willst, eigentlich willst du doch nur ne Verfassung ohne Asylrecht. Mit dem Rest bist du doch ganz zufrieden, stimmts?
augenzeuge hat geschrieben:Und eine Verfassung allein ist nichts wert. Dagegen ist das GG fast wie Gold. Das hast du nur noch nicht verstanden.
AZ
pentium hat geschrieben: Zumal ja eigentlich falsch, war es nicht so, das die fünf Bundesländer beigetreten sind und nicht die DDR...also damals.
Ari@D187 hat geschrieben:Genau, nur der Augenzeuge hat das verstanden und die anderen sind doof...
Ari
Der Beitritt der ehemaligen DDR geschah auf Grundlage des Art 23 S.2 GG a.F., die Terminologie Beitritt setzt hierbei den freien Willen zum Zusammenschluss voraus. Dieser kam in der DDR mit der Wahl zur Volkskammer 1990 zum Ausdruck, deren legitimierte Volksvertreter für den Einigungsvertrag und somit für den Beitritt nach Art 23 GG a.F. stimmten. Dieser Artikel beinhaltet aber mitnichten eine Staatensukzession in Form einer Fusion. Diese wäre wenn überhaupt nur nach einer Vereinigung nach Art 146 GG a.F. gegeben und selbst das ist strittig. Die Wiedervereinigung war eine Inkorporation und eine ebensolche besagt lediglich, dass der beitretende Staat (DDR) untergeht und der aufnehmende seine Identität behält. Im Übrigen ist diese Identität die selbe des Norddeutschen Bundes von 1867 und des Deutschen Reiches von 1871 bzw 1919. Man spricht hier von der Kontinuität des deutschen Staates. Sprich es ist derselbe Staat, nur etwas kleiner und mit einem anderen Namen und der heißt Bundesrepublik Deutschland.
Ist das deutsche Grundgesetz eine echte Verfassung?
1. These: Das Grundgesetz ist keine Verfassung, weil es nicht diesen Titel trägt.
Als das Grundgesetz geschaffen wurde, wurde der Begriff „Verfassung“ bewusst vermieden. Denn das Grundgesetz war in der Form, in der es 1949 verabschiedet wurde, als Provisorium gedacht. Deutschland war damals ein geteiltes Land und sollte es bis zum 3. Oktober 1990 auch bleiben. Das am 23. Mai 1949 verkündete Grundgesetz besaß faktisch nur für „West-Deutschland“, also die damalige Bundesrepublik Deutschland Geltung. Die DDR gab sich am 30. Mai 1949 eine eigene Verfassung.
Der Wunsch nach der Wiedervereinigung fand sich in der Präambel des damaligen Grundgesetzes, also der Fassung von vor 1989, wieder. Dort war zu lesen: „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ Außerdem stand darin, dass das Grundgesetz geschaffen wurde „um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben.“
Im Zuge der Wiedervereinigung wurde das Grundgesetz dann zur Verfassung des gesamten Deutschland erklärt. So endet die aktuelle Präambel auch mit dem Satz: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“ Die Bemerkung der „Übergangszeit“ verschwand ebenfalls.
Dass der Begriff „Verfassung“ nicht zum Einsatz kommt, hat übrigens keinerlei Einfluss auf die Legitimität des Grundgesetzes. Auch in anderen Staaten, etwa in den Niederlanden oder in Finnland, heißt die gültige Verfassung so.
2. These: Das Grundgesetz ist keine Verfassung, weil es nicht vom Volk gewählt wurde.
Häufig wird von Skeptikern das Argument vorgebracht, dass das Grundgesetz schon allein deswegen keine Rechtmäßigkeit als Verfassung besäße, weil es nicht vom Volk gewählt, beziehungsweise angenommen wurde.
Diese These beruht auf einer völligen Fehlauffassung: Nirgends wird eine Verfassung als etwas beschrieben, was per Volksentscheid angenommen werden muss, um gültig zu sein. Würde diese Regel gelten, hätte Deutschland noch nie eine gültige Verfassung besessen. Denn weder die Reichsverfassung von 1871, noch die Weimarer Verfassung von 1919 wurden vom Volk angenommen, beziehungsweise in einer Art Volksabstimmung ratifiziert.
Darüber hinaus wurde das Grundgesetz sehr wohl allen Länderparlamenten zur Entscheidung vorgelegt, welche sich wiederum aus vom Volk gewählten Abgeordneten zusammensetzten. Bayern stimmte als einziges Bundesland dem Grundgesetz damals nicht zu. Da jedoch zwei Drittel der Länder zur Annahme des Grundgesetzes ausreichten, trat es auch in Bayern in Kraft.
3. These: Das Grundgesetz sagt selbst, dass es keine Verfassung ist, sondern nur eine Übergangslösung.
Ursprung dieser, unter Zweiflern hochpopulären, Theorie ist der Artikel 146 des Grundgesetzes. Er lautet in seiner derzeit gültigen Fassung:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Diesen Wortlaut interpretieren Skeptiker gerne dementsprechend als Eingeständnis, dass es sich hier lediglich um eine Art Übergangslösung handle. Und eine legitime Verfassung erst noch verabschiedet werden müsse.
Doch diese Aussage ist im Artikel selbst so nicht zu finden. Artikel 146 gibt keine Handlungsempfehlung vor. Er besagt nicht, dass das Grundgesetz durch eine vom Volk bestimmte Verfassung abgelöst werden soll oder muss. Es besagt nur, dass das Grundgesetz durch eine vom Volk bestimmte Verfassung abgelöst werden kann.
Anders ausgedrückt besagt Artikel 146 also lediglich: „Sobald Gesetz B in Kraft tritt, verliert Gesetz A seine Gültigkeit.“ Damit wird aber in keiner Weise impliziert, dass Gesetz A bis zu diesem Zeitpunkt keine Legitimität besitzt.
Zusammenfassend kann also nur noch einmal wiederholt werden: Das Grundgesetz ist die gültige, vollkommen rechtmäßige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
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