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Re: In dankbarem Gedenken...

BeitragVerfasst: 12. Februar 2020, 08:41
von Beethoven
Ich schweige gleich.

Da hat aber der Notar, in Deinem Beispiel auch seinen Job nicht gemacht. Spätestens der hätte feststellen müssen, bei Vergleich des Grundbuchauszuges mit der entsprechenden Flurkarte, was auch die Aufgabe des Notars ist, dass so etwas nicht passiert.

Ich könnte noch mehr Anhaltspunkte aufzählen, die in Deinem Beispiel nicht stimmig sind. Insofern denke ich, dürfte es die absolute Ausnahme sein, solch einen eklatanten Fehler zu begehen.

Freundlichst

Re: In dankbarem Gedenken...

BeitragVerfasst: 12. Februar 2020, 10:32
von Volker Zottmann
Was Du erzählst Beethoven ist nicht die Praxis.
Der Notar ist doch kaum mal vor Ort. Der beurkundet nur, was ihm vorgelegt wird. Wenn davor und im Nachhinein der Makler den neuen Eigentümern ein halbes Haus präsentiert, aber von Anfang an die falsche Seite, liegt so etwas nur am Makler und an der Ahnungslosigkeit der Neueigentümer.
Auf jeden Fall habe ich bei meinem letzten Grundstückskauf vorher selbst die Flurkarte vom Katasteramt geholt und der Makler mir die Grundbuchauszüge gezeigt.

Gruß Volker


Und nun bitte ich zum Thema zurück zu finden, oder zu schweigen.

Re: In dankbarem Gedenken...

BeitragVerfasst: 13. Februar 2020, 07:03
von Beethoven
Volker Zottmann hat geschrieben:Was Du erzählst Beethoven ist nicht die Praxis.
Der Notar ist doch kaum mal vor Ort. Der beurkundet nur, was ihm vorgelegt wird. Wenn davor und im Nachhinein der Makler den neuen Eigentümern ein halbes Haus präsentiert, aber von Anfang an die falsche Seite, liegt so etwas nur am Makler und an der Ahnungslosigkeit der Neueigentümer.
Auf jeden Fall habe ich bei meinem letzten Grundstückskauf vorher selbst die Flurkarte vom Katasteramt geholt und der Makler mir die Grundbuchauszüge gezeigt.

Gruß Volker


Und nun bitte ich zum Thema zurück zu finden, oder zu schweigen.


Man könnte das Thema ja auslagern aus dem "Gedenken".


Dir die erwähnten Dokumente, die Du selber besorgt hast, zur Verfügung zu stellen, ist des Maklers Pflicht. Das gehört bei mir zum absoluten Standard. Ohne aktuellen Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächen- und Kubaturberechnung und Fotos der zum Verkauf stehenden Immobilie, geht gar nichts bei einem ordentlichen Makler. Hinzu kommt noch der Energiepass, der seit 2015 bei jeder Vermietung, Verpachtung oder Verkauf, bei Immobilien mit Wohnbebauung Pflicht ist und dem Interessenten vorzulegen ist. Diese Dinge (mit Ausnahme des Energiepasses), die der Erwerber seiner finanzierenden Bank vorlegen muss, bekommt der Kaufbewerber gab kein Geld von einem deutschen Kreditinstitut.
Das sind also genau die Dinge, die der Makler dem Kauf- oder Mietinteressenten zwingend aushändigen muss.

Wenn es so war, wie Du in Deinem Beispiel schilderst, was ich nicht bestreite, dann hat der Makler im Beispiel, in keiner Weise seine Sorgfaltspflicht erfüllt, zu der er verpflichtet ist. Dem gehören die Ohren lang gezogen und der 34 c aberkannt.

Der Makler verdient (ich weiß - er bekommt) viel Geld vom Erwerber. Seine Aufgabe sollte nicht mit dem bloßen Nachweis der Kaufmöglichkeit beendet sein.
Meine Kunden bleiben ein Leben lang meine Kunden und können sich mit allen Fragen den Kauf der Immobilie betreffend an mich wenden. So bin ich, wie ich hörte, einer der wenigen Makler, die vor Beurkundung, den Vertragsentwurf mit beiden Parteien, Punkt für Punkt, § für §, erläutern. Denn es ist doch so, dass nach 5 - 10 Minuten die Parteien, wenn der Notar den Vertrag verließt, abschalten und gar nicht mehr wissen, was da erläutert wird. Das also vorher erklärt zu bekommen, in gemütlicher Umgebung, ohne Zeitdruck, ist für mich z.B. wichtig, damit die Parteien ein gutes Gefühl bekommen und am Ende auch wissen, was Sie da unterschreiben. Denn so ein Kaufvertrag einer Immobilie ist zu 95 % eigentlich nur Absicherung für den negativen Fall. Die Parteien interessiert doch hautsächlich, wann muss ich bezahlen, wann kann ich die Immobilie in Besitz nehmen oder eben, wann bekomme ich das Geld und wann muss ich raus aus der Immobilie. Aber so ein Vertrag ist ja bedeutend mehr und es kommen darin Bezeichnungen vor, die ein Mensch, der sich damit nicht regelmäßig beschäftigt gar nicht kennt, wie z.B. "Belastungsvollmacht" im Zusammenhang mit dem § 181 BGB.

Na ja, wie gesagt, ich ziehe mir solche Hosen nicht an, wie in Deinem Beispiel geschildert.

Freundlichst

Re: In dankbarem Gedenken...

BeitragVerfasst: 28. Juli 2020, 15:56
von Volker Zottmann
Dieses Jahr hat uns bisher gewaltig zugesetzt.
Nach dem mein 94-jähriger Chef von uns ging, hat mich auch mein 94-Jähriger Vater am 20. Februar 2020 verlassen.
Aber nicht genug:
Der dritte fast 94-Jährige, mein Kollege Rudolf Mayer, wurde nun auch begraben.
Neben meinem Vater waren das wirklich zwei weitere väterliche Freunde. Über Rudi schrieb ich schon in meinen Niederschriften. In den Jahren 1984/85, als es für mich im VEB-Betrieb aufgrund des Investitionsstopps von 1983 fast nichts mehr zu tun gab, saß ich oft beim Rudi und wir "philosophierten" damals, was wohl alles noch kommen wird...

Er prophezeite mir damals, dass die DDR bald krachen geht. "Du wirst noch erleben Volker, dass der Karl seinen Betrieb zurückerhält! Nichts hat ewigen Bestand." Genau das hat er mir damals schon gesagt, war selbst felsenfest davon überzeugt.
Dass wir vier das alles noch insgesamt 30 Jahre rückblickend erleben durften, war grandios.

Der bescheidenste war damals mein Vater. Sein einziger Wunsch war, noch zu erleben, dass der Honecker "richtig eine drüber kriegt".
Auch das erlebten wir gemeinsam, sahen den letzten DDR-Flüchtling krank gen Moskau flüchten, dann Chile. Herrliche Geschichtsschreibung.

Aller dreier sehnlichsten Wünsche haben sich erfüllt, sie haben all drei ein erfülltes Leben gelebt. Das gibt mir Trost.

Gruß Volker

Re: In dankbarem Gedenken...

BeitragVerfasst: 28. Juli 2020, 16:02
von Nostalgiker
Diese sehnlichsten Wünsche sagen alles über den Charakter dessen aus der sich das gewünscht hat ......

Re: In dankbarem Gedenken...

BeitragVerfasst: 28. Juli 2020, 16:13
von Volker Zottmann
Nostalgiker hat geschrieben:Diese sehnlichsten Wünsche sagen alles über den Charakter dessen aus der sich das gewünscht hat ......

Da muss ich Dir völlig recht geben. Kommt immer auf den Blick und das eigene Schiksal an.
Dem einen stahl man den Betrieb.
Dem zweiten seine schlesische Heimat nahe des Prebischtores.
Der dritte wurde um sein halbes Leben betrogen.

Gruß Volker

Re: In dankbarem Gedenken...

BeitragVerfasst: 28. Juli 2020, 18:00
von Volker Zottmann
Das meinte ich auch Pentium.
Ich hätte wesentlich mehr schreiben müssen. Er stammte aus Schlesien, ist aber vor dem Krieg zu seinen Großeltern, nach dem Krieg dann dorthin zurück und bald fortgejagt worden. Er bleibt trotzdem ein Vertriebener Schlesier.
Ich war Anfang der 70er mal dort ganz nah dran. Da erzählte mir der Rudi später, dass er dorther kam. Zur Beerdigung habe ich den ganzen Rest seines früheren Lebens durch Pfarrers Rückschau mitbekommen.

Gruß Volker