Volker Zottmann hat geschrieben:Was Du erzählst Beethoven ist nicht die Praxis.
Der Notar ist doch kaum mal vor Ort. Der beurkundet nur, was ihm vorgelegt wird. Wenn davor und im Nachhinein der Makler den neuen Eigentümern ein halbes Haus präsentiert, aber von Anfang an die falsche Seite, liegt so etwas nur am Makler und an der Ahnungslosigkeit der Neueigentümer.
Auf jeden Fall habe ich bei meinem letzten Grundstückskauf vorher selbst die Flurkarte vom Katasteramt geholt und der Makler mir die Grundbuchauszüge gezeigt.
Gruß Volker
Und nun bitte ich zum Thema zurück zu finden, oder zu schweigen.
Man könnte das Thema ja auslagern aus dem "Gedenken".
Dir die erwähnten Dokumente, die Du selber besorgt hast, zur Verfügung zu stellen, ist des Maklers Pflicht. Das gehört bei mir zum absoluten Standard. Ohne aktuellen Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächen- und Kubaturberechnung und Fotos der zum Verkauf stehenden Immobilie, geht gar nichts bei einem ordentlichen Makler. Hinzu kommt noch der Energiepass, der seit 2015 bei jeder Vermietung, Verpachtung oder Verkauf, bei Immobilien mit Wohnbebauung Pflicht ist und dem Interessenten vorzulegen ist. Diese Dinge (mit Ausnahme des Energiepasses), die der Erwerber seiner finanzierenden Bank vorlegen muss, bekommt der Kaufbewerber gab kein Geld von einem deutschen Kreditinstitut.
Das sind also genau die Dinge, die der Makler dem Kauf- oder Mietinteressenten zwingend aushändigen muss.
Wenn es so war, wie Du in Deinem Beispiel schilderst, was ich nicht bestreite, dann hat der Makler im Beispiel, in keiner Weise seine Sorgfaltspflicht erfüllt, zu der er verpflichtet ist. Dem gehören die Ohren lang gezogen und der 34 c aberkannt.
Der Makler verdient (ich weiß - er bekommt) viel Geld vom Erwerber. Seine Aufgabe sollte nicht mit dem bloßen Nachweis der Kaufmöglichkeit beendet sein.
Meine Kunden bleiben ein Leben lang meine Kunden und können sich mit allen Fragen den Kauf der Immobilie betreffend an mich wenden. So bin ich, wie ich hörte, einer der wenigen Makler, die vor Beurkundung, den Vertragsentwurf mit beiden Parteien, Punkt für Punkt, § für §, erläutern. Denn es ist doch so, dass nach 5 - 10 Minuten die Parteien, wenn der Notar den Vertrag verließt, abschalten und gar nicht mehr wissen, was da erläutert wird. Das also vorher erklärt zu bekommen, in gemütlicher Umgebung, ohne Zeitdruck, ist für mich z.B. wichtig, damit die Parteien ein gutes Gefühl bekommen und am Ende auch wissen, was Sie da unterschreiben. Denn so ein Kaufvertrag einer Immobilie ist zu 95 % eigentlich nur Absicherung für den negativen Fall. Die Parteien interessiert doch hautsächlich, wann muss ich bezahlen, wann kann ich die Immobilie in Besitz nehmen oder eben, wann bekomme ich das Geld und wann muss ich raus aus der Immobilie. Aber so ein Vertrag ist ja bedeutend mehr und es kommen darin Bezeichnungen vor, die ein Mensch, der sich damit nicht regelmäßig beschäftigt gar nicht kennt, wie z.B. "Belastungsvollmacht" im Zusammenhang mit dem § 181 BGB.
Na ja, wie gesagt, ich ziehe mir solche Hosen nicht an, wie in Deinem Beispiel geschildert.
Freundlichst