Ausreiseantrag

Kommunalwahlfälschungen, Ausreisebewegung und eine sich neu formierende Opposition

Re: Ausreiseantrag

Beitragvon dein1945 » 22. August 2013, 11:54

Edelknabe hat geschrieben:Siehe der Beitragvon vs1400 » 22. August 2013, 11:13
"warum dauerte es eigentlich so extrem lange, einen ausreiseantrag zu bearbeiten?
gab es diesbezüglich irgendwelche vorgaben?"

Denn fand ich gut. Diese Fragen könnte man ins voll übertragen ins Heute bringen...sinngemäß.

Warum dauert es eigentlich so extrem lange, einen Asylantrag zu bearbeiten?
Gibt es diesbezüglich irgendwelche Vorgaben?

Rainer-Maria


Ja warum,

Pass verloren, wo kommt er überhaupt her !
Antrag abgelehnt, dann Klage bis zur x Verhandlung ! Ist ja kostenlos !
Da kein Herkunftsland wohin mit ihm ?

Nur einige Beispiele
Man(n) muß wissen wenn Schluß ist !
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon Neun » 22. August 2013, 12:59

Könnte man aufgrund der rechtlichen und internen Vorgaben so sagen @vs1400. Das würde dem aber nicht gerecht werden und den Anschein erwecken die pers. Verantwortung negieren zu wollen. Ich stand damals voll und ganz hinter den Gesetzen und Maßnahmen und tat das was ich tat auch aus vollster Überzeugung.

Heute muss man natürlich sagen, dass diese Maßnahmen und Gesetze von 1961 bis vielleicht 1971 ihre Berechtigung hatten, 1988 wie in diesem Fall jedoch nicht mehr. Wenn der Staat es in 27 Jahren, nach dem damals berechtigten Bau der Grenzanlagen, nicht schafft seinen Bürgern eine entsprechende ökonomische Basis zu bieten, dann muss er es auch akzeptieren wenn diese ihn verlassen wollen.

Diese Erkenntnis musste lange reifen und war auch nicht leicht, letztendlich läuft aber alles darauf hinaus. Damit stelle ich aber nicht den § 213 an sich in Frage denn der war zu jeder Zeit berechtigt, die DDR hatte einfach das Recht zu regeln was ein ungesetzliches Verlassen darstellt. Nur hätte man dann natürlich auch ein gesetzliches Verlassen regeln müssen und dieses nicht per se ausschließen dürfen.
Neun
 

Re: Ausreiseantrag

Beitragvon karnak » 22. August 2013, 14:15

Neun hat geschrieben: Nur hätte man dann natürlich auch ein gesetzliches Verlassen regeln müssen und dieses nicht per se ausschließen dürfen.

Sehr gut Neun [flash] Aber da beißt sich natürlich der Hund in den Schwanz.So eine Regelung konnten wir natürlich gar nicht schaffen und wir wussten schon lange Jahre auch warum,auch der Karnak und der Neun wusste das,es wäre sehr einsam um uns herum geworden.Wir haben also solch eine Regelung nicht nicht geschaffen,weil wir es vergessen haben,sondern weil uns klar war,dass wäre unser Ende.Das ist ein wichtiges Detail der GANZEN Wahrheit und es ist hohe Zeit,das solche wie wir das auch sagen ohne drumherum gerede,sonst machen wir uns nämlich mittlerweile lächerlich.
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon Icke46 » 22. August 2013, 14:30

Das ist natürlich eine spannende, aber wohl im nachhinein nicht mehr zu beantwortende Frage, was gewesen wäre, wenn es ein geregeltes Verfahren zur Ausreise gegeben hätte.
Sicher wären die Ausreiserzahlen höher geworden, aber vermutlich hätte man das bei einer Kanalisierung in den Griff bekommen.

Da drängt sich mir auch gleich die Frage auf: Warum sind die Millionen, die an dem langen Wochenende vom 9.11. - 12.11.89 in den Westen gingen, in ihrer übergrossen Mehrheit so
bescheuert gewesen, auch wieder zurückzukommen? Nach der Logik hätte an dem Wochenende die Einwohnerzahl der DDR auf maximal 2 Millionen schrumpfen müssen.
Wobei: eigentlich wäre es sogar verständlich gewesen, wenn die Leute alle im Westen geblieben wären; schliesslich wusste man da nicht, ob die Grenzöffnung dauerhaft oder nur eine
schlichte Panne war.

Gruss

icke
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon karnak » 22. August 2013, 14:38

Gute Frage.In jedem Fall war die Zahl der "harten DDR-Gegner" nie so hoch wie manch einer zu glauben scheint.Ich weiß das,habe das auch schon oft hier angebracht,NUR, das glaubt mir eben keiner mehr,zumindest in diesen Forum nicht.Und ich gerate dann immer in den "Verdacht" ein"unverbesserlicher Betonkopf"zu sein. [flash]
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon eisenringtheo » 22. August 2013, 15:04

SkinnyTrucky hat geschrieben:
Neun hat geschrieben:Was falsch gelaufen ist? Es ist nicht gelungen eine ökonomische Grundlage zu schaffen die in der Lage war die Bedürfnisse der Menschen zu befriedigen und trotzdem genug Mittel für den Staat zu generieren.


Feliks, gehst du so weit um auch zu sagen, wäre die ökonomische Grundlage dagewesen, die DDR noch ein Einwanderungsland geworden wäre....
(...)

Mara


Die Migration erfolgt immer vom ärmeren zum reicheren Staat. Unabhängig vom politischen System
Das kommunistische China errichtet eine Mauer gegen das kommunistische Nordkorea
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon augenzeuge » 22. August 2013, 15:05

icke46 hat geschrieben: Da drängt sich mir auch gleich die Frage auf: Warum sind die Millionen, die an dem langen Wochenende vom 9.11. - 12.11.89 in den Westen gingen, in ihrer übergrossen Mehrheit so bescheuert gewesen, auch wieder zurückzukommen? Nach der Logik hätte an dem Wochenende die Einwohnerzahl der DDR auf maximal 2 Millionen schrumpfen müssen.
icke


Immerhin hatten sie bereits die Möglichkeit ohne Probleme dauerhaft auszureisen (ü. CSSR). Also, es waren schon viele weg.
Zweitens lautete die Vereinbarung von Schabowski auf dauerhafte Regelungen. Man nahm es gleich als dauerhafte Besuchsmöglichkeit an. Eine Rückkehr zu alten Zeiten war gar nicht machbar (unter den Umständen gabs keine Mehrheit dafür).
Und drittens verließen nach diesem WE bis Anfang 1990 so viele DDR-Bürger das Land wie selten zuvor, nicht zuletzt aufgrund dieser "Schwemme" musste man die D-Mark einführen.

AZ
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon augenzeuge » 22. August 2013, 15:10

eisenringtheo hat geschrieben: Die Migration erfolgt immer vom ärmeren zum reicheren Staat. Unabhängig vom politischen System
Das kommunistische China errichtet eine Mauer gegen das kommunistische Nordkorea
http://www.telegraph.co.uk/news/worldne ... Korea.html
Die kapitalistische USA eine gegen Mexiko
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Hier bauen die reicheren Nationen die Mauer. In der DDR war es die ärmere Hälfte......
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon Volker Zottmann » 22. August 2013, 15:16

Schon interessant, dass sich ein kommunistisches System vom anderen Kommunisten so abschottet.
Laut dieser Heilslehre sollte ja mal die ganze Welt kommunistisch werden. ... Und dann überall (flächendeckend [wink] ) die Sperrwerke...

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Ausreiseantrag

Beitragvon vs1400 » 22. August 2013, 15:29

icke46 hat geschrieben:Das ist natürlich eine spannende, aber wohl im nachhinein nicht mehr zu beantwortende Frage, was gewesen wäre, wenn es ein geregeltes Verfahren zur Ausreise gegeben hätte.
Sicher wären die Ausreiserzahlen höher geworden, aber vermutlich hätte man das bei einer Kanalisierung in den Griff bekommen.

Da drängt sich mir auch gleich die Frage auf: Warum sind die Millionen, die an dem langen Wochenende vom 9.11. - 12.11.89 in den Westen gingen, in ihrer übergrossen Mehrheit so
bescheuert gewesen, auch wieder zurückzukommen? Nach der Logik hätte an dem Wochenende die Einwohnerzahl der DDR auf maximal 2 Millionen schrumpfen müssen.
Wobei: eigentlich wäre es sogar verständlich gewesen, wenn die Leute alle im Westen geblieben wären; schliesslich wusste man da nicht, ob die Grenzöffnung dauerhaft oder nur eine
schlichte Panne war.


Gruss

icke


genau icke,
daher bin das 1. mal auch erst im dezember zur verwandschaft rübergefahren.
so schnell wie sie aufging, hätten sie sie auch schließen können.

gruß vs [hallo]
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon Dille » 22. August 2013, 17:30

karnak hat geschrieben:.....auch der Karnak und der Neun wusste das,es wäre sehr einsam um uns herum geworden.


Hallo @Karnak -- wäre denn wenigstens Deine liebe Frau bei Dir geblieben ?? Oder hättest Du @Neun anrufen müssen (der eh' überlastet war...) wegen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens §213 StGB, da sie auch in Drewitz von der anderen Seite gewunken hätte ??

Gruß, Dille
Dille
 

Re: Ausreiseantrag

Beitragvon karnak » 22. August 2013, 17:49

[grin] Seit wir uns zusammengerauft haben und das ist schon lange her,gehören wir zu den altmodischen,wären also gemeinsam im Osten oder Westen gewesen,winken also nicht nötig.
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon andr.k » 1. Oktober 2013, 21:56

Gedanken und Hinweise....

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AK
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon andr.k » 1. Oktober 2013, 22:05

...und weiter

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...

AK
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon Spartacus » 4. Oktober 2013, 10:23

Warum erinnert mich nur dieser Katalog der Grausamkeiten so sehr an eine 100 % Sanktion bei Hartz IV?

Denn eine 100 % Sanktion betrifft nicht nur den Lebensunterhalt, sondern auch Kosten für Unterkunft,
Heizung und Krankenkasse, die vollständig wegfallen, so das der "Bürger" von Obdachlosigkeit und dem
schlichten Verhungern bedroht ist.

Hat man sich da was abgeschaut?

LG

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Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon Janko » 5. Oktober 2013, 00:03

@Spartacus......na, ja "Verhungern", in dieser Republik ist fast unmöglich. Gleich gar nicht wenn du dich im Dunstkreis von Lebensmittelmärkten aufhältst und deren Container plünderst.
Nein, da brauchst du nicht vorn reingehen und noch bezahlen. Aber das mal nur nebenbei.

Dein Vergleich mit HartzIV hinkt natürlich, eigentlich wie jeder Vergleich. Nur Ähnlichkeiten kann man evtl. da feststellen, dass es um eine Kategorie (blödes Wort) von Menschen in einer Gesellschaft geht, die eigentlich nicht gewollt , aber eben auf Grund der gesellschaftlichen Entwicklung da sind. Und diese müssen mit "Katalogen im Zaum gehalten werden.
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon Nov65 » 5. Oktober 2013, 14:34

Ich vergleiche mal gar nichts, sondern bleibe beim Text des Schriftsatzes. Dieser Schriftverkehr sagt alles über die Praktiken des DDR-Staates, der führenden Partei und der Staatsanwaltschaft. Wer auf legale Weise den Staat verlassen wollte, war rechtlos, sein Eigentum war dem Gutdünken des Regimes ausgeliefert, die hier gebliebenen Familienmitglieder wurden wie Aussätzige behandelt. Dafür gibt es keinerlei Entschuldigungen, keine zeitgemäßen Rahmenbedingungen, die solch Handeln erzwangen.
Im Gesamtpaket der Maßnahmen Ausreiseverfahren, Grenzsicherung/Verhinderung von Republikflucht, Verfolgung usw. ergibt sich nur der Schluss: Ein menschenfeindliches Regime mit "sozialistischer" Fratze.
Andreas
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon augenzeuge » 5. Oktober 2013, 16:02

Nov65 hat geschrieben: Dafür gibt es keinerlei Entschuldigungen, keine zeitgemäßen Rahmenbedingungen, die solch Handeln erzwangen.
Andreas


Absolut richtig! Von den massenhaften Mitläufern, die sich dabei untertänigst profilieren wollten, würde ich die auch nicht annehmen.
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon HPA » 5. Oktober 2013, 16:30

Ich sehe den Schriftsatz als Anleitung zum Mobbing.
HPA
 

Re: Ausreiseantrag

Beitragvon Interessierter » 25. Januar 2014, 13:48

Ich stelle einmal dieses Zitat von Thoth aus einem anderen Thread ein:
PS.: Und Du wirst es kaum glauben, wer einen Ausreiseantrag stellte wurde nicht automatisch 'behelligt'. etwas anders sah die Sache allerdings aus wenn man nach Abgabe selbigen anschließend mit ner Trommel um den Rat des Kreises rannte um zu Verkünden das man aber solch einen Stunk machen werde wenn der AA nicht sofort bewilligt werde ....


Dabei bemerkt er nicht einmal, wie er DDR - Unrecht wieder einmal verklärt, indem er meint " Wenn einer lauthals an seinen Ausreiseantrag zwecks Erledigung erinnert ", wäre das ein Anlass ihn Repressalien verschiedenster Art auszusetzen.

Hier die Geschichte der Heidrun Breuer:

Heidrun Breuer berichtet im Gymnasium Herkenrath über ihre 18 Monate lange Haft in Hoheneck. Die DDR - Bürgerin hatte lediglich einen Ausreiseantrag gestellt und wurde dafür 18 Monate inhaftiert. Die Fassungslosigkeit ist auch nach einigen Jahrzehnten noch da. Sie weiß bis heute nicht warum sie 18 Monate hinter Kindern saß, warum man sie von ihrem Kind trennte und warum sie behandelt wurde wie eine Schwerverbrecherin.
Eigentlich hatte sie nur einen Ausreiseantrag gestellt. Sie wollte mit ihrer Familie raus aus der DDR und in den Westen übersiedeln. Doch es gelingt ihr erst nach langer Leidenszeit.


Weiter hier:
http://hoheneck.files.wordpress.com/201 ... breuer.pdf
Interessierter
 

Re: Ausreiseantrag

Beitragvon augenzeuge » 25. Januar 2014, 14:11


Ganz ehrlich- ich denke, hier wird etwas verschwiegen. Zumindest fehlt eine wichtige Info.

Folgenden Satz begreif ich nicht: Als sie sich weigert, den Ausreiseantrag zurückzunehmen, folgt ein Gerichtsverfahren, bei dem sie wegen Landesverrats zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wird.

Das Stellen eines Ausreiseantrages war allein noch kein Landesverrat, auch wenn es so umgangssprachlich von SED-Kadern so ausgedrückt wurde. In ihrem Urteil, was man in der Akte finden sollte, muss mehr stehen.

AZ
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon vs1400 » 25. Januar 2014, 14:17

augenzeuge hat geschrieben:

Ganz ehrlich- ich denke, hier wird etwas verschwiegen. Zumindest fehlt eine wichtige Info.

Folgenden Satz begreif ich nicht: Als sie sich weigert, den Ausreiseantrag zurückzunehmen, folgt ein Gerichtsverfahren, bei dem sie wegen Landesverrats zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wird.

Das Stellen eines Ausreiseantrages war allein noch kein Landesverrat, auch wenn es so umgangssprachlich von SED-Kadern so ausgedrückt wurde. In ihrem Urteil, was man in der Akte finden sollte, muss mehr stehen.

AZ


passt doch aber zum user willi,
was man nicht sehen möchte sieht man eben nicht.

"... Durch die Postkontrolle erfuhr der Staatssicherheitsdienst von geplanten Kontakten der westdeutschen Verwandten zur Fernsehsendung ZDF-Magazin. Daraufhin erfolgte im Februar 1984 ihre Verhaftung. Wegen "landesverräterischer Nachrichtenübermittlung" und "mehrfach ungesetzlicher Verbindungsaufnahme" wurde sie zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Im Rahmen des Häftlingsfreikaufs gelangte sie im Mai 1985 in die Bundesrepublik. ..."
quelle:http://www.ddr-zeitzeuge.de/ddr-zeitzeugen-recherchieren/ddr-zeitzeuge/heidrun-breuer-435.html

besagte zeitzeugin verstarb 2012,
sollte mal aktualisiert werden, sonst ruft dort noch ein bestimmter user an oder versucht kontakt aufzunehmen.

gruß vs [hallo]
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon augenzeuge » 25. Januar 2014, 14:27

vs1400 hat geschrieben: "... Durch die Postkontrolle erfuhr der Staatssicherheitsdienst von geplanten Kontakten der westdeutschen Verwandten zur Fernsehsendung ZDF-Magazin. Daraufhin erfolgte im Februar 1984 ihre Verhaftung. Wegen "landesverräterischer Nachrichtenübermittlung" und "mehrfach ungesetzlicher Verbindungsaufnahme" wurde sie zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.


Das war eben typisch DDR. Schon die Planung war strafbar. Das falsche Wort an der falschen Stelle..... [angst]

Andere gingen in die StäV und brachten dort ihr Problem an, das lief i.d.R. besser. Aber es war immer ne heikle Sache. Auf der Kippe stand es oft, aufgrund der Gummi-§.

AZ
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon Nostalgiker » 25. Januar 2014, 14:29

@Interessierter, hast Du neben Deinem altersgerechtem Sessel auch eine Kneifzange liegen mit der Du Dir die Hosen in Form von "wahrheitsgetreuen Berichten" anziehst?

Kleiner Hinweis zum von dir eingestellten "Tatsachenbericht" aus der Kategorie, ich war/bin völlig Ahnungslos und Unschuldig.
Der Ehemann wurde während eines Fluchtversuches verhaftet; wie weit weg von der Grenze wäre interessant; und für 18 Monate verurteilt. Danach in die DDR entlassen. Erst dann stellt die Familie einen Ausreiseantrag. Anschließend verhält sie sich zwei Jahre völlig regungslos, sagt nichts, fragt nicht nach und dann wird sie!(Nur die Ehefrau!) aus heiterem Himmel deswegen verhaftet? Ihr Mann nicht? Hier setzt die Kneifzange an.
Hat diese gute Frau gedacht ein Ausreiseantrag wird wie eine Trabbibestellung behandelt? Man bestellt und wenn man dran ist wird man informiert wann man Auszureisen hat. Vorheriges Nachfragen ist zwecklos, es verkürzt nicht die Wartezeit .......

Genau das meinte ich Interessierter, wer sich dem Lauf der Dinge fügte; allerdings mit höflichen Nachfragen in angemessenen Abständen und ohne Stacheldraht bekränzte Blumenpräsente, hatte sehr reelle Chancen ohne Verhaftung die Genehmigung zu bekommen.

Für Dich mal ein paar Zahlen.
Zwischen '61 und '88 reisten 383.000 Menschen legal mit einem Ausreiseantrag aus der DDR aus. Im gleichen Zeitraum wurden 33.755 Menschen aus Gefängnissen der DDR in den Westen freigekauft. Ich gehe mal davon aus das die gut 33Tausend alle wegen irgendwelcher "Vergehen" im Zusammenhang mit ihrer Ausreise inhaftiert wurden.

So und nun wieder die völlig Unschuldige und Ahnungslose. Wenn es so üblich gewesen wäre wie sie meint hätten doch mindestens 383 000 Menschen im Gefängnis sitzen müssen oder etwa nicht Interessierter? Erklär doch mal die Diskrepanz und polemisiere nicht nur wider besseren Wissens.

Und noch ein kleines Leckerli zum Schluß für Dich Interessierter; frag doch mal AZ wieso er, nachdem er einen Ausreiseantrag gestellt hatte, nicht irgendwann später aus heiterem Himmel verhaftet wurde und für viele Monate im Gefängnis verschwand. Nach Deinem Weltbild kann das nicht sein oder es ging in diesem Fall nicht mit mit rechten Dingen zu. Irgendwas wäre dann an der "problemlosen" Ausreise von AZ doch oberfaul.

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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon augenzeuge » 25. Januar 2014, 14:40

Thoth hat geschrieben:Irgendwas wäre dann an der "problemlosen" Ausreise von AZ doch oberfaul.


Was soll der Unsinn? Da reichen auch die Gänsefüße nicht. Eins nur für dich: Ich wäre kaum rausgekommen, wenn ich nur nett gefragt hätte. Das hatte ich schon nach kurzer Zeit kapiert. Wenn du das glaubst oder vermitteln willst....muss ich [laugh] . Nein, man musste schon andere Wege finden. Auf jedem Fall brauchte man Leute, die helfen....zumindest in meinem Fall. Und wenn ich es genau betrachte, wars auch ne Art "Nachrichtenübermittlung". [grins]
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon Interessierter » 25. Januar 2014, 14:59

Richtig Jörg, wenn die Kontakte zu Verwandten in der BRD und zum " ZDF - Magazin " nach den Gummipargraphen der DDR schon "landesverräterischer Nachrichtenübermittlung" und "mehrfach ungesetzlicher Verbindungsaufnahme" waren und die Verurteilung nur erfolgte, weil sie eine Rücknahme ihres Ausreiseantrages ablehnte, dann dokumentiert das mehr als deutlich mit welcher " Willkür - Justiz " man es in der DDR zu tun hatte.

Dieser Staat versuchte hier erpresserisch unter Androhung von Haft die Rücknahme eines Ausreiseantrages zu erzwingen !!

Deutlicher kann man den wahren Grund der Verurteilung ( Der Ausreiseantrag ) nun wirklich nicht demonstrieren. Ob da selbst nach mehr als zwei Jahrzehnten manche das wegen " Betriebsblindheit " nicht erkennen können und wollen ist völlig unerheblich.

Und das geschah nicht in den fünfziger Jahren, nein 1984, falls jemand meinen sollte, man beachte die Zeit. [laugh]



" Der Interessierte "
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon Nostalgiker » 25. Januar 2014, 15:08

@AZ, Du überstrapazierst mal wieder Deinen Hang in meine Worte etwas hineinzuinterpretieren was ich so weder schrieb noch meinte.
Du bedienst Dich manchmal einer sehr schwer zu erkennenden brachialen Ironie, ich hingegen einer feinsinnigen, weniger brachialen. Man muß sie nur erkennen, richtig deuten um sie dann auch richtig zu verstehen.

Falls Du allerdings meinst Du seiest ein Stier und ich wedle mit einem roten Tuch vor Deiner Nase herum .................., ja dann werden wir weiterhin die schönsten Verständigungsschwierigkeiten haben.

Thoth
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon augenzeuge » 25. Januar 2014, 16:13

Thoth hat geschrieben:@AZ, Du überstrapazierst mal wieder Deinen Hang in meine Worte etwas hineinzuinterpretieren was ich so weder schrieb noch meinte.
Thoth


Wenn du dich hier missverständlich ausdrückst, dann kommentiere ich das gern unmissverständlich. Ohne Strapazen und Mühen. [grins]

Ich wollte lediglich dem Eindruck, der A. wäre leicht durchführbar, etwas entgegentreten. Sofern du das schon vorher so gemeint hast, umso besser. [wink]
AZ
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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon vs1400 » 25. Januar 2014, 16:19

vs1400 hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:

Ganz ehrlich- ich denke, hier wird etwas verschwiegen. Zumindest fehlt eine wichtige Info.

Folgenden Satz begreif ich nicht: Als sie sich weigert, den Ausreiseantrag zurückzunehmen, folgt ein Gerichtsverfahren, bei dem sie wegen Landesverrats zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wird.

Das Stellen eines Ausreiseantrages war allein noch kein Landesverrat, auch wenn es so umgangssprachlich von SED-Kadern so ausgedrückt wurde. In ihrem Urteil, was man in der Akte finden sollte, muss mehr stehen.

AZ


passt doch aber zum user willi,
was man nicht sehen möchte sieht man eben nicht.

"... Durch die Postkontrolle erfuhr der Staatssicherheitsdienst von geplanten Kontakten der westdeutschen Verwandten zur Fernsehsendung ZDF-Magazin. Daraufhin erfolgte im Februar 1984 ihre Verhaftung. Wegen "landesverräterischer Nachrichtenübermittlung" und "mehrfach ungesetzlicher Verbindungsaufnahme" wurde sie zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Im Rahmen des Häftlingsfreikaufs gelangte sie im Mai 1985 in die Bundesrepublik. ..."
quelle:http://www.ddr-zeitzeuge.de/ddr-zeitzeugen-recherchieren/ddr-zeitzeuge/heidrun-breuer-435.html

besagte zeitzeugin verstarb 2012,
sollte mal aktualisiert werden,
sonst ruft dort noch ein bestimmter user an oder versucht kontakt aufzunehmen.

gruß vs [hallo]


sorry,
muss ich mich revidieren. [peinlich]
... es kann also doch noch angerufen bzw. gemailt werden. [wink]

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Re: Ausreiseantrag

Beitragvon Interessierter » 9. März 2014, 09:42

Da ja gerne wahrheitswidrig von bestimmten Usern erklärt wird man hätte ja problemlos einen Ausreiseantrag stellen können, stelle ich einmal die VVS MfS 008-7/77 ein:

VERFÜGUNG Nr. 34/77 DES VORSITZENDEN DES MINISTERRATES

zur Gewährleistung des einheitlichen, abgestimmten Vorgehens der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen in Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Organisationen zur Unterbindung rechtswidriger Versuche von Bürgern der DDR, die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen

vom 8. März 1977 (VVS B 2-I-044 128)

Entspannungsfeindliche, revanchistische Kräfte, besonders in der BRD und in Westberlin, versuchen durch eine breite Hetzkampagne in den Massenmedien und unter Einbeziehung staatlicher Stellen, insbesondere der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR, und einer Vielzahl feindlicher Organisationen und Kräfte,

- Bürger der DDR im feindlichen Sinne zu beeinflussen und zur Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu inspirieren,

- übersiedlungswillige Personen zu veranlassen, die Rechtsvorschriften der DDR zu mißachten, sich zur Durchsetzung ihrer feindlichen Absichten zusammenzuschließen und mit Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, mit Provokationen und anderen demonstrativen Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR aufzutreten,

- sich in Durchsetzung dieser subversiven Ziele in die inneren Angelegenheiten der DDR einzumischen, Verbindungen zu übersiedlungswilligen Personen aufzunehmen und sie zu "beraten", zu "unterstützen" und in die feindliche Tätigkeit gegen die DDR einzubeziehen.

Diesen entspannungsfeindlichen, revanchistischen Kräften und den von Ihnen Inspirierten Personen ist eine entschiedene Abfuhr zu erteilen.

1. Versuche von Bürgern der DDR, die Übersiedlung nach nicht-sozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, sind zurückzuweisen. In den Rechtsvorschriften der DDR ist ein Recht zur Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin nicht vorgesehen.

Ein Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR kann nur gestellt werden, wenn der Bürger der DDR die Genehmigung der zuständigen staatlichen Organe erhalten hat, seinen neuen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb der DDR zu nehmen (§ 8 der DVO zum Gesetz über die Staatsbürgerschaft der DDR vom 3.8.1967).

2. Zur strikten Durchsetzung der Rechtsordnung der DDR ist ein einheitliches und abgestimmtes Vorgehen der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen zu gewährleisten.

3. Bei einheitlichem Vorgehen zur Unterbindung rechtswidriger Versuche, die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, ist von folgenden Grundsätzen auszugehen:

- Die zuständigen staatlichen Organe haben rechtswidrige Ersuchen von Bürgern der DDR auf Übersiedlung nach nicht-sozialistischen Staaten und Westberlin zurückzuweisen.

- Bürger, die unter Berufung auf die Schlußakte der KSZE, andere völkerrechtliche Dokumente oder innerstaatliche Rechtsvorschriften versuchen, die DDR der Nichteinhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen oder innerstaatlicher Rechtsvorschriften zu bezichtigen, oder Straftaten und andere Rechtsverletzungen androhen, sind auf mögliche strafrechtliche oder andere rechtliche Konsequenzen hinzuweisen.

- Gegen Bürger, die im Zusammenhang mit ihren Übersiedlungsabsichten Straftaten und andere Rechtsverletzungen begehen, sind strafrechtliche, arbeitsrechtliche und alle anderen Mittel des sozialistischen Rechts konsequent und differenziert anzuwenden.

- Bürgern der DDR, die sich im Zusammenhang mit ihren Übersiedlungsabsichten an Vertretungen nichtsozialistischer Staaten wenden wollen, ist die dafür erforderliche Genehmigung zu verweigern.

4. In Ausnahmefällen kann aus humanitären Gründen eine Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin nach Prüfung von Ausschließungs- und anderen sicherheitspolitischen Gründen genehmigt werden, wenn

- es sich bei den Bürgern der DDR um Personen im Rentenalter, Invalidenrentner und Pflegebedürftige handelt,

- mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Organe mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlinern die Ehe geschlossen wurde,

- die Übersiedlung zum Ehegatten erfolgen soll, der mit staatlicher Genehmigung übergesiedelt ist.

5. In besonderen - begründeten - Ausnahmefällen können auch Übersiedlungen nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin bei Vorliegen humanitärer Gründe genehmigt werden, wenn es sich um echte Probleme der Familientrennung handelt, soweit der Ehegatte bzw. erziehungsberechtigte Elternteil nicht mehr Staatsbürger der DDR ist, und die Überzeugung gewonnen wurde, daß die Gründe nicht als Vorwand für eine Übersiedlung aus anderen Motiven, vorgebracht werden.

Bei Ersuchen zur Übersiedlung zu Verlobten zum Zwecke der Eheschließung kann eine Genehmigung in Erwägung gezogen werden, wenn die vorliegenden Gründe und vorgelegten Dokumente die Kriterien für die Genehmigung einer Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten bzw. Westberlinern erfüllen (z.B. das Vorhandensein mindestens eines gemeinsamen Kindes).

6. Die Minister und Leiter der anderen zentralen staatlichen Organe sowie die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise sind verantwortlich, daß in ihrem Bereich ein einheitliches und abgestimmtes Vorgehen aller staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate, Einrichtungen und Genossenschaften zur Unterbindung rechtswidriger Versuche von Bürgern der DDR, die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, gesichert ist. Sie gewährleisten die erforderliche Anleitung und Kontrolle der nachgeordneten staatlichen Organe, Betriebe, Kombinate, Einrichtungen und Genossenschaften.


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