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Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 30. November 2016, 20:24
von HPA
Spartacus hat geschrieben:
karnak hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Gibts etwa immer noch jemanden, der am Schießbefehl zweifelt?


Gibt es eigentlich für BGS, Polizei, Zoll, Strafvollzug und alle anderen Waffenträger einen Schießbefehl?


Im Falle der Bundeswehr eindeutig, ja. [hallo]

Zutreffend für einen militärischen Sicherheitsbereich, Munitionslager bzw. eine Kaserne an und für sich. Selbstredend wird vorher das üblich Prozedere
durchgeführt, wenn alles nichts fruchtet, soll auch nicht getötet, sondern halt " Bewegungsunfähig" geschossen werden.

LG

Sparta


Es gibt keinen SchiessBEFEHL bei der Bundeswehr! Einfach mal in das entsprechende Gesetz schauen bevor man solchen Unsinnn postet.
https://www.gesetze-im-internet.de/uzwb ... 60965.html

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 30. November 2016, 20:43
von steffen52
manudave hat geschrieben:Mara, was du schreibst ist ja auch alles richtig. Gleichzeitig schreibst du ja auch, dass es als letztes Mittel die Möglichkeit (bzw. Pflicht) des "Vernichtens" gab. Aber trotzdem ist es noch ein Unterschied, ob es sich um dieses letzte Mittel handelt oder eine unbedingte Tötungsabsicht vorhanden gewesen sein soll.


Was ist der Unterschied,manudave, einen GV ins Bein schießen oder ihn zu töten! Ist natürlich mit der( exakt genau schießende) Kaschi wohl kaum möglich gewesen! Dazu noch Entfernung,
Witterungsverhältnisse , rennen des GV u.s.w.! Es gab mal einen Ansicht , die natürlich zu dieser Zeit nicht zählte: Wer jemand in den Rücken schießt, ist ein Mörder!Was ich auf keinen Fall den Kameraden, welche
leider in diese Lage kamen unterstellen möchte, sondern den Offizieren die dies von den jungen Soldaten verlangten! Es zählte die Vergatterung und
da hieß es halt so, das mit jeden Mittel der GV zu stoppen ist! Für Dich keine unbedingte Tötungsabsicht, von Seitens der Vorgesetzten?? Aber hallo, die Waldfee! [frown]
Gruß steffen52

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 30. November 2016, 20:44
von karnak
SkinnyTrucky hat geschrieben:Ja, Kristian, schon schlimm wenn beide Truppen den selben Schiessbefehl hatten.... [shocked]


groetjes

Mara

Na ja, es gibt ja immer wieder den Vorwurf des Gutmenschentums. Solche Dinge nun prinzipiell auszuschließen und zu verdammen, dass hat nun wirklich etwas mit einer gewissen Naivität zu tun.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 30. November 2016, 20:54
von SkinnyTrucky
steffen52 hat geschrieben:Aber Mara, ist doch ein Schutzwall gegen die bösen Feinde gegenüber gewesen! [laugh] Wer das heute noch glaubt und es so darstellt, den ist nicht zu helfen!
Gut das ich und einige andere hier im Forum es mit eigenen Augen gesehen und erlebt haben! Aber diese Liebhaber der DDR-Diktatur machen immer noch den Spruch: Dadurch wurde der Frieden erhalten! [frown]
Gruß steffen52


Ich habe das damals schon nicht geglaubt und ich habe grossen Respekt vor diesen Schutzwall gehabt wegen der tieffliegenden Kugeln....genau das war doch der Zweck des Ganzen, die Leute abzuhalten da drüber zu marschieren....


groetjes

Mara

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 30. November 2016, 20:59
von steffen52
SkinnyTrucky hat geschrieben:
steffen52 hat geschrieben:Aber Mara, ist doch ein Schutzwall gegen die bösen Feinde gegenüber gewesen! [laugh] Wer das heute noch glaubt und es so darstellt, den ist nicht zu helfen!
Gut das ich und einige andere hier im Forum es mit eigenen Augen gesehen und erlebt haben! Aber diese Liebhaber der DDR-Diktatur machen immer noch den Spruch: Dadurch wurde der Frieden erhalten! [frown]
Gruß steffen52


Ich habe das damals schon nicht geglaubt und ich habe grossen Respekt vor diesen Schutzwall gehabt wegen der tieffliegenden Kugeln....genau das war doch der Zweck des Ganzen, die Leute abzuhalten da drüber zu marschieren....


groetjes

Mara

Genau so ist es leider gewesen, Mara! Gesehen habe ich es zu meiner GWDler-Zeit (mit 19 Jahren)und verstanden habe ich es erst viel später! Leider. [frown]
Gruß steffen52

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 30. November 2016, 21:07
von SkinnyTrucky
manudave hat geschrieben:Mara, was du schreibst ist ja auch alles richtig. Gleichzeitig schreibst du ja auch, dass es als letztes Mittel die Möglichkeit (bzw. Pflicht) des "Vernichtens" gab. Aber trotzdem ist es noch ein Unterschied, ob es sich um dieses letzte Mittel handelt oder eine unbedingte Tötungsabsicht vorhanden gewesen sein soll.


Der mechanisch eingebaute Schiessbefehl der SM70 war bestimmt nicht anders David....nunja, volle Tötungsabsicht kann man kaum herleiten aber man scherte sich wohl kaum drum, das die Chance sehr groß war, das bei der Anwendung beider Mittel die Wahrscheinlichkeit sehr hoch war, das der Grenzverletzer zu Tode kommen kann....scharfkantige Stahlwürfel zum Einen, relativ ungeübte Schützen mit Kriegsmunition in einem Sturmgewehr zum Anderen....zum Letzten Mittel nahm man bewusst die hohe Wahrscheinlichkeit des Todes in Kauf....lieber den Tod dann eine vollendete Grenzverletzung....


groetjes

Mara

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 30. November 2016, 22:21
von Ari@D187
augenzeuge hat geschrieben:
Ari@D187 hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:[[...]
Hunderttausende flüchteten und das Gegenteil wurde wahr. Der Frieden wurde danach in Europa so sicher wie kaum zuvor. [...]

Das kann, im Hinblick auf die folgenden langen Jugoslawien-/Kosovokriege, nicht Dein Ernst sein.

Ari

Aus welchem Zusammenhang hast du das nun wieder gebracht? Ist das dir unklar wie ich das meine? Der Jugoslawien Konflikt bedrohte kein fremdes Land.
AZ

Der Frieden war in Europa nach 1989 eben nicht sicherer als kaum zuvor.
Da besteht ein Zusammenhang, den Du nicht siehst oder nicht sehen willst.

Ari

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 30. November 2016, 22:22
von Volker Zottmann
karnak hat geschrieben:Klar und nu, ich habe auch oft genug mit einer Kalaschnikow geschossen und weiß daher wie ungeeignet diese Waffe ist um jemanden an der Flucht zu hindern. Ich weiß, dass mit dem Ding töten oder nicht töten reiner Zufall ist.


Damit ist das Töten eben kein reiner Zufall! So meine Sicht.
Versuche mal mit einer Brausetülle bestückten Gießkanne nur eine Blume zu gießen....
Genauso ist dieses Mistding. Die Streuung ist doch so enorm, dass der Schütze auch beim Danebenhalten trifft.
Siehe Heiko Runge. Über 50 Schuss und fast alles Nieten und einer hat doch tödlich getroffen. Dass die MP eingesetzt wurde war meiners Erachtens pure Berechnung der Berliner Banditen.
Die Hauptsache war zu DDR-Zeiten, dass es keiner schafft das Land zu verlassen. Dann lieber tot, selbst wenn die Stasi danach vertuschte und obendrein die Opferfamilie noch gängelte und überwachte.


Volker

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 30. November 2016, 22:27
von augenzeuge
@Ari
Allein durch den Wegfall der Konfrontation zwischen NATO und WP wurde der Frieden sicherer. Keine Pershings oder SS 20...
Wenn das für dich keine Rolle spielt, dann wundere ich mich doch sehr .

AZ

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 08:56
von Kumpel
Mielke meinte zu diesem Thema:

"Ich will euch überhaupt mal etwas sagen Genossen, wenn man schon schießt dann muss man dat so machen, dass nicht der Betreffende noch bei wegkommt sondern dann muss er eben dableiben bei uns. Ja so ist die Sache, wat is denn das, 70 Schuß loszuballern und der rennt nach drüben und die machen ne Riesenkampagne."

Der Tod von Flüchtlingen wurde nicht nur billigend in Kauf genommen , sondern er stellte für die DDR ein Mittel dar Fluchten zu verhindern.
Das Leben galt in der Endkonsequenz nichts.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 10:56
von ratata
In den ganzen Strafprozessen gegen Grenzsoldaten , hat sich da jemals ein Richter mit der Handhabung und das Schießen mit der MPI KM im Ernstfall befasst.
Es ist nun schon bald 46 Jahre her , die Ausbildung zum Waffen Unteroffizier im GR 23 Glöwen , da hat man noch seine Erinnerungen und auch noch einige Unterlagen behalten .
Obwohl wir vieles bei den Schrankkontrollen vernichten mussten ,haben ich einige durchbekommen . ratata
Hat denn jemals einer an die Vorhaltemaße beim Schießen gedacht , wie ist die Visiereinstellung einzustellen .
Bei den täglichen Kontrollen draußen in meiner Waffenkammer , gab es nur einen Uffz - Gruppenführer , der hatte sein Visier so eingestellt , wie seine MPi bei der Schützenschurschießen am besten geschossen hat .
Da wir uns aber nicht direkt an der Grenze bewegten ,sondern nur so ungefähr in 150 - 250 Meter an Waldrändern bewegten , so war eigentlich ein schießen auf Grenzverletzern unmöglich .
Wie die Grenzer geschossen haben , konnte ich beim Schützenschnurschießen oder beim Kompanieschießen in Berge feststellen .
Beim Kompanieschießen war es wichtig , das alle Ziele vernichtet wurden.

Wer war denn damals so genau mit dem Schießverhalten seiner Waffe vertraut . Ich nicht .
Noch nicht mal die Offiziere des GR 23 konnten so richtig mit ihrer PISTOLE M schießen . Habe selber mal an der Schießübung teilnehmen müssen . ratata

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 11:16
von Interessierter
Mir ging es nicht um " Schießbefehl ja oder nein ", sondern um diese belegte Dienstanweisung für eine Spezialeinheit des MfS:

Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schußwaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zu nutze gemacht haben.


Was mögen das nur für Menschen gewesen sein, die derartige menschenverachtende Anweisung herausgaben ? Was mögen die Angehörigen dieser Einheit empfunden haben, als sie die Anweisung lesen und gegenzeichnen mußten?

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 11:42
von augenzeuge
Interessierter hat geschrieben: Was mögen die Angehörigen dieser Einheit empfunden haben, als sie die Anweisung lesen und gegenzeichnen mußten?[/b]


Gemäß ihrem heißen Herz, kühlen Kopf, ihrer Überzeugung, konnten sie für diese "Verbrecher" nur Unverständnis bis zum Hass empfinden. Wer in diese Einheit kam, der war davon überzeugt, das dies die richtige Strafe ist. Humanität hatte bei Flüchtlingen keinen Platz, sie galten als Verräter. Für die später Geborenen mag das schlimm klingen, aber es war die gelebte Realität.

AZ

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 12:52
von HPA
Nicht umsonst gab es ja für die Beteiligten, insbesondere die Befehlsgeber, in meinen Augen viel zu milde Urteile wegen zigfachen Torschlags.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 13:04
von ratata
augenzeuge hat geschrieben:
Interessierter hat geschrieben: Was mögen die Angehörigen dieser Einheit empfunden haben, als sie die Anweisung lesen und gegenzeichnen mußten?[/b]


Gemäß ihrem heißen Herz, kühlen Kopf, ihrer Überzeugung, konnten sie für diese "Verbrecher" nur Unverständnis bis zum Hass empfinden. Wer in diese Einheit kam, der war davon überzeugt, das dies die richtige Strafe ist. Humanität hatte bei Flüchtlingen keinen Platz, sie galten als Verräter. Für die später Geborenen mag das schlimm klingen, aber es war die gelebte Realität.

AZ


Wer musste denn die Befehle des Mielke vorwiegend ausführen .
"Wir ,die vorne am Kanten standen ." ratata

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 14:00
von augenzeuge
ratata hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:
Interessierter hat geschrieben: Was mögen die Angehörigen dieser Einheit empfunden haben, als sie die Anweisung lesen und gegenzeichnen mußten?[/b]


Gemäß ihrem heißen Herz, kühlen Kopf, ihrer Überzeugung, konnten sie für diese "Verbrecher" nur Unverständnis bis zum Hass empfinden. Wer in diese Einheit kam, der war davon überzeugt, das dies die richtige Strafe ist. Humanität hatte bei Flüchtlingen keinen Platz, sie galten als Verräter. Für die später Geborenen mag das schlimm klingen, aber es war die gelebte Realität.

AZ


Wer musste denn die Befehle des Mielke vorwiegend ausführen .
"Wir ,die vorne am Kanten standen ." ratata


Mit Mielke hattest du wenig zu tun. Deine Befehle kamen von einem anderen Herrn....Hier geht es um: Dienstanweisung an Angehörige der Spezialeinheit des MfS innerhalb der Grenztruppen der DDR

AZ

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 14:18
von Volker Zottmann
Gab es einen Unterschied bei Hoffmann und Mielke?
Ich glaube das nicht.
Beide waren Machtbesessen und rücksichtslos. Beiden war doch egal, ob ein paar Flüchtlinge oder Soldaten ins Gras beißen.
Für deren "Ideale" galt doch der Einzelne nichts, russische (tschekistische) Mentalität eben....

Gruß Volker

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 14:24
von dein1945
@ratata,

mit den 150 bis 250 m muss ich Dir mal widersprechen, wie oft waren die Grenzer ziemlich dicht am Zaun, ich meine nicht den Signalzaun. Am 12.Okt.1961 wurde der Journalist Kurt Lichtenstein an der Grenze erschossen, er hatte sich zwar auf DDR Gebiet befunden, wenn auch nur einige Meter, man hätte ihn zurückweisen können und nichts wäre passiert. Nein es wurde geschossen und bestimmt nicht aus den von Dir eingestellten Entfernungen !

Ich habe mir die Stelle schon 1962 oder 63 ansehen können, mein Onkel aus Braunschweig machte mit uns einen Ausflug an die Zonnengrenze, auch da waren Grenzer nicht mehr als 30 m von uns entfernt.

Dann sind wir ein Stück weiter in Richtung Süden, gegenüber der Ortschaft Lockstedt (deine Kompanie) standen wir auf einem Feldweg, dort war eine Holzschranke, dann kamen noch 2 – 3 m Feldweg, danach der Stacheldraht von der Minensperre, davor stand noch ein Schild „Achtung Minen“ oder so ähnlich, kann auch „Halt Zonengrenze“ gewesen sein, es ist schon mehr als 50 Jahre her. Hinter dem zweiten Stacheldrahtzaun waren noch ca. 10 m und dahinter liefen auch zwei Grenzer in ihren kackbraunen Uniformen rum. Ich schätze mal es waren keine 25 m zu uns.

Wie dicht die Grenzer in Berlin an der Mauer liefen brauch ich Dir sicher nicht sagen. In Hakenfelde (Spandau) an der Havel Badestelle war oft nur der Zaun zwischen uns und den Grenzern.

Wie viel Beispiele wird man finden wo aus weniger als 50 m auf Flüchtlinge geschossen wurde.
Entweder waren die „Genossen“ nicht ganz dicht in der Birne, denn ein Menschenleben kann für sie nichts bedeutet haben. Es kann hier noch soviel hin-und her geschrieben werden ob der Schießbefehl nun in Schriftform vorlag oder nicht es wurde geschossen und dies auf Anweisung der Pankower Mordbuben.

Am besten steht es auf der Gedenktafel für Kurt Lichtenstein !

„Hier wurde am 12.Okt.1962 ein Deutscher von Deutschen auf Ulbrichts Befehl hinterhältig ermordet“

Gruß aus Berlin

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 16:02
von Volker Zottmann
Ich bin voll bei dein1945.
Dank dem gesperrten @rafimo habe ich ja den "besten" Einblick in den ganzen Vorgang der Erschießung von Heiko Runge bei Hohegeiß, (Grenzkompanie Sorge) gehabt.
Ich habe die natürlichen Geländesenken rechts neben dem Postenweg in Augenschein genommen, dort wo die Grenzer warteten und die Stellen, wo sich Uwe Fleischhauer hinwarf und etwas weiter wo Heiko hingestreckt wurde. Vermessungsprotokolle! Da waren etwa 30m zwischen Schützen und Opfer. Letztendes hätte man die mit Händen fangen können. (Wobei die abgestellten Grenzer aber nie wissen konnten, was die Flüchtenden bereit sind einzusetzen.)
Die waren oft ebenso Opfer!
Aber die "Erschießungskommandos" kamen den Flüchtenden oft sehr viel näher, als angegeben.

Die DDR war seit 1973 Mitglied in der UN. Deren Repräsentanten hätten seit spätestens 3.Oktober 1990 vor ein UN-Tribunal gehört.

Gruß Volker

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 16:08
von augenzeuge
Volker Zottmann hat geschrieben:Dank dem gesperrten @rafimo
Gruß Volker

Es gibt keinen gesperrten user derzeit.
AZ

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 16:30
von Volker Zottmann
augenzeuge hat geschrieben:
Volker Zottmann hat geschrieben:Dank dem gesperrten @rafimo
Gruß Volker

Es gibt keinen gesperrten user derzeit.
AZ


Na dann eben so:

Dank dem gesperrten und inzwischen begnadigten User @rafimo.

Volker [wink]

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 16:56
von augenzeuge
Sehr schön. Dafür gibts dann sicher was Tolles vom [santa] aha....
AZ

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 17:43
von Werner Thal
dein1945 hat geschrieben:@ratata,

mit den 150 bis 250 m muss ich Dir mal widersprechen, wie oft waren die Grenzer ziemlich dicht am Zaun, ich meine nicht den Signalzaun. Am 12.Okt.1961 wurde der Journalist Kurt Lichtenstein an der Grenze erschossen, er hatte sich zwar auf DDR Gebiet befunden, wenn auch nur einige Meter, man hätte ihn zurückweisen können und nichts wäre passiert. Nein es wurde geschossen und bestimmt nicht aus den von Dir eingestellten Entfernungen !

Ich habe mir die Stelle schon 1962 oder 63 ansehen können, mein Onkel aus Braunschweig machte mit uns einen Ausflug an die Zonnengrenze, auch da waren Grenzer nicht mehr als 30 m von uns entfernt.

Dann sind wir ein Stück weiter in Richtung Süden, gegenüber der Ortschaft Lockstedt (deine Kompanie) standen wir auf einem Feldweg, dort war eine Holzschranke, dann kamen noch 2 – 3 m Feldweg, danach der Stacheldraht von der Minensperre, davor stand noch ein Schild „Achtung Minen“ oder so ähnlich, kann auch „Halt Zonengrenze“ gewesen sein, es ist schon mehr als 50 Jahre her. Hinter dem zweiten Stacheldrahtzaun waren noch ca. 10 m und dahinter liefen auch zwei Grenzer in ihren kackbraunen Uniformen rum. Ich schätze mal es waren keine 25 m zu uns.

Wie dicht die Grenzer in Berlin an der Mauer liefen brauch ich Dir sicher nicht sagen. In Hakenfelde (Spandau) an der Havel Badestelle war oft nur der Zaun zwischen uns und den Grenzern.

Wie viel Beispiele wird man finden wo aus weniger als 50 m auf Flüchtlinge geschossen wurde.
Entweder waren die „Genossen“ nicht ganz dicht in der Birne, denn ein Menschenleben kann für sie nichts bedeutet haben. Es kann hier noch soviel hin-und her geschrieben werden ob der Schießbefehl nun in Schriftform vorlag oder nicht es wurde geschossen und dies auf Anweisung der Pankower Mordbuben.

Am besten steht es auf der Gedenktafel für Kurt Lichtenstein !

„Hier wurde am 12.Okt.1962 ein Deutscher von Deutschen auf Ulbrichts Befehl hinterhältig ermordet“

Gruß aus Berlin


...und hier zur Erinnerung an Kurt Lichtenstein:

http://www.spiegel.de/einestages/tod-an ... 47265.html


W. T.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 17:54
von Spartacus
karnak hat geschrieben:
Spartacus hat geschrieben:
völlig ungeeigneten Kriegswaffen


Die AK 47 ist in den Händen von Profis eine sehr gute Waffe und das ist wohl auch der Knackpunkt. [hallo]

LG

Sparta

Aber doch nicht um von einem Wachturm, vielleicht noch bei schlechten Lichtverhältnissen, jemanden an der Flucht zu hindern. Dafür war das Teil doch gar nicht gemacht, viel eher für ein Gefechtsfeld.


Gut gebe ich dir Recht, da hätten sie ein Dragunov gebraucht, wäre besser gewesen. Mal davon abgesehen, habe ich mit einer AK 47 auf Hundert Meter Einzelfeuer, ein schönes
Trefferbild gehabt. 2 Handbreit in der Scheibe, also eigentlich das, was man mit einer Kriegswaffe erreichen sollte. Mit der französischen FAMAS hatte ich fast das selbe Ergebnis,
nur etwas enger gruppiert.

LG

Sparta

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 18:06
von Spartacus
HPA hat geschrieben:

Es gibt keinen SchiessBEFEHL bei der Bundeswehr! Einfach mal in das entsprechende Gesetz schauen bevor man solchen Unsinnn postet.
https://www.gesetze-im-internet.de/uzwb ... 60965.html


Nun ja, dann gab es aber auch keinen bei der NVA?

(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden, wenn dies den Umständen nach erforderlich ist


Klar.

um eine Person anzuhalten, die sich der Personenüberprüfung nach diesem Gesetz trotz wiederholter Weisung, zu halten oder diese Überprüfung zu dulden, durch Flucht zu entziehen sucht;


Klar.

Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen


Und hier ist dann die Krux, oder etwa nicht?

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 18:51
von augenzeuge
karnak hat geschrieben:
Spartacus hat geschrieben:Die AK 47 ist in den Händen von Profis eine sehr gute Waffe und das ist wohl auch der Knackpunkt. [hallo]
Sparta

Aber doch nicht um von einem Wachturm, vielleicht noch bei schlechten Lichtverhältnissen, jemanden an der Flucht zu hindern. Dafür war das Teil doch gar nicht gemacht, viel eher für ein Gefechtsfeld.


1981:"Obwohl offensichtlich ist, dass Muschol die drei Meter hohe Mauer nicht überwinden kann, schießt der Postenführer von seinem Wachturm aus zwölf Meter Entfernung auf ihn. Von jedem der drei abgegebenen Schüsse getroffen, stürzt Johannes Muschol zu Boden und stirbt innerhalb weniger Sekunden an den Folgen eines durch den Rücken erlittenen Herzdurchschusses."

AZ

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 19:03
von ratata
Nur mal zur Kenntnis für die User die denken . an der Grenze standen nur schießwütige Soldaten .
Merkwürdig kommen mir hierbei einige Aussagen vor .
Wenn ich hier schreibe, unser Postenplätze waren vorwiegend 150-200 m von der eigentlichen Grenze entfernt , dann schreibe ich keinen Unsinn.
Es gab auch Postenplätze in 30 -50 m Entfernung zur Grenze .
Es gab auch Grenzaufklärer , die sich ,wie man schreibt , Feindwärts .dort wo die Grenzsäulen standen , wo der eigentliche Grenzverlauf war , dort hielten sich diese meist Angehörige des Mfs auf.

Zu Thema " Merkblatt Schiessbefehl " sage ich nur , er war auch für die Grenztruppen maßgebend . ratata
MfG ratata

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 19:16
von Spartacus
augenzeuge hat geschrieben:
karnak hat geschrieben:
Spartacus hat geschrieben:Die AK 47 ist in den Händen von Profis eine sehr gute Waffe und das ist wohl auch der Knackpunkt. [hallo]
Sparta

Aber doch nicht um von einem Wachturm, vielleicht noch bei schlechten Lichtverhältnissen, jemanden an der Flucht zu hindern. Dafür war das Teil doch gar nicht gemacht, viel eher für ein Gefechtsfeld.


1981:"Obwohl offensichtlich ist, dass Muschol die drei Meter hohe Mauer nicht überwinden kann, schießt der Postenführer von seinem Wachturm aus zwölf Meter Entfernung auf ihn. Von jedem der drei abgegebenen Schüsse getroffen, stürzt Johannes Muschol zu Boden und stirbt innerhalb weniger Sekunden an den Folgen eines durch den Rücken erlittenen Herzdurchschusses."

AZ


Kein Widerspruch zu meiner Aussage, eher die Bestätigung, denn hätte der Postenführer seine Waffe beherrscht, dann würde der Mann noch leben.

LG

Sparta

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2016, 19:21
von augenzeuge
Oh, Sparta, das ist aber weit her geholt. Der Typ wollte nicht, dass der Flüchtende lebend davonkommt. Er hätte ihn ohne Waffe festnehmen können! Das wusste er. Und damit stürzte er die DDR fast in eine politische Krise. Vorher wurde er natürlich belobigt. Danach vom MfS 100%ig überwacht. Das Opfer war nämlich ein Wessi...der vom Westen kam. Erst nach der Wende wurden die Lügen der DDR entlarvt.

AZ

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 2. Dezember 2016, 19:09
von Spartacus
augenzeuge hat geschrieben:Oh, Sparta, das ist aber weit her geholt. Der Typ wollte nicht, dass der Flüchtende lebend davonkommt. Er hätte ihn ohne Waffe festnehmen können! Das wusste er. Und damit stürzte er die DDR fast in eine politische Krise. Vorher wurde er natürlich belobigt. Danach vom MfS 100%ig überwacht. Das Opfer war nämlich ein Wessi...der vom Westen kam. Erst nach der Wende wurden die Lügen der DDR entlarvt.

AZ


Gut, dass hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm, es ging mir um die Sache selbst.

LG

Sparta