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Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 21. Februar 2015, 22:39
von andr.k
Schießbefehl

01.11.1977

BERLIN - In einem Merkblatt für Urlauber im unmittelbar an der Zonengrenze gelegenen Harzer Kurort Schierke haben die "DDR"-Behörden offen die Existenz des Schießbefehls zugegeben. Darin wird darauf hingewiesen, dass das Betreten des Schutzstreifens eine hohe Verletzung der Sicherheit und Ordnung darstelle. Wörtlich heißt es: "Unsere Soldaten sind befugt, im Interesse des Friedens und zum Schutz unserer Heimat von der Schußwaffe Gebrauch zu machen." (ASD)


Schiessbefehl.JPG


Frage an alle Harzer oder auch Urlauber, hat einer so ein Merkblatt mal gesehen?

AK

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 09:31
von Danny_1000
Ganz klares NEIN ! Das sagen zumindest Bekannte von mir, die in Schierke wohnen.
Darüber hinaus halte ich diese Formulierung: "Unsere Soldaten sind befugt, im Interesse des Friedens und zum Schutz unserer Heimat von der Schußwaffe Gebrauch zu machen." für die nachträgliche Erfindung irgend eines Schreiberlings. Der Duktus passt einfach nicht in die damalige Zeit !

Für die DDR- Machthaber gab es offiziell nie einen Schießbefehl. Warum sollten sie dann ausgerechnet Urlaubern einen solchen Wisch in die Hand drücken ? Dass an dieser Grenze auch geschossen wurde, wußte eigentlich jeder in der DDR.

Alle paar Meter wurden Urlauber und Einheimische zudem per Schilder darauf hingewiesen, wo sie sich befanden (z.B: „Schutzstreifen Betreten und Befahren verboten !“)

Danny

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 09:34
von Beethoven
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. So blöde waren selbst die Oberen in der DDR nicht.

Anderseits wird an vielen orten, sogar an den Kasernen der BW, vor dem möglichen Schußwaffeneinsatz gewarnt. Das ist bei militärisch gesicherten Objekten, Bereichen oder Abschnitten nichts außergewöhnliches.

Gruß

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 09:38
von karnak
Gibt es eigentlich auch Angehörige Staatlicher Stellen die Schusswaffen tragen und keine Berechtigung haben von diesen Gebrauch zu machen?

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 10:15
von marder
Nee Kristian ,
das gibt es nicht.
Allerdings ist der Einsatz streng geregelt und wenn der einsatz stattgefunden hat, kommt es automatisch zur staatsanwältlichen Untersuchung, ob der Einsatz egal ob mit Todesfolge oder Verletzung gerechtfertigt war.
Daher ist der Einsatz auch verhältnismäßig selten.
Mit freundlichen Grüßen Marder
Ps. Diesen Zettel als Schießbefehl zu bezeichnen ist auch sehr naja ... . Schusswaffengebrauchsbestimmungen gibt es in jedem Staat.
Nur wie diese angewendet werden, darin unterscheiden sich die Staaten auf diesem Planeten.
Der Unterschied ist, ob ich dafür belobigt, befördert oder belohnt werde, oder mich mit dem Staatsanwalt unterhalten muss um mich rechtzufertigen.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 11:49
von steffen52
Hallo Jürgen, das mit dem Einsatz der Schusswaffe ist ja so eine Sache! Hier zu Lande muss ein Polizist mehr als körperlich bedroht werden, ehe er zur Pistole greifen darf.
Wenn er es macht, dann werden auch noch alle Register von Seitens der Staatsanwaltschaft gezogen, ob es gerechtfertigt war, ob er nicht hätte auf
die Beine schießen können u.s.w.! Denn leider bekommen Verbrecher in unseren Rechtsstaat mehr Rechte als die sogenannte Staatsmacht! Ist leider so und da überlegt sich
jeder Polizist, ob er überhaupt zur Waffe greift. Da finde ich die Rechte der Polizei in den USA gut, wer sich da wiedersetzt, bekommt eine über gezogen und die Achten ran, fertig!
Wer hat den in Deutschland noch Achtung vor der Staatsmacht? Das sieht man doch in Leipzig und eben auch bei den so genannten Fußballfans ! [wut]
Grüsse Steffen52

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 12:19
von Interessierter
karnak hat geschrieben:Gibt es eigentlich auch Angehörige Staatlicher Stellen die Schusswaffen tragen und keine Berechtigung haben von diesen Gebrauch zu machen?



Gibt es eigentlich auch Angehörige Staatlicher Stellen, die von der Schusswaffe gebrauchmachen, indem sie unbewaffneten Menschen in den Rücken schießen, nur weil diese lediglich ihr Land verlassen wollen ?

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 12:37
von karnak
Interessierter hat geschrieben:
karnak hat geschrieben:Gibt es eigentlich auch Angehörige Staatlicher Stellen die Schusswaffen tragen und keine Berechtigung haben von diesen Gebrauch zu machen?



Gibt es eigentlich auch Angehörige Staatlicher Stellen, die von der Schusswaffe gebrauchmachen, indem sie unbewaffneten Menschen in den Rücken schießen, nur weil diese lediglich ihr Land verlassen wollen ?

Verschone mich mit dem Satz,darum geht es doch überhaupt nicht. Wenn man auf einen Flüchtenden schießt trifft man ihn übrigens immer in den Rücken.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 12:57
von HPA
Ich war mal im Urlaub in Schierke. Ich kann mich nur noch daran erinnern gleich am ersten Tag zu einer Grenzbelehrung geladen worden zu sein. Den Passierschein musste man ja eh ständig mitführen.
Einsatz der Schusswaffe? Nicht, das ich wüsste.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 15:03
von marder
Hallo Steffen,
ich bin froh,wenn die Waffe selten zum Einsatz kommt. Nachdem die Kugel den Lauf verlassen hast kannst du nichts mehr ändern und hast evtl ein Menschenleben auf dem Gewissen.
Schaue doch nach Amerika oder Mexiko. Da sitzt die Waffe locker und es trifft so manchen Falschen.
Schüsse auf unbewaffnete Zivilsten lassen sich nur in seltenen Fällen rechtfertigen.
Mit freundlichen Grüßen Marder

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 15:12
von HPA
Dazu habe ich mich hier schon mehrfach geäussert.
Ich fand es allerdings auch vollkommen gerechtfertigt, dass man die ROEs in AFG nach gewissen Erfahrungen der Situation angepasst hat.
Das war auf dem Balkan noch anders und führte unter anderem zu gewissen Ereignissen im März 2004 im Kosovo( ich war damals mittendrin, und kam auch nicht mehr ins Feldlager)

Wir hatten ganz zu Anfang einen albanischen Sicherungszug in Raljovac. Die haben sich irgendwann in der Nacht um ein Haar gegenseitig über den Haufen geschossen.

Für mich als junger Uffz , wenn man als Wachhabender aufzog, war immer klar, dass man da im Zweifelsfalle mit einem Bein im Knast stand.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 15:16
von Rüganer
Marder,
Steffen meint dies auch anders. Er spielt doch eindeutig auf die Vorkommnisse in Leipzig und bei Fußballspielen an und auf das Ansehen und die Achtung der Polizei insgesamt.
Ja, wenn du gerade nach Amerika schaust, meinst du, da könnte es vorkommen, dass eine Horde Vermummter vor dem Büro des Sheriffs auftaucht und der Meinung ist: Sheriff, Dein Duldungsstatus ist jetzt aufgehoben, wie es in Leipzig doch angeblich geschehen ist? Ich kann es mir kaum vorstellen. Sicher, die Kugel, die den Lauf verlassen hat, hält keiner mehr auf und sicher gibt es Dutzende, die von der Polizei in diesen Ländern unschuldig erschossen wurden, wobei dort auf Grund des hohen Anteils an Personen, die Schusswaffen bei sich führen, überschnelle Reaktionen der Cops auch eine Folge des Hängens am, Leben sind.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 15:16
von Rüganer
HPA hat geschrieben:Dazu habe ich mich hier schon mehrfach geäussert.
Ich fand es allerdings auch vollkommen gerechtfertigt, dass man die ROEs in AFG nach gewissen Erfahrungen der Situation angepasst hat.
Das war auf dem Balkan noch anders und führte unter anderem zu gewissen Ereignissen im März 2004 im Kosovo( ich war damals mittendrin, und kam auch nicht mehr ins Feldlager)




Übersetz mal für Leute, die keine Abkürzungen nachschlagen wollen......

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 15:18
von HPA
ROE Rules of Engagement

AFG Afghanistan

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 15:19
von Rüganer
HPA hat geschrieben:ROE Rules of Engagement

AFG Afghanistan




Danke..

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 15:24
von marder
Rüganer ,
ok.
Aber trotzdem bin ich froh wenn es harte Richtlinien für den Schusswaffengebrauch gibt.
Ebenso ist es klar, das man die ROE den Erfordernissen anpasst und es damit durchaus rechtlich einfacher wird die Waffe im Krisenfall einzusetzen.
Unter Kriegsbedingungen sind diese ROE's sowieso nahezu ungültig.
Mit freundlichen Grüßen Marder

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 15:30
von HPA
Korrekt. Die Politik hat sich aber leider lange geziert, die Situation in Afghanistan als das zu bezeichnen , was es ist.

Und das auf dem Rücken der Einsatzsoldaten.

was zum lesen:

https://www.bundestag.de/blob/190932/fc ... t-data.pdf

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 15:37
von marder
Hallo Hpa,
das brauchste mir nicht zu schreiben.
Ich habe genug Einsatzbilder in Afgh. gemacht.
Einige davon sind nichts für schwache Nerven!!
Mit freundlichen Grüßen Marder

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 15:40
von HPA
Hallo Marder, das war auch nicht für dich gedacht. Sondern für die,welche fragten , was ROE sind.

..2tes Ktgt Camp KAIA, langer her [wink]

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 22. Februar 2015, 15:41
von Spartacus
Das ist wirklich eine ganz eigene Problematik, also mit den ROE's.

Zum ersten Mal habe ich das in Beirut 1985 erlebt, als in dieser Hinsicht nichts geregelt war und
wir nicht wußten, wie wir eigentlich vorgehen sollten, mußten, durften, nur für den Fall das wir
angegriffen werden. Die UNO hatte damals nichts in der Hinsicht geregelt, denn wir waren ja in
einem UNO Einsatz. Für mich war es der erste überhaupt und nicht nur ich, war sprachlos über
das Chaos, das in dieser Hinsicht damals herrschte. Obwohl wir unter Waffen waren, hies es allen
Ernstes, wir sollten nichts tun, wenn irgendwas passiert.

Auf dem Balkan, war das dann - jedenfalls für uns 1993 - klar geregelt. Und in Kambodscha 93 / 94
auch!

LG

Sparta

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 23. Februar 2015, 01:11
von andr.k
Bleiben wir mal beim Harzer Kurort Schierke.

In Richtung Elend bitte nur zu Fuß

DDR-Bewohner, die in dem für Normalbürger gesperrten Gebiet entlang der Grenze zur Bundesrepublik Ferien machen dürfen, müssen besondere Verhaltensmaßregeln beachten. Auszug aus dem Merkblatt für den Harz-Kurort Schierke:

Sie haben das Vertrauen erhalten, in einem Kurort unmittelbar an der Grenze zur BRD Ihren Urlaub zu verbringen, und wir erwarten, daß Sie dieses während Ihres Aufenthaltes stets rechtfertigen. Tragen Sie bei Verlassen Ihrer Unterkunft stets den Personalausweis und den gültigen Passierschein bei sich, der nur für die Orte Schierke und Elend und diesen Teil der Sperrzone Gültigkeit hat.

Außerhalb der Sperrzone können Sie jede beliebige Wanderroute wählen. An der unserer Staatsgrenze abgewandten Seite finden Sie auch die schönsten Wanderwege. Innerhalb der Sperrzone benutzen Sie bitte die Wanderwege, die mit Schildern mit der Aufschrift "Schutzstreifen! Betreten und Befahren verboten!" gekennzeichnet sind, nie! Besondere Gefahren beim Betreten des Schutzstreifens bilden auslaufende Wege, sogenannte Sackgassen, die sich in unmittelbarer Nähe des Schutzstreifens befinden.

Hier treffen Sie auf Schilder mit der Aufschrift "Ende des Wanderweges". Diese Wege sollten Sie meiden! Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, daß das Betreten des Schutzstreifens eine hohe Verletzung der Sicherheit und Ordnung darstellt und Sie sich außerdem in große Gefahr bringen, da unsere Grenzsoldaten nicht erkennen können, ob es sich hier um einen Urlauber, der sich verirrt hat, oder um ein versuchtes Grenzverbrechen handelt.

Unsere Soldaten sind befugt, im Interesse des Friedens und zum Schutze unserer Heimat von der Schußwaffe Gebrauch zu machen. Beim Betreten des Schutzstreifens haben Sie mit sofortiger Ausweisung aus der Sperrzone zu rechnen. Ihr Urlaub ist ohne Rückvergütung abzubrechen. Sie können weiterhin mit einem Ordnungsstrafverfahren und Benachrichtigung Ihres Betriebes rechnen.


Haben Sie die Absicht, eine Tageswanderung zu machen, und wollen deshalb nicht an einer Mahlzeit teilnehmen, melden Sie sich bitte beim Empfang ab. Es ist im Interesse der eigenen Sicherheit, und Sie vermeiden aufwendige Suchaktionen. Fahrzeuge sind nur auf den angewiesenen Parkplätzen oder in den gemieteten Garagen abzustellen. Fahrten innerhalb der Ortschaft sind nicht gestattet. Schierke kann jederzeit, aber nur in Richtung Wernigerode über den Stern verlassen werden, In Richtung Elend bitte nur zu Fuß gehen.


Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40748991.html

Hat einer so ein "Merkblatt" gesehen/gelesen?

AK

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 23. Februar 2015, 03:21
von tom-jericho
Vielleicht ja für die diese Urlauber hier, die keine AGT waren:
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17.11.1977 / Allgemein

Erholungsheim der NVA am Fuße des Brockens eröffnet

Schierke (ND). Das in Schierke neuerbaute NVA-Erholungsheim „An der Bode" ist am Mittwoch eröffnet worden. Am Fuße des Brockens gelegen, bietet es mit seinen 240 Betten jährlich mehr als 5000 Urlauber...

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 23. Februar 2015, 17:01
von Nov65
Zum Merkblatt:
Da wäre es ja gleich besser gewesen, man hätte den Urlaubern einen geschulten Blindenhund beigegeben. Der hieße dann IM oder Unterfeld oder..
Gruß, Andreas

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 23. Februar 2015, 21:18
von steffen52
marder hat geschrieben:Hallo Steffen,
ich bin froh,wenn die Waffe selten zum Einsatz kommt. Nachdem die Kugel den Lauf verlassen hast kannst du nichts mehr ändern und hast evtl ein Menschenleben auf dem Gewissen.
Schaue doch nach Amerika oder Mexiko. Da sitzt die Waffe locker und es trifft so manchen Falschen.
Schüsse auf unbewaffnete Zivilsten lassen sich nur in seltenen Fällen rechtfertigen.
Mit freundlichen Grüßen Marder

Jürgen, das mit der Kugel den Lauf verlassen hat ist schon so ein Ding! Mal meine Frage: Warum trifft es den Falschen? Wenn er für eine Straftat gestellt wird und er dann sich mit aller Macht gegen seine
Festnahme wehrt und das auch noch mit Waffen! Welches Mittel hat den dann noch die Polizei? Soll sie Lollis verteilen? Also, wer gegen das Gesetz eines Staates verstößt, muss halt mit solchen Dingen
rechnen, außer natürlich in Deutschland, das ist ja eine Spielzeug Polizei, dafür können sie nicht, sondern der Staat hat Gesetze gegenüber Straftätern gemacht, da friert es den Hund samt Hütte!
Leider wissen sie das und auch die eingereisten Asylanten und machen halt ihr Ding! Welche sind hinlänglich bekannt! Nicht alle! Nicht das ich wieder in die rechte Ecke geschoben werde! [peinlich]
Grüsse Steffen52

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 24. Februar 2015, 09:32
von tom-jericho
Wenn ich Pilze und andere Informationen sammeln gehe, stoße ich in regelmäßigen Abständen auf weiße Schilder.
Darauf steht etwas von "Schußwaffengebrauch".

Muß man das ernst nehmen?

tom

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 24. Februar 2015, 09:46
von Nov65
tom-jericho hat geschrieben:Wenn ich Pilze und andere Informationen sammeln gehe, stoße ich in regelmäßigen Abständen auf weiße Schilder.
Darauf steht etwas von "Schußwaffengebrauch".

Muß man das ernst nehmen?

tom

Wenn Du die Republik ohne Abmeldung verlassen willst, ja.
Du sollst ein schlechtes Gewissen bekommen.
Einen Schießbefehl auf GV haben die Leute nicht.
Gruß, Andreas

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 24. Februar 2015, 09:50
von HPA
Andreas, er meinte militärische Sicherheitsbereiche.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 24. Februar 2015, 10:03
von Nov65
HPA hat geschrieben:Andreas, er meinte militärische Sicherheitsbereiche.

Habe ich auch so verstanden. Tom wollte spielen, ich auch.
Gruß, Andreas

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 24. Februar 2015, 15:48
von Janko
.....kann man mal erfahren wer dieses Merkblatt rausgeworfen hat ?

Re: Merkblatt Schiessbefehl

BeitragVerfasst: 24. Februar 2015, 15:53
von tom-jericho
Aus dem Interzonenzug über Hohenwulsch?