Merkblatt Schiessbefehl

Die innerdeutsche Grenze. Alles was in das Thema Grenze, Grenztruppen, BGS, Zoll, Fluchten, Teilung, Leben im Sperrgebiet, usw.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon andr.k » 23. Februar 2015, 01:11

Bleiben wir mal beim Harzer Kurort Schierke.

In Richtung Elend bitte nur zu Fuß

DDR-Bewohner, die in dem für Normalbürger gesperrten Gebiet entlang der Grenze zur Bundesrepublik Ferien machen dürfen, müssen besondere Verhaltensmaßregeln beachten. Auszug aus dem Merkblatt für den Harz-Kurort Schierke:

Sie haben das Vertrauen erhalten, in einem Kurort unmittelbar an der Grenze zur BRD Ihren Urlaub zu verbringen, und wir erwarten, daß Sie dieses während Ihres Aufenthaltes stets rechtfertigen. Tragen Sie bei Verlassen Ihrer Unterkunft stets den Personalausweis und den gültigen Passierschein bei sich, der nur für die Orte Schierke und Elend und diesen Teil der Sperrzone Gültigkeit hat.

Außerhalb der Sperrzone können Sie jede beliebige Wanderroute wählen. An der unserer Staatsgrenze abgewandten Seite finden Sie auch die schönsten Wanderwege. Innerhalb der Sperrzone benutzen Sie bitte die Wanderwege, die mit Schildern mit der Aufschrift "Schutzstreifen! Betreten und Befahren verboten!" gekennzeichnet sind, nie! Besondere Gefahren beim Betreten des Schutzstreifens bilden auslaufende Wege, sogenannte Sackgassen, die sich in unmittelbarer Nähe des Schutzstreifens befinden.

Hier treffen Sie auf Schilder mit der Aufschrift "Ende des Wanderweges". Diese Wege sollten Sie meiden! Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, daß das Betreten des Schutzstreifens eine hohe Verletzung der Sicherheit und Ordnung darstellt und Sie sich außerdem in große Gefahr bringen, da unsere Grenzsoldaten nicht erkennen können, ob es sich hier um einen Urlauber, der sich verirrt hat, oder um ein versuchtes Grenzverbrechen handelt.

Unsere Soldaten sind befugt, im Interesse des Friedens und zum Schutze unserer Heimat von der Schußwaffe Gebrauch zu machen. Beim Betreten des Schutzstreifens haben Sie mit sofortiger Ausweisung aus der Sperrzone zu rechnen. Ihr Urlaub ist ohne Rückvergütung abzubrechen. Sie können weiterhin mit einem Ordnungsstrafverfahren und Benachrichtigung Ihres Betriebes rechnen.


Haben Sie die Absicht, eine Tageswanderung zu machen, und wollen deshalb nicht an einer Mahlzeit teilnehmen, melden Sie sich bitte beim Empfang ab. Es ist im Interesse der eigenen Sicherheit, und Sie vermeiden aufwendige Suchaktionen. Fahrzeuge sind nur auf den angewiesenen Parkplätzen oder in den gemieteten Garagen abzustellen. Fahrten innerhalb der Ortschaft sind nicht gestattet. Schierke kann jederzeit, aber nur in Richtung Wernigerode über den Stern verlassen werden, In Richtung Elend bitte nur zu Fuß gehen.


Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40748991.html

Hat einer so ein "Merkblatt" gesehen/gelesen?

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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon tom-jericho » 23. Februar 2015, 03:21

Vielleicht ja für die diese Urlauber hier, die keine AGT waren:
----------------------------------------------------------------------

----->

17.11.1977 / Allgemein

Erholungsheim der NVA am Fuße des Brockens eröffnet

Schierke (ND). Das in Schierke neuerbaute NVA-Erholungsheim „An der Bode" ist am Mittwoch eröffnet worden. Am Fuße des Brockens gelegen, bietet es mit seinen 240 Betten jährlich mehr als 5000 Urlauber...
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Nov65 » 23. Februar 2015, 17:01

Zum Merkblatt:
Da wäre es ja gleich besser gewesen, man hätte den Urlaubern einen geschulten Blindenhund beigegeben. Der hieße dann IM oder Unterfeld oder..
Gruß, Andreas
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon steffen52 » 23. Februar 2015, 21:18

marder hat geschrieben:Hallo Steffen,
ich bin froh,wenn die Waffe selten zum Einsatz kommt. Nachdem die Kugel den Lauf verlassen hast kannst du nichts mehr ändern und hast evtl ein Menschenleben auf dem Gewissen.
Schaue doch nach Amerika oder Mexiko. Da sitzt die Waffe locker und es trifft so manchen Falschen.
Schüsse auf unbewaffnete Zivilsten lassen sich nur in seltenen Fällen rechtfertigen.
Mit freundlichen Grüßen Marder

Jürgen, das mit der Kugel den Lauf verlassen hat ist schon so ein Ding! Mal meine Frage: Warum trifft es den Falschen? Wenn er für eine Straftat gestellt wird und er dann sich mit aller Macht gegen seine
Festnahme wehrt und das auch noch mit Waffen! Welches Mittel hat den dann noch die Polizei? Soll sie Lollis verteilen? Also, wer gegen das Gesetz eines Staates verstößt, muss halt mit solchen Dingen
rechnen, außer natürlich in Deutschland, das ist ja eine Spielzeug Polizei, dafür können sie nicht, sondern der Staat hat Gesetze gegenüber Straftätern gemacht, da friert es den Hund samt Hütte!
Leider wissen sie das und auch die eingereisten Asylanten und machen halt ihr Ding! Welche sind hinlänglich bekannt! Nicht alle! Nicht das ich wieder in die rechte Ecke geschoben werde! [peinlich]
Grüsse Steffen52
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon tom-jericho » 24. Februar 2015, 09:32

Wenn ich Pilze und andere Informationen sammeln gehe, stoße ich in regelmäßigen Abständen auf weiße Schilder.
Darauf steht etwas von "Schußwaffengebrauch".

Muß man das ernst nehmen?

tom
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Nov65 » 24. Februar 2015, 09:46

tom-jericho hat geschrieben:Wenn ich Pilze und andere Informationen sammeln gehe, stoße ich in regelmäßigen Abständen auf weiße Schilder.
Darauf steht etwas von "Schußwaffengebrauch".

Muß man das ernst nehmen?

tom

Wenn Du die Republik ohne Abmeldung verlassen willst, ja.
Du sollst ein schlechtes Gewissen bekommen.
Einen Schießbefehl auf GV haben die Leute nicht.
Gruß, Andreas
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon HPA » 24. Februar 2015, 09:50

Andreas, er meinte militärische Sicherheitsbereiche.
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Nov65 » 24. Februar 2015, 10:03

HPA hat geschrieben:Andreas, er meinte militärische Sicherheitsbereiche.

Habe ich auch so verstanden. Tom wollte spielen, ich auch.
Gruß, Andreas
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Janko » 24. Februar 2015, 15:48

.....kann man mal erfahren wer dieses Merkblatt rausgeworfen hat ?
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon tom-jericho » 24. Februar 2015, 15:53

Aus dem Interzonenzug über Hohenwulsch?
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Puck » 24. Februar 2015, 15:56

Janko hat geschrieben:.....kann man mal erfahren wer dieses Merkblatt rausgeworfen hat ?


Der Spiegel wars . Aber das ist wohl ein "se(h)riöses Blatt . Oder hat da jemand gegenläufige Meldungen ?

Puck [hallo]
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon tom-jericho » 24. Februar 2015, 16:07

SPIEGEL is STAMOKAP! [grins]

In der DDR brauchte mann eine Kopiergenehmigung.
Also her mit dem Original!

Ag 117 ...
Zuletzt geändert von tom-jericho am 24. Februar 2015, 16:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon pentium » 24. Februar 2015, 16:08

Hier findet das Merkblatt auch eine Erwähnung:
Amanda: Ein Hexenroman - Google Books-Ergebnisseite

https://books.google.de/books?id=Y18QFG ... 9F&f=false

Vilma bekommt im Hotel "Heinrich Heine" eben jenen Merkzettel ausgehändigt.
Bleibt jetzt die Frage, hat der Spiegel den Text aus dem Hexenroman oder ist es umgedreht?

mfg
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*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Janko » 24. Februar 2015, 20:23

ja dachte ich mirs doch, der "Spiegel" hat schon damals die Merkblätter verteilt.....hat einer wirklich Ahnung ?
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon tom-jericho » 24. Februar 2015, 20:27

Janko hat geschrieben:ja dachte ich mirs doch, der "Spiegel" hat schon damals die Merkblätter verteilt.....hat einer wirklich Ahnung ?


By the way:

Im Merkblatt steht nichts vom Schießbefehl, so wie es die Themenüberschrift aussagt.

Vielleicht wieder so eine Art Nachrichtenspiel in Form Pyramide oder Schneeball-System.
tom-jericho
 

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Janko » 24. Februar 2015, 20:36

......eher DesinFormation von der X
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Grenzwolf62 » 24. Februar 2015, 20:36

tom-jericho hat geschrieben:
Janko hat geschrieben:ja dachte ich mirs doch, der "Spiegel" hat schon damals die Merkblätter verteilt.....hat einer wirklich Ahnung ?


By the way:

Im Merkblatt steht nichts vom Schießbefehl, so wie es die Themenüberschrift aussagt.

Vielleicht wieder so eine Art Nachrichtenspiel in Form Pyramide oder Schneeball-System.


Wäre auch etwas krude "Liebe Urlauber, wir bitten Sie den Passus in der Befehlsausgabe an unsere Grenzsoldaten zu beachten: "Grenzverletzer sind aufzuspüren, festzunehmen und notfalls zu vernichten."
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon tom-jericho » 24. Februar 2015, 20:52

(Merkblatt)

Vergatterung

1. Die Erteilung des Befehls zum Grenzdienst an den Postenführer oder Alarmgruppenführer und die Einweisung der Alarmeinheit sind mit der Vergatterung abzuschließen. Erfolgt die Aufgabenstellung nicht vollständig für die gesamte Dienstzeit, ist nur die erste Befehlserteilung mit der Vergatterung zu beenden.
2. Die Vergatterung ist prinzipiell in der Kaserne der Grenzkompanie durchzuführen.
3. Die Vergatterung hat folgenden Wortlaut:
„Der Grenzposten (Dienstgrad und Name von Postenführer und Posten)/die Alarmgruppe/die Alarmeinheit/die Einheit eingesetzt zum Grenzdienst im Grenzabschnitt der ... Grenzkompanie/im Einsatzabschnitt ... hat die Aufgabe, die Unverletzlichkeit der Staatsgrenze im zugewiesenen Grenzabschnitt zu gewährleisten und den Grenzdienst auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und militärischen Bestimmungen politisch verantwortungsbewusst, initiativreich, wachsam und entschlossen getreu dem Fahneneid durchzuführen! - Vergatterung!“
4. Der Posten-, Gruppen- oder Zugführer hat nach der Vergatterung zu antworten: „Genosse (Dienstgrad)! Aufgabe verstanden!“.

Im Dokumentarfilm „Grenzposten” (Filmstudio der NVA) werden die Aufgaben von Posten und Postenführer an der Staatsgrenze West dargestellt. Einzigartig ist die filmische Überlieferung der Vergatterung der Grenzsoldaten bei Dienstantritt mit der Formel:

„Der 1. Zug sichert den Sicherungsabschnitt 1 bis 3 der Kompanie mit der Aufgabe, Grenzdurchbrüche nicht zuzulassen, Grenzverletzer vorläufig festzunehmen bzw. zu vernichten und den Schutz der Staatsgrenze unter allen Bedingungen zu gewährleisten“.


----->


.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon andr.k » 24. Februar 2015, 22:06

Oha ... ist ja sehr viel zum Thema gelabert worden. [bloed]

Bevor hier alles den Bach runter geht, schaut mal im Buch "Stasi – Zensur – Machtdiskurse" von Beate Müller nach.

Schierke.JPG

Schierke 2.JPG


Interesse?

Dann da lang ---> Buch

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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Grenzwolf62 » 24. Februar 2015, 22:34

tom-jericho hat geschrieben:(Merkblatt)

Vergatterung

1. Die Erteilung des Befehls zum Grenzdienst an den Postenführer oder Alarmgruppenführer und die Einweisung der Alarmeinheit sind mit der Vergatterung abzuschließen. Erfolgt die Aufgabenstellung nicht vollständig für die gesamte Dienstzeit, ist nur die erste Befehlserteilung mit der Vergatterung zu beenden.
2. Die Vergatterung ist prinzipiell in der Kaserne der Grenzkompanie durchzuführen.
3. Die Vergatterung hat folgenden Wortlaut:
„Der Grenzposten (Dienstgrad und Name von Postenführer und Posten)/die Alarmgruppe/die Alarmeinheit/die Einheit eingesetzt zum Grenzdienst im Grenzabschnitt der ... Grenzkompanie/im Einsatzabschnitt ... hat die Aufgabe, die Unverletzlichkeit der Staatsgrenze im zugewiesenen Grenzabschnitt zu gewährleisten und den Grenzdienst auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und militärischen Bestimmungen politisch verantwortungsbewusst, initiativreich, wachsam und entschlossen getreu dem Fahneneid durchzuführen! - Vergatterung!“
4. Der Posten-, Gruppen- oder Zugführer hat nach der Vergatterung zu antworten: „Genosse (Dienstgrad)! Aufgabe verstanden!“.

Im Dokumentarfilm „Grenzposten” (Filmstudio der NVA) werden die Aufgaben von Posten und Postenführer an der Staatsgrenze West dargestellt. Einzigartig ist die filmische Überlieferung der Vergatterung der Grenzsoldaten bei Dienstantritt mit der Formel:

„Der 1. Zug sichert den Sicherungsabschnitt 1 bis 3 der Kompanie mit der Aufgabe, Grenzdurchbrüche nicht zuzulassen, Grenzverletzer vorläufig festzunehmen bzw. zu vernichten und den Schutz der Staatsgrenze unter allen Bedingungen zu gewährleisten“.


----->


.


Habt ihr sicherlich auch hier schon bis zum Erbrechen durchgekaut, nur mal kurz noch, der Text ist nicht schlecht, es soll aber im Laufe der Jahre mindestens 3 unterschiedliche Vergatterungstexte gegen haben, muss beachtet werden.
Ich bin nach dem von mir genannten Text in den Grenzdienst geschickt worden und ich wurde nicht mal vergattert da Kompaniesicherung mit individuellen Ausrückzeiten, da galt der Status allgemein vergattert auch ohne Vergatterung, klingt kompliziert, war aber einfach [wink]
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon tom-jericho » 24. Februar 2015, 22:46

Ja, ich kenne mich in laufenden Änderungen und Aktualisierungen gut aus:

Ich war Vorsitzender der VS-Vollzähligkeitskontrolle aber auch gleichzeitig Vorsitzender der VS-Vernichtungskommission.

Da hätte ich doch auch nur sowas von manipulieren können, und sie dem Spiegel per Coca-Cola-Büchse über Eiskeller nur rüber werfen brauchen.

Denn ich hatte nicht nur Handgranatenweitwurf, sondern auch Zielwurf jahrelang im Militärischen Dreikampf (MDK) betrieben.
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon andr.k » 26. Februar 2015, 23:02

Die Zeitschrift "Militärwesen" gab damals einen Kommentar ab, der einen doch zu denken gibt. …

"DDR" rechtfertigt ihren Schießbefehl
vom 28.11.1986


ap Berlin - Wenige Tage nach den schweren Grenzzwischenfällen an der Berliner Mauer, bei denen offenbar zwei Flüchtlinge starben, hat die "DDR" den Schießbefehl öffentlich gerechtfertigt.

In einem Aufsatz in der Zeitschrift "Militärwesen" des Ostberliner Verteidigungsministeriums heißt es, die Anwendung staatlicher Zwangsmittel an der Grenze sei "moralisch nicht zu verurteilen, sondern vielmehr ein Gebot der politischen und moralischen Verantwortung in der sozialistischen Revolution".

Die "DDR" erstrebe nicht die Anwendung von Gewalt, sondern sei unter konkreten politischen Umständen und im Interesse des Schutzes der sozialistischen Errungenschaften dazu gezwungen".

Westlichen Spekulationen über eine angebliche Lockerung des Schießbefehls trat das Blatt mit einer deutlichen Warnung an fluchtwillige "DDR"-Einwohner entgegen: "Um den Frieden zu sichern, ist es erforderlich, dass potentielle Grenzverletzer von der Gewissheit ausgehen sollten: Jedem Versuch der Grenzverletzung stellen sich die Angehörigen der Grenztruppen der DDR mit der gebotenen Konsequenz entgegen."

Am Dienstag hatte schon Heinrich Windelen, Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Spekulationen über eine angebliche Lockerung des Schießbefehls als falsch zurückgewiesen.



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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon augenzeuge » 27. Februar 2015, 08:35

andr.k hat geschrieben:Um den Frieden zu sichern, ist es erforderlich....AK


Wer das nun in der DDR diskutieren wollte, kam schnell aufs Abstellgleis. Allein die Frage "Welche Kriegsgefahr ging von unbewaffneten Flüchtlingen denn aus?" hätte gereicht.

Solange die DDR bestand, so lange rechtfertigte sie jede staatl. Gewalt mit dem Friedensgebot. Spätestens 1989, als die Fluchtwege sich öffneten, war es mit der Lüge vorbei.
Hunderttausende flüchteten und das Gegenteil wurde wahr. Der Frieden wurde danach in Europa so sicher wie kaum zuvor.
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Nov65 » 27. Februar 2015, 11:47

Wenn man heute das liest:
In einem Aufsatz in der Zeitschrift "Militärwesen" des Ostberliner Verteidigungsministeriums heißt es, die Anwendung staatlicher Zwangsmittel an der Grenze sei "moralisch nicht zu verurteilen, sondern vielmehr ein Gebot der politischen und moralischen Verantwortung in der sozialistischen Revolution".
Es könnte ein Aufruf von Salafisten sein-(sozialistische) Revolution.
Und deshalb darf /muss geschossen werden.
Gruß, Andreas
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon tom-jericho » 27. Februar 2015, 14:07

"Ostberlin" hatte doch gar kein Verteidigungsministerium.

Lag in Strausberg, Bezirk Frankfurt/Oder. [denken]

Es gab auch Sperrliteratur vom "Militärwesen", kam nicht unbedingt jeder 18-Monatssoldat ran. [hallo]

Die gewählte Überschrift des Themas entspricht übrigens immer noch nicht der Wahrheit.

Vergatterungen habe ich als Vorgesetzter genügend durchgeführt. [hallo]
tom-jericho
 

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Nov65 » 27. Februar 2015, 16:01

tom-jericho hat geschrieben:"Ostberlin" hatte doch gar kein Verteidigungsministerium.

Lag in Strausberg, Bezirk Frankfurt/Oder. [denken]

Es gab auch Sperrliteratur vom "Militärwesen", kam nicht unbedingt jeder 18-Monatssoldat ran. [hallo]

Die gewählte Überschrift des Themas entspricht übrigens immer noch nicht der Wahrheit.

Vergatterungen habe ich als Vorgesetzter genügend durchgeführt. [hallo]

Nein, natürlich hieß das nicht Schießbefehl, Tom. Das ist hier und anderswo doch 'ne allseits bekannte Nummer, um das Schießen an der DDR-Grenze zu bagatellisieren..
Wer aber den Einsatz der Dienstwaffe (auch als nachrangiges Mittel) befiehlt, hat einen Schießbefehl erteilt, oder?
Gruß, Andreas
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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon tom-jericho » 27. Februar 2015, 18:22

War doch bei der Kasernenwache auch so.
Wache hatte Wachbelehrung, Wachexerzieren ... und wurde dann vergattert.
tom-jericho
 

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon andr.k » 28. Februar 2015, 00:26

tom-jericho hat geschrieben:Es gab auch Sperrliteratur vom "Militärwesen", kam nicht unbedingt jeder 18-Monatssoldat ran.


Bist Du Dir da wirklich sicher? [shocked]

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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Spartacus » 28. Februar 2015, 14:49

tom-jericho hat geschrieben:War doch bei der Kasernenwache auch so.
Wache hatte Wachbelehrung, Wachexerzieren ... und wurde dann vergattert.


Na ja doch Tom,

nur haben die niemanden erschossen, der raus wollte, sondern sollten verhindern das ein
unbefugter rein kommt, gelle.

Also kein Vergleich, da falsche Voraussetzungen.

LG

Sparta


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Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



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Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon tom-jericho » 28. Februar 2015, 15:46

Nein, es gab wohl auch Fälle, da wollten sie raus, Sparta. [frown]

Wir waren an unserer Hochschule als Mördersektion verschrieh`n, obwohl es kurz vor meiner Zeit geschah. [frown]
tom-jericho
 

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