Seit wann ist es eigentlich pietätlos seine Meinung über ein Verbrechen und einen Verbrecher, der Suizid beging, kundzutun ? Weltweit geschieht dieses täglich, weitaus weniger als das man pietätlos den Flüchtlingen, die durch Schüsse in den Rücken getötet wurden, direkt oder indirekt eine Schuld oder Teilschuld zuschieben will. Meinen pietätvollen Umgang pflege ich mit den Opfern, anstatt mich der Peinlichkeit auszusetzen, das Töten an der Grenze pietätlos schönzureden und damit direkt oder indirekt die Opfer zu verhöhnen.
Übrigens
für mich persönlich war sein Verbrechen nicht Totschlag sondern Mord. Wer auf seinen hilf- und wehrlos am Boden liegenden Kameraden noch eine 2. Salve ( 6 Schuss ) in Kopf und Rumpf aus nächster Nähe hineinjagt,
handelt mit dem Vorsatz des Tötens.
Gottseidank hätte nach meiner festen Überzeugung, die große Masse der AGT wohl nicht so gehandelt. Diese Meinung wird auch nicht erschüttert durch die anderslautende Äußerung einzelner User.Schlussendlich noch einmal aus der Rechtsprechung des „ Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte „ diese Begründung bei der Zurückweisung der Beschwerde eines einfachenen AGT über seine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe:
Der GH betont, dass selbst ein einfacher Soldat sich nicht blind auf Befehle berufen kann, die nicht nur krass gegen die gesetzlichen Grundsätze der DDR selbst, sondern auch gegen die international geschützten Menschenrechte und vor allem gegen das Recht auf Leben, das höchste Rechtsgut in der Werteskala der Menschenrechte, verstoßen. Auch wenn sich der Bf ( Beschwerdeführer ). angesichts der politischen Verhältnisse, die in der DDR zur Tatzeit herrschten, in einer besonders schwierigen Lage befand, können solche Befehle nicht als Rechtfertigung für die Tötung von unbewaffneten Menschen dienen, die nichts anderes wollten, als das Land zu verlassen. Es wird darauf hingewiesen, dass die deutschen Gerichte mildernde Umstände anerkannt und die unterschiedliche Verantwortlichkeit der Machthaber der DDR und des Bf. berücksichtigt haben, indem sie erstere zu unbedingten Freiheitsstrafen und letzteren zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt haben.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 600000_000Mit erstere waren Streletz, Kessler und Krenz gemeint.
„ Der Interessierte „