von Beethoven » 15. Juli 2020, 08:26
Die erste Musterung fand vor dem 18 Lebensjahr statt. Man war damals 16 oder 17 Jahre alt, meistens noch in der Lehre oder an der Penne.
Aufgaben der Musterungskommissionen
(1) Die Vorsitzenden der Musterungskommissionen sind für den Gesamtablauf der Musterung verantwortlich.
(2) Die Musterungskommissionen
a) ergänzen die Wehrkartei sowie die Wehrdienstbücher;
b) stellen auf Grund der medizinischen Untersuchung die Diensttauglichkeit fest;
c) entscheiden über die Heranziehung zum aktiven Wehrdienst oder zum Reservistenwehrdienst;
d) prüfen die Eignung der Wehrpflichtigen zum Unteroffizier oder Offizier und unterbreiten entsprechende Vorschläge;
e) entscheiden auf Grund der Gesamtergebnisse der Musterung über die Eignung und Heranziehung der Wehrpflichtigen für die Teile und einzelnen Waffengattungen der Nationalen Volksarmee und für den Wehrersatzdienst;
f) entscheiden über das Vorliegen von Ausschlußgründen nach Einholung der hierzu notwendigen Unterlagen und Auskünfte;
g) geben den Gemusterten die Entscheidung bekannt, ergänzen den Wehrpaß und händigen diesen aus
Quelle: Musterungsanordnung des NVR § 11
Wenn man ein Grundwehrdienst Leistender war, erfuhr man in der Regel nicht, zu welcher Waffengattung man gezogen werden sollte. Bei freiwillig länger Dienenden, sah das schon anders aus und auch da konnte es noch Veränderungen geben.
In der Musterungskommission waren unter anderem ein Angehöriger des MfS, der schon wusste, welchen jungen Mann er für seine Truppe, für die Grenztruppen oder andere Spezialtruppen (Raketentruppen, Funkaufklärer, Spezialaufklärer, Fallschirmjäger um nur mal einige der LaSK zu benennen) haben wollte.
In der Kommission saßen auch 2 - 3 Offiziere, aus der Truppe (meist Leute aus dem Org.-Bereich) die nach anderen Spezialisten (junge Männer mit Spazialkenntnissen) Ausschau hielten.
Ob die Frage, "ob er auf flüchtige Menschen schießen würde ?" gestellt wurde. kann ich nicht einschätzen.
Aber Fakt ist eines, selbst wenn man z.B. für die Waffengattung "Mot.-Schützen" gemustert worden ist, so konnte man trotzdem bei den Grenztruppen landen.
Eine Entscheidung fiel lediglich dahin gehend, dass man dem Gemusterten mitteilte, ob er gezogen werden wird oder ob er ausgemustert wird.
Die Musterungskommission machte keine verbindlichen Aussagen gegenüber den Wehrpflichtigen, zu welcher Waffengattung er gezogen werden wird.
Freundlichst
Die größten Vorteile im Leben überhaupt wie in der Gesellschaft hat ein gebildeter Soldat. J. W. v. Goethe
Das Gesetz ändert sich, die Gesinnung nicht.