Wehrpflichtgesetz

Alles zum Thema NVA, außer GT

Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon andr.k » 23. Dezember 2012, 19:52

Wehrpflichtgesetz vom 24. Januar 1961

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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon andr.k » 23. Dezember 2012, 19:54

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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon Edelknabe » 24. Dezember 2012, 13:07

Schön das du das Thema eröffnet hast Andr, denn vor kurzen las ich ein sehr gutes Buch über den Scharnhorst. Es wäre somit interessant, auch einmal die Entstehungszeit der Wehrpflicht in Deutschland zu beleuchten. Warum, wieso und weshalb also junge Männer aller gesellschaftlichen Schichten ihren Dienst bei der Truppe abgeleistet haben. Und bitte wenns geht nicht immer nur schlaue Links mit "das ist jetzt die historische Wahrheit und nichts als die reine neue Nachwende-Wahrheit".

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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon pentium » 24. Dezember 2012, 13:32

Ich muss dir zustimmen Rainer Maria. Ein schönes Thema. Dann willst du, was ich Richtig finde, die Entstehung der Wehrpflicht in Deutschland durchleuchten. Schön und gut. Nur war Scharnhorst Preuße! Welches Deutschland meinst du also? Preußen, Sachsen, Bayern? Den Norddeutschen Bund oder das Kaiserreich?
Aber das klären wir sicher nicht heute am Weihnachtstag!

Also Frohes Fest, tolle Geschenke und nicht soviel Essen.

MfG
pentium
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon andr.k » 24. Dezember 2012, 15:16

Damit wären wir jetzt bei der Verfassung des Deutschen Reiches in Jahre 1871 Artikel 59.
Graf Gerhard Johann David v. Scharnhorst (12.11.1755- 28.6.1813), preuß. General, lebte zu dieser Zeit leider nicht mehr. Gab es zu Scharnhorst Zeiten überhaupt eine Wehrpflicht?

Frohe Weihnachten und guten Hunger. [wink]

Grüße Andreas
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon pentium » 24. Dezember 2012, 15:32

Noch schnell bevor der Weihnachtsmann anrückt.

Da sich Preußen auf französischen Druck in der Pariser Konvention von 1808 zu einer maximalen Heeresstärke von 42000 Mann verpflichten musste, führte Scharnhorst eine Art Rotationsprinzip ein, indem die Rekruten nach einer nur wenige Wochen dauernden Grundausbildung in ihre Heimatorte entließ, wo sie als Mitglieder der neu geschaffenen Nationalmiliz, der späteren Landwehr, an geheimen sonntäglichen Übungen teilnahmen. Auf diesem Wege konnte er rasch ein starkes Reserveheer aufbauen, und die französischen Restriktionen unterlaufen. Man kann dieses Verfahren auch als die Vorstufe der allgemeinen Wehrpflicht auffassen.

Noch ein Einwurf.

Ab 1813 verband sich in einigen deutschen Staaten, wie Preußen, Hannover, Hessen und anderen, mit der Errichtung der Landwehr, die erstmalige Einführung der allgemeinen Wehrpflicht.

Was ich noch schnell gefunden habe.

Mit dem Beitritt der sächsischen Armee zum Bundesheer des Norddeutschen Bundes am 01.01.1868 veränderte sich auch die Form der Musterung. Auf der Grundlage des Gesetzes über die Erfüllung der Militärpflicht vom 24.12.1866 und der Abänderung zu diesem Gesetz vom 09.11.1867 wurde auch im Königreich Sachsen die allgemeine Wehrpflicht ohne Stellvertretung eingeführt. Diese Wehrpflicht betrug für alle Truppen im stehenden Heer sieben Jahre (drei aktiv, vier in der Reserve) und fünf Jahre in der Landwehr. In Ausführung des Militärgesetzes und der am 26.03.1868 erlassenen Ersatzinstruktion für das Norddeutsche Bundesheer erfolgte die Aushebung der Rekruten in Rekrutierungsbezirken. Dazu wurden nach preußischem Vorbild Truppenstammrollen und während der Kriege Kriegsstammrollen angelegt. Auch die in Preußen üblichen Soldbücher und Militärpässe fanden Eingang in die sächsische Armee.

MfG
pentium

Welcher auf die Geschenke wartet.
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon dein1945 » 25. Dezember 2012, 10:36

[quote="andr 88-1"]Wehrpflichtgesetz vom 24. Januar 1961

Wenn das Datum stimmt ? Westberlin hätte am nächsten Tag wegen Überfüllung geschlossen !

Schöne Weihnachten
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon pentium » 25. Dezember 2012, 13:54

Das ist doch wieder typisch Rainer-Maria.
Andere zu bestimmten Themen anstiften und dann wurde der feine Herr nicht wieder gesehen. Er muss bestimmt viele Geschenke auspacken und kann die Frage nicht beantworten!
Aber zurück zum Thema. Ich habe dieses Thema zwar nicht eröffnet, bin mir aber sicher, es muss 1962
heisen.

MfG
pentium
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon Icke46 » 25. Dezember 2012, 14:03

Steht aber ziemlich deutlich über der ersten Seite der von andr-88-1 eingestellten Kopien:

Wehrpflichtgesetz vom 24. Januar 1962

Aufgefallen war mir der Verschreiber auch - aber da man ja sozusagen im Original nachlesen kann...

Gruss

icke
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon Edelknabe » 25. Dezember 2012, 17:38

Der "feine "Rainer meldet sich zurück pentium und er ist noch am suchen im Buch vom Scharnhorst, ne besser vom Hans Pfeiffer über den S.Ich bin da schon feste am ankreuzen was ich hier an Textpassagen einstellen möchte, lass mir etwas Zeit, denn die Wehrpflicht brauchte auch ihre Zeit zur Reife, ehe sie doch dieser unselige deutsche Staat heute wieder auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgte.

Rainer-Maria ne große Pralinenschachtel für meine Frau und meine Wenigkeit war das Geschenk. Wir sind sowas von bescheiden was?
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon Wosch » 25. Dezember 2012, 17:45

andr 88-1 hat geschrieben:Wehrpflichtgesetz vom 24. Januar 1961



Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: "....wird entsprechend dem dem Willen und der Entschlossenheit der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik zur Verteidigung der sozialistischen Heimat die allgemeine Wehrpflicht eingeführt."
Ich bin überzeugt davon, daß wenn man nicht kurz zuvor dieser Mauer (die man jetzt angeblich mit "Entschlossenheit" zu schützen und zu verteidigen "wünschte" errichtet hätte, wären der DDR der größte Teil der infragekommenden "Aspiranten" abhanden gekommen. Die Einführung der Wehrpflicht geschah doch schon zu einem großen Teil aus dem Grunde, daß sich die Wenigsten "freiwillig" wünschten sich für die SED die Hände "schmutzig" zu machen und wahrlich die Mehrheit der damaligen Bevölkerung diese Mauer wieder zum Teufel gewünscht hatten. Zum Zeitpunkt des Mauerbau´s war ich 19 Jahre, im Januar 62 zwang man mich eine "freiwillige" Erklärung für den Eintritt in die NVA zu unterschreiben. 5 Tage später gelang mir die Flucht, ich kann mich als damaliger Zeitzeuge recht gut erinnern wie seinerzeit die Stimmung war.

Schönen Gruß aus Kassel. [hallo]
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon andr.k » 25. Dezember 2012, 18:46

Ok, kleiner Schreibfehler. Der Ordnung halber gebe ich das Veröffentlichungsdatum mit 1962 an(wie auch auf der ersten und letzten Seite des Gesetzes lesbar [wink] ). Bitte einen Admin um Änderung, Danke.

Frohes Fest
Andreas
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon andr.k » 25. Dezember 2012, 18:55

Wosch hat geschrieben:
andr 88-1 hat geschrieben:Wehrpflichtgesetz vom 24. Januar 1961



Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: "....wird entsprechend dem dem Willen und der Entschlossenheit der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik zur Verteidigung der sozialistischen Heimat die allgemeine Wehrpflicht eingeführt."
Ich bin überzeugt davon, daß wenn man nicht kurz zuvor dieser Mauer (die man jetzt angeblich mit "Entschlossenheit" zu schützen und zu verteidigen "wünschte" errichtet hätte, wären der DDR der größte Teil der infragekommenden "Aspiranten" abhanden gekommen. Die Einführung der Wehrpflicht geschah doch schon zu einem großen Teil aus dem Grunde, daß sich die Wenigsten "freiwillig" wünschten sich für die SED die Hände "schmutzig" zu machen und wahrlich die Mehrheit der damaligen Bevölkerung diese Mauer wieder zum Teufel gewünscht hatten. Zum Zeitpunkt des Mauerbau´s war ich 19 Jahre, im Januar 62 zwang man mich eine "freiwillige" Erklärung für den Eintritt in die NVA zu unterschreiben. 5 Tage später gelang mir die Flucht, ich kann mich als damaliger Zeitzeuge recht gut erinnern wie seinerzeit die Stimmung war.

Schönen Gruß aus Kassel. [hallo]



Moin Wolfgang, hast Du dir schon einmal bewusst gemacht was für eine Strafe du erhalten hättest, wenn deine Flucht gescheitert wäre?

Grüße von der Küste
Andreas
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon Wosch » 25. Dezember 2012, 20:36

andr 88-1 hat geschrieben:
Moin Wolfgang, hast Du dir schon einmal bewusst gemacht was für eine Strafe du erhalten hättest, wenn deine Flucht gescheitert wäre?

Grüße von der Küste
Andreas



Andreas, im Nachhinein ja, aber zum damaligen Zeitpunkt nicht. Ich wollte einfachNUR raus aus dem Staat, dem ich nicht noch mit meinen "freiwilligen" Einzug zur NVA eine scheinbare Legalität angedeihen lassen wollte, einem Staat der mir ab einem Alter von ca 14 Jahren zutiefst zuwider war, in dem ich unter Anderem die Zwangskollektivierung, die Zwangumsiedlungen der Aktion "Kornblume" mit all ihrem Elend, die Verhaftung von Vätern meiner Schulkameraden (wegen Nichts und Wiedernichts) und deren Verurteilungen zu langjährigen Zuchthausstrafen miterleben konnte, oder das Verschwinden eines Ludwigsluster Fabrikanten, den man dann in Schwerin zum Tode verurteilt hatte und zur Hinrichtung ins Moskauer Butirka-Gefängnis überstellte. Einmal mußte ich zur angeblich freien Wahl den gefallteten Zettel in die Urne schmeissen und mich dabei selbst belügen. Man traute sich noch nicht einmal mehr mit Bekannten zu reden und dabei Kritik zu üben, man hatte Angst vor den Leuten, die ihren "Bonbon" stolz am Revers trugen und vor den bekannten Mitarbeitern der Kreisdienstelle des MfS. Man hatte einfach Angst, selbst vor der "Volks"polizei. Man mußte zu Vielem "Ja" sagen, selbst wenn man "Nein" meinte, nein ich hielt es nicht mehr aus und es war mir auch damals egal, was mir passieren würde, wenn es nicht klappte. Ehemalige Mitschüler bekamen für einen gescheiterten Fluchtversuch, vor dem Mauerbau zwischen Einem und Einandhalb jahre, waren aber nach Verbüßung der Hälfte wieder auf Bewährung draußen. Mir hätte man, denke ich, wegen meiner schon verbindlichen "Beförderung" nach Eggessin wohl zwischen 2 und 3 Jahre aufgehalst, leid hätte mir nur der Fahrer getan, an dem hätten sie wohl ein Exempel statuiert. Meine Sicht entstammt meinen Erlebnissen und Erfahrungen aus der Zeit vor dem Mauerbau und wer diese nicht wissentlich mitgemacht hat kann sich wahrscheinlich nicht reinversetzen, es sei denn, er stand auf deren Seite, vor Denen ich "Reiß-aus" genommen hatte.
Laß Dir den Weihnachtsbraten schmecken. Schönen Gruß aus Kassel. [hallo]
Wosch
 

Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon Edelknabe » 26. Dezember 2012, 18:26

Textauszug aus "Scharnhorst" von Hans Pfeiffer. Eine kleine Anmerkung noch dazu. Man muss etwas mehr Text verwenden und ich bitte dafür um Verständnis, um die Zeitumstände besser zu beleuchten, die auch zu Entstehung der WPflicht führten.

Scharnhorst hatte neue Kriegshandlungen vorausgesehen, nachdem es Frankreich gelungen war, die preußischen und österreichischen Interventen aus dem Land zu vertreiben. Die alten Mächte ängstigten sich vor den neuen Ideen, die aus dem revolutionären Frankreich einströmten. Die Völker jedoch empfanden diese Ideen als das Licht, welches das Dunkel der Unwissenheit erhellt, als die Sonne,die das Eis erstarrter gesellschaftlicher Verhältnisse schmilzt, als einen Sturmstoß, der Paläste und Throne umwirft.

Die Männer der Dunkelheit, die Eisheiligen und Throninhaber unternehmen deshalb im Frühjahr 1793 einen neuen Versuch, Licht und Sonne zu löschen und dem Sturm die Stirn zu bieten. Diese Hoffnung der alten Mächte trifft sich mit dem Wunsch Englands, den jungen französischen Konkurrenten um die Herrschaft über Europa und die Weltmeere niederzuringen.

Scharnhorst wird als Großbritannisch-Kurhannöverischer Artilleriekapitän im englischen Sold in den Krieg ziehen. Er hat über Englands Kriegsziel keine Illusionen.England will sich die Kanalküste freihalten, und die verbündeten Österreicher, Preußen, Holländer sollen ins Innere Frankreichs vordringen und die revolutionäre Regierung stürzen.

Hannover hat acht Regimenter Kavallerie, fünfzehn Batailllone Infanterie und ein Detachement Artillerie zu stellen. Dafür verspricht England üppigen Sold. Im März macht Hannover mobil, um die Hilfsarmeen für England und das Kontingent für die deutschen Reichsarmeen auf die Beine zu stellen. Aber dafür reichen die regulären Truppen nicht aus.Die Regierung lässt die Werbetrommel schlagen.

Die Werber schwärmen in die umliegenden Freien Reichsstädte und die weltlichen und geistlichen Zwergstaaten aus. Sie sprechen ihre Versprechen in den Wind.Die Regierung beschließt, im eigenen Land Freiwillige für den Krieg gegen die gottlosen Franzosen zu gewinnen. Aber als Antwort hört man ebenso gottlose Lieder wie etwa den umgedichteten Choral von Gott, der eine feste Burg ist:" Ach Franken, helft! Jetzt ist es Zeit! Kommt doch in unsre Lande!Und stürzt die Ungerechtigkeit und löset unsere Bande! Macht uns von allen Übeln los und setzt durch einen Gnadenstoß die Despotie vom Throne!"

Vom eigenen Volk enttäuscht, ordnet die Regierung nun die Zwangsaushebung von siebentausend Rekruten an. Die Ausgehobenen kaufen sich, wenn sie reich genug sind, durch Stellvertreter los. Und die Armen erscheinen gar nicht erst am Stellplatz. Die Kriegsarmee kann nicht in Marsch gesetzt werden.

Rainer-Maria und gleich eine Frage zu den "Stellvertretern". Fragte man also einen Freund, ob der für mich in den Krieg zieht oder...? Oder musste gar der junge Diener aus der Kaufmannsfamilie ran...für das eigene Söhnchen?
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon pentium » 26. Dezember 2012, 21:26

Rainer-Maria nur kurz zu deiner Frage.

Einsteher (anderes Wort auch Einstandsmann) war zu dieser Zeit ein Mann, der als Stellvertreter gegen Kaution für einen anderen (= Einsteller) Militärdienst leistete. In den Rekrutierungsgesetzen der meisten deutschen Staaten war dies als legale Möglichkeit vorgesehen und geregelt. (Beispiel: Württembergische Militär-Conscriptions-Ordnung vom 6. August 1806, Badisches Konskriptionsgesetz von 1825)

Zwischen dem Einsteller und dem Einsteher wurde ein Einstandsvertrag abgeschlossen. Der Einsteller musste eine Kaution stellen. Diese betrug unterschiedlich von 300 bis zu 600 fl (Gulden) und war bei einer staatlichen Kasse einzuzahlen. Davon erhielt der Einsteher einen kleinen Teil bei Dienstantritt ausgezahlt, den verzinsten Rest nach abgelaufener Verpflichtungszeit (Kapitulationszeit). Aus diesem Kreis gut ausgebildeter und erfahrener Soldaten wurden häufig die Unteroffiziere ausgewählt. Ein Einsteher konnte sich auch mehrmals hintereinander verpflichten, meist weiter mit dem bereits erreichten Dienstgrad.

Württembergische Militär-Conscriptions-Ordnung vom 6. August 1806

Auszug
Am 6. August 1806 erließ der mittlerweile zum König Friedrich I. von Württemberg ernannte Herrscher eine neue Militärkonskriptionsordnung, wonach jeder Untertan verpflichtet sei, Kriegsdienst zu leisten. Der König allein hatte Verfügungsgewalt über alle Wehrpflichtigen. Wehrpflichtig waren alle männlichen Untertanen über 18 Jahre und einer Größe ab fünf Fuß, sieben Zoll (163,3 cm). Die Dienstzeit betrug bei der Infanterie acht, bei der Kavallerie zehn Jahre, wovon nur ein geringer Teil als Grundausbildung und Übungen abzuleisten war.
Dennoch galt auch nach 1806 zahlreiche Befreiungen von dieser Wehrpflicht. So blieben Adel und Söhne von Staats- und Hofbediensteten befreit. Bedingt befreit waren die beiden Residenzstädte Stuttgart und Ludwigsburg sowie Söhne der königlichen Diener, Studenten, Künstler, Lehrer, Lehrjungen und eine ganze Reihe weiterer Berufe und Stände. Allerdings war das „Einstehen“ (Stellung von Ersatzmännern) nur mehr Handels- und Gewerbetreibenden mit mehr als 10.000 Gulden Vermögen erlaubt. Nach der aktiven Dienstzeit hatten die Soldaten noch sechs (Kavallerie) bzw. acht (Infanterie) Jahre als Heeresreserve in Dienstbereitschaft zu stehen.

Außerdem ist dein Ansatz ist falsch Rainer-Maria. Oder willst du jetzt auch noch die Französische Revolution mit durchnehmen? Nichts gegen Herrn Pfeifer, aber bei solchen Betrachtungen sind Romane nicht gerade die beste Wahl. Hier soll es ja um die Wehrpflicht gehen!
Es war im revolutionären Frankreich, wo das moderne Modell von allgemeiner Wehrpflicht und Massenheer – auch in Friedenszeiten – entstand: Im Sommer 1793, als preußische und österreichische Truppen nach Frankreich stießen, rief der Nationalkonvent die „Levée en Masse“ aus, die Massenaushebung aller unverheirateten Männer zwischen 18 und 25. Das wurde 1798 im „Jourdan-Gesetz“ modifiziert: „Jeder Franzose ist ein Soldat und der Verteidigung der Nation verpflichtet.“ Frankreichs Heere waren bald weit stärker als die ihrer Gegner und ermöglichten Napoleons Siege.
So jetzt sind wir bei Napoleon.
Die Doppelschlacht bei Jena und Auerstedt fand am 14. Oktober 1806 in der Nähe der Orte Jena und Auerstedt statt und ist der Ansatzpunkt. Der rückständige Feudalstaat Preußen unterliegt der modernen französischen Republik. Preußen benötigt dringend Reformen - sie sind eine Überlebensfrage.

So viel erstmal.
pentium
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon Edelknabe » 27. Dezember 2012, 05:49

Wir sind schon gut vorangekommen mit der Entstehung der Wehrpflicht pentium und auch Andere, die hier schon beigetragen haben, also wer sich da zum damaliger Zeit noch alles freikaufen konnte ist schon ganz interessant. Sogar die Lehrersöhnchen...also wenn das der Nov. liest, der wünschte sich bestimmt, 150 Jahre eher geboren zu sein. Und mein Buch vom Pfeiffer, also so falsch ist das nun auch wieder nicht denn siehe, du hast es mit den Franzosen und ihrer Revolution sehr schön auf den Punkt gebracht.

Also hatte Scharnhorst nicht nur deren modernes taktisches Verhalten in der Schlacht, so die Scharfschützen und offene Kampfesweise siehe Deckung nehmen hinter jedem Stein und Baum gefallen sondern eben die Pflicht eines jeden Mannes, der ...seiner Nation zu dienen. Nur dieser Ansatz pentium steht dummerweise nicht im Buch/Roman, den muss der Pfeiffer irgendwie übersehen haben oder ich habe ihn überlesen.

Rainer-Maria weiter so auch wenn wir hier die vor dem Mauerbau gemusterten Jung-Wolfgangs ertragen müssen, "die gekniffen haben", weil sie einfach nicht dem Arbeiter und Bauernstaat dienen wollten.

Einen guten Tag allen ins Forum
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon pentium » 27. Dezember 2012, 15:17

Hallo Rainer-Maria. Herr Pfeifer hat ja auch einen Roman geschrieben und keine Militär- historische Abhandlung.
Man sollte deshalb den Roman nicht überberten.
Vielleicht ist es hilfreich hier mal einen ganz kurzen Überblick über Taktik, Organisation und Truppengattungen der napoleonischen Kriege einzuführen? Auch wenn es mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hat! Oder vielleicht doch?
Wenn’s langweilt, einfach weiter scrollen.

Zitat:
„Die Mittel und Möglichkeiten der Kriegführung waren im Zeitalter der Kabinettskriege noch sehr begrenzt, die Heere relativ klein und durch die Art ihrer Ergänzung wie der Ausbildung für den Einsatz in der Lineartaktik Verluste kaum zu ersetzen. Daher konnte das Ziel eines Feldzuges nur begrenzt sein, und man versuchte dies durch Ausmanövrieren des Gegners, Abschneiden seiner Hilfsmittel oder Einnahme einer Festung zu erreichen. Nur wenn es nicht weiterging, ließ sich der Feldherr als letztes Entscheidungsmittel auf eine Schlacht ein. Im revolutionären Frankreich konnte sich die Kriegführung auf die Kraftquellen der ganzen Nation stützen. So bestand nun die Möglichkeit, den Gegner nicht nur zu ermatten, sondern ganz niederzuringen, ja seine Streitkräfte zu vernichten. Infolge der leichteren Ergänzungsart wuchsen die Heere immer stärker an, das Abstreifen der Fesseln der Magazinversorgung ließ die Operationen zügiger werden, wichtige Voraussetzungen für einen unternehmenden Feldherrn.“

Quelle:
http://www.preussenweb.de/taktik2.htm

Zitat:
„Als die französische Revolution ausbrach, waren noch alle europäischen Heere, auch das Frankreichs, von der Lineartaktik geprägt, in ihrem Geist erzogen und ausgebildet. In einer Schlacht blieb von vornherein die Art und Richtung des Aufmarsches sowie der Angriffsablauf festgelegt, der Feldherr musste beides vorauskalkulieren. Das eigentliche Gefecht war dann ein Angriffsstoß oder dessen Abwehr, wobei das Geschehen dem Feldherrn leicht aus den Händen gleiten konnte. Sieg oder Niederlage ergaben sich daraus oft wie von selbst, ein geordneter Rückzug oder eine zielstrebige Verfolgung waren kaum durchzuführen. Das wichtigste Kampfinstrument bildeten die disziplinierten, gut gedrillten und wie eine Maschine schießenden Infanterielinien mit ihrem Massenfeuer. Die Entscheidung brachte meist das erste Treffen, das dahinterstehende zweite sollte nur entstehende Lücken schließen oder Teile des ersten, die sich verschossen hatten, ablösen.
Schon im Jahre 1796 hatten sich zwei verschiedene Formen voll ausgebildet. Einmal die methodische mit einer vorgeschobenen Tirailleurlinie und dahinter zwei Treffen von Bataillonskolonnen, von denen das erste schnell zur Linie übergehen konnte. Im anderen Fall war das erste in Tirailleurschwärme aufgelöst, und das zweite Treffen bildete wenige große Kolonnen aus hintereinanderstehenden Bataillonen, die sich bei Bedarf nebeneinander aufstellten. Diese Form zog man vor, wenn es im Gelände nur wenige gangbare Straßen gab.
So ergaben sich mit der Zeit für die einzelnen Treffen bestimmte Aufgaben: das erste sollte das Gefecht eröffnen, den Gegner hinhalten und schließlich zermürben. Das zweite hatte das erste zu unterstützen, es aufzunehmen und notfalls abzulösen. In diesem Fall sammelte sich das bisherige erste hinter dem zweiten und übernahm nun dessen Funktion.
Ein drittes Treffen war selbständige Reserve. Mit der Aufstellung und Bewegung der Kolonnen auf dem Gefechtsfeld besaß der alte Treffenbegriff der Lineartaktik grundsätzlich keine Gültigkeit mehr. Für die einzelnen Gefechtsabschnitte entscheidend wurden Wendigkeit und Beweglichkeit der rückwärts in Kolonnen stehenden Reserven. Im engen Zusammenhang mit der Infanterie mußte die den Divisionen zugeteilte Artillerie und Kavallerie wirken.
Die Regimentsartillerie war abgeschafft, somit hatten die Geschütze ihre zu enge Bindung an die Infanterieeinheiten verloren. In kleinen beweglichen Batterien zusammengefaßt, überraschend vor der Front, in den Zwischenräumen der Kolonnen oder auf den Flügeln stehend, richteten sie ihr Feuer auf schwache Stellen des Gegners, massiert auf den vorgesehenen Zielpunkt des Infanterieangriffs. In der Abwehr eines feindlichen Angriffs ersetzten sie durch ihre Feuerkraft das Massenfeuer geübter Linieninfanterie. Je länger ein Geschütz im Feuer stehen bleiben konnte, ohne die Bewegungen der beiden anderen Waffen zu behindern, um so besser war es aufgestellt und desto mehr konnte es nützen. Bestand vorher keine genügende Klarheit über die Verwendung des Geschützes, beorderte man die Divisionsartillerie zunächst in die Mitte des dritten Treffens, von dort lag der Weg zum möglichen Einsatzort am günstigsten.
Die Kavallerie hatte das Gefecht vorzubereiten, also feindliche Vorposten aufzuspüren und zurückzudrängen, um den Gegner zu zwingen, stärkere Kräfte zu entfalten. Zu Beginn sollte sie möglichst in Kolonne in der Mitte des hinteren Treffens stehen, den Blicken des Feindes entzogen aber doch nahe genug an der Infanterie. War ein Hügel der Division nicht an einen Nachbarn angelehnt, war dort ihr Platz in Kolonne hinter dem Flügelbataillon des zweiten Treffens. Bei dieser Stellung konnte sie wegen ihrer großen Beweglichkeit dennoch leicht überall hin gelangen. Die Hauptaufgabe der Divisionskavallerie war zu beschützen. Stand sie bereit, konnte die eigene Infanterie mehr wagen und der Gegner mußte vorsichtiger sein; er hatte sich um seine Flanken zu sorgen, und seine Plänkler hielten sich zurück.
Floh die feindliche Infanterie, kam die große Stunde der Reiterei, um den Sieg voll auszunutzen, nur sie war zur Verfolgung imstande. In jedem Falle war es von Vorteil, wenn Reiter- und Artillerieführer sich vorher mit dem Gelände vertraut machen konnten.“

Fazit

„Die in den Revolutionskriegen entstandenen neuen taktischen Formen erhielten in den napoleonischen Kriegen ihren Abschluß, der den Schlachten dieser Zeit das bestimmte Gepräge gab. Sie waren nun von vornherein nicht mehr auf einen kurzen Gewaltstoß angelegt, sondern auf ein langsames Verzehren der Kräfte, bei dem man erst dann zum letzten Stoß ansetzte, wenn der Gegner mit seinen Mitteln und Reseryen fertig war. Napoleon hat dieses System zu voller Blüte gebracht. Seine Feldherrnkunst, seine sich stets steigernden Machtmittel und die Möglichkeit, als Herrscher und Feldherr gleichzeitig zu handeln, gaben ihm solange ein Übergewicht, bis sich auch seine Gegner auf etwa gleicher Höhe der kriegerischen Einrichtungen und Kriegskunst befanden.
Die französische Art, sich aufzustellen, wurde mit der Zeit auch von den übrigen Mächten nachgeahmt und mehr oder weniger glücklich gebraucht. „

Quelle:http://www.preussenweb.de/taktik2.htm
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon Edelknabe » 27. Dezember 2012, 17:17

Gelangweilt hat es nicht pentium, im Gegenteil, es war interessant und der Scharnhorst beschreibt es auch so in der Art im Roman vom Pfeiffer nur ich denke, wir schweifen zusehr vom Thema ab.
Meine Meinung zum damaligen Entschluss, dem Aufbau der Wehrpflicht ist ganz einfach die damit entstandene "Wehrgerechtigkeit"soll heißen, junge Männer egal welchen gesellschaftlichen Standes haben den Wehrdienst abzuleisten, ohne Wenn und ohne irgendein Aber, also "auch die Dicken Fettleibigen,die verwöhnten Politikersöhnchen, die Söhne der Reichen und Schönen, der Edelhuren und Bischöfe, der Heilsarmee und Zeugen Jehovas, der Künstler und Gewandhausmusiker, der schwulen Tänzer am Opernhaus und der lesbischen rauchenden Mütter im Müttergenesungswerk".

Letzteres in Anführungsstrichel war natürlich des Rainers ganz spezieller Forums-Humor wie konnte es auch anders sein aber wieder hin zum Thema.Weißt du an was mich die preußische Landwehr erinnert? Richtig pentium, du hast es doch erraten, an die Betriebskampfgruppen zu DDR-Zeiten. Immer dazu da, den Inneren Frieden zu gewährleisten, die Ruhe im Lande zu sichern.Da war wohl der Sozialismus lernfähig von den Preußen, wie auch mit der NVA.

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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon Volker Zottmann » 27. Dezember 2012, 17:50

Edelknabe hat geschrieben:Gelangweilt hat es nicht pentium, im Gegenteil, es war interessant und der Scharnhorst beschreibt es auch so in der Art im Roman vom Pfeiffer nur ich denke, wir schweifen zusehr vom Thema ab.
Meine Meinung zum damaligen Entschluss, dem Aufbau der Wehrpflicht ist ganz einfach die damit entstandene "Wehrgerechtigkeit"soll heißen, junge Männer egal welchen gesellschaftlichen Standes haben den Wehrdienst abzuleisten, ohne Wenn und ohne irgendein Aber, also "auch die Dicken Fettleibigen,die verwöhnten Politikersöhnchen, die Söhne der Reichen und Schönen, der Edelhuren und Bischöfe, der Heilsarmee und Zeugen Jehovas, der Künstler und Gewandhausmusiker, der schwulen Tänzer am Opernhaus und der lesbischen rauchenden Mütter im Müttergenesungswerk".

Letzteres in Anführungsstrichel war natürlich des Rainers ganz spezieller Forums-Humor wie konnte es auch anders sein aber wieder hin zum Thema.Weißt du an was mich die preußische Landwehr erinnert? Richtig pentium, du hast es doch erraten, an die Betriebskampfgruppen zu DDR-Zeiten. Immer dazu da, den Inneren Frieden zu gewährleisten, die Ruhe im Lande zu sichern.Da war wohl der Sozialismus lernfähig von den Preußen, wie auch mit der NVA.

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... darum wurde ja auch der Alte Fritz wieder aus der Mottenkiste geholt und "Unter den Linden" aufgestellt... [laugh]
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon pentium » 27. Dezember 2012, 18:27

Der Alte Fritz, Volker wurde nicht aus der Mottenkiste geholt. Von 1950 bis 1980 befand es sich in Potsdam-Sanssouci. Aber die Vorgänge um dieses Denkmal sind gerade typisch für die DDR und ihr Geschichtsbild.

Rainer-Maria. Du ziehst schon wieder die falschen Schlussfolgerungen. Man sollte bei solchen Betrachtungen natürlich nicht außer Acht lassen, dass man die jeweiligen Ereignisse zumindest auch versuchen sollte aus dem damaligen gesellschaftlichen und sozialen Kontext zu sehen. Man kann die Kampfgruppen in der DDR nicht mit der preußischen Landwehr vergleichen! Und die DDR nicht mit Preußen.

MfG
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon Edelknabe » 27. Dezember 2012, 18:37

Überleg doch mal Volker, deswegen sind wir doch geschliffen worden wie damals die Bauernsöhne unterm Scharnhorst.Im Grunde hatte sich noch nicht soviel geändert, die Systeme hatten zwar gewechselt so von der Wehrmacht auf Bundeswehr und NVA aber der Drill war genau der selbe geblieben, da denke ich unterschied sich der Osten nicht in soviel vom Westen?

Rainer-Maria und zugegeben, der Osten übertrieb es in seinen Truppenteilen, lebte somit die "permanente Gefechtsbereitschaft", zog diese auch durch.Pentium wer sollte denn den preußischen National-Staat beschützen...die Landwehr oder somit auch die Kampfgruppen ihren sozialistisch nationaldemokratischen Staat DDR? Geh mal in dich Sohn eines Lehrers....oder war doch der Opa der Studienrat?
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon pentium » 27. Dezember 2012, 19:10

Der Großvater war’s Rainer-Maria. Der war aber kein Preuße. Den preußischen Staat schützte die Armee. Wo bitte hast du den Begriff preußischen-Nationalstaat gehört? Auch sozialistisch nationaldemokratischen Staat DDR ist ein toller Begriff!
Aber das gehört nicht zum Thema.
Aber wir sollten langsam mal weiter kommen in unseren geschichtlichen Betrachtungen zur Wehrpflicht. Eigentlich war es Hermann Ludwig Leopold Gottlieb von Boyen (1771-1848), der nach Kriegsende (1813) zum Kriegsminister ernannt wurde. Eine seiner ersten Aufgaben war das Wehrgesetz vom 3. September 1814 durch das die allgemeine Wehrpflicht und die Landwehr im Königreich Preußen eingeführt wurden.
So, damit heben wir in Preußen die Wehrpflicht.

MfG
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon Sirius » 27. Dezember 2012, 19:33

Volker Zottmann hat geschrieben:... darum wurde ja auch der Alte Fritz wieder aus der Mottenkiste geholt und "Unter den Linden" aufgestellt... [laugh]


Aus einer anderen "Kiste" als der Mottenkiste hat man ihn aber erst nach dem Ende der DDR geholt, 1991, auf der Burg Hohenzollern und nach Potsdam überführt und dort beigesetzt - vielleicht erinnern sich noch manche.

Was die Wehrpflicht betrifft, ist damit in der Geschichte schon viel Schindluder betrieben worden, insbesondere was die Wehrgerechtigkeit betrifft. Im US-Bürgerkrieg konnten sich die Reichen freikaufen, indem sie einen "Ersatzmann" stellten, der bekam dann die 300 Dollar und musste dafür in den Krieg ziehen. Während des Vietnam-Kriegs mussten zwar auch die Kinder von Kongressabgeordneten und Senatoren Wehrdienst leisten, aber manche schafften es trotzdem, sich durch Vitamin B vor dem Einsatz in Vietnam zu drücken. So wie Bush junior, der irgendwo bei der Nationalgarde in Texas herumgammelte. Elvis Presley musste seine Karriere für den Wehrdienst unterbrechen, während der kerngesunde Boris Becker mithilfe irgendwelcher Mauscheleien durch die "Birne" sich vor dem Wehrdienst drücken konnte und seine Karriere nahtlos fortsetzen konnte. In der Türkei können sich Wehrpflichtige auch vom Wehrdienst freikaufen, ich glaube es kostet 10.000 Euro. Interessant war in den letzten Jahrzehnten immer wieder die Erkenntnis, wie gering die Zahl der Bundesminister der jeweiligen Bundesregierungen war, die in ihrem Leben Wehrdienst geleistet haben. Viele haben es mit allen möglichen Tricks oder durch Beziehungen geschafft, sich davor zu drücken. Gerechtigkeit gibt es vielleicht im Jenseits, aber garantiert nicht im Diesseits.

Dann gab es noch Jahrzehnte lang für Westdeutsche die Möglichkeit, sich nach West-Berlin abzusetzen und so vor dem Wehrdienst zu drücken. Als Reaktion versuchte der Staat diese Möglichkeit zu erschweren, was aber auch nicht richtig funktionierte. So wurde die Wehrerfassung immer weiter vorverlegt, so dass schon 17 Jährige erfasst wurden. Ab dem Zeitpunkt der Wehrerfassung wäre der Umzug nach Westberlin nicht mehr legal gewesen, der Betreffende hätte dann für lange Zeit nicht mehr legal nach Westdeutschland zurückkehren können. Aber auch dadurch ließen sich viele nicht daran hindern, illegal nach West-Berlin zu ziehen.

Ich habe einmal in Spanien im Urlaub einen Franzosen kennengelernt, der vor dem Wehrdienst in Frankreich nach Deutschland geflohen war und dort lebte - Fahnenflüchtige wurden ja nicht nach Frankreich ausgeliefert. Der fuhr, um nach Spanien zu kommen, mit dem Auto von Deutschland durch Frankreich nach Spanien. In Frankreich wurde nach ihm gefahndet - wäre er in eine Polizeikontrolle gekommen, oder hätte er einen Unfall gehabt, wäre er in Frankreich für ein paar Jahre ins Gefängnis gewandert. Im Gegensatz zur Justiz in der BRD ist die französische Justiz mit Fahnenflüchtigen rigoros umgegangen und hat drakonische Strafen verhängt.
Sirius
 

Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon pentium » 28. Dezember 2012, 21:56

Zur Wehrpflicht.
Mal ein Schnelldurchlauf. Bis 1945.

Nachdem das preußische Wehrpflichtsystem seine Effizienz in den Kriegen mit Dänemark im Jahre 1864 und gegenüber den innerdeutschen Gegnern im Jahre 1866 im Deutschen Krieg bewiesen hatte, übernahmen es die anderen deutschen Staaten.
Frankreichs Niederlage im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 hatte in den folgenden Jahren die Einführung des preußischen Modells in allen Staaten Europas mit Ausnahme Großbritanniens zur Folge. Die meisten im Ersten Weltkrieg Kämpfenden waren Wehrpflichtige; die Streitkräfte mancher Länder (z.B. Australien) bestanden nur aus Freiwilligen.

In der Weimarer Republik war die Wehrpflicht aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags 1919 abgeschafft; die Reichswehr war eine auf 115.000 Mann begrenzte Berufsarmee.

Das NS-Regime ließ den Reichstag am 16. März 1935 das Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht beschließen. Darin wurde die Reichswehr zur Wehrmacht umbenannt und eine 12-monatige Wehrpflicht eingeführt (im August 1936 auf zwei Jahre verlängert). Die ersten Wehrpflichtigen stellte der Jahrgang 1914.

MfG
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon pentium » 21. Januar 2013, 12:38

Ich stelle die Fragestellung mal hier mit unter das Thema Wehrpflichtgesetz. Eigentlich gehört das Thema ja auch nicht in das Oberthema: Die Grenze oder?

Wehrpflicht oder Freiwilligenarmee - Europa im Vergleich

Zitat:

Nach dem Ende des Kalten Krieges haben immer mehr Staaten in Europa die Wehrpflicht abgeschafft und stattdessen eine Freiwilligenarmee aufgebaut. Von den 28 NATO-Staaten besitzen mittlerweilen 20 eine Freiwilligenarmee oder planen, sie einzuführen. Trotz oft gestiegener Kosten und Probleme bei der Rekrutierung neuer Soldaten hat es bislang nur vereinzelt Forderungen nach einer Wiedereinführung der Wehrpflicht gegeben.
Die untenstehende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuelle Wehrform in den europäischen Staaten.

Quelle:
http://www.css.ethz.ch/policy_consultan ... ligenarmee

Wehrpflicht oder eine Freiwilligenarmee? Was ist besser? Wo liegen die Vor und wo die Nachteile. Die Tabelle in dem Link, dient wie geschrieben als Überblick.

mfg
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon inel » 21. Januar 2013, 13:32

Edelknabe hat geschrieben:Überleg doch mal Volker, deswegen sind wir doch geschliffen worden wie damals die Bauernsöhne unterm Scharnhorst.Im Grunde hatte sich noch nicht soviel geändert, die Systeme hatten zwar gewechselt so von der Wehrmacht auf Bundeswehr und NVA aber der Drill war genau der selbe geblieben, da denke ich unterschied sich der Osten nicht in soviel vom Westen?

Rainer-Maria und zugegeben, der Osten übertrieb es in seinen Truppenteilen, lebte somit die "permanente Gefechtsbereitschaft", zog diese auch durch.Pentium wer sollte denn den preußischen National-Staat beschützen...die Landwehr oder somit auch die Kampfgruppen ihren sozialistisch nationaldemokratischen Staat DDR? Geh mal in dich Sohn eines Lehrers....oder war doch der Opa der Studienrat?


Der Unterschied war so groß wie der zwischen schwarz und weiß. Das begann beim Nichtvorhandensein einer ständigen 24/365 Anwesenheit der Soldaten in den Kasernen bis hin zur sogenannten "Inneren Führung", deren Grundsätze und Maßstäbe mehr als nur Ernst genommen wurden und noch werden.

Bevor hier jetzt einige ewig-Gestrige ehemalige Vernehmer wieder auftrumpfen und einige Fälle von Mißbrauch der Befehlsgewalt mit teilweise tödlichem Ausgang in der Bw auf das Tablett bringen: Ja, das gab es auch und zwar sehr vereinzelt. Jeder dieser Fälle wurde genau untersucht und die Betreffenden "Schleifer" anschliessend vor Gericht gestellt. Das Alles ging auch immer mit einer großen Beteiligung der Medien und damit der Öffentlichkeit ab.

Menschen die ihre Macht und damit das vom Staat in sie gesteckte Vertrauen mißbrauchen gab es schon immer und das wird man auch nicht auf 3 Stellen hinter dem Komma in Ansätzen verhindern können. Aber sowas wird sehr ernst genomnmen und rücksichtslos bekämpft seitens der Truppe und aller anderer Beteiligter.

Es gibt nämlich noch ein Mittel, daß die Bw-Soldaten haben und immer schon hatten: Die Behörde des "Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages". An ihn kann sich jeder Soldat unter völliger Mißachtung des Dienstweges jederzeit und in jeder Situation wenden. Dieser wird dann eine Untersuchung einleiten, diesmal allerdings auf dem Dienstwege: Der zuständige Kompaniechef oder Kommandeur wird auf dem Dienstweg zur Stellungnahme aufgefordert. Das bedeutet, daß jeder weitere Disziplinarvorgesetzte des betroffenen Soldaten von der Sache erfährt, über die die Beschwerde sich verhält. Und gande dem Vorgesetzten Gott, an der Beschwerde ist etwas dran.....speziell in die Richtung Mißbrauch der Befehlsgewalt, mangelnde Dienstaufsicht und Mißhandlung von Soldaten.....

Mit dem von Dir so beschworenen "Drill" ist es daher nichts in der Bw und schon erst recht nicht wie in der NVA oder sonstwo damals, wo schon das menschenverachtende Rumbrüllen ohne jeden sachlichen Grund zum Führungsgrundsatz erhoben war.
inel
 

Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon karnak » 21. Januar 2013, 18:28

Hast Du schon mal gesehen wie man in der US-Army "rumbrüllt".Wenn man sich schon Militär hält muss eines klar sein,man braucht diese Menschen letztlich um andere Menschen zu töten und nicht um Brunnen zu graben.Diese eigentliche"Arbeit"bedeutet maximalen Stress.Darauf muss man diese Menschen IRGENDWIE vorbereiten,damit sie im Fall der Fälle nicht daran zerbrechen,funktionieren.Mit einer Ausbildung,die von Sozialarbeitern in Uniform durchgeführt wird,wird man nicht zu dem gewünschten Ergebnis kommen.
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon inel » 21. Januar 2013, 18:47

karnak hat geschrieben:Hast Du schon mal gesehen wie man in der US-Army "rumbrüllt".Wenn man sich schon Militär hält muss eines klar sein,man braucht diese Menschen letztlich um andere Menschen zu töten und nicht um Brunnen zu graben.Diese eigentliche"Arbeit"bedeutet maximalen Stress.Darauf muss man diese Menschen IRGENDWIE vorbereiten,damit sie im Fall der Fälle nicht daran zerbrechen,funktionieren.Mit einer Ausbildung,die von Sozialarbeitern in Uniform durchgeführt wird,wird man nicht zu dem gewünschten Ergebnis kommen.


Was Du meinst ist ein "Drill-Sergeant" oder auch "Drill-Inspector" genannt. Diese gibt es in einigen Armeen und die brüllen tatsächlich den ganzen Tag nur herum, das stimmt. Aaaaaber: Sie existieren nur in einem abgegrenzten militärischen Bereich in einem ganz bestimmten Teil der Ausbildung, nämlich in den Grundausbildungseinheiten wo die Rekruten geschult werden, für etwa 3 Monate. Danach ist dieser Spuk ein für alle Male vorbei.

Was du sonst sagst ist richtig für Spezialeinheiten die darauf "gedrillt" werden zu töten: Das sind etwa die US-Marines um ein Beispiel zu nennen; auch die Bundeswehr verfügt über ähnliche Spezialeinheiten in denen so ausgebildet wird, zumindest in einem kleinen Teil der Ausbildung.

Das betrifft aber in erster Linie Soldaten, die sich für diese Spezialverwendung und -einheit entschieden haben, freiwilig entschieden haben. Das in der DDR dagegen veranstaltet wurde was das hirnlose (ohne jeden Sinn und Verstand) Herumbrüllen und die Soldaten zu ständigem Rennen veranlassende Benehmen der Vorgesetzten jedweder Coleur.

Die Bw begriff den Soladaten (und ganz besonders den einzelnen Wehrpflichtigen) immer ..ausnahmslos immer.....als "Staatsbürger in Uniform" und so wurden die auch behandelt. Und trotz dieser -für machen alten Komiskopp- vielleicht etwas laschen Einstellung und Ausbildung schafften es Grundausbildungskompanien mit 150 Mann aus einem zweizügigen und zweistöckigen Gebäude binnen 45 Sek. anzutreten.....gemessen vom ersten Pfiff "Kompanieeeee raustreten" bis zum Stillgestanden des letzten Soldaten auf dem Kasernenhof...

Es geht nämlich auch ohne diesen ganzen Brüll-Unfug......der ohnehin nur dazu da war, die Leute einzuschüchtern, ihnen ständig Angst zu machen und sie so in einem Zustand der dauernden Ungewissheit zu belassen. Ich selbst würde das als eine Art der Psychofolter bezeichnen.
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Re: Wehrpflichtgesetz

Neuer Beitragvon karnak » 21. Januar 2013, 18:57

Aber auch dieser"Staatsbürger in Uniform",für mich übrigens ein recht schwülstiger Bergriff,ist doch letztlich,im Fall der Fälle dazu da andere zu töten,oder nicht?Muss also irgendwie darauf vorbereitet werden."Stechen Sie bitte Ihr Bajonett in den Bauch Ihres Gegners"ist dazu sicher ungeeignet.
Ansonsten,ich hoffe Du kennst das DDR-Militär nicht nur aus diversen Nachwende Spielfilmen,was das ständige rumbrüllen angeht.
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