Wehrpflicht in der NVA ausgeweitet

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Wehrpflicht in der NVA ausgeweitet

Beitragvon Interessierter » 20. Juli 2021, 07:31

Am 25. März 1982 wird das neue Wehrpflichtgesetz durch die Volkskammer der DDR verabschiedet. Neben dem 18-monatigen Grundwehrdienst, zu dem in der DDR schon seit 1962 alle Männer zwischen 18 und 26 Jahren antreten müssen, werden nun auch Frauen für den Verteidigungsfall, Reservisten und Jugendliche per Gesetz stärker in die Wehrpflicht eingebunden. Beispielsweise wird die Vorbereitung zum Wehrdienst Bestandteil der Schulbildung und Erziehung.

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Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) marschieren 1980 in Cottbus. Bildrechte: imago images / snapshot

Am Anfang stand die Volkspolizei

Im Potsdamer Abkommen wurde die Demilitarisierung Deutschlands verfügt und zunächst wurde dieser Grundsatz auch in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) sehr ernst genommen. Lediglich zur Gewährleistung der inneren Sicherheit begann man mit der Bildung einer Polizei, der Deutschen Volkspolizei. In deren Aufgabengebiet fiel unter anderem die Schaffung einer Grenzpolizei, mit deren Aufbau 1946 begonnen wurde.

https://www.mdr.de/zeitreise/ddr/nva-vo ... dr100.html
Interessierter
 

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