Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Alles zum Thema NVA, außer GT

Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Beethoven » 13. März 2017, 08:57

HPA hat geschrieben:
Und ja, er wurde geschnitten von seine "Kameraden", weil er in keiner Weise die Leistungen brachte und die ganze Truppe darunter zu leiden hatte, wenn sie diesen Mann immer und immer wieder durchschleppen mußten, die gestellten Aufgaben nicht erfüllten weil sie zu spät kamen und bestimmte Zeiten nicht einhalten konnten usw.


Nichts anderes als ein Indiz für miese Menschenführung und Vorgesetztenversagen.


Ja, weil die Vorgesetzten auch ständig mit auf der Bude der Soldaten und das life erlebten. [flash]

Und das schreibt ein Mensch, der selber länger in der Bundeswehr gedient hat, wo die Beziehungen unter den Soldaten und den Vorgesetzten und Soldaten, nicht nur in letzter Zeit, Wellen schlagen. Ich lach mich schlapp.
Die größten Vorteile im Leben überhaupt wie in der Gesellschaft hat ein gebildeter Soldat. J. W. v. Goethe

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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon HPA » 13. März 2017, 10:33

Lach nur. Zeigt nur, dass Du es bis heute nicht begriffen hast.
Jedenfalls wäre so ein Mann , welcher seine Leistung nicht bringt erst gar nicht zugelassen worden oder rechtzeitig abgelöst worden.

So einfach ist das.

Aber Menschenführung war nicht so das Ding der NVA.

Zum Thema Bundeswehrskandale wurde schon genug geschrieben(da ist übrigebs meine Meinung nicht anders). Ich behaupte mal ganz kühn, wenn jeder Fall von Schikane und Mobbing in der NVA publik geworden wäre , das ND wäre randvoll gewesen.

Wurde aber immer schön unter der Decke gehalten. Der schöne Schein musste ja gewahrt bleiben. [grins]
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Interessierter » 13. März 2017, 10:49

Nun warte doch erstmal ab bevor Du hier rum tönst.
Die "Superillu" ist ja nun nicht gerade der Hort der Wahrheitfindung [grins]


Mit der " Superillu " gebe ich Dir recht. Daher war es auch Premiere, dass ich aus ihr zitiert habe. Die Berichte von einem Zeitzeugen der Insasse war und einem Wärter, Aufseher oder wie man den auch immer bezeichnen sollte, sind mir aber wichtig.

Wenn hier einer rumtönt und bestreitet, bist es doch Du.
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Nostalgiker » 13. März 2017, 11:09

Zwischen "Bestreiten" oder "Abstreiten" und sachlich richtig stellen besteht ein gravierender Unterschied.
Nicht jeder ist in der Lage das zu erkennen ......

Das fatale an Halbwahrheiten ist das immer gerne der 'eine' Teil davon geglaubt wird; der aber meistens nicht der Wahrheit entspricht.
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

Freiheit ist nur ein anderes Wort dafür, dass man nichts zu verlieren hat. Janis Joplin

Psychologen haben herausgefunden, dass Menschen, die immer bei anderen auf die Rechtschreibfehler hinweisen, eine Persönlichkeitsstörung haben und unzufrieden mit ihrem Leben sind. Netzfund
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Kumpel » 13. März 2017, 11:13

Nostalgiker hat geschrieben:Das fatale an Halbwahrheiten ist das immer gerne der 'eine' Teil davon geglaubt wird; der aber meistens nicht der Wahrheit entspricht.



Ach tatsächlich?
Woher hast du denn diese famose Erkenntnis?
...........und der Nosti kann die beiden Teile natürlich stets präzise auseinander halten
und wo bitte schön hat Beethoven hier etwas sachlich richtig gestellt?
Was das Leben in der DDR angeht ist der wohl eher ein Totalausfall in punkto Sachlichkeit.
Merkur würde hier sicherlich die Vokabel Universaldilettant anwenden, aus ideologischen Gründen tut er das natürlich nicht.
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon andr.k » 13. März 2017, 22:20

HPA hat geschrieben:Hatte zu diesem Thema auch ein Gespräch mit einem ehemaligen KC der motSchützen.

Er bestätigte zu 100% das, was hier zum Thema Schwedt als Drohkulisse geschrieben wurde. Dadurch, dass ja die Delinquenten, welche in Schwedt einsaßen, eine Schweigeverpflichtung unterschreiben mussten, wurden die Gerüchte erst recht befeuert. Und das wurde bewusst auch ausgenutzt.


Ab welchem Jahr wurde eine "Schweigeverpflichtung unterschrieben" und galt das für alle Insassen?
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Volker Zottmann » 13. März 2017, 23:05

andr.k hat geschrieben:
HPA hat geschrieben:Hatte zu diesem Thema auch ein Gespräch mit einem ehemaligen KC der motSchützen.

Er bestätigte zu 100% das, was hier zum Thema Schwedt als Drohkulisse geschrieben wurde. Dadurch, dass ja die Delinquenten, welche in Schwedt einsaßen, eine Schweigeverpflichtung unterschreiben mussten, wurden die Gerüchte erst recht befeuert. Und das wurde bewusst auch ausgenutzt.


Ab welchem Jahr wurde eine "Schweigeverpflichtung unterschrieben" und galt das für alle Insassen?



Ab 1,5 Jahren! Also betraf es auch Grundwehrdienstleistende auf Baustellen. (Wir waren ja ebenfalls eingesperrt.)
Vor Entlassung mussten wir unterschreiben, niemals über den Standort zu sprechen.
Der Schwedtinsasse den ich kurz kennenlernte, durfte auch nicht reden, den traf ich im Frühling 1972. Für ihn redete mein Freund, der ihn gut kannte. Der entlassene Soldat war generell sehr schweigsam, introvertiert und traurig. Hatte ja auch noch Meldeauflagen, der traute sich nicht zu reden.

Volker
Zuletzt geändert von Volker Zottmann am 13. März 2017, 23:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon andr.k » 13. März 2017, 23:09

Volker Zottmann hat geschrieben:
andr.k hat geschrieben:
HPA hat geschrieben:Hatte zu diesem Thema auch ein Gespräch mit einem ehemaligen KC der motSchützen.

Er bestätigte zu 100% das, was hier zum Thema Schwedt als Drohkulisse geschrieben wurde. Dadurch, dass ja die Delinquenten, welche in Schwedt einsaßen, eine Schweigeverpflichtung unterschreiben mussten, wurden die Gerüchte erst recht befeuert. Und das wurde bewusst auch ausgenutzt.


Ab welchem Jahr wurde eine "Schweigeverpflichtung unterschrieben" und galt das für alle Insassen?



Ab 1,5 Jahren! Also betraf es auch Grundwehrdienstleistende.
Vor Entlassung mussten wir unterschreiben, niemals über den Standort zu sprechen.

Volker


Ich rede hier von Schwedt und nicht vom Grundwehrdienst.
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Beethoven » 14. März 2017, 11:20

Hier einige Antworten zu dem in einem anderen Forum eingestellten Artikel der Superillu.


Stgfr
Informationen anzeigen


Claus-Dieter, da muß ich Dir voll zustimmen. Ich war auch etliche Jahre in einer StVE als Angehöriger des MdI beschäftigt.
Jeder Vorfall zwischen einem SV Angehörigen und einem SG wurde untersucht.
Es gab zu meiner Zeit nicht einen Vorfall, bei dem unbegründet Maßnahmen ergriffen wurden.



return41


Nun ja - ja nun .. Heiko (hat in Schwedt eingesessen) hat es mal ähnlich - möglicherweise auch etwas überspitzt - formuliert:
Nach dem Ruf zum Frühsport waren die Fallschirmjäger bereits beim Aufwärmen mit ein paar Liegestützen beschäftigt ----- bevor dann mal alle draußen standen (wie es ja in nahezu allen Truppen üblich war: es wurde "gewartet" bis auch die letzten in der Antreteordnung standen) ...

Von prügelnden Wärtern hat er nichts berichtet ---- ich kann es mir auch nur ganz schwer vorstellen ....... aber wenn jemand unbedingt zur Deligitimation der DDR beitragen will, dann kann er das heute natürlich leichter als noch vor 10/15 Jahren.
Die Kommandos waren laut - aber auch das dürfte Norm in der ganzen NVA gewesen sein.
Der TDAP hatte ein paar andere Zeiten mit drin - das war schon alles.
Für die durchtrainierten Lehniner war es eher zu wenig Sport inklusive Laufschritt .... von daher: möglicherweise sowas wie EU ;)

Einer unserer Soldaten der TIBK des IBR-2 wurde mal wegen "Störung der sozialistischen Beziehungen im Soldatenkollektiv und Angriff auf einen Vorgesetzten" (er hatte bei einer Rauferei einen Berufssoldaten, der die Streithähne trennen wollte, in die Hand gebissen) für 2 Monate in die DE "deligiert" - er hat nicht allzuviel erzählt.
Nur soviel: Der Baustellenstress ist im allemal lieber als das sinnlose Gebrülle dort.

Heute ist es meiner Meinung nach recht einfach, Unwahrheiten zu verbreiten: Wer weiß denn, ob der derjenige, der sich als Täter oder Opfer darstellt, tatsächlich dort war ----- neben der Vergesslichkeit kommt die Bequemlichkeit.
Wer sich über Kritik ärgert, gibt zu, dass sie verdient war. Publius Cornelius Tacitus
[/color]

Nun sind das alles keine Beweise, dass in Schwedt nicht doch mal der Knüppel zum Einsatz kam. Aber ich denke, wenn es so gewesen wäre, hätte wir (die ehemaligen Angehörigen der NVA) davon schon vorher erfahren.

Trennung

Volker, Du musstest unterschreiben, dass Du nicht über Standorte redest?

Das erscheint mir unglaubhaft, weil es das nicht mal bei den Raketentruppen gab. Ein IBB war da bei weitem nicht so wichtig. Aber ich bitte Dich, ich möchte mich deshalb nicht mit Dir streiten. Vielleicht verwechselst Du das. ISt ja nun auch schon Jahrzehnte her.
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Beethoven » 14. März 2017, 12:18

Eine weitere Antwort:

zur Ergänzung: die VO der StVE/ StVA/UHA wurden 1 oder 2 mal im Jahr in Berlin zu HA VII zum " Erfahrungsaustausch " gerufen.
Das war schon eine beachtliche Anzahl von Genossen die sich da trafen. Mittlerweile kannte man sich untereinander und es wurde auch ( bewusst ? ) in den Pausengesprächen die Kontaktdaten ausgetauscht für den Fall der Fälle.." kleiner Dienstweg "

Beispiel: Ich hatte einen SG aus Rostock, Verkehrsunfall mit Todesfolge, 3 1/2 Jahre da besoffen gefahren ,-- galt ja als Strafverschärfend,.. nicht wie heute.. Der SG lag in Scheidung, Omma verstorben und ein Kind ( renitent ) wollte einen Ausreiseantrag stellen. Durch IM dann erfahren das der Mann die Wände hochgeht. Zum Gespräch bei mir im Dienstzimmer sackte er, obwohl mit Kaffee und Karo versorgt ( 1,96M laut Akte ) auf dem Stuhl buchstäblich zusammen. Das seine " Alte" von ihm weg wollte war schon schlimm, das der "Wansten" aber total spinnt wollte er verhindern. Von hier aus ging das aber nicht.
Fazit: mit seinem Einverständnis wurde er in einen anderen Verwahrraum verlegt wo er SG um sich hatte die Familienväter waren ( unabhängig von der Scheiße die sie gebaut hatten, Diebstahl oder so und es wörtlich nahmen,.. den Satz von Harry Tisch:.." aus unseren Betrieben ist noch mehr rauszuholen.. " ) und ein IM war auch vor Ort.

Kurzer Dienstweg: in Rostock meinen Genossen angerufen ( über OP-Leitung ) Sachstand geschildert mit der Bitte ihn mir abzunehmen so schnell wie es geht. Am nächsten Tag Anruf aus Rostock:" .. Kleener, alles klar. er soll sich innerhalb von 2 Tagen reisefertig machen... " Ich:" danke,hast was gut bei mir.. " Er:.. nicht nötig, wir an der Küste reden nicht lange,machen es einfach, wir sehen uns dann bei den Preußen ( Berlin ).

Den STVE- Leiter informiert und nach 2 Tagen wurde er verlegt. Nebenbei: weder meinen Ref.Ltr. noch KD- Leiter hatte ich informiert, einfach machen und fertig. War auch nicht nötig da Chefchen mal zu mir sagte : .. Genosse Wu.. halten Sie ihren Laden in Ordnung und gut ist. " Es gab auch andere MfS- Angehörige/ Vorgesetzte die immer alles hören und alles wissen wollten... Quatsch...

Will sagen solche Horrorgeschichten wie knüppelnde Angehörige des MdI /NVA sind mir nie untergekommen. Übrigens. Die Erzieher ( Offiziere ) und auch andere handelnden MdI -Angehörige waren im Inneren Bereich alle unbewaffnet, auch keine " Knüppel " oder so. Nur Uniform und Schlüssel.

tja, Suppenillu und " Heldengeschichten " und ein " Knüppel" der heute noch im Dienst ist und sich in seinem Verein " Küsschen gibt " Soll er wenns ihm was bringt.

Gruß in die Runde
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Interessierter » 14. März 2017, 12:25

Zu Schwedt passend auch dieses:

„Hier lässt sich ahnen, dass der Ausspruch ’Ab nach Schwedt!’ geeignet war, jeden Armeedienstleistenden mit Schrecken erfüllen“, heißt es im amtlichen Denkmalbescheid aus Wünsdorf vom 26.Juni 2012. „Als einzigem und in dieser Anschaulichkeit nahezu unversehrten Zeugnis der Militärjustiz der DDR“ komme dem Komplex „eine große militär- und justizgeschichtliche sowie wissenschaftliche Bedeutung zu.“ Für die Nachwelt erhalten werden sollen konkret zwei DDR-Plattenbau-Kasernen aus den 80er Jahren, außen eher unscheinbar. Eins, das frühere Stabsgebäude, ist heute ein Wohnheim samt Spielplatz davor. Das andere, das frühere „Unterkunfts- und Schulungsgebäude mit Zellentrakt“, steht seit Jahren leer. Unter Schutz gestellt wurde der damalige Sitz der sogenannten „Disziplinareinheit“, einer speziellen NVA-Strafeinheit, die eine „im Militärwesen Europas einzigartige Einrichtung“ gewesen sei, wie es im Denkmalbescheid heißt. Sie existierte zwar am gleichen Ort, aber separat zum „regulären“ Militärgefängnis, in dem über die DDR-Zeit 2552 Militär-Strafgefangene einsaßen, teilweise auch wegen krimineller Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung oder Vergewaltigung. Die Strafkompanie habe zur „Disziplinierung von Armeeangehörigen“ gedient, so der Bescheid, zunächst schon durch die abschreckende Wirkung allein ihrer Existenz, für die Insassen konkret durch die Art der Verwahrung, besonders „hartem militärischen Drill und ständige Indoktrination“, aber auch Zwangsarbeit im benachbarten Chemiewerk. Nach Schwedt kurzerhand strafversetzt wurde, wer sich nach Ansicht von Vorgesetzten Dienstvergehen hatte zuschulden kommen lassen: NVA-Kommandeure konnten bei Delikten wie unerlaubtes Entfernen von der Truppe, Alkoholkonsum oder Befehlsverweigerung Soldaten und Unteroffiziere nach Schwedt schicken, „ein mit der Strafe verbundener Freiheitsentzug“, den es so laut Bescheid selbst nach den Gesetzen der DDR gar nicht hätte geben dürfen, weil es der DDR-Verfassung und dem Völkerrecht widersprach.


http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/661860/
Interessierter
 

Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Volker Zottmann » 14. März 2017, 12:40

Wäre ja für Dich @Beethoven ganz einfach, den @Return41 oder @Andersdenker aus dem Fremdforum mal zu fragen. Ihr kennt Euch ja.
Der war zwar etwa 8 Jahre erst nach mir da, aber immerhin Kompaniechef in Neiden, als das Baupionierbataillon schon Ingenieurbaubataillon war.

Zum Dienstantritt 1970 haben wir auch schon eine Schweigebelehrung gehört. Mussten auch da was unterschreiben, doch weiß ich heute nicht mehr was genau.

Zur Entlassung aber, wurde uns am vorletzten Tag nach der eindringlichen Schweigebelehrung die Liste für unsere Unterschrift vorgelegt.
Es war zwar nichts Berauschendes was wir da in den Heidesand setzten, aber es waren militärische Bauten. Der Staat hatte sich damals sehr albern.
Zeitgleich war es ja auch im Harz auch noch verboten, die Rappbodetalsperre zu fotografieren. Das braucht heute auch keiner bestreiten, denn die Verbotsschilder standen überall rum. Dran gehalten hat sich wohl keiner.
Wenn ich nach 1971 von unserem Kackhaus in Neiden berichtet hätte, wäre ich garantiert eingefahren, so geheim war dieser beschissene Ort. [flash]

Gruß Volker

Ps: Dass aus den Betrieben noch mehr rauszuholen sei, war übrigens kein Spruch von Harry Tisch. Den ließ Ulbricht in "seinen" Leunawerken los.
Volker Zottmann
 

Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon SCORN » 15. März 2017, 07:40

die aussenabsicherung/wache der der einheit schwedt wurde nicht durch die angehoerigen dieser einheit gestellt, wie man sich vorstellen kann, sondern durch das nva-wachregiment "hugo eberlein"! ein bekannter von mir diente als unteroffizier dort und war gelegentlich auch in schwedt auf wache! nach seiner aussage wurde dort zwar viel gebruellt, auch laufschritt war an der tagesordnung, aber pruegel oder schlaege habe man nie beobachten koennen. auch hatten die vergesetzten (waerter gab es in diesem sinne keine!) nie knueppel oder stoecke in der hand, das konnte er auschliessen!

man sollte mal das ganze ideologische getoense beiseite lassen und anerkenen das die meisten die dort einfuhren, auch nach heutigen masstaeben dreck am stecken hatten! das es in einem militaerknast nicht zugeht wie auf einem ponnyhof sollte klar sein und empoerung darueber ist einfach nur weltfremd!
auch ist die wahrscheinlichkeit für inhaftierte auf der ganzen welt sehr hoch dass sie in einzellzellen landen, wenn sie "aufmucken"! waere das nicht so waeren die verhaeltnisse in den knaesten dieser welt fuer die masse der insassen mit sicherheit noch viel unertraeglicher!

diejenigen welch moeglicherweise zu unrecht dort einsassen (da stellt sich die frage in welchem knast der welt denn nur "schuldige" sitzen!?) haben mein mitgefuehl, aber die zeit heilt viele wunden und ueberlebt haben sie es ja schliesslich alle! (was auch nicht in allen knaesten der welt standart ist!)

SCORN
SCORN
 

Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Interessierter » 15. März 2017, 17:16

Militärstrafvollzug

Zu den Begriffen in Kurzform

Unter den ehemaligen Häftlingen hat sich im Verlauf bis heute weit überwiegend die einfache (wenn auch historisch nicht korrekte) begriffliche Unterscheidung zwischen "Strafvollzug" und "Disziplinareinheit" herausgebildet.

So soll unterschieden werden, wer auf Grund eines Militärgerichts-Urteils und wer auf Grund eines bloßen Kommandeursbefehls inhaftiert war.

Der Absicht nach ist das durchaus zutreffend; in Wahrheit haben jedoch die so genannten Einrichtungen nicht vom Beginn der DDR-Militärjustiz und während ihrer Existenz in unterschiedlicher Form und Bezeichnung existiert.

Die nachfolgende Einführung dient der historisch korrekten Trennung der Begriffe nach Chronologie, verantwortlichem DDR-Ministerium und dem jeweils "offiziellen" Sprachgebrauch sowie aus Sicht der Bediensteten und Insassen.

Arno Polzin - Eine organisatorisch-strukturelle Einführung.¹

NVA und Schwedt - mit diesem Begriffspaar werden schnell Militärgefängnis oder Armeeknast, vielleicht sogar die offizielle Bezeichnung „Disziplinareinheit 2“ assoziiert; mindestens in dem zu DDR-Zeiten wehrfähigen männlichen Teil der Bevölkerung. Manche beschwören gar einen „Mythos“ Schwedt. Doch was verbarg sich dahinter? Welchen Namen hatte die „Dienststelle“, welchen Status hatten die Insassen? Darüber herrscht auch in Insiderkreisen noch eine gewisse sprachliche Verwirrung.

Die Bezeichnung der Dienststelle kann chronologisch in zwei Phasen unterschieden werden.

1. Ab Juni 1968 und bis Herbst 1982 wurde das schon vorher für Zivilstrafgefangene genutzte Strafvollzugskommando Schwedt auch (und ab 1972 ausschließlich) für militärgerichtlich verurteilte Insassen genutzt. Die Verwaltung erfolgte durch das Ministerium des Innern, das bisher und weiterhin (neben dem Ministerium für Staatssicherheit) DDR-weit für den zivilen Strafvollzug zuständig war. In dieser ersten Phase gab es allerdings eine Wandlung der Bezeichnung: Bis Mitte der 1970er Jahre wurde die Einrichtung zunächst Strafvollzugskommando genannt. Ab 1975 erfolgte zunehmend bis ausschließlich die Verwendung des Begriffs Strafvollzugseinrichtung.

2. Ab Ende 1982 übernahm das Ministerium für Nationale Verteidigung die Verwaltung der Dienststelle, die fortan
„Disziplinareinheit 2“² hieß und den Militärstrafvollzug fortsetzte, aber eine zusätzliche Gruppe von Insassen für den sogenannten „Dienst in der Disziplinareinheit“ aufnahm.

In der Selbstbezeichnung kam die Dienststelle zu allen Zeiten ohne den Zusatz „Militär-“ Strafvollzug aus. Lediglich das Ministerium für Staatssicherheit verwandte in seinen Unterlagen diese vorangestellte Zuordnung, was insofern Sinn macht, als die Staatssicherheit im Bezirk Frankfurt (Oder) mit z. T. denselben Mitarbeitern die Aufgabe hatte, sowohl die Gefängnisse des Innenministeriums (z. B. Rüdersdorf), den Jugendstrafvollzug in Wriezen, die eigene Untersuchungshaftanstalt in Frankfurt und schließlich nicht zuletzt den Strafvollzug an Militärpersonen in Schwedt abzusichern.

Die Bediensteten sind in Analogie den beiden chronologisch getrennten Phasen zuzuordnen. In der Zeit der Verwaltung durch das Innenministerium trugen die Bediensteten (sofern sie nicht Zivilbeschäftigte waren) dunkelblaue Uniformen und hatten an ihren Polizei-Dienstgraden den Zusatz „des Strafvollzugs“.

Bei Übernahme des Strafvollzugs durch das Ministerium für Nationale Verteidigung wurde nur ein Teil der bisherigen Bediensteten übernommen. Andere Berufssoldaten wurden neu zum Dienst nach Schwedt versetzt, die dann zusammen mit dem übernommenen Personal die NVA-üblichen Uniformen und NVA-Dienstgrade trugen. In diesem Zusammenhang kam eine dritte Gruppe von Personen hinzu, die fast eine Schnittstelle zwischen den Insassen und den Bediensteten bildete: Grundwehrdienstleistende und Unteroffiziere, die in den Wachzug der Disziplinareinheit 2 versetzt wurden und in kasernierter Unterbringung dem Kommandeur der Disziplinareinheit unterstellt waren. Diese hatten - ohne Kontakt zu den Insassen zu haben - das gesamte Gelände abzusichern.

Die Insassen sind in drei Gruppen zu unterscheiden, wobei die dritte auch erst ab 1982 relevant war:

1. gerichtlich verurteilte Militärstrafgefangene mit Urteil bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe,

2. Strafarrestanten mit bis zu drei (später sechs) Monaten Aufenthaltsdauer,

3. Disziplinarbestrafte, die ohne gerichtliches Urteil, sondern per Kommandeursbefehl mit dem neu eingeführten „Dienst in der Disziplinareinheit“ von ein bis drei Monaten nach Schwedt befohlen waren.

Bei diesen Bezeichnungen ist die Abgrenzung voneinander noch deutlich erkennbar. Schwieriger wird es bei den zugehörigen Organisationsstrukturen bzw. Bezeichnungen für die Dienststelle in den 1980er Jahren.

Denn unabhängig von allen Begriffsbestimmungen bildete sich insbesondere bei den Insassen ein eigenes Vokabular heraus, das nicht immer deckungsgleich mit den Definitionen war. Gerade die sprachliche Unterscheidung zwischen dem „klassischen“ Militärstrafvollzug und dem neuen Bereich für die Disziplinarbestraften ab Ende 1982 führte zu nicht immer zutreffenden Benennungen. Eigentlich war die Bezeichnung „Disziplinareinheit“(vollständig „Disziplinareinheit 2“) per Definition als Oberbegriff zu verstehen. So heißt es z. B. in der Militärstrafvollzugsordnung von 1982: „Der Militärstrafvollzug ist ein gesonderter Verwahrbereich in der Disziplinareinheit der NVA“³ [Unterstreichung vom Autor]. Von den Insassen selbst wurde die Bezeichnung „Disziplinareinheit“ jedoch mehr als Abgrenzung, und nicht als Oberbegriff zum Militärstrafvollzug benutzt. So kommt es, dass Zeitzeugen Formulierungen finden, die die beiden Bereiche in eigentlich nicht zutreffender Weise sprachlich voneinander trennen.

Interessanterweise ist in dem wenigen überlieferten Schriftgut aus dem Dienstbetrieb selbst kaum erkennbar, wie sich die damaligen Bediensteten sprachlich beholfen haben. Die „Chronik der Disziplinareinheit“ verwendet in unmittelbarer textlicher Nähe die Begriffe „Verwahrbereich“ bzw. „Vollzugsbereich“ als Abgrenzung zum „Disziplinarbereich“. Vermutlich reichte dem Personal neben der Unterscheidung der Personengruppen auch schon eine Benennung der Nummern der Kompanien, um zu wissen, welcher Bereich gemeint war. Die Kompanien 1-3 waren mit Militärstrafgefangenen und Strafarrestanten zu belegen. Die Kompanien 4-6 waren den Disziplinarbestraften vorbehalten (wobei manche Kompanien, wie z. B. die 4. Kompanie, lange Zeit oder gar nicht belegt waren).

Wenn also aus der Sicht der Betroffenen von „Militärstrafvollzug“ und „Disziplinareinheit“ die Rede ist, geht es eher um eine Unterscheidung zwischen den Strafarten als um die korrekte Benennung der Dienststelle. Denn die Wahrnehmung von Unterschieden bei den Strafarten war begründet: Den gerichtlich verurteilten Militärstrafgefangenen konnten sich die „Erzieher“ über einen längeren Zeitraum widmen und für den relativ festen Bestand an Insassen auch eine Art Freizeitleben organisieren. Die Einflussnahme auf die nur kurzzeitig anwesenden Disziplinarbestraften erfolgte durch einen deutlich strenger organisierten Tagesablauf mit nahezu keinem Spielraum für Abweichungen, geschweige denn Freiräumen für die Insassen. So konnte in beiden Bereichen Druck aufgebaut werden: den Militärstrafgefangenen war das straffere Regime bei den Disziplinarbestraften ein Hinweis darauf, dass sie es vergleichsweise „gut“ hätten und den Disziplinarbestraften konnte mit einer erneuten Strafe bzw. tatsächlichen Verurteilung und dann erfolgender Umsetzung in den Teil für die „Langstrafer“ gedroht werden. Daher war die unterschiedliche Wahrnehmung des Trennenden für die Insassen relevant. Dennoch erfolgte beides eigentlich unter dem Namen „Disziplinareinheit 2“
-------------------------------------------------
So weit diese Ausführungen zum besseren Verständnis.
Interessierter
 

Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Beethoven » 15. März 2017, 17:42

Richticcchhh.

Wobei eine Bestrafung durch Kommandeure für 6 Monate in der Disziplinarvorschrift der NVA nicht vorgesehen war.
Allem was über drei Monate hinaus ging, mußte eine miltärgerichtliche Verurteilung voran gegangen sein.

Ein K-Reg. oder Gleichgestellter konnte bis zu 2 Monaten, ein K-Div oder Gleichgestellter konnte als Bestrafung bis zu 3 Monate Arrest in der Miltärstrafanstalt verhängen. Die Nummer "2" bezeichnet für den Wissenden, die direkte Unterstellung unter das Ministerium für Nationale Verteidigung.
Die größten Vorteile im Leben überhaupt wie in der Gesellschaft hat ein gebildeter Soldat. J. W. v. Goethe

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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Volker Zottmann » 15. März 2017, 18:49

Beethoven hat geschrieben:Richticcchhh.

Wobei eine Bestrafung durch Kommandeure für 6 Monate in der Disziplinarvorschrift der NVA nicht vorgesehen war.
Allem was über drei Monate hinaus ging, mußte eine miltärgerichtliche Verurteilung voran gegangen sein.

Ein K-Reg. oder Gleichgestellter konnte bis zu 2 Monaten, ein K-Div oder Gleichgestellter konnte als Bestrafung bis zu 3 Monate Arrest in der Miltärstrafanstalt verhängen. Die Nummer "2" bezeichnet für den Wissenden, die direkte Unterstellung unter das Ministerium für Nationale Verteidigung.


Ob diese Verordnung missbraucht wurde, weiß ich nicht.
Doch war diese Gesetzgebung doch völlig gegen normale Menschenrechte gerichtet.
Ohne Verurteilung konnte Dich also so ein roter Pinsel nach seiner Lust und Laune der Freiheit berauben? Seiner Willkür war demnach jeder Soldat erbarmungslos ausgeliefert.
Betreffende Soldaten bekommen doch heute bestimmt auch keine Opfervergütung.

Gruß Volker
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Danny_1000 » 15. März 2017, 19:20

Zu meiner Zeit kamen 3 Gefreite nach Schwedt. Sie hatten als sogenannte EK’s mehrere junge Soldaten menschenunwürdig gequält. Einer von ihnen wäre fast erstickt, weil die besoffenen EK’s in ihrem Rausch jegliches Maß verloren hatten. Denen heute noch eine Opferentschädigung angedeihen zu lassen, wäre der berühmten fetten Sau….
Die 3 Typen wurden damals vom Appell auf dem Kasernenhof weg nach Schwedt gekarrt.
Von da an gab’s in unserem Truppenteil 1 bis 2 Jahre fast keine EK- Bewegung mehr. Die jungen Soldaten hat’s gefreut und die EK’s…

Danny
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon SkinnyTrucky » 15. März 2017, 19:35

Ich sollte 6 Monate einfahren....und das kam direkt so vom Militärstaatsanwalt....

....es hätte für mich dann wohl die Strafeinheit bedeutet und nicht die Disziplinareinheit.... [denken]

Nachher wurden es aber nur 5 Tage Arrest in Rostock draus und jeder in der Einheit wussten direkt, das mich die Stasi weichgekocht hatte....


groetjes

Mara
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Beethoven » 16. März 2017, 10:44

Volker Zottmann hat geschrieben:
Beethoven hat geschrieben:Richticcchhh.

Wobei eine Bestrafung durch Kommandeure für 6 Monate in der Disziplinarvorschrift der NVA nicht vorgesehen war.
Allem was über drei Monate hinaus ging, mußte eine miltärgerichtliche Verurteilung voran gegangen sein.

Ein K-Reg. oder Gleichgestellter konnte bis zu 2 Monaten, ein K-Div oder Gleichgestellter konnte als Bestrafung bis zu 3 Monate Arrest in der Miltärstrafanstalt verhängen. Die Nummer "2" bezeichnet für den Wissenden, die direkte Unterstellung unter das Ministerium für Nationale Verteidigung.


Ob diese Verordnung missbraucht wurde, weiß ich nicht.
Doch war diese Gesetzgebung doch völlig gegen normale Menschenrechte gerichtet.
Ohne Verurteilung konnte Dich also so ein roter Pinsel nach seiner Lust und Laune der Freiheit berauben? Seiner Willkür war demnach jeder Soldat erbarmungslos ausgeliefert.
Betreffende Soldaten bekommen doch heute bestimmt auch keine Opfervergütung.

Gruß Volker


Hm, das war keine Verordnung sondern die zentrale Disziplinarvorschrift der NVA, die z DV 010/0/006.

Und die "roten Pinsel" nutzten diese Form der Bestrafung erst, wenn der zu Bestrafende wirklich einen schweren Verstoß, Tat oder sonst was begangen hatte. Aus Lust und Laune tat dies keiner und das ging auch gar nicht, weil in besagter Vorschrift auch zu lesen war, wann welches Strafmaß anzuwenden war.
Dies galt übrigens nicht nur für diese Kommandeure sondern beginnend beim Zugführer, der durchaus eine Strafe aussprechen konnte, nämlich Dienstverrichtung außer der Reihe und mehr aber keinen Arrest.

Ein Kompaniechef / Batteriechef oder Abschnittskommandeur konnte als Erster in der Hirarchie Arreststrafen aussprechen, nämlich bis zu drei Tagen. Ein Bataillonskommdeur /Abteilungschef / Kommandant eine Schiffes konnte bis zu (ich glaube) 7 Tage aussprechen.
Ein Regimentskommdeur oder Gleichgestellter konnte übrigens auch Offizieren bis zum Dienstgrad Hauptmann, mit 10 Tagen Kasernenarrest belegen.

Dein Beitrag lieber Volker, ist somit unzutreffend.

Gruß
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Volker Zottmann » 16. März 2017, 12:59

Beethoven hat geschrieben:Dein Beitrag lieber Volker, ist somit unzutreffend.

Gruß



Das glaube ich nun wieder nicht!
Denn wenn es ein viertel Jahr Haft ohne Gerichtsurteil gab, hatte der Soldat auch keine Möglichkeit, sich selbst oder durch einen Verteidiger zur Wehr zu setzen.
Das war Willkür, egal wie beschönigend Du das nun betrachtest.

Gruß Volker
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Nostalgiker » 16. März 2017, 13:04

Natürlich ist es Demokratisch und Menschenrechtsfreundlich wenn der Deliquent von einem ordentlichen Gericht für dein Vergehen verurteilt wird um dann nach ableisten der Strafe als Vorbestraft zu gelten .......
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Interessierter » 16. März 2017, 13:37

Denn wenn es ein viertel Jahr Haft ohne Gerichtsurteil gab, hatte der Soldat auch keine Möglichkeit, sich selbst oder durch einen Verteidiger zur Wehr zu setzen.
Das war Willkür, egal wie beschönigend Du das nun betrachtest.


Sehr richtig Volker, das verstieß gegen DDR- und Völkerrecht.
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Beethoven » 16. März 2017, 14:46

Nun kann man sich streiten und die Worte klauben aber eigentlich war es ein Arrest und keine Haft, wenn man nicht rechtskräftig verurteil war.
Und wie wir so schön lesen konnten, kam keiner dort hin, der nicht irgend etwas verbockt hatte.

Und wenn eine härtere militärische Bestrafung erfolgt, so hat in der NVA wie sicher auch in der BW, der Delinquent grundsätzlich das Recht sich zu verteidigen. Ohne eine Stellungsnahme des Soldaten und einer ordentlichen, auch protokollierten Untersuchung, durfte er gar nicht in Arrest geschickt werden. Genauso wie dies ohne eine ärztliche Untersuchung, ob der Haftfähigkeit, nicht möglich war. Dabei wurde unter anderem auch die Suizidgefahr des Soldaten eingeschätzt.
Bestimmte Bestrafungen durften auch erst am kommenden Tag ausgesprochen werden. Eine Sofortbestrafung war untersagt. Damit wollte man erreichen, dass sich die Gemüter beruhigen und man die Zeit findet, über den Vorfall nachzudenken.

Man erkennt schon, dass hier viel Unkenntnis mit spielt bei den Äußerungen einiger User. Aber das ist ja eigentlich auch nicht verwunderlich.
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon SCORN » 16. März 2017, 15:34

Volker Zottmann hat geschrieben:
Das glaube ich nun wieder nicht!
Denn wenn es ein viertel Jahr Haft ohne Gerichtsurteil gab.........


Volker, es war keine "Haft", sondern Dienst in einer Disziplinareinheit! Militaerischer Dienst, eben einen Zacken schaerfer wie sonst. Aber die Maenner waren in Soldatenstuben untergebracht und nicht in Einzelzellen! Dort gab es auch keinen "EInschluss"!

Mit Sicherheit geht es in verschiedenen Truppen dieser Welt in der Grundausbildung schaerfer zu wie damals in Schwedt. Beispiel erspare ich mir!

Gruß
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon karnak » 16. März 2017, 15:47

Man sollte vielleicht mal unter Militärarrest nachlesen und wie das heute ist.
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Nostalgiker » 16. März 2017, 16:08

Interessierter hat geschrieben:

.... das verstieß gegen DDR- und Völkerrecht.


Der Forenexperte für DDR Recht und Völkerrecht (sic!) wird garantiert zur Untermauerung seiner Aussage die entsprechenden Paragraphen nachliefern gegen die verstoßen wurde, denn sonst bleibt Obiges eine populistische Behauptung und dient der Provokation.
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Nostalgiker » 16. März 2017, 16:34

Damit der Forenexperte nicht so lange suchen muß, hier Auszüge aus dem Kapitel 9 des Strafgesetzbuches der DDR von 1968

9. Kapitel
Militärstraftaten

Allgemeine Bestimmungen

.....
§ 252. (1) Gegen Militärpersonen kann wegen von ihnen begangener Militärstraftaten auf Strafarrest erkannt werden, wenn es die Bestimmungen dieses Kapitels vorsehen. Bei Verletzung eines anderen Gesetzes kann auf Strafarrest erkannt werden, wenn die Straftat ein Vergehen ist.

(2) Der Strafarrest wird unter Berücksichtigung des Grades der Gesellschaftswidrigkeit der Tat vor allem gegen solche Militärpersonen angewandt, die aus grober Mißachtung der militärischen Disziplin und Ordnung eine Straftat begehen. Mit der Verurteilung zu Strafarrest soll der Täter zur Achtung der gesetzlichen und militärischen Bestimmungen sowie zu einer verantwortungsbewußten Einstellung zur militärischen Disziplin und Ordnung angehalten werden.
(3) Der Strafarrest wird für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten ausgesprochen.

§ 255. Unerlaubte Entfernung.
(1) Wer sich unerlaubt länger als vierundzwanzig Stunden von seiner Truppe, seiner Dienststelle oder einem anderen für ihn bestimmten Aufenthaltsort entfernt oder ihnen unerlaubt fernbleibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Strafarrest bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer im Zeitraum von drei Monaten mindestens dreimal unter vierundzwanzig Stunden sich unerlaubt entfernt hat oder unerlaubt ferngeblieben ist.
(3) Wer die Tat im Verteidigungszustand begeht, wird unabhängig von der Dauer des unerlaubten Fernbleibens mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu acht Jahren bestraft.

§ 267. Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen oder andere Militärpersonen.
(1) Wer einen Vorgesetzten, einen Angehörigen einer Wache oder Streife oder eine andere Militärperson während oder wegen der Erfüllung dienstlicher Pflichten tätlich angreift oder durch Widerstand an der Erfüllung dienstlicher Pflichten hindert oder bei Ausübung der Dienstpflichten nötigt, eine Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Strafarrest bestraft.
(2) Wer die Tat unter Anwendung oder Androhung des Gebrauchs von Waffen begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu acht Jahren bestraft.
(3) Im Verteidigungszustand wird die Tat nach Absatz 1 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr und die Tat nach Absatz 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

§ 268. Mißbrauch der Dienstbefugnisse.
(1) Wer seine Dienstbefugnisse oder als Vorgesetzter seine Dienststellung mißbraucht und dadurch vorsätzlich oder fahrlässig schwere Folgen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Strafarrest bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Vorgesetzter gegen einen Unterstellten rechtswidrig Gewalt anwendet, ihn rnißhandelt oder zu unerlaubten oder entwürdigenden Handlungen nötigt.
(3) Im Verteidigungszustand wird die Tat nach Absatz 1 mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

§ 275. Unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten.
(1) Wer militärische Fahrzeuge, Transportmittel oder andere Gegenstände der Kampftechnik unberechtigt benutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Strafarrest bestraft.

(2) Wer durch die Tat schwere Folgen für die Gefechtsbereitschaft oder Kampffähigkeit der Truppe vorsätzlich oder fahrlässig verursacht oder die Tat im Verteidigungszustand begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft.



Und da es im hier diskutierten konkreten Fall um widerrechtliche Benutzung eines NVA KFZ geht sollte sich der Interessierte den Paragraphen §275 genau durchlesen:
Ich habe ihn entsprechend markiert.

Um anschließend begründen wieso der viermonatige Arrest in Schwedt gegen DDR Recht verstieß.
Ich bin sehr gespannt wie er das Begründen wird das diesem Soldaten Unrecht geschah ......
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon Volker Zottmann » 16. März 2017, 17:00

Das die Gesetzlichkeit so bestand, bestreitet doch keiner. Weder der Interessierte noch ich!

Trotzdem, wenn der Soldat, warum auch immer 3 Monate Arrest bekam, galt er zwar nicht als vorbestraft, hatte aber nach Verbüßung seinen vollen Militärdienst abzuleisten. So dann noch 3 Monate nachzudienen.
Somit ist klar, dass diese Gesetzgebung ohne Gerichtsurteil dem "Delinquenten" effektiv Lebenszeit gestohlen hat. Der Arrestant hatte nie die Möglichkeit einen Verteidiger einzuschalten. Er war seinen Vorgesetzten bedingungslos ausgeliefert.

Nur darum geht es. Und das ist Unrecht. Das ist Willkür!
Als gerechtigkeitsempfindender Mensch werde ich das nie gutheißen. Egal in welchem Staat so etwas passiert.

@Scorns Vergleich mit Anderen ist für mich völlig uninteressant:
Denn einem zum Tode Verurteilten kann es egal sein, ob er erhängt oder erschossen wird. Er ist dann tot.
Ob ich in Schwedt in Einzelzelle oder "gemütlicher Gemeinschaftsstube" meine Lebenszeit verbringen muss, ist ebenso unerheblich. Die ist nämlich ohne Gerichtsurteil weg.

Volker
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon SkinnyTrucky » 16. März 2017, 17:12

karnak hat geschrieben:Man sollte vielleicht mal unter Militärarrest nachlesen und wie das heute ist.


Ja bitte Kristian, wie ist es denn heute, wenn man im Zug angetrunken über das Land wettert und sich dabei auf dem Weg von der Einheit nach Hause befindet....bekommt man da auch 6 Monate Militärknast.... [denken] [ich auch]


groetjes

Mara
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Re: Soldaten, die aufmuckten, landeten in Einzelzellen

Beitragvon karnak » 16. März 2017, 17:18

Natürlich nicht, solche blödsinnigen Überziehungen will ja auch niemand schönreden, es geht um die prinzipellen Möglichkeiten der Disziplinierung in militärischen Strukturen. Was in dieser Hinsicht als strafwürdig angesehen wird, es dürfte auch etwas mit dem gerade geltenden Zeitgeist zu tun haben.
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