Tag der NVA

Alles zum Thema NVA, außer GT

Re: Tag der NVA

Beitragvon augenzeuge » 3. März 2026, 19:56

Das Foto entstand vermutlich am 9. Mai 2013 .

Und es hatte Konsequenzen.

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Re: Tag der NVA

Beitragvon pentium » 3. März 2026, 20:06

augenzeuge hat geschrieben:Das Foto entstand vermutlich am 9. Mai 2013 .

Und es hatte Konsequenzen.

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Richtig ein uraltes Foto....was mit dem Tag der NVA absolut nichts zu tun hatte, sondern mehr mit dem Tag der Befreiung.
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Re: Tag der NVA

Beitragvon Icke46 » 3. März 2026, 20:08

Richtig, der Prozeß ist mir auch noch in Erinnerung, allerdings nicht mehr das Urteil und die Tatbestände, auf denen es beruht.

Die Uniform als solche kann es eigentlich nicht gewesen sein, bei der Beerdigung eines ehemaligen GT-Offiziers gab es kürzlich ebenfalls ein uniformiertes Spalier……
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Re: Tag der NVA

Beitragvon pentium » 3. März 2026, 20:13

Berlin - Nach einem Aufmarsch in Uniformen der Nationalen Volksarmee (NVA) am Sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Treptow bleiben vier ehemalige DDR-Offiziere unbestraft. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen die Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Verbot der Uniformierung bei Versammlungen am Dienstag wegen Geringfügigkeit ein. Die 54- bis 69-Jährigen sowie weitere Mitglieder des Traditionsverbandes Nationale Volksarmee waren am 9. Mai 2013 vor dem Ehrenmal in ihren alten Paradeuniformen aufmarschiert. Dort begingen zahlreiche Gruppen den 68. Jahrestag des Sieges über Hitler-Deutschland. Ein erster Prozessanlauf war vor einem Jahr gescheitert.
https://www.welt.de/regionales/berlin/a ... tellt.html
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Re: Tag der NVA

Beitragvon Icke46 » 3. März 2026, 20:49

Nun ja, dass mit dem Verbot von Uniformierungen bei Versammlungen ist nun ein schwammiger Begriff. Da könnte man zum Beispiel, wenn Donald Trump in Deutschland eine Live-Performance von YMCA macht und das Publikum mit MAGA-Caps erscheint, etliche Strafverfahren anleiern.

Die eigentliche Frage ist, ob man in der Öffentlichkeit in NVA- bzw. GT-Uniform auftreten darf.
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Re: Tag der NVA

Beitragvon augenzeuge » 3. März 2026, 21:55

Das kommt auf den Zweck an.

Das Versammlungsgesetz (§ 3 VersG) verbietet explizit, Uniformen oder Uniformteile öffentlich oder in Versammlungen als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.

Dies gilt auch für DDR-Uniformen (z. B. NVA), wenn sie politisch motiviert eingesetzt werden.

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