von augenzeuge » 3. März 2026, 21:55
Das kommt auf den Zweck an.
Das Versammlungsgesetz (§ 3 VersG) verbietet explizit, Uniformen oder Uniformteile öffentlich oder in Versammlungen als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.
Dies gilt auch für DDR-Uniformen (z. B. NVA), wenn sie politisch motiviert eingesetzt werden.
AZ
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"Es ist manchmal gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat. (Voltaire)"