Zankapfel Beutekunst
Verfasst: 22. Juni 2013, 10:02
Mal Klartext....
Beutekunst sind eigentlich Schätze, die von Kriegsparteien aus feindlichen Ländern entführt wurden. Bereits in der Antike wurden mit den religiösen und künstlerisch gestalteten Gegenständen den besiegten Feinden auch ein Teil ihrer Identität geraubt und die Demütigung dauerhaft gemacht.
Russland hatte 53 Jahre nach Ende des Krieges ein Gesetz abgeschlossen, das die im Zweiten Weltkrieg erbeuteten Kunstwerke, Bücher und Akten als russisches Staatseigentum bezeichnet. Deutschland hält dieses Gesetz für völkerrechtswidrig.
Gleichwohl wird unablässig über die Rückführung von Kunstgegenständen und ganzen Sammlungen verhandelt. Die deutsche Seite beruft sich auf die Haager Landkriegsordnung von 1907, Artikel 46, Absatz 2, und Artikel 56, die den Abtransport von Kunst im Krieg und danach verbietet.
Ein Sonderfall der Beutekunst sind jene Schätze, die im Zweiten Weltkrieg aus dem besiegten Deutschland nach Polen und Russland geschafft wurden. Ein Sonderfall, was den Umfang angeht – bis in die 90er-Jahre hinein lagerten Gemälde und unschätzbar wertvolle archäologische Sammlungen ungeahnten Ausmaßes in sowjetischen Geheimdepots, darunter Handschriften von Goethe und Schillers Doktorarbeit auf, ebenso Original-Partituren von Mozart, Bach und Beethoven.
Meine Meinung:
Dieser Streit kann erst beigelegt werden, wenn auch die russ. Seite erkennt, dass sie kein Recht hat, diese riesigen Mengen deutscher Kunstgüter als Eigentum zu beachten. Eine Rückgabe bestimmter Kunstschätze ist gerade in der heutigen Zeit mehr als überfällig. Den deutsch/ russ. Beziehungen würde es gut tun. Und diese gelebten freundschaftlichen Beziehungen als langfristiges Kriegsergebnis positiv zu erkennen, hat mehr Wert, als durch ein paar Beutestücke hinter Glas an den Krieg und seine Toten erinnert zu werden.
AZ
Beutekunst sind eigentlich Schätze, die von Kriegsparteien aus feindlichen Ländern entführt wurden. Bereits in der Antike wurden mit den religiösen und künstlerisch gestalteten Gegenständen den besiegten Feinden auch ein Teil ihrer Identität geraubt und die Demütigung dauerhaft gemacht.
Russland hatte 53 Jahre nach Ende des Krieges ein Gesetz abgeschlossen, das die im Zweiten Weltkrieg erbeuteten Kunstwerke, Bücher und Akten als russisches Staatseigentum bezeichnet. Deutschland hält dieses Gesetz für völkerrechtswidrig.
Gleichwohl wird unablässig über die Rückführung von Kunstgegenständen und ganzen Sammlungen verhandelt. Die deutsche Seite beruft sich auf die Haager Landkriegsordnung von 1907, Artikel 46, Absatz 2, und Artikel 56, die den Abtransport von Kunst im Krieg und danach verbietet.
Ein Sonderfall der Beutekunst sind jene Schätze, die im Zweiten Weltkrieg aus dem besiegten Deutschland nach Polen und Russland geschafft wurden. Ein Sonderfall, was den Umfang angeht – bis in die 90er-Jahre hinein lagerten Gemälde und unschätzbar wertvolle archäologische Sammlungen ungeahnten Ausmaßes in sowjetischen Geheimdepots, darunter Handschriften von Goethe und Schillers Doktorarbeit auf, ebenso Original-Partituren von Mozart, Bach und Beethoven.
Meine Meinung:
Dieser Streit kann erst beigelegt werden, wenn auch die russ. Seite erkennt, dass sie kein Recht hat, diese riesigen Mengen deutscher Kunstgüter als Eigentum zu beachten. Eine Rückgabe bestimmter Kunstschätze ist gerade in der heutigen Zeit mehr als überfällig. Den deutsch/ russ. Beziehungen würde es gut tun. Und diese gelebten freundschaftlichen Beziehungen als langfristiges Kriegsergebnis positiv zu erkennen, hat mehr Wert, als durch ein paar Beutestücke hinter Glas an den Krieg und seine Toten erinnert zu werden.
AZ