Fünfjahresplan
Die in der Verfassung der DDR festgelegte zentrale staatliche Leitung und Planung der Volkswirtschaft sowie aller anderen gesellschaftlichen Bereiche fand ihren Ausdruck in den staatlichen Volkswirtschaftsplänen, und zwar in Langfristplänen von 15 bis 20 Jahren, Fünfjahrplänen und Jahresplänen.
Die Fünfjahrpläne galten als Hauptinstrument der SED-Führung zur Steuerung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung der DDR. In ihnen wurden die grundlegenden ökonomischen, sozialen, wissenschaftlich-technischen, bildungspolitischen und kulturellen Ziele festgelegt sowie die zu ihrer Verwirklichung erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen.
Wirtschaftspolitische Entscheidungsinstanz war das Politbüro der SED, dessen Beschlüsse vom Ministerrat und von der ihm zugeordneten Staatlichen Plankommission bei der Ausarbeitung der Fünfjahrpläne in konkrete Planziele und -aufgaben umzusetzen waren. Hierbei wurde von den langfristigen Entwicklungszielen, von internationalen Abkommen und dem Erfüllungsgrad des jeweils vorangegangenen Fünfjahrplans ausgegangen. Gemäß den zentral festgelegten Planzielen hatten die Industrieministerien und übrigen Zentralorgane Teilpläne auszuarbeiten und miteinander abzustimmen. Anschließend erhielten die den Ministerien untergeordneten Kombinate und örtlichen Organe detaillierte Planaufgaben, die auf die einzelnen Betriebe zur Erarbeitung ihrer Entwürfe für den Fünfjahrplan aufgeschlüsselt wurden. Nach der Kontrolle und Zusammenfassung der Planentwürfe durch die jeweils übergeordneten Instanzen wurden die Teilpläne von der Staatlichen Plankommission zum volkswirtschaftlichen Fünfjahrplan koordiniert, der von der Volkskammer als Gesetz beschlossen wurde und für die Ausarbeitung der Jahresvolkswirtschaftspläne verbindlich war.
Grundlage der Planungsarbeit war eine umfangreiche „Planungsordnung“. Mit der Einbeziehung aller gesellschaftlichen Bereiche wie Bildung, Gesundheitswesen, Sport, Erholung, Medien und Kultur waren alle Teilgebiete der Gesellschaft – das politische, wirtschaftliche und kulturelle System – von einer einheitlichen zentralisierten Entscheidungsstruktur geprägt.
Dem Zweijahrplan für 1949–1950 folgte der erste Fünfjahrplan für 1951–1955, mit dem die DDR-Wirtschaft zugleich in den 1949 gegründeten Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe der Ostblockstaaten eingegliedert wurde. Dieser Plan sah vor, eine eigene Grundstoff- und Produktionsgüterindustrie mit den Schwerpunkten Metallurgie, Schwermaschinenbau und chemische Industrie aufzubauen, was zwangsläufig auf Kosten der Konsumgütererzeugung ging. Die hochgesteckten Planziele konnten jedoch nicht erreicht werden und mussten von Jahr zu Jahr revidiert werden.
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