Fünfjahresplan-Einführung

Fünfjahresplan-Einführung

Beitragvon pentium » 7. Juli 2015, 19:12

Fünfjahresplan

Die in der Verfassung der DDR festgelegte zentrale staatliche Leitung und Planung der Volkswirtschaft sowie aller anderen gesellschaftlichen Bereiche fand ihren Ausdruck in den staatlichen Volkswirtschaftsplänen, und zwar in Langfristplänen von 15 bis 20 Jahren, Fünfjahrplänen und Jahresplänen.

Die Fünfjahrpläne galten als Hauptinstrument der SED-Führung zur Steuerung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung der DDR. In ihnen wurden die grundlegenden ökonomischen, sozialen, wissenschaftlich-technischen, bildungspolitischen und kulturellen Ziele festgelegt sowie die zu ihrer Verwirklichung erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen.

Wirtschaftspolitische Entscheidungsinstanz war das Politbüro der SED, dessen Beschlüsse vom Ministerrat und von der ihm zugeordneten Staatlichen Plankommission bei der Ausarbeitung der Fünfjahrpläne in konkrete Planziele und -aufgaben umzusetzen waren. Hierbei wurde von den langfristigen Entwicklungszielen, von internationalen Abkommen und dem Erfüllungsgrad des jeweils vorangegangenen Fünfjahrplans ausgegangen. Gemäß den zentral festgelegten Planzielen hatten die Industrieministerien und übrigen Zentralorgane Teilpläne auszuarbeiten und miteinander abzustimmen. Anschließend erhielten die den Ministerien untergeordneten Kombinate und örtlichen Organe detaillierte Planaufgaben, die auf die einzelnen Betriebe zur Erarbeitung ihrer Entwürfe für den Fünfjahrplan aufgeschlüsselt wurden. Nach der Kontrolle und Zusammenfassung der Planentwürfe durch die jeweils übergeordneten Instanzen wurden die Teilpläne von der Staatlichen Plankommission zum volkswirtschaftlichen Fünfjahrplan koordiniert, der von der Volkskammer als Gesetz beschlossen wurde und für die Ausarbeitung der Jahresvolkswirtschaftspläne verbindlich war.

Grundlage der Planungsarbeit war eine umfangreiche „Planungsordnung“. Mit der Einbeziehung aller gesellschaftlichen Bereiche wie Bildung, Gesundheitswesen, Sport, Erholung, Medien und Kultur waren alle Teilgebiete der Gesellschaft – das politische, wirtschaftliche und kulturelle System – von einer einheitlichen zentralisierten Entscheidungsstruktur geprägt.

Dem Zweijahrplan für 1949–1950 folgte der erste Fünfjahrplan für 1951–1955, mit dem die DDR-Wirtschaft zugleich in den 1949 gegründeten Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe der Ostblockstaaten eingegliedert wurde. Dieser Plan sah vor, eine eigene Grundstoff- und Produktionsgüterindustrie mit den Schwerpunkten Metallurgie, Schwermaschinenbau und chemische Industrie aufzubauen, was zwangsläufig auf Kosten der Konsumgütererzeugung ging. Die hochgesteckten Planziele konnten jedoch nicht erreicht werden und mussten von Jahr zu Jahr revidiert werden.

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Re: Fünfjahresplan-Einführung

Beitragvon pentium » 7. Juli 2015, 19:15

Fünfjahresplan-Fortsetzung

In der zweiten Fünfjahrplanperiode 1956–1960 fehlte praktisch jegliche langfristige Orientierung der Produktion, da der Plan erst im Januar 1958 verabschiedet und bereits im Oktober 1959 durch den (ebenfalls verspätet verabschiedeten) Siebenjahresplan 1959–1965 abgelöst wurde. Die mit diesem Plan proklamierte ökonomische Hauptaufgabe, durch Erhöhung der Arbeitsproduktivität Westdeutschland im Pro-Kopf-Verbrauch bei den meisten industriellen Konsumgütern und Lebensmitteln nicht nur einzuholen, sondern sogar zu überholen, musste bereits 1961 als nicht realisierbar aufgegeben werden: Die gesamtwirtschaftlichen Wachstumsraten waren von elf (1959) auf vier Prozent (1961) zurückgegangen. Diese Entwicklung hoffte man durch den Bau der Berliner Mauer und die damit verbundene „Störfreimachung“ der DDR-Wirtschaft zu stoppen. Ein für 1964–1970 vorgesehener zweiter Siebenjahresplan wurde nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems gar nicht erst in Angriff genommen, und der schließlich für 1966–1970 ausgearbeitete dritte Fünfjahrplan trat erst Mitte 1967 in Kraft. Bis dahin wurde praktisch ausschließlich nach Jahresplänen, d.h. ohne Bezug zu einer verbindlichen, mittelfristigen wirtschaftspolitischen Strategie gearbeitet.

Im Vergleich zum Siebenjahresplan waren die Planziele reduziert und verstärkt auf struktur- und außenhandelspolitisch wichtige Zweige wie Petrochemie, Elektronik, Elektrotechnik, Metallverarbeitung u.a. konzentriert worden. Ein vom Ministerrat bereits bestätigter Entwurf für die Weiterentwicklung der in den 60er Jahren eingeleiteten „Ökonomisierung“ des Systems in den Jahren 1971–1975 wurde vom Politbüro der SED mit dem Hinweis zurückgezogen, dass die Konzentration auf Wachstumsbranchen die „planmäßige proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft“ verletzt habe, was zugleich die Entmachtung Ulbrichts bedeutete.

Mit dem schließlich verabschiedeten Fünfjahrplan 1971–1975 wurden alle Bereiche der Volkswirtschaft wieder in die straffe zentrale Planung einbezogen. Während einige quantitative Produktionsziele dieses Planes erreicht werden konnten, blieben Arbeitsproduktivität und andere Wertkennziffern hinter den Planzielen zurück. Hinzu kamen – insbesondere nach der Ölkrise von 1973 – erhöhte außenwirtschaftliche Belastungen und eine zunehmende Verschuldung in konvertiblen Währungen.

Dieser Entwicklung versuchte man mit dem folgenden Fünfjahrplan 1976–1980 Rechnung zu tragen, dem erstmals eine „Planungsordnung“ mit umfangreichen planmethodischen Regelungen zugrunde lag. Dass dies nicht gelang, wird heute von dem Leiter der Staatlichen Plankommission, Gerhard Schürer, auf das von Honecker forcierte sozialpolitische Programm zurückgeführt, das nicht aus eigenen Leistungen, sondern nur durch eine wachsende Verschuldung im nichtsozialistischen Ausland finanziert werden konnte.

Die zunehmenden außenwirtschaftlichen Schwierigkeiten waren demzufolge maßgebend für die Ziele des Fünfjahrplans 1981–1985, die vor allem eine Steigerung des Exports vorsahen. Dies gelang jedoch nur mit Hilfe einer rigorosen Drosselung der Investitionen, des Güterverkehrs und der Konsumgüterversorgung. Bereits 1982 war erkennbar, dass die Ziele des Fünfjahrplans überhöht waren und aufgegeben werden mussten. Auch der Zusammenschluss aller Industrie- und Baubetriebe zu 147 Kombinaten und eine Flut gesetzlicher Neuregelungen zur Steuerung der betrieblichen Verhaltensweisen brachten nicht die erwarteten Leistungssteigerungen.

Zu Beginn des folgenden Fünfjahrplans 1986–1990 war selbst den Experten der Staatlichen Planungskommission klar, dass die im Plan fixierten Ziele nicht erreichbar waren. Vor allem gelang es nicht, die vorgesehenen Investitionen und Reparaturen im produktiven Bereich durchzuführen, den Materialverbrauch zu senken und die Arbeitsproduktivität zu erhöhen, so dass die industrielle Warenproduktion bis 1989 ein Minus von 88 Milliarden Mark gegenüber dem Plansoll aufwies. Als besonders verhängnisvoll erwiesen sich der Rückgang des Exports und eine überplanmäßige Zunahme des Imports, insbesondere aus dem westlichen Ausland. Damit hatte sich die Verschuldung gegenüber 1985 um 190 Prozent erhöht, und die Schuldendienstrate – das Verhältnis vom Export zu den fälligen Kreditrückzahlungen und Zinsen – betrug Ende 1989 150 Prozent. Allein ein Stoppen der Verschuldung hätte – wie Schürer im Oktober 1989 in einer „Analyse der ökonomischen Lage der DDR“ dem Politbüro eröffnete – im Jahre 1990 eine Senkung des Lebensstandards um 25–30 Prozent erfordert und die DDR unregierbar gemacht; ein Anstieg der Verschuldung hätte die Zahlungsunfähigkeit der DDR bedeutet.

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