Asoziale im »real existierenden Sozialismus« der DDR.
Verfasst: 2. April 2016, 13:29
Die Transformation einer moralischen Kategorie zur Strafrechtsnorm in der DDR
Ein direkter Vergleich der DDR mit dem Dritten Reich verbietet sich von selbst. Dass die DDR jedoch ein repressives und autoritäres System war, wird niemand ernsthaft in Zweifel ziehen, mit Ausnahme jener, die dieses System getragen haben und für die das Jahr 1989 nicht allein das Ende ihrer Karriere bedeutete, sondern den Untergang eines Konstruktes von Gesellschaft, das sich am Ende nur noch selbst genügte. In diesem System DDR gab es ein schnelles Wiederaufleben des Begriffes »asozial«. Anders als im Dritten Reich schaffte er es aber, bis in das schriftlich verfasste Recht vorzudringen und wurde justiziabel, nachdem er 1968 im § 249 StGB der DDR fest verankert worden war.
Die »kriminell asoziale Lebensweise« als Ausdruck einer »nicht den sozialistischen Normen des Lebens« entsprechenden Art, sein Leben zu gestalten oder eben, wie in vielen Fällen nachweisbar, gar nicht gestalten zu können,10 wurde bis in die 70er Jahre hinein mit »Arbeitserziehung«, später mit Haftstrafen verfolgt.
Nach seiner Einführung mit der »Strafrechtsreform« von 1968 erfuhr der § 249 – der sogenannte »Assi«-Paragraph – mehrere Verschärfungen, wurde in seinen Formulierungen immer verwaschener, bot immer mehr Möglichkeiten des Zugriffs auf das »asoziale Element«. Dass es dabei nicht nur um die ging, die es nicht schafften, sich den sozialistischen Idealen anzupassen, weil sie dazu gar nicht in der Lage waren, und die damit »erzogen« werden sollten, ist inzwischen mit Händen zu greifen. Es ließen sich eben auch die Personen »belangen«, die ein anderes Leben führten als das »sozialistische«. Auch Jugendliche, Künstler, politisch anders Denkende sowie Angehörige subkultureller Milieus konnten über diesen Paragraphen kriminalisiert werden, ohne dass ihnen eine andere Straftat nachgewiesen werden musste.
Dieser entwürdigende und dehnbare Paragraph, der den »Behörden« eine Menge Möglichkeiten ließ, bis dahin, Eltern ihre Kinder weg zu nehmen, diese der »staatlichen Erziehung zuzuführen«, um aus ihnen doch noch »sozialistische Menschen« zu formen, galt bis zum Ende der DDR.
http://www.horch-und-guck.info/hug/arch ... 5203-zeng/
So handhabte eben ein Staat, der vorgab demokratisch zu sein, diesen § 249 und seine ehemaligen Diener behaupten selbst heute noch, diese Diktatur wäre ein Rechtsstaat gewesen..
Ein direkter Vergleich der DDR mit dem Dritten Reich verbietet sich von selbst. Dass die DDR jedoch ein repressives und autoritäres System war, wird niemand ernsthaft in Zweifel ziehen, mit Ausnahme jener, die dieses System getragen haben und für die das Jahr 1989 nicht allein das Ende ihrer Karriere bedeutete, sondern den Untergang eines Konstruktes von Gesellschaft, das sich am Ende nur noch selbst genügte. In diesem System DDR gab es ein schnelles Wiederaufleben des Begriffes »asozial«. Anders als im Dritten Reich schaffte er es aber, bis in das schriftlich verfasste Recht vorzudringen und wurde justiziabel, nachdem er 1968 im § 249 StGB der DDR fest verankert worden war.
Die »kriminell asoziale Lebensweise« als Ausdruck einer »nicht den sozialistischen Normen des Lebens« entsprechenden Art, sein Leben zu gestalten oder eben, wie in vielen Fällen nachweisbar, gar nicht gestalten zu können,10 wurde bis in die 70er Jahre hinein mit »Arbeitserziehung«, später mit Haftstrafen verfolgt.
Nach seiner Einführung mit der »Strafrechtsreform« von 1968 erfuhr der § 249 – der sogenannte »Assi«-Paragraph – mehrere Verschärfungen, wurde in seinen Formulierungen immer verwaschener, bot immer mehr Möglichkeiten des Zugriffs auf das »asoziale Element«. Dass es dabei nicht nur um die ging, die es nicht schafften, sich den sozialistischen Idealen anzupassen, weil sie dazu gar nicht in der Lage waren, und die damit »erzogen« werden sollten, ist inzwischen mit Händen zu greifen. Es ließen sich eben auch die Personen »belangen«, die ein anderes Leben führten als das »sozialistische«. Auch Jugendliche, Künstler, politisch anders Denkende sowie Angehörige subkultureller Milieus konnten über diesen Paragraphen kriminalisiert werden, ohne dass ihnen eine andere Straftat nachgewiesen werden musste.
Dieser entwürdigende und dehnbare Paragraph, der den »Behörden« eine Menge Möglichkeiten ließ, bis dahin, Eltern ihre Kinder weg zu nehmen, diese der »staatlichen Erziehung zuzuführen«, um aus ihnen doch noch »sozialistische Menschen« zu formen, galt bis zum Ende der DDR.
http://www.horch-und-guck.info/hug/arch ... 5203-zeng/
So handhabte eben ein Staat, der vorgab demokratisch zu sein, diesen § 249 und seine ehemaligen Diener behaupten selbst heute noch, diese Diktatur wäre ein Rechtsstaat gewesen..