HPA hat geschrieben:Lotto Millionär in der DDR?
wann und wie sollte das gegangen sein?
karnak hat geschrieben:Nun müste man natürlich 500 000 DDR Mark ins Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten in der DDR setzen und das nicht mit heute vergleichen. Dieser Betrag wäre sicher einem Millionengewinn in heutiger Zeit gleichgekommen.
augenzeuge hat geschrieben:
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Diese Summe entspricht deutlich weniger als heute 500 000 EUR. Die Lebenshaltungskosten hoben die anderen überteuerten Preise für Deli-Waren , Auto, oder TV nicht auf.
Außerdem, 500 000 DDR Mark gab es doch nie. 250 000 war der mir bekannte Höchstgewinn, kann aber anders gewesen sein.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:karnak hat geschrieben:Nun müste man natürlich 500 000 DDR Mark ins Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten in der DDR setzen und das nicht mit heute vergleichen. Dieser Betrag wäre sicher einem Millionengewinn in heutiger Zeit gleichgekommen.
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Diese Summe entspricht deutlich weniger als heute 500 000 EUR. Die Lebenshaltungskosten hoben die anderen überteuerten Preise für Deli-Waren , Auto, oder TV nicht auf.
Außerdem, 500 000 DDR Mark gab es doch nie. 250 000 war der mir bekannte Höchstgewinn, kann aber anders gewesen sein.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:HPA hat geschrieben:Lotto Millionär in der DDR?
wann und wie sollte das gegangen sein?
Das ging definitiv nicht.
AZ
Der Nachweis einer Erbschaft oder auch einen Lottogewinns (Hauptgewinn) reichte in der Regel aus um nachzuweisen das ich meinen Lebensunterhalt aus lauteren Mitteln selbst bestreiten kann.
Ich kenne selber solch einen Fall persönlich wo er mit Mitte 30, also in den Achtzigern, in der DDR aufhörte mit Arbeiten da er für damalige Zeiten ziemlich gut geerbt hatte. Er war Alleinstehend und wurde nie behelligt.
"
§ 249. Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten.
(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und
Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er
arbeitsfähig ist, wird mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer der Prostitution nachgeht oder in sonstiger Weise die öffentliche
Ordnung und Sicherheit durch eine asoziale Lebensweise beeinträchtigt.
(3) In leichten Fällen kann von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen und
auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.
(4) Ist der Täter nach Absatz 1 oder 2 oder wegen eines Verbrechens bereits bestraft, kann auf
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.
(5) Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und
Erziehungsaufsicht erkannt werden."
Er hatte mehrere hunderttausend Mark geerbt, gekündigt und wollte sich ein schönes
Leben machen. Wahrscheinlich hatten sie ihn schon nach der Kündigung auf dem Radar, 3 Wochen später fand er sich in
der U-Haft wieder. Anklage § 249. Sein Rechtsanwalt plädierte auf Freispruch, da er dem Staat ja nicht zur Last falle.
Abgelehnt, laut Richter muss er arbeiten, selbst wenn er Millionär wäre. Urteil 4 Monate Zeithain.
augenzeuge hat geschrieben:Sparta, das Thema hatten wir schon hier. Und Thoth muss erneut belehrt werden.....Er hatte mehrere hunderttausend Mark geerbt, gekündigt und wollte sich ein schönes
Leben machen. Wahrscheinlich hatten sie ihn schon nach der Kündigung auf dem Radar, 3 Wochen später fand er sich in
der U-Haft wieder. Anklage § 249. Sein Rechtsanwalt plädierte auf Freispruch, da er dem Staat ja nicht zur Last falle.
Abgelehnt, laut Richter muss er arbeiten, selbst wenn er Millionär wäre. Urteil 4 Monate Zeithain.
http://www.neues-forum.info/forum/viewt ... 26#p117702
AZ
Interessierter hat geschrieben:So handhabte eben ein Staat, der vorgab demokratisch zu sein, diesen § 249 und seine ehemaligen Diener behaupten selbst heute noch, diese Diktatur wäre ein Rechtsstaat gewesen..
Merkur hat geschrieben:Interessierter hat geschrieben:So handhabte eben ein Staat, der vorgab demokratisch zu sein, diesen § 249 und seine ehemaligen Diener behaupten selbst heute noch, diese Diktatur wäre ein Rechtsstaat gewesen..
Vielleicht sollte erst einmal geklärt werden, was die DDR unter Asozialiät verstand, nämlich eine die gesellschaftlichen Regeln des Zusammenlebens oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigende Verhaltensweise einzelner Bürger, die sich trotz Arbeitsfähigkeit aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzogen, der Prostitution nachgingen oder in sonstiger Weise die öffentliche Ordnung gefährdeten. Das Verhalten asozialer Personen war durch eine parasitäre Lebenführung gekennzeichnet und häufig auch mit Alkoholmissbrauch sowie der Vernachlässigung der körperlichen Sauberkeit und der Wohnhygiene verbunden.
So weit dazu, was man in der DDR unter Asozialiät verstand.
Asozialiät war in der Praxis häufig auch mit Kriminalität verbunden, denn von irgend etwas mussten die Asozialen ja leben. Es handelte sich dabei oft um debile, willensschwache, haltlose Täter, die Häufigkeitsstraftaten begingen, um elementare Lebensbedürfnisse zu befriedigen. Es ging also oft um Menschen, die nicht arbeiten wollten und sich auf Kosten der Mitbürger durchs Leben gaunerten. Daher waren die Maßnahme der staatlichen Organe in vielen Fällen sicher nicht ungerechtfertigt.
Merkur hat geschrieben:Interessierter hat geschrieben:So handhabte eben ein Staat, der vorgab demokratisch zu sein, diesen § 249 und seine ehemaligen Diener behaupten selbst heute noch, diese Diktatur wäre ein Rechtsstaat gewesen..
Vielleicht sollte erst einmal geklärt werden, was die DDR unter Asozialiät verstand, nämlich eine die gesellschaftlichen Regeln des Zusammenlebens oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigende Verhaltensweise einzelner Bürger, die sich trotz Arbeitsfähigkeit aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzogen, der Prostitution nachgingen oder in sonstiger Weise die öffentliche Ordnung gefährdeten. Das Verhalten asozialer Personen war durch eine parasitäre Lebenführung gekennzeichnet und häufig auch mit Alkoholmissbrauch sowie der Vernachlässigung der körperlichen Sauberkeit und der Wohnhygiene verbunden.
So weit dazu, was man in der DDR unter Asozialiät verstand.
Asozialiät war in der Praxis häufig auch mit Kriminalität verbunden, denn von irgend etwas mussten die Asozialen ja leben. Es handelte sich dabei oft um debile, willensschwache, haltlose Täter, die Häufigkeitsstraftaten begingen, um elementare Lebensbedürfnisse zu befriedigen. Es ging also oft um Menschen, die nicht arbeiten wollten und sich auf Kosten der Mitbürger durchs Leben gaunerten. Daher waren die Maßnahme der staatlichen Organe in vielen Fällen sicher nicht ungerechtfertigt.
Merkur hat geschrieben:Interessierter hat geschrieben:So handhabte eben ein Staat, der vorgab demokratisch zu sein, diesen § 249 und seine ehemaligen Diener behaupten selbst heute noch, diese Diktatur wäre ein Rechtsstaat gewesen..
Vielleicht sollte erst einmal geklärt werden, was die DDR unter Asozialiät verstand, nämlich eine die gesellschaftlichen Regeln des Zusammenlebens oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigende Verhaltensweise einzelner Bürger, die sich trotz Arbeitsfähigkeit aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzogen, der Prostitution nachgingen oder in sonstiger Weise die öffentliche Ordnung gefährdeten. Das Verhalten asozialer Personen war durch eine parasitäre Lebenführung gekennzeichnet und häufig auch mit Alkoholmissbrauch sowie der Vernachlässigung der körperlichen Sauberkeit und der Wohnhygiene verbunden.
So weit dazu, was man in der DDR unter Asozialiät verstand.
Asozialiät war in der Praxis häufig auch mit Kriminalität verbunden, denn von irgend etwas mussten die Asozialen ja leben. Es handelte sich dabei oft um debile, willensschwache, haltlose Täter, die Häufigkeitsstraftaten begingen, um elementare Lebensbedürfnisse zu befriedigen. Es ging also oft um Menschen, die nicht arbeiten wollten und sich auf Kosten der Mitbürger durchs Leben gaunerten. Daher waren die Maßnahme der staatlichen Organe in vielen Fällen sicher nicht ungerechtfertigt.
HPA hat geschrieben:Und damit stand man in bester Tradition zu den Nationalsozialisten. Aktion Arbeitsscheu Reich lässt grüßen
Merkur hat geschrieben:HPA hat geschrieben:Und damit stand man in bester Tradition zu den Nationalsozialisten. Aktion Arbeitsscheu Reich lässt grüßen
Das ist doch dummes Geschwätz. Es gibt sicher tausende von Dingen in beiden deutschen Staaten, die sich als "in bester Tradition zu den Nationalsozialisten" auslegen lassen.
Fakt ist, dass der Staat DDR die Menschen und deren Eigentum vor denjenigen zu schützen hatte, die aus Arbeitsscheu keiner Tätigkeit nachgingen und sich auf Kosten anderer durchs Leben schlugen.
Thoth hat geschrieben:Genau Zottmann, Volker denn die von Merkur unter anderen genannten Merkmale wie; " Alkoholmissbrauch sowie der Vernachlässigung der körperlichen Sauberkeit und der Wohnhygiene konnten die Organe den mißliebigen Personen wunderbar andichten .......
In meinem Haus in Berlin wohnte solche "Pärchen" im ersten Stock. Hatten sie zufälligerweise kurz vor meinem betreten des Treppenhauses ihre Wohnungstür geöffnet dann half nur noch ohne Luft zu holen die Etage schnellstens zu überwinden, der Gestank war unbeschreiblich.
Aber natürlich waren die dann getroffenen Maßnahmen nur ein sichtbarer Ausdruck des; wie schreibt Interessierter in solchen Fällen immer?, menschenverachtenden System welche die nach Freiheit dürstenden Menschen brutal unterdrückte ....
Von der ständig betrunkenen und pepissten Alten ein Stockwerk höher will ich nicht auch noch anfangen .......
Gestern in der recht vollen S-Bahn war mal wieder so eine in der Gegenwart nicht vorhandene arme Alte, wie einige User hier glauben das die nicht mehr gibt, die extrem streng roch und völlig verwahrlost aussah. Da wo sie sich aufhielt war es im Umkreis von 2 bis 3 Metern Menschenleer in der Bahn ......
Aber streng riechende alte Menschen gab es angeblich nur in der DDR wenn ich einigen Usern hier glauben würde.
Volker Zottmann hat geschrieben:Es stimmt einfach nicht, was Merkur schrieb:
Mangelnde Körperhygiene war allein niemals der Grund, Menschen wegzusperren. Auch Alkoholiker mussten gegen jeden Arbeitsschutz in den Betrieben durchgeschleust werden. Der einen Alkoholiker, der mir zugeteilt wurde, hat versucht volltrunken Sand für die Maurer zu sieben. Meist aber lag er besoffen daneben und wurde zum Feierabend vors Werktor geschoben, bis er sich mit Anfang 20 totgesoffen hat.
Ihm wurde auch keine Hilfe zuteil, wirkliche Hilfe mittels Entziehungskur, dem fehlte wahrscheinlich der SED-Ausweis. Damit soll sowas schneller geklappt haben.
Die Genossen kamen dann nach Elbingerode... zu den christlichen Nonnen und wurden manchmal sogar trocken. Dort war auch ein Schlagerbarde einige Wochen untergebracht. Der kam auch nicht wegen Asozialität in den Kerker...
Asoziale waren wie beschrieben nur die, die bewusst die Arbeitsaufnahme verweigerten. Da mag hier und da ein Lottogewinner ohne Arbeit durchgerutscht sein. Doch wen die Hescher wegsperren wollten, dem haben sie auch unter fadenscheinigsten Gründen den Prozess gemacht. Selbst unter Anwesenheit der Öffentlichkeit durch die Vertreter der Arbeitskollektive, denen der Delinquent fern blieb.
Gruß Volker
Volker Zottmann hat geschrieben:Es stimmt einfach nicht, was Merkur schrieb:
Mangelnde Körperhygiene war allein niemals der Grund, Menschen wegzusperren.
Gruß Volker
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