Nostalgiker hat geschrieben:Ich schreibe es gerne nochmal für dich @Bahndamm 68, die Maidemonstration war keine Pflichtveranstaltung im Sinne des Arbeitsrechtes.
Der 1. Mai war ein Feiertag!
Für die Nichtteilnahme konntest du auch nicht Arbeitsrechtlich belangt werden.
Wenn es allerdings dein Bedürfnis war an einer Tribüne vorbeizulatschen hat dich keiner daran gehindert.
Ich kann nur mitreden und schreiben bis 1967.
Soll sich denn das System zum Wohle der Arbeiter und Bauern bis 1998 verbessert und verändert haben?
Die DDR bezeichnete sich Deutsche Demokratische Republik. War es nun eine Demokratie oder war es eine Diktatur?
In meinen 4000 Seelen-Örtchen kannte jeder jeden und man passte schon auf wer auf oder an der Demonstration der Arbeiter und Bauern Klasse mit auf der Strasse lief.
Die Formulierung „
nicht Arbeitsrechtlich belangt werden“, sie mag schon im Sinne des Gesetzes richtig sein. Die Wirklichkeit hat aber etwas anders ausgesehen.
Aber die Partei und die Gewerkschaft, sie sprachen ja in allen Belangen mit und über deine Katerakte, ob es nun die Vergünstigung für einen Urlaubsplatz war, oder sonstige zuteilungspflichtige Genehmigungen waren oder Beförderungen, Gehaltserhöhungen usw., da begannen nun die Repressalien.
Wenn ich nicht daran teilgenommen hätte, dann hätte es bestimmt in der Beurteilung vom Dorf-Sheriff, sprich Ortspolizisten, oder auch in der Beurteilung vom Betrieb mit gestanden und ich wäre nicht zu der NVA-Grenze gekommen. In meiner Stasi- Akte steht aber, dass ich mich gesellschaftspolitisch betätigt habe und auch im FDGB, DSF und was es da noch so gab. Ich war eine typische Person der DDR mit zwei Gesichtern.
Ist das alles vergessen?
Und noch eins, zu DDR-Zeiten habe ich keine Demonstration ausgelassen, ich war dabei, aber nicht des Feiertages wegen. Seit 1968 bin ich vogelfrei. Es gibt sie heute noch, die Demonstrationen. Ich habe bisher an keiner daran teilgenommen.
Warum wohl?