Der Deutsch-Dänische Krieg (1848-50, 1864)
Geschichte
Die schleswig-holsteinischen Linien
Die Geschichte des vereinigten Schleswig-Holsteins beginnt 1386, als Gerhard VI. die Grafschaft Holstein mit dem Herzogtum Schleswig unter seiner Herrschaft dauernd vereinigte. Nach dem Aussterben der Kieler Linie (1390) erwarb er 1403 ganz Holstein (mit Ausnahme des geringfügigen schauenburgischen Anteils), fiel aber 1404 im Kampfe gegen die Dithmarschen. Sein Sohn Adolf VIII. erhielt Schleswig-Holstein erst nach 30jährigem Kampfe mit Dänemark 1435 und empfahl, als der dänische Reichsrat nach König Christophs III. Tod (1448) ihm die dänische Krone anbot, statt seiner seinen Schwestersohn, den Grafen Christian von Oldenburg, der nun als Christian I. König von Dänemark wurde; doch musste er zuvor die Constitutio Waldemariana beschwören.
Dennoch machte Christian I., als Adolf VIII. 1459 kinderlos starb, da Graf Otto II., der letzte Schauenburger, nur in Holstein nachfolgeberechtigt war, sein Erbrecht auf Schleswig geltend. Die Stände wollten die Lande nicht wieder trennen, und so wurde am 5. März 1460 zu Ripen infolge des Beschlusses des "Rats von Holstein" König Christian I. zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein ausgerufen, seinen Nachkommen indes kein unbedingtes Erbrecht zugestanden. Der König beschwur die Rechte und Freiheiten und die ewige ungeteilte Zusammengehörigkeit beider Lande. Alljährlich sollte der Landesherr in Holstein einen Landtag zu Bornhöved und in Schleswig zu Urnehöved halten, ohne dessen Zustimmung keine Bede aufgelegt, kein Krieg angefangen werden dürfe. In des Königs Abwesenheit sollten die Bischöfe von Schleswig und Lübeck mit fünf guten Männern aus jedem der verbundenen Länder alle Sachen richten und verabschieden; diese, ein Ausschuss der Stände, bildeten fortan den landesherrlichen Rat. Christian I. kaufte dem Grafen von Schauenburg seine Ansprüche für 41.500 Gulden ab und nach dem Aussterben der Schauenburger (1640) fiel auch ihr Besitz an Schleswig-Holstein. 1474 erhielt Christian von Kaiser Friedrich III. die Lehnshoheit über Dithmarschen bestätigt; zugleich wurden die vereinigten Lande Holstein, Dithmarschen und Stormarn zum Herzogtum erhoben.
Die Dithmarschen verteidigten jedoch ihre Freiheit und als König Johann (1482–1513) sie unterwerfen wollte, vernichteten sie 1500 bei Hemmingstedt sein Ritterheer. Unter König Friedrich I. (1523–33) fand die Reformation trotz anfänglichen Widerstandes der Bischöfe und der Dithmarschen, die 1559 durch die Schlacht bei Heide völlig unterworfen wurden, in Schleswig-Holstein Eingang. Die Kirchenordnung von 1542 ordnete die Verhältnisse in Holstein: an die Spitze der Kirche trat ein Propst, ihm zur Seite ein Konsistorium; die bischöfliche Gewalt fiel an den Landesherrn, die Wahl der Geistlichen an die Gemeinden; die Mönchsklöster wurden aufgehoben, die Nonnenklöster blieben als (evangelische) Zufluchtsstätten für die unversorgten Töchter des Adels bestehen.
Die Söhne Friedrichs I. teilten 1544 die Besitzungen des Hauses Oldenburg: König Christian III. begründete die königliche Linie, die in Dänemark bis 1863 herrschte, Johann die Haderslebener, die 1580 mit seinem Tod erlosch, und Adolf I. die Gottorper Linie. Eine neue Teilung zu Flensburg (12. August 1581) zwischen dem König Friedrich II. (1559–88) und seinem Oheim Adolf I. von Holstein-Gottorp ordnete auf längere Zeit den Besitzstand der beiden übrigbleibenden Linien. Zum königlichen Anteil gehörten in Schleswig unter anderem Alsen, Flensburg, Hadersleben, in Holstein Segeberg, Plön und einige Klöster; zum herzoglichen in Schleswig Husum, Apenrade und Tondern, in Holstein Neumünster, Oldenburg und Fehmarn. 1582 trat Friedrich II. seinem Bruder Johann einige Besitzungen im Amt Hadersleben ab und dieser begründete die nach einem Schloss benannte Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg.
Sein Enkel Ernst Günther (1609–1689) stiftete die Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, dessen Bruder August Philipp (1612–75) die Linie Schleswig-Holstein-Beck-Glücksburg, die sich seit 1825 Holstein-Sonderburg-Glücksburg nannte. Andere von Johann von Schleswig-Holstein-Sonderburg abstammende Linien, wie Schleswig-Holstein-Franzhagen, Schleswig-Holstein-Glücksburg, Schleswig-Holstein-Plön, Schleswig-Holstein-Norburg, erloschen schon im 18. Jahrhundert. Holstein blieb deutsches Lehen, Schleswig dänisches; in der gemeinschaftlichen Regierung von Schleswig-Holstein, die fortan zwischen dem König und dem Gottorper Herzog wechselte, in dem gemeinschaftlichen Landtag, Landesrat u.a. blieb die alte Einheit erhalten und das Recht darauf wurde bei jedem Thronwechsel formell gewahrt. Im übrigen aber war der die Landtage beherrschende Adel nur auf seine Standesprivilegien und persönlichen Vorteile bedacht.
In der Linie Schleswig-Holstein-Gottorp folgten auf Adolf I. († 1586) erst zwei ältere Söhne und nach deren frühem Tode sein Sohn Johann Adolf (1590–1616). Dessen Sohn Friedrich III. (1616–59) hielt sich zwar während des Dreißigjährigen Krieges neutral, konnte aber nach Christians IV. von Dänemark Niederlage bei Lutter (1626) den Einmarsch der Kaiserlichen in sein Land und dessen Verwüstung nicht hindern. Schon bei seinem Regierungsantritt hatte er die Stände zum Verzicht auf ihr Wahlrecht bewogen und mit Zustimmung Dänemarks und des Kaisers die Primogenitur bei seiner Linie eingeführt. Nun verschaffte ihm auch sein Schwiegersohn, König Karl X. Gustav von Schweden, 1658 im Frieden von Roeskilde die Souveränität seiner schleswigschen Besitzungen, die seinem Sohn Christian Albrecht (1659 bis 1694) im Frieden von Oliva 1660 bestätigt wurde. Doch suchte Dänemark ihn zum Verzicht auf die Selbständigkeit Schleswigs zu zwingen, überzog ihn zu diesem Zweck mit Krieg und vertrieb ihn zweimal (1675 und 1683) aus dem Land; erst im Vertrag von Altona 1689 erhielt er es wieder. Auch seinem Sohn Friedrich IV. (1694–1702) machte Dänemark die Souveränität streitig und erklärte ihm den Krieg; aber sein Schwager Karl XII. von Schweden, dessen ältere Schwester Hedwig Sophie er zur Gemahlin hatte, sicherte ihm 1700 durch den Frieden von Travendal den Besitz seiner Länder und wirkte ihm eine Geldentschädigung aus.
Nach seinem Tod in der Schlacht bei Klissow (19. Juli 1702) führte sein Bruder Christian August für seinen unmündigen Sohn Karl Friedrich (1702–39) die Vormundschaft bis 1718 und berief 1711 zum letzten Mal die Landstände der Herzogtümer. Da 1713 die Neutralität zugunsten Schwedens verletzt worden war, verjagte der dänische König Friedrich IV. den Herzog Karl Friedrich und gab ihm im Frieden von 1720 nur seine holsteinischen Besitzungen zurück. Der gottorpsche Anteil an Schleswig wurde am 22. August 1721 mit dem dänischen vereinigt und Friedrich IV., als ihrem nunmehr alleinigen "souveränen" Landesherrn, von den schleswigschen Ständen, auch von den Linien Augustenburg und Glücksburg, schriftlich der Eid geleistet. Karl Friedrichs Sohn von Anna Petrowna, der Tochter Peters I. von Russland, Karl Peter Ulrich (1739–62), für den Christian Augusts Sohn Adolf Friedrich, Bischof von Lübeck, bis 1745 die Vormundschaft führte, wurde 1742 von der Kaiserin Elisabeth zum russischen Thronfolger erklärt und bestieg 1762 als Peter III. den russischen Thron, während Adolf Friedrich 1751 König von Schweden wurde.
Im Besitz zweier fremden Throne hatte das Haus Schleswig-Holstein-Gottorp kein Interesse mehr an der Mitherrschaft in Schleswig-Holstein und im Namen des russischen Großfürsten Paul, des Sohnes von Peter III. (des nachmaligen Zaren Paul I.), verzichtete Katharina II. 1767 auf sie im Vertrag zu Kopenhagen, der vom Großfürsten Paul nach erlangter Majorennität 1773 bestätigt wurde. Der gottorpsche Anteil an Schleswig-Holstein, sowohl der 1721 von Dänemark besetzte als der noch bei der herzoglichen Linie verbliebene, wurde dem König Christian VII. von Dänemark überlassen, der dafür die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst abtrat. Diese erhielt 1773 Friedrich August, Fürstbischof von Lübeck, Christian Augusts zweiter Sohn, der nun die jüngere Linie Schleswig-Holstein-Gottorp oder Oldenburg begründete; seit 1777 sind sie Herzogtum.
Quelle: deutsche-schutzgebiete.de, wiki
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