Der Deutsche Bund wurde während des Wiener Kongresses durch die Bundesakte vom 8. Juni 1815 geschaffen und die Schlussakte vom 8. Juni 1820 endgültig bestätigt. Der deutsche Staatenbund bestand anfangs aus 35 (zuletzt 31) selbstständigen Staaten und 4 Freien Städten. Von den Ländern des späteren Deutschen Reichs gehörten die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Posen, ferner Schleswig-Holstein und Elsass-Lothringen dem Deutschen Bund nicht an. Dagegen gehörten die deutschen Kronländer Österreichs, Liechtenstein und Luxemburg-Limburg zum Deutschen Bund.
Der Deutsche Bund bestand bis zum Deutschen Krieg 1866 und sollte die Sicherheit Deutschlands und die Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit seiner einzelnen Staaten gewährleisten.
Die Bildung des Deutschen Bundes bedeutete einen schweren Rückschlag für die Einigungsbestrebungen Deutschlands. Es bestand weder ein einheitliches Maß- und Münzsystem, noch ein gemeinsames Postwesen oder Einrichtungen wie ein Bundesgericht oder ein gemeinsames Heer. Die Zersplitterung Deutschlands bedeutete eine außenpolitische Schwächung und bedeutete eine Behinderung der Wirtschaft durch Zoll- und Handelsschranken.
Der Sitz des Bundestages (Bundesversammlung der bevollmächtigten Staaten), bei dem Österreich das Präsidium führte, war Frankfurt am Main. Nach einer Unterbrechung 1848 durch die Provisorische Zentralgewalt, wurde er 1850-51 wieder hergestellt.
quelle: deutsche-schutzgebiete.de
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