Kumpel hat geschrieben:andr.k hat geschrieben:
Obwohl international die Entwicklung dahin ging, den Strafvollzug in einem gesonderten Gesetz zu regeln, schuf die DDR etwas völlig Neues, eine gesetzliche Regelung des Vollzugs der Freiheitstrafe und der Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener.
Na ja , die Idee jedem ehemaligen Knacki eine Wohnung und einen Arbeitsplatz zu verschaffen ist ja an sich nicht schlecht, aber irgendwie hat das trotzdem nicht so richtig durchgeschlagen.
Die Idee machte schon Sinn. Der Strafvollzug erreicht nur den mit der Freiheitsstrafe beabsichtigten Zweck, wenn die Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug Entlassenen erfolgreich verläuft. Was nützen berufliche Bildung oder Sozialtherapien, wenn der Entlassene keine Arbeit, keine Wohnung und keinen sozialen Halt findet?
Der Gesetzgeber verpflichtete die zuständigen staatlichen Organe, mit ganz konkreten Maßnahmen dazu, die Wiedereingliederung Strafentlassener zu sichern.
Was wäre das heute für ein Segen, wenn es in Deutschland solche Bestimmungen gäbe, wie im § 59 des SVWG der DDR: ''Verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung, den Nachweis geeigneter Arbeits- Ausbildungsplätze, die Bereitstellung von Wohnraum sind die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, in deren Bereich der Entlassene seinen Wohnsitz hat''. Dieses musste den Abgeordneten jährlich lt. Gesetz berichtet werden.
Natürlich stieß diese Wiedereingliederungspolitik nicht überall auf Beifall. Viele rechtschaffene Bürger, die auf eine Wohnung warteten, hatten kein Verständnis dafür, dass Strafentlassene sofort eine Wohnung bekamen. Gerade ledige und junge Leute, die noch bei ihren Eltern wohnten, verstanden die bevorzugte Behandlung ehemaliger Krimineller nicht.
Was sich diesbezüglich die Mitarbeiter der Abteilung Inneres oder die Mitarbeiter der Räte anhören mussten, brauch ich Dir wohl nicht weiter erläutern.