augenzeuge hat geschrieben:andr.k hat geschrieben:Und für einen Arbeitsplatz für einen Strafentlassenen ist keiner zuständig. Wer keinen Wohnraum auf dem Markt findet, kann im Obdachlosenasyl nächtigen. ...
Wenn du solche Lügen verbreitest, musst du das mit Absicht tun. Denn gerade du musst es besser wissen. Schon mal was vom Caritasverband, Bewährungshelfer und freien Trägern gehört?
Und solltest du wirklich diese Meinung haben, dürfte diese mit deinen beruflichen Verpflichtungen schwer in Einklang zu bringen sein.
Du solltest wissen, dass:
Ziel einer jeden demokratischen Gesellschaft ist anschließend die Resozialisierung: Jemand hat seine Strafe verbüßt, ihm oder ihr wird erneut die Chance gegeben, sich als Mitglied der Gesellschaft zu bewähren.
AZ
Schreibe nicht so einen Blödsinn und unterlasse Deine wilden Spekulationen!
Erkennst Du den Unterschied von damals zu heute?
In der DDR gab es das Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz. Es war konzeptionell ein richtiger Ansatz, auch wenn es eine massive staatliche Kontrolle war. Allerdings war das Gesetz so eindeutig, dass die Aufgabe der Resozialisierung eines Straftäters nicht die Strafvollzugseinrichtung
allein übernimmt, sondern die Gesellschaft insgesamt. Heute hat jedes Bundesland (dank Föderalismus) seine eigenen Spielregeln zur Resozialisierung. Was dabei rauskommt, ist Dir doch auch klar. Jeder kocht sein eigenes Süppchen. Leider und das ist die Realität, steht auch nicht jedem Strafentlassenen ein Bewährungshelfer zu.