Es kann keinen Zweifel geben, in der DDR wurde in großem Maßstab gefoltert, wobei weniger Schlagen vorkam, die Methoden waren nicht so sehr das Schlagen der Häftlinge, obwohl auch das vorkam, sondern andere Formen der Folter: Isolation, Dunkelhaft, Wasserzellen, stundenlanges Stehenlassen, Drohungen. So gut wie alle Häftlinge beschreiben erlittene Folterqualen.
Die Isolationsfolter wurde vor allem in Untersuchungshaft und bei Verstößen gegen die Anstaltsordnung eingesetzt, hinzu kam, dass die Gefangenen selbst bei Gängen zu Verhören durch leere Flure geführt wurden. Selbstverständlich wurden auch die „Freigänge“ ohne Kontakt zu Mithäftlingen absolviert.
Wolfgang Welsch saß 67/68 Monate in einer Einzelzelle, deren Nachbarzellen leer waren, so dass auch Kommunikation mit anderen Gefangenen durch Klopfzeichen u .ä. nicht möglich waren. „Tag für Tag Totenstille.“. Keine Verhöre, kein Kontakt zu Familienangehörigen. „Die Stasi wollte mich mürbe machen,“ so sein Fazit. Eines Abends wird er aus der Zelle geholt, mit verbundenen Augen gegen eine Wand geschoben und ihm mitgeteilt, dass ihn ein „Sondergericht wg. Staatsverbrechen in Abwesenheit zum Tode verurteilt hat. Das Urteil wird sofort vollstreckt.“ Kommandos ertönen. „Exekutionskommando angetreten!“ hört er:
„Waffen entsichern“, Gewehrschlösser klackern, dann „legt an“ und „Feuer!“ Eine Scheinrichtung!!
Einem Stasioffizier erklärt er danach. „Das MfS hat aus mir das gemacht, was ich niemals war: einen kompromisslosen Feind. Einen Feind des Systems…“ Wegen staatsgefährdender Hetze und Propaganda bekam Welch 5 Jahre Haft.
Im Zuge der Kollektivierung setzte die SED ebenfalls, wie schon bei der „Aktion Rose“ auf Kriminalisierung der Betroffenen, zum Beispiel bei Bauern SCH. Er hatte im Sommer 52 sieben Pfund Gänsefedern in Westberlin verkauft, um sich davon Arbeitsstiefel zu kaufen. Auf Grund des „Gesetzes zum Schutz des innerdeutschen Handels“ bekam er drei Jahre Haft. In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem „dass er die Gänsefedern den Kriegstreibern überlassen hat, die durch ihre unmilitärischen Luftangriffe die Einbuße unzähliger Federbetten deutscher Menschen auf dem Gewissen haben. Diesen Gangstern spielte der Angeklagte einen in der DDR besonders knappen Rohstoff zu…“
Auf Grund schlechter Ernten wg. Trockenheit, Verluste durch Hagelschlag sowie durch frühen Frost konnte Bauer P. das Ablieferungssoll nicht erfüllen, auch liefen Steuerschulden auf. Die Quittung erhielt er vom Kreisgericht Halle-Saalkreis im April 53. Sieben Jahre Zuchthaus und Vermögenseinziehung, obwohl Zeugen und Sachverständige die objektiven Schwierigkeiten von Bauer P in der Verhandlung bestätigten. Man kann sich vorstellen, wie solche Terrorurteile auf die Beteiligten gewirkt haben müssen. Lenin ( siehe Teil 2) hätte gewiss seine helle Freude an dieser Terrorjustiz gehabt.
Weitere erschreckende Beispiele aus diesem längeren Beitrag findet man hier:
http://www.ruhrbarone.de/sed-justiz-iii ... lter/93177