Justiz im Nationalsozialismus und in der SBZ/DDR im Vergleich

Justiz im Nationalsozialismus und in der SBZ/DDR im Vergleich

Beitragvon Interessierter » 9. Mai 2017, 11:05

Zusammenfassung..Worauf lassen sich die aufgezeigten Gemeinsamkeiten und Unter-schiede im Justizwesen beider Diktaturen zusammenfassend zurück-führen? Die Parallelen ergaben sich so gut wie nie aus einer di-rekten Kontinuität, da die braune Diktatur eben nicht bruchlos in die rote Diktatur mündete. Aus der Instrumentalisierung der Justiz für die politischen Absichten der Regime ergaben sich vielmehr funktionale Äquivalente: Die Tendenzen zur Zentralisierung, die Umgestaltung des Prozeßrechts unter Stärkung der Staatsanwalt-schaft und Benachteiligung des Beschuldigten, der Abbau rechts-staatlicher Garantien und die Einrichtung von Sondergerichten und Sonderstrafkammern sind hier ebenso zu nennen wie die intensi-vierte Steuerung der Justiz. Dabei handelt es sich freilich um Charakteristika, die fast alle tendenziell totalitären Diktaturen, und nicht nur die DDR und das Dritte Reich kennzeichnen.

Die Un-terschiede lassen sich im wesentlichen auf die Ausgangssituation und die Existenzbedingungen beider Systeme zurückführen. Das NS-Regime kam auf "legale" Weise an die Macht, unter weitgehender Zu-stimmung der Bevölkerung und der traditionellen Eliten, und konnte aufgrund seiner politischen Erfolge den inneren Konsens festigen. Dies wirkte sich in zweierlei Hinsicht auf Recht und Justiz aus. Zum einen konnte das Dritte Reich auf die Loyalität der mehrheit-lich antidemokratisch eingestellten Juristenschaft zählen und den traditionellen Justizapparat sowie die Juristenausbildung im we-sentlichen unverändert lassen. Zum anderen mußte es nicht befürch-ten, durch offene Eingriffe in die Gesetzgebung und durch den Aus-bau der Polizeikompetenzen auf Kosten der Justiz die Zustimmung der Bevölkerung zu verlieren; die doppelstaatliche Struktur trug vielmehr zur Erhaltung der gesamtgesellschaftlichen Stabilität bei. Die Diktatur in der DDR ging hingegen aus der sowjetischen Besatzungsherrschaft hervor und blieb bis zu ihrem Untergang von der östlichen Hegemonialmacht abhängig. Im Unterschied zum Dritten Reich beruhte die DDR kaum auf dem Konsens ihrer Bürger.

Dies war der herrschenden Staatspartei durchaus bewußt und hatte erhebliche Konsequenzen für das Rechts- und Justizwesen, das dazu neigte, den Unrechtscharakter zentraler Normen des politischen Strafrechts und die Eingriffe außerjustitieller Instanzen zu verschleiern. Ein Maßnahmestaat wie unter dem Nationalsozialismus konnte sich daher in dieser Form nicht etablieren; die verdeckte Repression des MfS in den Jahren nach dem Mauerbau stand zwar auch außerhalb der Ge-setze, konnte sich aber nie so entfalten wie das Terrorregime des Dritten Reiches, das in der DDR ohne Parallele blieb. Als zweite wesentliche Ursache für die Unterschiede zwischen dem Justizwesen des Dritten Reiches und der DDR sind die sowjetischen Einflüsse anzuführen, die nicht nur die Richtung der Justizpolitik vorgaben, sondern auch zu einschneidenden Änderungen bei der Justizorganisa-tion und bei zentralen Justizgesetzen führten. Im Hinblick auf das Ausmaß der Strafverfolgung blieb die DDR jedoch gegenüber der So-wjetunion der Stalin-Ära weit zurück. Die DDR war eben kein "ho-munculus sovieticus"; die Systemkonkurrenz zwischen Ost- und West-deutschland, die ungelöste deutsche Frage und die vorangegangenen Schrecken der NS-Diktatur zählten ebenso zu ihren Existenzbedin-gungen wie die Abhängigkeit von der Sowjetunion. All dies änderte nichts an dem tendenziell totalitären Charakter des Systems, be-schränkte aber das Ausmaß der Repression durch das Justizwesen...

Wer den langen Beitrag von Prof. Dr. Hermann Wentker vollständig lesen möchte, kann das hier tun:
http://www.gedenkstaettenforum.de/nc/pu ... vergleich/
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Re: Justiz im Nationalsozialismus und in der SBZ/DDR im Vergleich

Beitragvon Beethoven » 9. Mai 2017, 13:19

Sorry, was für eine braune Gesinnung muss man haben, um überhaupt einen Vergleich zwischen der Nazi-Justiz und der Justiz in der DDR anstellen zu wollen?[bloed]

1000-e durch Gerichtsprozeß in der NS-Zeit getötete Bürger oder anschließend im KZ zu Tode gefolterter Opfer. Ich finde, so einen Vergleich führen zu wollen, kann nur ein völlig krankes Nazischweinehirn. [raus]

Die Admins können mich wegen dieser Äußerung sperren. Aber dann weiß ich was hier los ist und würde mich schlagartig verabschieden. So eine braune Scheiße hier unkommentiert einzustellen. Das hätte ich selbst vom sich "Interessierter" Nennenden nicht erwartet. Irgendwo muss Schluss sein und das ist bei mir, wenn hier die Diktatur in der DDR mit der Nazidiktatur gleich gesetzt wird oder die Nazidiktatur noch gelobthudellt wird, weil sich das deutsche Volk für die Nazis entschieden hat. Nein danke. [frown]
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Das Gesetz ändert sich, die Gesinnung nicht.
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Re: Justiz im Nationalsozialismus und in der SBZ/DDR im Vergleich

Beitragvon Kumpel » 9. Mai 2017, 13:35

Aber aber werter Beethoven,

Nazivergleiche sind stets schwierig , aber dieser Vergleich ist durchaus legitim und hat nichts mit Gleichsetzen oder gar etwas mit Lobhudeln auf die Nazijustiz zu tun.
Das Justizwesen der stalinistischen DDR hatte durchaus auch Züge der nazistischen "Rechtspflege" und dies dauerte wohl mindestens die Hälfte der Existenz dieser DDR an.
Ich weiß ja auch , dass die DDR Verteidiger sich auch heute noch schwer tun ihre DDR kritisch zu hinterfragen und dass eine übergroße Mehrheit der Deutschen
das Naziregim goutierte ist nun einmal eine Tatsache und eben auch die Deutschen welche in der späteren DDR lebten.
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Re: Justiz im Nationalsozialismus und in der SBZ/DDR im Vergleich

Beitragvon Nostalgiker » 9. Mai 2017, 15:15

Wie ich an anderer Stelle kürzlich schrieb scheuen sich diejenigen User die von sich behaupten tolerant, demokratisch und sich eventuell links-/grünliberal gebend nicht zurück bei passender Gelegenheit ganz tief in die übelriechende Mottenkiste der NS Argumentation zu greifen wenn sie damit irgendwas gegen die DDR hetzen können.

Besonders putzig ist dann die gespielte Naivität (besser grenzenlose Blödheit) mit der Frage zu kommen das Vergleiche doch wohl erlaubt seien, es sei schließlich keine Gleichsetzung.
Diese Art von Skandalisierungsrhetorik; ich vergleiche etwas was nicht gleichzusetzen ist; benötigt solche Taschenspielertricks, sonst sonst sind die 'Vergleicher' Argumentativ erledigt. Diese Skandalisierungen beruht also auf der Faulheit des Denkens; entweder des Einstellers und des liebdienernden Kommentators.
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
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Re: Justiz im Nationalsozialismus und in der SBZ/DDR im Vergleich

Beitragvon HPA » 9. Mai 2017, 16:46

Nun, der Herr Professor Wentker wurde zu diesem Thema immerhin habilitiert. Sprich ,er hat etwas mehr als nur oberflächliches Wissen zu diesem Thema nachgewiesen.

Das sei denen ins Stammbuch geschrieben, welche meinen, ihr Beinchen heben zu müssen oder von brauner Gesinnung fabulieren.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hermann_Wentker

Seine Publikationsliste ist jedenfalls schon mal nicht uninteressant

http://www.ifz-muenchen.de/das-institut ... n-wentker/
HPA
 

Re: Justiz im Nationalsozialismus und in der SBZ/DDR im Vergleich

Beitragvon Nostalgiker » 9. Mai 2017, 17:00

Irrtum HPA, ob der Prof. zu diesem Thema eine Habilarbeit schrieb ist nicht verbürgt. Allerdings gibt es von ihm das 2001 erschienene Buch "Justiz in der SBZ, DDR 1945 - 1953" und darin ergeht er sich nicht über irgendwelche ominösen "Vergleiche" sondern ....er analysiert [den] Transformationsprozess, an dessen Ende Recht und Justiz Macht nicht mehr begrenzten, sondern nur noch ein Instrument der Politik darstellten. Im Mittelpunkt stehen die Deutsche Zentralverwaltung für Justiz und das DDR-Justizministerium in ihrer Abhängigkeit von der sowjetischen Besatzungsmacht und der SED. Thematisiert werden unter anderem Personalbesetzung und Personalentwicklung der Zentralbehörden, das Verhältnis zur Länderjustiz, der mehrfache Austausch des Justizpersonals, die Rekrutierung und Ausbildung von Nachwuchskräften, das Strafvollzugswesen, die Veränderung des Normengefüges sowie die Versuche, die Justiz in den Jahren bis 1953 zentral zu steuern.

Promoviert hat er zum Thema: Die britischen Kriegsziele im Krimkrieg
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Re: Justiz im Nationalsozialismus und in der SBZ/DDR im Vergleich

Beitragvon HPA » 9. Mai 2017, 17:08

Und? Das die Justizgeschichte der DDR eines seiner Kernkompetenzen ist, wirst Du wohl kaum abstreiten können. Von daher finde ich es vollkomen legitim, dass solche Vergleiche von deutschen Diktaturen gezogen werden dürfen. Noch dazu mit wissenschaftlichen Anspruch.Siehe auch: Justiz in der SBZ/DDR und im "Dritten Reich". Ein Vergleich aus der Perspektive ihrer zentralen Institutionen, in: Diktaturen in Deutschland – Vergleichsaspekte, Strukturen, Institutionen und Verhaltensweisen, hrsg. von Günther Heydemann und Heinrich Oberreuter, Bonn 2003, S.188- 218( Auszug aus seiner Publikationsliste)

Auch wenn das so manchem DDR Verherrlicher nicht in den Kram passt und deswegen Gift und Galle spucken.

Na und?

[grins]
HPA
 

Re: Justiz im Nationalsozialismus und in der SBZ/DDR im Vergleich

Beitragvon Nostalgiker » 9. Mai 2017, 17:30

HPA du erstaunst mich, aus deiner blumigen Aussage schließe ich das du dieses bewußte Buch gelesen hast was ich dir allerdings nicht zutraue.

wissenschaftlicher Anspruch ist nicht mit Wissenschaftlich gleichzusetzen.
Das müßte aber ein Ex-Offiziersanwärter bei der NVA wissen oder sollten deine Noten etwa wie kumpel behauptet auch auf Grund deine Verpflichtung in die Höhe getrieben worden sein damit der Off.Anwärter gut da steht?
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Re: Justiz im Nationalsozialismus und in der SBZ/DDR im Vergleich

Beitragvon HPA » 9. Mai 2017, 17:55

Deine ins Lächerliche abgleitenden Versuche, hier einen wissenschaftlich anerkannten Autor nebst Dir nicht genehmen Forenkommentatoren, welche seine Thesen positiv aufnehmen, den Ruch der Hetze anzuhängen, bedarf keiner weiteren Kommentierung.

Du bist weder in der Position noch besitzt Du die Kompetenz, um beurteilen zu können, was ich so lese.

Dein Geschreibsel spricht für sich. Wie so oft.

BTW: auf welchem Gebiet wurdest Du gleich nochmal habilitiert?

Nur der Vollständigkeit halber. [grins]

Der traurige Rest: gähn
HPA
 


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