Ein erhaltenes MfS-Dokument enthält Tabellen über den Bestand an „operativ bedeutsamen“ Gefangenen der Abteilungen XIV in den Bezirksverwaltungen des MfS.
Hinter den persönlichen Angaben sind das Delikt und der „op.[erative] Grund“ der Inhaftierung vermerkt. Darunter finden sich diverse VP-Angehörige, ein Sohn von HV/A-Mitarbeitern,
sowie Personen, deren Eltern „Angeh. Amt“ – also Mitarbeiter des Amtes für Nationale Sicherheit – waren, was dem Charakter der Funktions-, Kontakt- und Sippenhaft, die das
MfS mit seinem Strafvollzug betrieb, deutlichen Ausdruck verleiht. In diesem Zusammenhang versuchte das MfS, den guten Ruf von Eltern, die sich in gehobenen Positionen des
SED-Staates befanden oder MfS-Mitarbeiter waren, zu schützen, wenn deren Sprösslinge durch solche Taten wie das Grölen von Naziliedern oder notorische Diebstähle straffällig
geworden waren.
Verurteilte MfS-Angehörige galten gleichfalls als Makel, für den schon der begrenzte Rahmen des MdI-Strafvollzuges nach Einschätzung des MfS eine zu große Bühne darstellten.
Mitarbeiter von MfS-Passkontrolleinheiten, die im Suff einen afrikanischen Botschaftsangehörigen verprügelt hatten, landeten ebenso im Vollzug des MfS wie der Stasi-Wachmann, der jahrelang seinen Stiefsohn sexuell missbraucht hatte, oder die zwei Soldaten des MfS-Wachregimentes, die nächtens Frauen angriffen und mit Fußtritten traktierten.
Das MfS fürchtete um den eigenen Ruf, sollten sich diese Gefangenen unter die Masse der Verurteilten in den Gefängnissen des Innenministeriums mischen und dort allein schon durch ihre bloße Anwesenheit die Kunde von tschekistischen Unzulänglichkeiten verbreiten. Bei wegen Spionage verurteilten MfS-Mitarbeitern sollte zudem schlichtweg verhindert werden, dass deren Spezialwissen abfließt.
In der Realität war der Dienst in der Abteilung XIV nicht übermäßig beliebt, das Personal hatte oft nur einen Schulabschluss der achten Klasse und ein geringes Ausbildungsniveau
vorzuweisen.
Wer im MfS Karriere machen wollte, bemühte sich um Versetzung in andere Bereiche. Für den Großteil der jungen Mitarbeiter war die Abteilung lediglich eine Durchlaufstation.
Autor des wortreichen Anforderungsprofils war ein viele Jahre für die Strafgefangenen zuständiger MfS-Offizier. Dieter Klabunde, 1944 im Kreis Stettin geboren und seit 1964 als Wachsoldat in der Abteilung XIV des Berliner MfS. Der gelernte Landmaschinen- und Traktorenschlosser hatte immerhin ein Fachabitur und qualifizierte sich im MfS Anfang der 80er Jahre nach drei Jahren Fernstudium zum Fachschuljuristen. Dabei erreichte er in allen Fächern (Staats- und Rechtstheorie/Staatsrecht, Strafrecht/Prozessrecht, Psychologie, Grundlagen der Leitungstätigkeit, Kriminalistik, Spezialausbildung), außer Marxismus/ Leninismus nur die Note 3, in Grundlagen der Kriminalitätsbekämpfung sogar nur eine 4.
Ab 1981 leitete er das Referat 1 der Abteilung XIV/IV. Seinen höchsten Dienstgrad, Major, erreichte Klabunde 1983.
Eine sehr reale Bedrohung des reibungslosen Funktionierens des Hohenschönhausener Haftbetriebes kam indes aus einer ganz anderen Richtung. Geradezu alarmierend für das MfS war die Einschätzung vom Leiters des MdI-Strafvollzug über die rückläufige Tendenz „der rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilten weiblichen Personen.“ Der akute Mangel an straffällig gewordenen Frauen förderte beim MfS Erwägungen, die Geschlechtergrenzen in seiner Gefängnisarbeitswelt aufzuheben und auch Männer in bisher weiblichen Domänen wie der Gebäudereinigung einzusetzen.
augenzeuge » 14. Mär 2021, 11:17
Na sowas aber auch. Erinnert mich an Neun oder Feliks....
In der Realität war der Dienst in der Abteilung XIV nicht übermäßig beliebt, das Personal hatte oft nur einen Schulabschluss der achten Klasse und ein geringes Ausbildungsniveau
vorzuweisen.
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