Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Nostalgiker » 12. Februar 2017, 13:49

Spartacus hat geschrieben:
Glaube ich nicht, aber wenn Bedarf war, konnte die Stasi sogar ganze Krematorien über
Nacht übernehmen. Man wird schon über die richtigen Kontakte verfügt haben.


Das ist ein springender Punkt, denn hier muss es zwangsläufig Zeugen gegeben haben. Warum die heute noch schweigen, ist mir ein Rätsel?

LG

Sparta


Das ist in den James Bond Filmen genauso; sehr viel Personal in der Organisation des Bösewichts und alle schweigen eisern bis über den eigenen Tod hinaus ......
Vielleicht haben die Stasi Verschwörungstheoretiker einfach zu viele Filme aus dieser Ecke gesehen?

Krematorien stehen nicht unbedingt in der unbewohnten Pampa, jedenfalls was die DDR betrifft. Und da gab es keine Anwohner die sich wunderten das es aus dem Krematorium ihres Friedhofes in der Stadt des Nächtens öfters qualmte?
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

Freiheit ist nur ein anderes Wort dafür, dass man nichts zu verlieren hat. Janis Joplin

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon pentium » 12. Februar 2017, 13:59

Wo kommt jetzt plötzlich das Krematorien her? Der Mann ist in einem Gebäude zu Tode gekommen, wie lassen wir mal außen vor, man wird einen Arzt geholt haben, der den Tod festellte und dann hat man den Toden in die nächste Gerichtsmedizin gebracht...?

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Nostalgiker » 12. Februar 2017, 14:04

pentium, dieses abenteuerliche fabulieren findest du hier:

Dr. 213 hat geschrieben:Glaube ich nicht, aber wenn Bedarf war, konnte die Stasi sogar ganze Krematorien über
Nacht übernehmen. Man wird schon über die richtigen Kontakte verfügt haben.
Schätze mal, die Fahrer welche auch die Gerichtsmedizin belieferten waren solch zuverlässige Helfer.


Unser Dottore hat es einfach drauf ......
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon pentium » 12. Februar 2017, 14:13

Nostalgiker hat geschrieben:pentium, dieses abenteuerliche fabulieren findest du hier:

Dr. 213 hat geschrieben:Glaube ich nicht, aber wenn Bedarf war, konnte die Stasi sogar ganze Krematorien über
Nacht übernehmen. Man wird schon über die richtigen Kontakte verfügt haben.
Schätze mal, die Fahrer welche auch die Gerichtsmedizin belieferten waren solch zuverlässige Helfer.


Unser Dottore hat es einfach drauf ......


Nur schreiben wir hier kein Drehbuch für einen neuen Tatort sondern hier sollte man sich an die bekannten Fakten halten. Ansonsten gibt es genug Foren für Verschwörungstheoretiker...

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Nostalgiker » 12. Februar 2017, 14:20

Ach und das fällt dir erst jetzt auf? Nach zwei Seiten "Drehbuch"?
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Volker Zottmann » 12. Februar 2017, 15:28

Volker Zottmann hat geschrieben: Ich finde es erstaunlich, wie Du für die Stasi Partei ergreifst.

Natürlich war die Stasi Schuld, wer denn sonst?
Sie hätten ihn ja nicht einsperren müssen. Und selbst wenn Domaschk Suizid begangen hat/hätte, wäre die Stasi Schuld daran. Nicht nur, dass sie ihn in Bedrängnis brachte/gebracht hätte.... Sie hätte durch Überwachung ihrer Klientel jeden Suizid verhindern müssen. Spätestens da hat sie kläglich versagt.
Da aber an Allem manipuliert wurde, ist es doch logisch zu diesem verurteilenden Schluss zu kommen.

Gruß Volker


Wenn der Nostalgiker richtig und unverkrampft lesen würde, müsste er mir beipflichten.
Ich habe mich an keinerlei Spekulation beteiligt.
Als in Dessau ein Mann in der Zelle verbrannte, wusste auch angeblich niemand was gaschah. Dennoch ist die Polizei wegen unterlassener Überwachung mit Schuld, selbst wenn es ein Suizid gewesen gewesen sein sollte.

Genau Gleiches sehe ich mindestens in Jena. Einfach mal sachlich die Worte anderer User sacken lassen, ist wohl bei Dir nicht möglich?

Volker
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Dr. 213 » 12. Februar 2017, 15:49

Die Gedenktafel am ehemaligen Krematorium Berlin- Baumschulenweg ist keine Requisite für einen Film.
Kann jeder im Netz finden und die Innschrift nachlesen. Sie erinnert an Leichenbeseitigung in Vertuschungsabsicht.

Das Argument mit den rauchenden Schornsteinen ist in Verbindung mit "ständig" auch bewußt irreführend.
An der Grenze wurde auch nicht "ständig" geschossen und doch gab es dort Todesopfer.

Irgend einen Honig muß Nosti ja daraus ziehen, ständig und vorhersehbar die Machenschaften der SED zu leugnen.
Dabei ist der wahre Märchenonkel längst entzaubert und ertappt. Bei mir wegen der LKW- Plane übrigens zweifelsfrei.

Herzlichst
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon pentium » 12. Februar 2017, 16:32

Volker Zottmann hat geschrieben:Genau Gleiches sehe ich mindestens in Jena. Einfach mal sachlich die Worte anderer User sacken lassen, ist wohl bei Dir nicht möglich?

Volker


In Gera, @Volker, nicht in Jena.

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Volker Zottmann » 12. Februar 2017, 16:35

Danke pentium! :-)
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Ari@D187 » 12. Februar 2017, 17:46

Die beiden Rechtsmediziner, welche die Obduktion durchführten leben noch und haben sich klar
geäußert.

http://www.mdr.de/thueringen/domaschk-u ... g-100.html

Ari
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon pentium » 12. Februar 2017, 18:08

Ari@D187 hat geschrieben:Die beiden Rechtsmediziner, welche die Obduktion durchführten leben noch und haben sich klar
geäußert.


Ari


Stimmt, aber nicht weiter erzählen...

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Spartacus » 12. Februar 2017, 18:25

Ari@D187 hat geschrieben:Die beiden Rechtsmediziner, welche die Obduktion durchführten leben noch und haben sich klar
geäußert.

http://www.mdr.de/thueringen/domaschk-u ... g-100.html

Ari


Disse sagte, er könne zwar ein Fremdeinwirken nicht hundertprozentig ausschließen. Das könne man als Rechtsmediziner aber grundsätzlich bei derartigen Fällen nicht. Die Obduktion von Domaschk sei an der Uni Jena unter medizinischen Aspekten korrekt abgelaufen. Er persönlich stelle sich die Frage, ob die Stasi die Obduktion an der Universität zugelassen hätte, wenn es etwas zu verbergen gegeben hätte.


Sollte man dem Mann doch eine Mauschelei mit der Stasi nachweisen können, dann wird ihm diese Aussage auf die Füße fallen.

LG

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Ari@D187 » 12. Februar 2017, 18:40

Vor nur 6 Jahren war man offenbar noch der Ansicht, daß es keinen Obduktionsbericht gab und das war noch Teil
der damaligen Spekulationen:
https://www.welt.de/kultur/history/arti ... aschk.html

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Spartacus » 12. Februar 2017, 18:46

Ari@D187 hat geschrieben:Vor nur 6 Jahren war man offenbar noch der Ansicht, daß es keinen Obduktionsbericht gab und das war noch Teil
der damaligen Spekulationen:
https://www.welt.de/kultur/history/arti ... aschk.html

Ari


Stimmt Ari, da steht aber auch : " wird der Leichnam von Matthias Domaschk nur wenige Tage nach seinem Tod am 12. April 1981 in der Stasi-Untersuchungshaftanstalt in Gera eingeäschert. "

Womit wir wieder bei dem Krematorium und seinen Mitarbeitern wären. Will sagen, die Leute die dort gearbeitet haben, müssen sich doch an den jungen Mann erinnern und vor allem, wie
er zu diesem Zeitpunkt ausgesehen hat.

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon pentium » 12. Februar 2017, 18:51

Spartacus hat geschrieben:Sollte man dem Mann doch eine Mauschelei mit der Stasi nachweisen können, dann wird ihm diese Aussage auf die Füße fallen.

LG

Sparta


Was ist an der Aussage den strafrechtlich relevant?
Zumahl ein kleines Zitat aus dem Beitrag des MDR:
Danach hatte die Stasi eine Obduktion am Gerichtsmedizinischen Institut in Jena angeordnet. An dieser nahmen am Folgetag die beiden Rechtsmediziner und ein DDR-Staatsanwalt teil.


Der heilige Spekulatsius lässt grüßen oder?

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon steffen52 » 12. Februar 2017, 18:52

Spartacus hat geschrieben:"

Womit wir wieder bei dem Krematorium und seinen Mitarbeitern wären. Will sagen, die Leute die dort gearbeitet haben, müssen sich doch an den jungen Mann erinnern und vor allem, wie
er zu diesem Zeitpunkt ausgesehen hat.

LG

Sparta

Bin der Meinung, das sie die Leiche im versiegelten Sarg dort angeliefert haben, so das sie überhaupt nichts sehen konnten. Ist halt nur so eine Vermutung! [denken]
Gruß steffen52
"Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!"
Friedrich Schiller
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon pentium » 12. Februar 2017, 18:58

Spartacus hat geschrieben:Womit wir wieder bei dem Krematorium und seinen Mitarbeitern wären. Will sagen, die Leute die dort gearbeitet haben, müssen sich doch an den jungen Mann erinnern und vor allem, wie
er zu diesem Zeitpunkt ausgesehen hat.

LG

Sparta


Und warum sollen sie sich an den jungen Mann erinnern? Mal davon abgesehen, hast du schon einmal einen Leichnam nach einer Obduktion gesehen @Sparta? Wieder alles Spekulatsius...

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Spartacus » 12. Februar 2017, 18:58

Was ist an der Aussage den strafrechtlich relevant?


Momentan gar nichts, aber wie gesagt, wenn er mit der Stasi zusammengearbeitet hat, dann natürlich schon.

LG

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Spartacus » 12. Februar 2017, 19:03

pentium hat geschrieben:
Spartacus hat geschrieben:Womit wir wieder bei dem Krematorium und seinen Mitarbeitern wären. Will sagen, die Leute die dort gearbeitet haben, müssen sich doch an den jungen Mann erinnern und vor allem, wie
er zu diesem Zeitpunkt ausgesehen hat.

LG

Sparta


Und warum sollen sie sich an den jungen Mann erinnern? Mal davon abgesehen, hast du schon einmal einen Leichnam nach einer Obduktion gesehen @Sparta? Wieder alles Spekulatsius...

pentium


Warum die sich erinnern sollen?

Ist doch wohl nicht dein Ernst, die Frage?

Na weil ihn die Stasi gebracht und dann angeordnet hat, ihn zu verbrennen. Das wird wohl nicht jeden Tag vorgekommen sein, will ich zumindest doch mal hoffen und dort in Gera
wohl nur dieses eine mal. Das wird man sich doch wohl merken, denn sicherlich haben die Leute dort auch einen gehörigen Schreck bekommen.

Mal davon abgesehen, hast du schon einmal einen Leichnam nach einer Obduktion gesehen @Sparta?


Ja und wenn der Matze Kopfverletzungen hatte, so waren die dann auch noch zu sehen. Genau darum geht es.

LG

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon pentium » 12. Februar 2017, 19:05

Spartacus hat geschrieben:
Was ist an der Aussage den strafrechtlich relevant?


Momentan gar nichts, aber wie gesagt, wenn er mit der Stasi zusammengearbeitet hat, dann natürlich schon.

LG

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Ja zusammen mit dem zweiten Arzt und einem Staatsanwalt...zu dritt hat man dann den Obduktionsbefund gefälscht...
heiliger Spekulatsius beschütze uns...

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon pentium » 12. Februar 2017, 19:11

Spartacus hat geschrieben:
Na weil ihn die Stasi gebracht und dann angeordnet hat, ihn zu verbrennen. Das wird wohl nicht jeden Tag vorgekommen sein, will ich zumindest doch mal hoffen und dort in Gera
wohl nur dieses eine mal. Das wird man sich doch wohl merken, denn sicherlich haben die Leute dort auch einen gehörigen Schreck bekommen.

Mal davon abgesehen, hast du schon einmal einen Leichnam nach einer Obduktion gesehen @Sparta?


Ja und wenn der Matze Kopfverletzungen hatte, so waren die dann auch noch zu sehen. Genau darum geht es.

LG

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Woher weißt du denn das ihn die Stasi gebracht hat @Sparta?

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Spartacus » 12. Februar 2017, 19:13

Zeige mir mal einen Staatsanwalt aus der ehemaligen, der keine politisch motivierte Taten angeklagt hat, obwohl er doch genau wußte, dass er Unrecht tat.

Den Staatsanwalt kannst du also vergessen, bleibt der zweite Arzt. Was hatte die Stasi damals alles für Möglichkeiten, den zum schweigen zu bringen?
Wo fangen wir da an, mit dem Aufzählen? Warum hat die Stasi diese Personen dann involviert? Na weil sie wußten, dass es Trubel geben wird, also musste der offizielle
Anstrich her und der scheint ja heute noch zu funktionieren.

Woher weißt du denn das ihn die Stasi gebracht hat @Sparta?


Willst du mich heute auf den Arm nehmen?

Nein, es war bestimmt ein Bestattungsunternehmen. [shocked]

LG

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon pentium » 12. Februar 2017, 19:20

Das sind doch alles Spekulationen @Sparta. Man sollte sich an die bekannten Fakten halten und nicht als wild herum spekulieren...

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Dr. 213 » 12. Februar 2017, 20:18

Bei den Betrachtungen zu dem Fall kann man nach heutigem Wissen nicht von erwiesenem Mord sprechen.
Das nur, damit sowas in den Antworten der geschätzten Diskussionsteilnehmer nicht immer vage unterstellt wird.

Das Rechtsmediziner bei der Obduktion anwesend waren, es ist bei mir kein Beweis für absolute Unabhängigkeit.
Ja die Rechtsmedizin war unbestritten hoch angesehen, unvergessen der Prokop, die Reputation ist unbestritten.

Ich unterstelle aber eine gewisse Staatstreue. Mir sind keine Fälle bekannt, wo insbesondere bei Mauertoten
und hier im speziellen beim Opfer Heiko Runge alles rechtsstaatlich und sauber abgelaufen ist.
Der offensichtlich unüblich ausgefüllte Totenschein und der Versuch, den Todesort nach Halle zu verlegen.
Unter Mithilfe der Standesbeamten wozu es gleich 2 Anläufe brauchte, weil die erste Beamtin den Schwindel bemerkte.

Bei Hinrichtungen die gleichen "Unregelmäßigkeiten". So habe ich gelesen, bei Teske soll auf dem Totenschein
ein Herzinfarkt eingetragen worden sein. Wenn das so ist, läßt das für mich nur den Schluss zu, daß sich in
solchen Fällen genug Helferlein gefunden haben, die im Sinne der Machthaber ganz automatisch vertuscht haben.

Im Fall M.D. ist das alles wenig hilfreich, man muß es aber bei der Gesamtbetrachtung auf dem Zettel haben.

Die Freiheitsberaubung steht ja wohl fest, darum kann man den Verantwortlichen auch für alle Folgeschäden
daraus eine zumindest moralische Schuld zuweisen. Sie waren aktiver Teil eines Unrechtssystems.
Und das darf man SED, Stasi und Co auch nach so langer Zeit immer wieder auf's Brot schmieren.

Herzlichst
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Ari@D187 » 12. Februar 2017, 20:49

Dr. 213 hat geschrieben:[...]Das Rechtsmediziner bei der Obduktion anwesend waren, es ist bei mir kein Beweis für absolute Unabhängigkeit.
Ja die Rechtsmedizin war unbestritten hoch angesehen, unvergessen der Prokop, die Reputation ist unbestritten.

Ich unterstelle aber eine gewisse Staatstreue. Mir sind keine Fälle bekannt, wo insbesondere bei Mauertoten
und hier im speziellen beim Opfer Heiko Runge alles rechtsstaatlich und sauber abgelaufen ist.
Der offensichtlich unüblich ausgefüllte Totenschein und der Versuch, den Todesort nach Halle zu verlegen.
Unter Mithilfe der Standesbeamten wozu es gleich 2 Anläufe brauchte, weil die erste Beamtin den Schwindel bemerkte.
[...]

Sind Dir Beispiele bekannt, wo bei den Obduktionen getrickst wurde? Was später an die Öffentlichkeit verkauft
wurde, war in den mir bekannten Fällen unabhängig von den Obduktionen. Außer es ging darum zu beweisen,
daß das Opfer von z.B. Fluchthelfern erschossen wurde (E. Schultz).

Ari
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Dr. 213 » 12. Februar 2017, 22:04

Die Gerichtsmediziner dürften ihre Arbeit fachlich exakt ausgeübt haben, die interessieren nur Fakten.
Was anschliessend aus den Ergebnissen gemacht wurde, oder auch nicht, ob es in den Giftschrank
der Stasi wanderte, daß ist viel wichtiger und da beginnt die Vertuschung, das hast Du sehr richtig erkannt.

Man wird schon wegen der relativ geringen Fallzahlen nicht viel dazu finden.
Die BStU hat aber einige Beispiele zu genau solchen Fällen unter dem Thema Täuschen und Vertuschen.

Der Fall Horst Einsiedel 1973 ist so ein klassischer Vertuschungsfall.
Der Mann wurde bei dem Versuch der Republikflucht mit einer Schusswaffe ausgeknipst und verstirbt daran.

Da ist bestimmt zeitnah obduziert worden. Die Stasi versuchte zuerst ein Gewaltverbrechen zu kommunizieren.
Später wird, auch wieder wissentlich falsch, ein Ertrinken in der Havel zugegeben.
"Den Leichnam hat die Stasi längst heimlich eingeäschert"

Gruß
Dr. 213







Zitat BStU:
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Interessierter » 21. März 2017, 12:29

Passt auch zum Thema:

Bild

Nach dem Tod von Matthias Domaschk

Die Nachricht von Matthias Domaschks Tod beim Stasi-Verhör verbreitet sich in Windeseile in Jena und dringt über die wenigen Telefone auch in andere Städte. Die erste Reaktion ist Fassungslosigkeit, Trauer, Wut. Auch wenn niemand genau den Tathergang und die Hintergründe kennt – die Tatsache, daß Matthias Domaschk bei einem Stasi-Verhör ums Leben kam, genügt, daß alle sofort wissen: »Sie haben ihn auf dem Gewissen!« In den Schock mischt sich Empörung. Was soll, was kann man tun? Wie kann der ungeheuerliche Vorgang bekannt gemacht werden? Den verhaßten Staatssicherheitsdienst offen anzuprangern, würde unweigerlich Repressionen nach sich ziehen. Wie ist es dennoch möglich, in der DDR an den Tod von Matthias Domaschk zu erinnern, ohne selbst Haft und damit unter Umständen das gleiche Schicksal zu riskieren, das er erlitten hat? Das sind Fragen, die seine Freunde nicht mehr loslassen.

Der Tod von Matthias Domaschk ist eine Zäsur. Schlagartig wird klar, daß Opposition gegen die Parteiherrschaft oder auch nur eine nonkonforme Lebensführung tödliche Folgen haben kann.
Gleichwohl formiert sich ein phantasievoller und allmählich radikalisierender Widerstand, der zunächst von nur wenigen Menschen ausgeht. Die Unabhängige Friedensbewegung in der DDR erlebt 1982 und 1983 ihre ersten Höhepunkte in Jena. Mit den daraufhin einsetzenden staatlichen Repressalien steigt zugleich die Zahl der Ausreiseanträge rapide an. Beides sind Vorboten für die Exit-und-Voice-Bewegung von 1989, die zum Ende der DDR beigetragen haben.

Die entsetzliche Nachricht

Am Montag, dem 13. April 1981, spielt die Leipziger Bluesband »Mama Basuto« im RAW. Die Jenaer Szene trifft sich hier. Matthias Domaschk wäre dabeigewesen. Aber er ist noch nicht von der Stasi zurück. Wird er dort noch länger festgehalten, oder kommt er in den nächsten Tagen frei? Was am 12. April geschehen ist, weiß noch niemand. Peter Rösch schaut kurz vorbei. Er wirkt ausgelaugt, ist übernächtigt und erzählt, was er in den letzten drei Tagen erleben mußte. Rufe nach einem Arzt hat er im Gefängnis gehört, als er entlassen wurde. Ist Matthias Domaschk etwas zugestoßen? Befindet er sich in einem Haftkrankenhaus? Schon seit Sonntagnachmittag gehen Freunde immer wieder zu seiner Wohnung. Vielleicht wissen die Eltern mehr. Aber kaum jemand kennt ihre Adresse.

Am Mittwochvormittag will sich Matthias Domaschks Schulfreund Manfred Hildebrandt bei der Mutter auf der Arbeitsstelle erkundigen. Doch sie hat frei genommen, und eine Arbeitskollegin flüstert ihm zu: »Ich weiß nicht, ob ich es Ihnen sagen darf. Morgen ist die Beerdigung von ihrem Sohn.« Manfred Hildebrandt ist entsetzt. Er läßt seine Arbeit ruhen und informiert sofort Freunde. Erst einmal muß jemand mit den Eltern von Matthias Domaschk sprechen, die Nachricht ist zu unglaublich.
Am Wochenende vor seinem Tod hat Matthias Domaschk mit Katrin Werlich bei seinen Eltern die Wohnung renoviert. Sie ruft in Neulobeda an, um von den Eltern etwas zu erfahren. Ihr Sohn habe sich umgebracht, ist ihnen gesagt worden. Inzwischen hat auch Pfarrer Hans Gellner beim Bestattungsinstitut in Erfahrung gebracht, wann das Begräbnis stattfinden soll. Die Stasi notiert: »Nach Bekanntwerden dieses Termins am 15.04.1981 gegen 11.00 Uhr verbreiteten diese negativ dekadenten Personen durch mündliche und schriftliche Übermittlungen in ihrem Umgangskreis die Nachricht vom plötzlichen Tod des D. sowie dessen Bestattungstermin. Da zu diesem Zeitpunkt unter diesem Personenkreis noch keine konkreten Angaben zum eigentlichen Sachverhalt vorlagen, wurden verschiedenste Gerüchte, die sich gegen die Sicherheitsorgane richteten, verbreitet.

Den 60jährigen Vater, Gerhard Domaschk, hatten am späten Montagnachmittag die Stasi-Offiziere Oberstleutnant Horst Jürgen Seidel, Oberleutnant Karl-Heinz Petzold und Oberstleutnant Hande von der Objektdienststelle Zeiss Jena aus dem Krankenhaus zur Stasi-Kreisdienststelle Eisenberg holen lassen und ihm gemeinsam mit dem Bezirksstaatsanwalt Benndorf den Tod seines Sohnes mitgeteilt. Der habe durch sein »dekadentes« und »renitentes Verhalten im Zug zu seiner Festnahme beigetragen«, behaupten sie. Matthias Domaschk habe bei einer Befragung Aussagen gemacht »über von ihm unterhaltene Kontakte zu einer negativ-feindlichen Gruppierung in Jena, die durch eine in West-Berlin ansässige Person geschult, gesteuert und materiell unterstützt wird.« Mit »dieser Person« hätten »konspirative Treffs im sozialistischen Ausland« stattgefunden. Als Matthias Domaschk nach Hause gefahren werden sollte, habe er sich ab 14 Uhr zehn Minuten lang im Besucherzimmer aufhalten können und sei um 14.10 Uhr »mit seinem Oberhemd stranguliert aufgefunden« worden. Es seien sofort Wiederbelebungsversuche unternommen worden. Ein Arzt habe um 14.30 Uhr nur noch den Tod feststellen können. Staatsanwalt Benndorf stützt diese Version bei einem weiteren Gespräch und beteuert, daß »eine Bewachungspflicht des DOMASCHK, Matthias nicht bestanden hätte.«

Gleich beim ersten Gespräch setzt die Stasi den Vater, der soeben seinen Sohn verloren hat, unter Druck und gibt die Richtung vor: »Obwohl wir die Umstände, die zu diesem bedauerlichen Ereignis führten, wiederholt analysiert haben, können wir zu keinem anderen Ergebnis gelangen, als daß gegnerische Kräfte, die Ihren Sohn seit mehreren Jahren durch ihre Feindtätigkeit mißbrauchten, die volle Verantwortung für den Freitod Ihres Sohnes tragen.« Dem Vater wird die Einsicht in das Verhörprotokoll verweigert, somit können die Eltern bis zum Ende der DDR nichts näheres erfahren. Außerdem verlangen die Stasi-Offiziere von Gerhard Domaschk, daß er über die »Unterredung« mit niemandem spricht und Kontakte zu Freunden seines Sohnes meidet.

Noch wichtiger als ihre Unschuldsbeteuerungen aber ist den Stasi-Abgesandten beim Gespräch mit dem Vater vor allem, »eine Einäscherung seines Sohnes ohne Feierlichkeiten im engsten Kreise der Familie durchzuführen« und »die Beisetzung möglichst nicht in Jena zu realisieren. »Gegenüber Verwandten sollte der Tod des DOMASCHK, Matthias als Unglücksfall dargestellt werden«; darüber hinaus »wird angestrebt zu erreichen, daß keine Mitteilungen in der Presse über den Tod des D., Matthias veröffentlicht werden.« Oberleutnant Karl-Heinz Petzold begleitet Vater Domaschk zum Bestattungsinstitut, damit sein Sohn rasch unter die Erde komme, und händigt ihm dessen persönliche Gegenstände aus. Bis zur Urnenbeisetzung und auch um den ersten Todestag von Matthias Domaschk herum werden Oberleutnant Petzold und Oberstleutnant Seidel bei Gerhard Domaschk immer wieder vorstellig. Sie bedrängen ihn, sich an den Thüringer Landesbischof zu wenden, um kirchliche Aktivitäten zu untersagen. Da ein Grabmal nur »Zusammenrottungen« provozieren würde, solle die Familie doch zunächst darauf verzichten.

Am 16. April gibt die Familie eine Traueranzeige in der SED-Bezirkszeitung »Volkswacht« auf. Roland Jahn will ebenfalls eine Annonce schalten mit dem Text »Wir werden nicht vergessen«. Das weiß ein »zuverlässiger IM« zu verhindern. Die Eltern von Matthias Domaschk lassen ihren Sohn auf dem Jenaer Nordfriedhof beisetzen, neben dem Grab seiner Schwester Sabine. Die Stasi zimmert eilig einen Maßnahmeplan, den sie »Aktion Nordfriedhof« nennt. »Insbesondere der harte Kern der ›Jungen Gemeinde‹ Jena-Stadt-Mitte wird durch die KD Jena und die Abt. XX unter Kontrolle gehalten. Auch bei Hergerts läuten Stasi-Offiziere an der Tür und versuchen, gut Wetter zu machen. Sie würden gern mit der Familie reden, daß sie auf ihre Tochter Kerstin, der Freundin von Matthias Domaschk, einwirke. Die Stasi-Offiziere verlangen von den Eltern, mit ihnen zusammen nach Weimar zu fahren, wo Kerstin Hergert im Gefängnis sitzt. Vater Hergert schmeißt die Stasi aus seiner Wohnung.

Den ganzen längeren Beitrag kann man hier finden:
http://www.gera-chronik.de/www/gerahist ... suchparam=

Warum wurde von dem Vorgang denn so ein Geheimnis gemacht und warum schlug die Stasi seinem Vater vor, gegenüber von Verwandten den Tod von Matze Dimaschk als Unglücksfall darzustellen, wenn es doch nach deren Aussage Selbstmord war?!
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Merkur » 21. März 2017, 12:48

Interessierter hat geschrieben:Matze Dimaschk


Hoffentlich liest das @Beethoven nicht.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Interessierter » 21. März 2017, 14:14

Man muss auch gönnen können, auch wenn ich keine Füchtigkeitsfehler kritisiere ( wie bei zwei nebeneinander liegenden Tasten i und o ), sondern diejenigen, welche sich aus purer ........ wiederholen-

Das dürfte auch Dir als penibeler Leser nicht entgangen sein; aber Dein " Spielwiesentrieb " derartige Einzeiler zu verfassen, ist anscheinend nicht zu bändigen.... [wink]
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon augenzeuge » 21. März 2017, 17:08

Matthias Domaschk habe bei einer Befragung Aussagen gemacht »über von ihm unterhaltene Kontakte zu einer negativ-feindlichen Gruppierung in Jena, die durch eine in West-Berlin ansässige Person geschult, gesteuert und materiell unterstützt wird.« Mit »dieser Person« hätten »konspirative Treffs im sozialistischen Ausland« stattgefunden.

Als Matthias Domaschk nach Hause gefahren werden sollte, habe er sich ab 14 Uhr zehn Minuten lang im Besucherzimmer aufhalten können und sei um 14.10 Uhr »mit seinem Oberhemd stranguliert aufgefunden« worden.


Aha, der Mann sollte noch nach Hause gefahren werden..... [flash] Glaubte das MfS eigentlich selbst diesen Unsinn?
Ich weiß von zig Gesprächen von Leuten beim MfS, da wurde nie einer aus Dankbarkeit nach Hause gefahren!

Die Stasi notiert: »Nach Bekanntwerden dieses Termins am 15.04.1981 gegen 11.00 Uhr verbreiteten diese negativ dekadenten Personen durch mündliche und schriftliche Übermittlungen in ihrem Umgangskreis die Nachricht vom plötzlichen Tod des D. sowie dessen Bestattungstermin.

Aha, dieses menschlich völlig normale Verhalten wurde von "negativ dekadenten Personen" durchgeführt. Glaubte da einer vom MfS selbst dran?
Der ganze Ablauf dieser Verschleierungstaktik spricht nur für eins: Man war sich der eigenen Schuld stark bewusst und hatte einfach nur Angst!

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