Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Dr. 213 » 21. März 2017, 19:37

augenzeuge hat geschrieben:Der ganze Ablauf dieser Verschleierungstaktik spricht nur für eins: Man war sich der eigenen Schuld stark bewusst und hatte einfach nur Angst!
AZ


Die Vertuschung durch die Stasi wäre in jeden Fall und völlig unabhängig von der Schuldfrage gekommen.
Da konnte das Schild der Partei garnicht anders, dazu waren die ja auch gemacht.
Kommunistische Unrechtsdiktaturen lieben es nicht, wenn ihre Schweinereien, womöglich noch in der Westpresse, bekannt werden.
Darum dieses Umdeuten in Unfälle und Unglücksfälle plus die Nötigung zu Trauerfeiern im kleinen Kreis.

Wenn Angehörige eines abgesoffenen russischen Atom- U- Boots auf der Pressekonferenz eine Spritze in den Körper gerammt bekommen,
so sind das in etwa die gleichen Mechanismen die da wirken. So sind se eben, die edlen Kommunisten und ihre Alle- Liebhab- Geheimdienste.

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Interessierter » 19. Juni 2017, 10:21

Stasi-Akten offenbar gefälscht

Domaschks Todesursache nach 36 Jahren weiter unklar


1981 kam der DDR-Oppositionelle Matthias Domaschk aus Jena in Stasi-Haft ums Leben. Die Stasi sprach von Selbstmord. Doch es gab Zweifel an dieser Version - Zweifel, die eine Arbeitsgruppe der Thüringer Staatskanzlei zwar nicht bestätigen konnte, aber weiter aufrecht erhält. Denn: Die Stasi-Akten von damals sind offenbar gefälscht.

36 Jahre nach dem Tod des Jenaer DDR-Dissidenten Matthias Domaschk in Stasi-Haft bleiben die Todesumstände weiter unklar. Eine von Ministerpräsident Bodo Ramelow ins Leben gerufene Arbeitsgruppe kommt zwar zu dem Ergebnis, dass die Stasi damals die Akten zu dem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit gefälscht hat. Nach Angaben von Henning Pietzsch, Mitglied der Arbeitsgruppe und damaliger Freund von Domaschk, zeigen die Stasi-Akten, dass der darin dargestellte Ablauf der Ereignisse so nicht stattgefunden haben kann.

Die Arbeitsgruppe holte sich Rat beim Direktor des rechtsmedizinischen Instituts der Berliner Charité, Michael Tsokos. Er wertete die Fotos aus, die die Stasi von der Leiche von Domaschk gemacht hatte. Laut Tsokos geben die Fotos Hinweise darauf, dass Domaschk sich nicht - wie von der Stasi behauptet - erhängt hat. Die Strangulationsmerkmale an Domaschks Hals sprächen nicht für einen Suizid. Wie und wodurch Domaschk aber zu Tode kam, ist nach wie vor offen.


„Wir sind drauf angewiesen, dass Menschen uns helfen, die Wahrheit herauszufinden.“

Renate Ellmenreich, ehemalige Lebensgefährtin von Domaschk, forderte die heute noch lebenden Zeitzeugen - wie die Stasi-Offiziere - auf, ihr Schweigen zu brechen und die Wahrheit über den Tod ihres Freundes ans Licht zu bringen. Der Chef der Stasi-Unterlagenbehörde, Roland Jahn, kritisierte die Partei Die Linke. Sie habe sich hier als SED-Nachfolgeorganisation bis heute nicht ihrer Verantwortung gestellt.

Offizielle Stasi-Variante: Suizid durch Erhängen

Die Stasi hatte 1981 behauptet, dass sich Domaschk erhängt habe. Am 10. April des Jahres war Domaschk gemeinsam mit seinem Freund Peter Rösch, genannt Blase, zu einer Geburtstagsfeier nach Berlin aufgebrochen. Zeitgleich fand in der Hauptstadt der zehnte SED-Parteitag statt. Die Sicherheitskräfte vermuteten, dass Domaschk und Rösch eine Störaktion planten; beide gehörten zur Jenaer Opposition. In Jüterbog holten sie die beiden aus dem Zug und brachten sie auf Umwegen ins Stasi-Gefängnis nach Gera. Was dann im Einzelnen geschah, wirft bis heute Fragen auf. Unter dem Druck der Ermittler unterschrieb Domaschk eine Verpflichtungserklärung zur inoffiziellen Mitarbeit für die Stasi. Nach rund 48 Stunden Stasi-Gewahrsam durfte er nach Hause gehen. Während des Wartens auf den Rücktransport nach Jena jedoch erhängte er sich an einem Heizungsrohr. So die offizielle Lesart.

Anfangsverdacht: "Freiheitsberaubung mit Todesfolge"

Die politische Wende 1989 ermöglichte eine juristische Aufarbeitung des Falles. Die Familie und die einstige Lebensgefährtin Renate Ellmenreich, mit der Domaschk eine Tochter hat, stellten Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft sah einen Anfangsverdacht der "Freiheitsberaubung mit Todesfolge". Sie stützte sich auf die verbliebenen Akten der Staatssicherheit. Dort fanden sie den Obduktionsbericht, Berichte, Fotos des Toten und auch die handschriftliche Verpflichtungserklärung Domaschks. Die Ermittler hielten die These von der Verpflichtung als mögliches Motiv für einen Selbstmord für plausibel. So auch die Aussagen der einstigen Stasi-Mitarbeiter und Vernehmer Domaschks. 1994 stellte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ein. Ein Prozess fand nicht statt.

Renate Ellmenreich gab sich damit nicht zufrieden. Über den Anwalt Wolfgang Loukidis beharrte sie auf vollständige Einsicht in die Justizakten und auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Dem wurde stattgegeben. Im zweiten Anlauf wurde jedoch der etwaige Verdacht eines Totschlags aufgegeben. Im Zentrum der Ermittlungen stand nun "nur noch" der Vorwurf einer Freiheitsberaubung. Domaschk war mehr als 24 Stunden "vorläufig festgenommen" worden – das widersprach selbst DDR-Recht, zumal Domaschk keine konkrete Straftat vorzuwerfen war. Und tatsächlich, nach jahrelangen Ermittlungen landete die Angelegenheit nun vor Gericht. Sechs einstige Stasi-Offiziere wurden zu Geldstrafen verurteilt. Unter ihnen Roland Peißker, der Vernehmer von Domaschk, einst Stasi-Leutnant. Er musste umgerechnet 1.000 Euro zahlen. Der Ex-Untersuchungsführer Dieter Strakerjahn bekam rund 1.200 Euro Strafe, der einstige Abteilungsleiter Horst Jürgen Seidel 2.000.

Ex-Stasi-Offiziere legen Einspruch gegen Geldstrafen ein

Nach dem Urteil legten zwei der einstigen Stasi-Offiziere Einspruch ein. Das war die Chance für einen erstmalig öffentlichen Prozess. Im September 2000 wurde die Sache Domaschk vor rund 50 Prozessbeobachtern erneut verhandelt. Renate Elmenreich trat neben der Staatsanwaltschaft als Nebenklägerin auf. Mit dem Argument, er habe nicht die gesamte Tatzeit über Dienst gehabt, konnte der einstige kommissarische Leiter der Stasi-Kreisdienststelle Jena, Herbert Würbach, das Gericht überzeugen. Würbach wurde von dem Verdacht der Beihilfe einer Freiheitsberaubung freigesprochen. Die Verurteilung des anderen Stasi-Offiziers, Horst Henno Köhler, wurde bestätigt. Mit diesem Prozess endete die juristische Aufarbeitung des Todesfalls Domaschks rund zehn Jahre nach der Wende.

Die Zweifel blieben. Vor allem bei Renate Ellmenreich. Sie besteht auf "das Menschenrecht", zu erfahren, was genau damals im Geraer Gefängnis geschah. Aus diesem Grund wandte sie sich an Bodo Ramelow nach dessen Wahl zum Thüringer Ministerpräsidenten. Der Linken-Politiker initiierte daraufhin eine Arbeitsgruppe, die das Schicksal Domaschks noch einmal unter die Lupe nehmen sollte. Im März 2015 nahm sie die Arbeit auf. Ihr gehören neben Elmenreich, der Landesbeauftrage für die Aufarbeitung der SED-Diktatur Christian Dietrich, Vertreter der Staatskanzlei, der Rechtsanwalt Wolfgang Loukidis und der Historiker Pietzsch an. Auch Peter Rösch, der einstige Mitbetroffene, gehörte bis zu seinem Tod im Mai dieses Jahres dazu.

Teil 2 nachstehend.
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Interessierter » 19. Juni 2017, 10:31

Teil 2 zu dem vorstehenden Bericht:

AG Domaschk: Erste Bilanz deutet auf "Unfall" mit Todesfolge hin

Im April 2016 zog die Arbeitsgruppe erste Bilanz. Im Zwischenbericht heißt es: "Die Fakten deuten eher auf einen 'Unfall' mit Todesfolge und nachgestelltem Suizid oder auf eine 'ungewollte' Gewalthandlung durch MfS-Mitarbeiter hin". Der Historiker Pietzsch sagte, er gehe nicht davon aus, dass die Staatssicherheit den Tod Domaschks plante. Welchen Anlass sollte sie dazu gehabt haben? Jedoch sah Pietzsch Ungereimtheiten in den Unterlagen der Stasi. So, wie die Abläufe im Fall Domaschk geschildert wurden, können sie nicht stattgefunden haben, meinte er. Möglicherweise habe es doch einen Unfall gegeben, den die Stasi vertuschen wollte. Diese Widersprüche in den Akten hätte die Staatsanwaltschaft in den 90er Jahren aufdecken müssen.

Um sie zu klären führte die Arbeitsgruppe Gespräche mit weiteren Beteiligten. Auch ein Kriminaltechniker wurde dazu befragt. Wiederholt forderte die Arbeitsgruppe, dass die verantwortlichen Stasi-Offiziere aussagen. Der Stasi-Unterlagen-Beauftragte Roland Jahn schaltete sich ein: Die Beteiligten seien eingeladen zu sprechen. Das sei ein "Chance, eine Last von sich zu geben". Die beiden Gerichtsmediziner der Uni Jena, die Domaschk 1981 obduzierten, bestätigten die Todesursache des Erhängens. Auch wenn eine Fremdeinwirkung nie zu 100 Prozent ausgeschlossen werden könne – sie glaubten nicht daran.

In diesem Juni wäre Matthias Domaschk 60 Jahre alt geworden.

http://www.mdr.de/thueringen/domaschk-t ... d-100.html

Über diese Vernehmer - Schergen und ihre Methoden ist ja bereits viel Schreckliches bekannt geworden.
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Ari@D187 » 19. Juni 2017, 11:35

Der Spiegel und "westdeutsche Behörden" "wussten" 1983 schon mehr:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14021238.html

Wie in so vielen Fällen, biegt und und spekuliert sich jeder seine eigene Wahrheit zusammen.

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Ari@D187 » 19. Juni 2017, 11:53

Da mein MDR-Link aus dem Februar nicht mehr funktioniert, hier ein Link zu der Aussage eines der Obduzenten:
http://www.otz.de/web/zgt/politik/detai ... 1920907732

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Interessierter » 19. Juni 2017, 11:57

Ari@D187 hat geschrieben:Der Spiegel und "westdeutsche Behörden" "wussten" 1983 schon mehr:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14021238.html

Wie in so vielen Fällen, biegt und und spekuliert sich jeder seine eigene Wahrheit zusammen.

Ari


Mit deiner Unterstellung, dass die Arbeitsgemeinschaft die im Spiegel aufgeführten Fakten nicht kenne, liegst du sicherlich voll daneben.

Wer der Logik folgend 1 und 1 zusammenzählen kann, der stellt fest, dass Matze Domaschk sich nicht erhängt haben kann. Unklar ist lediglich noch, wie er denn zu Tode kam.

Unklar und gleichzeitig sehr verdächtig sind zweifelsfrei auch die Vertuschungsversuche der Stasi. Ohne " Dreck am Stecken " muss man nichts vertuschen.
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Merkur » 19. Juni 2017, 15:43

Interessierter hat geschrieben:Wer der Logik folgend 1 und 1 zusammenzählen kann, der stellt fest, dass Matze Domaschk sich nicht erhängt haben kann.


Warum konnte sich D. nicht erhängt haben?
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon augenzeuge » 19. Juni 2017, 16:08

Merkur hat geschrieben:
Interessierter hat geschrieben:Wer der Logik folgend 1 und 1 zusammenzählen kann, der stellt fest, dass Matze Domaschk sich nicht erhängt haben kann.


Warum konnte sich D. nicht erhängt haben?


Du musst schon erst den Link lesen und dann die Frage stellen. [blush]

Der Direktor des rechtsmedizinischen Instituts der Berliner Charité, Michael Tsokos.....wertete die Fotos aus, die die Stasi von der Leiche von Domaschk gemacht hatte. Laut Tsokos geben die Fotos Hinweise darauf, dass Domaschk sich nicht - wie von der Stasi behauptet - erhängt hat. Die Strangulationsmerkmale an Domaschks Hals sprächen nicht für einen Suizid.


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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon karnak » 19. Juni 2017, 16:18

Interessierter hat geschrieben:
Ari@D187 hat geschrieben:Der Spiegel und "westdeutsche Behörden" "wussten" 1983 schon mehr:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14021238.html

Wie in so vielen Fällen, biegt und und spekuliert sich jeder seine eigene Wahrheit zusammen.

Ari


Mit deiner Unterstellung, dass die Arbeitsgemeinschaft die im Spiegel aufgeführten Fakten nicht kenne, liegst du sicherlich voll daneben.

Wer der Logik folgend 1 und 1 zusammenzählen kann, der stellt fest, dass Matze Domaschk sich nicht erhängt haben kann. Unklar ist lediglich noch, wie er denn zu Tode kam.

Unklar und gleichzeitig sehr verdächtig sind zweifelsfrei auch die Vertuschungsversuche der Stasi. Ohne " Dreck am Stecken " muss man nichts vertuschen.

Du weißt doch ganz genau, dass der Mann eine Verpflichtungserklärung als IM unterschrieben hat. Den Grund dafür mal außer acht gelassen, natürlich war das für jemanden wie Domaschk, nachdem sich das"gesetzt" hat, eine menschliche Katastrophe . Die Vorstellung seine Mitstreiter könnten das erfahren eine Horrorvorstellung. Besonders für jemanden der sowieso schon psychisch angeschlagen ist.
Das man vertuschen wollte, auch nachvollziehbar, jemanden den Selbstmord in der U-Haft "zu gestatten" bei den DDR-Behörden ein unhaltbarer Skandal.
Der Rest der Geschichte, die üblichen Verschwörungstheorien, ohne wirkliche Substanz. Für Nahestehende Personen emotional nachvollziehbar, für den Rest die übliche Form von Eiferei, man will auf Teufel komm raus etwas beweisen. Es muss so gewesen sein, weil es dem eigenen Weltbild entspricht, alle anderen, wenn auch noch so schlagkräftigen Argumente haben einfach nicht zu gelten.
Und könnte man ihn nicht als Opfer benutzen und stilisieren, man würde ihn heute als IM mit Verpflichtungserklärung in der Luft zerreißen, ohne Rücksicht auf Verluste. Die Heuchelei bei diesen Themen ist offenbar und einfach nur abstoßend.
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon karnak » 19. Juni 2017, 16:19

augenzeuge hat geschrieben:
Merkur hat geschrieben:
Interessierter hat geschrieben:Wer der Logik folgend 1 und 1 zusammenzählen kann, der stellt fest, dass Matze Domaschk sich nicht erhängt haben kann.


Warum konnte sich D. nicht erhängt haben?


Du musst schon erst den Link lesen und dann die Frage stellen. [blush]

Der Direktor des rechtsmedizinischen Instituts der Berliner Charité, Michael Tsokos.....wertete die Fotos aus, die die Stasi von der Leiche von Domaschk gemacht hatte. Laut Tsokos geben die Fotos Hinweise darauf, dass Domaschk sich nicht - wie von der Stasi behauptet - erhängt hat. Die Strangulationsmerkmale an Domaschks Hals sprächen nicht für einen Suizid.


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Dann gebe es natürlich auch noch die Aussage der Behörde aus Salzgitter.
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon augenzeuge » 19. Juni 2017, 16:23

karnak hat geschrieben:Du weißt doch ganz genau, dass der Mann eine Verpflichtungserklärung als IM unterschrieben hat. Den Grund dafür mal außer acht gelassen, natürlich war das für jemanden wie Domaschk, nachdem sich das"gesetzt" hat, eine menschliche Katastrophe . Die Vorstellung seine Mitstreiter könnten das erfahren eine Horrorvorstellung.


Nee, so einfach ist es nicht. Die Stasi hat relativ oft, wie wir wissen, Leute gezwungen, so eine Erklärung zu unterschreiben. Deshalb bringt sich keiner um. Und wenn dann die Merkmal des Suicids nicht passen, dann ist eben der schuld, der vertuscht hat. Denn der wusste genau warum.

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon karnak » 19. Juni 2017, 16:29

augenzeuge hat geschrieben:
Nee, so einfach ist es nicht. Die Stasi hat relativ oft, wie wir wissen, Leute gezwungen, so eine Erklärung zu unterschreiben.

AZ

Natürlich, ich weiß das schon. NUR, merkwürdigerweise, und bei Leuten die heute nicht so in die geltende Weltanschauung passen, die sich" unanständigerweise" vielleicht noch politisch links einordnen ist man bei weitem nicht so"gnädig" . Warum gibt es eigentlich diesen Unterschied?
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon augenzeuge » 19. Juni 2017, 16:33

Der Unterschied ist Leben und Tod.

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon karnak » 19. Juni 2017, 16:41

Bei allem, über Tote soll man nicht schlecht reden, zur reinen Faktendiskussion ist diese Argumentation schon etwas dünn.
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon pentium » 19. Juni 2017, 16:41

Wobei es schon erstaunlich ist, wie viele Quincy's wir hier im Forum haben.

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Kumpel » 19. Juni 2017, 16:44

Nun macht es m.E. einen erheblichen Unterschied ob sich einer freiwillig und aus innerer Überzeugung verpflichtet sein Umfeld zu bespitzeln oder ob er mit kriminellen Methoden dazu gezwungen wird.
Ersteres war dann wohl eher bei den links einzuordnenden Zeitgenossen der Fall die meinten damit Gutes zu vollbringen.
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon karnak » 19. Juni 2017, 16:45

[grin] Und das Vorführen wenn man nicht mehr so richtig weiter weiß, auch nicht so richtig clever.
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon karnak » 19. Juni 2017, 16:49

Kumpel hat geschrieben:Nun macht es m.E. einen erheblichen Unterschied ob sich einer freiwillig und aus innerer Überzeugung verpflichtet sein Umfeld zu bespitzeln oder ob er mit kriminellen Methoden dazu gezwungen wird.
Ersteres war dann wohl eher bei den links einzuordnenden Zeitgenossen der Fall die meinten damit Gutes zu vollbringen.

Und Du meinst das aus entsprechend vorliegenden, unter"Aufsicht " des MfS geschriebenen Verpflichtungen herauslesen zu können? Das kannst Du natürlich nicht, niemand kann das, nur aus Deiner betonierten Grundeinstellung zu der Thenatik schöpft Du diese "Erkenntnis".
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Merkur » 19. Juni 2017, 16:53

augenzeuge hat geschrieben:
Du musst schon erst den Link lesen und dann die Frage stellen. [blush]

Der Direktor des rechtsmedizinischen Instituts der Berliner Charité, Michael Tsokos.....wertete die Fotos aus, die die Stasi von der Leiche von Domaschk gemacht hatte. Laut Tsokos geben die Fotos Hinweise darauf, dass Domaschk sich nicht - wie von der Stasi behauptet - erhängt hat. Die Strangulationsmerkmale an Domaschks Hals sprächen nicht für einen Suizid.


AZ


Mach Dir mal keine Sorgen, ich habe den Link gelesen und dennoch habe ich bei der Ferndiagnose per Foto Zweifel.
Hoffentlich hatte der Prof wenigstens die richtigen Fotos und keine Phantome ala Rosa Luxemburg.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Kumpel » 19. Juni 2017, 16:55

karnak hat geschrieben:.................... nur aus Deiner betonierten Grundeinstellung zu der Thenatik schöpft Du diese "Erkenntnis".


Du solltest dich mit deiner anmaßenden Mutmaßung etwas zurück halten , denn du ahnst offenbar gar nicht wie weit du damit daneben liegst.
Was eine IM Verpflichtung von Domaschk angeht habe ich mit keiner Zeile behauptet dass er sie unter Zwang unterzeichnete.
Allerdings liegt es durchaus näher als Inhaftierter der Stasi so etwas unter Druck zu unterschreiben , als in der eigenen Wohnstube bei Kaffee und Cognac.
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon karnak » 19. Juni 2017, 17:01

Nahe soll es gerne liegen, mehr aber auch nicht. Und für jemanden wie diesen Mann wird es so oder so ein sehr belastender Makel gewesen sein den er niemals hätte ausräumen können.
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Kumpel » 19. Juni 2017, 17:09

karnak hat geschrieben: Und für jemanden wie diesen Mann wird es so oder so ein sehr belastender Makel gewesen sein den er niemals hätte ausräumen können.



Das ist allerdings nun eine Mutmaßung deinerseits. Kürzlich hörte ich ein Interview mit Winfried Glatzeder in dem er erzählte , dass er seine von der Stasi angedachte IM
Tätigkeit in angetrunkenem Zustand vor seinen damaligen Kollegen zum Besten gab.
Betonierte Ansichten könnte man daher durchaus auch bei dir selbst vermuten.
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Ari@D187 » 19. Juni 2017, 17:14

Interessierter hat geschrieben:
Ari@D187 hat geschrieben:Der Spiegel und "westdeutsche Behörden" "wussten" 1983 schon mehr:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14021238.html

Wie in so vielen Fällen, biegt und und spekuliert sich jeder seine eigene Wahrheit zusammen.

Ari


Mit deiner Unterstellung, dass die Arbeitsgemeinschaft die im Spiegel aufgeführten Fakten nicht kenne, liegst du sicherlich voll daneben.

[...]

Was Du mir so alles unterstellst. War ja nicht anders zu erwarten. [grins]

Wenn Du die Scheuklappen ablegst, dann erkennst Du, dass Dein eingestellter Artikel direkt mit einer Unterstellung beginnt:
"Domaschks Todesursache nach 36 Jahren weiter unklar"

Das unterstellt nämlich, daß die Obduktion von 1981 eine fehlerhafte Todesursache enthält bzw. die Rechtsmediziner unsauber gearbeitet haben.

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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Volker Zottmann » 19. Juni 2017, 17:25

Ari,
Bei in DDR-Haftanstalten zu Tode gekommenen Häftlingen sollte man nie den Totenscheinen glauben.
Die waren nicht nur einmal nachweislich gefälscht.
Selbst erschossene Schüler wurden unter Geheimhaltung als Verunfallte beigesetzt. Übrigens stets von der Stasi überwacht.
In Leipzig Hingerichtete hatten dann Herzversagen.... Stasi und SED handelten oft verbrecherisch! Wie kann man deren Aussagen zu den Todesumständen je Glauben schenken?
Andererseits haben die gleichen Institutionen einen Selbstmörder in Harzgerode zum "von der faschistischen Gestapo ermordeten Antifaschisten" gemacht.
Ich rede vom August Wolf, nachdem sogar 2 Straßen auf Lügen aufbauend, benannt wurden.

Ich kann Dir nicht folgen.

Gruß Volker
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Merkur » 19. Juni 2017, 17:57

Volker Zottmann hat geschrieben:.... Stasi und SED handelten oft verbrecherisch! Wie kann man deren Aussagen zu den Todesumständen je Glauben schenken?
Gruß Volker


Ich frage mich eher, aus welchen Gründen man sich als Laie ohne detaillierte Kenntnis der Untersuchungsergebnisse und Befunde zu einer solchen Pauschalaussage hinreißen lässt?
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Ari@D187 » 19. Juni 2017, 18:17

Volker Zottmann hat geschrieben:Ari,
Bei in DDR-Haftanstalten zu Tode gekommenen Häftlingen sollte man nie den Totenscheinen glauben.
Die waren nicht nur einmal nachweislich gefälscht.
[...]

Es geht nicht um Totenscheine, sondern um die Obduktion durch zwei Mediziner, welche heute noch leben und sich wiederholt zu der Sache geäußert haben.

Ari
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Volker Zottmann » 19. Juni 2017, 18:22

Merkur hat geschrieben:
Volker Zottmann hat geschrieben:.... Stasi und SED handelten oft verbrecherisch! Wie kann man deren Aussagen zu den Todesumständen je Glauben schenken?
Gruß Volker


Ich frage mich eher, aus welchen Gründen man sich als Laie ohne detaillierte Kenntnis der Untersuchungsergebnisse und Befunde zu einer solchen Pauschalaussage hinreißen lässt?


Kokolores!
Ich habe OFT geschrieben und nicht pauschaliert!
Desweiteren frage ich nach Deinem Kenntnisstand zu mir: Woher willst Du denn wissen, was ich wann wo in Einzelfällen für Einsichten hatte? Wen ich persönlich kenne.... Ich rede auch von Originalakteneinsicht. Da ich selbst schon einige Fakten zu verschiedenen Ereignissen kenne, erlaubte ich mir zu schreiben, dass OFT verbrecherisch gehandelt wurde.
Merkur., Du bist keineswegs der Allwissende.

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Volker Zottmann » 19. Juni 2017, 18:24

Ari@D187 hat geschrieben:
Volker Zottmann hat geschrieben:Ari,
Bei in DDR-Haftanstalten zu Tode gekommenen Häftlingen sollte man nie den Totenscheinen glauben.
Die waren nicht nur einmal nachweislich gefälscht.
[...]

Es geht nicht um Totenscheine, sondern um die Obduktion durch zwei Mediziner, welche heute noch leben und sich wiederholt zu der Sache geäußert haben.

Ari


Diesbezüglich kann aber niemand sicher sein, ob nicht auch Involvierte einen besonderen Stand zu Stasi hatten.
Ich, für meine Person glaube solchen Beteuerungen nicht!

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon Merkur » 19. Juni 2017, 18:34

Volker Zottmann hat geschrieben:Ich habe OFT geschrieben und nicht pauschaliert!
Desweiteren frage ich nach Deinem Kenntnisstand zu mir: Woher willst Du denn wissen, was ich wann wo in Einzelfällen für Einsichten hatte? Wen ich persönlich kenne.... Ich rede auch von Originalakteneinsicht. Da ich selbst schon einige Fakten zu verschiedenen Ereignissen kenne, erlaubte ich mir zu schreiben, dass OFT verbrecherisch gehandelt wurde.
Merkur., Du bist keineswegs der Allwissende.

Gruß Volker


Du hast mit "OFT" verallgemeinert und nichts konkretes benannt, also letztlich pauschalisiert.
Ich betrachte mich gewiss nicht als "der Allwissende" aber ein wenig Ahnung habe ich von der Materie schon. Und dadurch bin ich durchaus in der Lage Trivialgeschwafel und Spekulationen von Fakten zu unterscheiden.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
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Re: Keine Sühne eines gewaltsamen Todes?

Beitragvon augenzeuge » 19. Juni 2017, 18:44

Kannst du denn erklären, was der Tsokos bemängelt? Kannst du das nachvollziehen?
AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
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Flucht und Ausreise
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