Die politischen Organe der DDR

Die politischen Organe der DDR

Beitragvon pentium » 17. Juni 2015, 16:19

Volkskammer

Die Volkskammer war das Parlament (die Volksvertretung) der DDR und damit formell das oberste Organ. Die Zusammensetzung der Volkskammer stand jedoch schon jeweils vor den Wahlen fest. Die Mitglieder der Volkskammer repräsentierten somit also nicht den Willen des Volkes. Es gab keine Opposition und fast alle Beschlüsse der Volkskammer erfolgten einstimmig.

Ministerrat

Aus der Volkskammer wurden die Minister gewählt, die zusammen den Ministerrat bildeten. Dieser war die offizielle Regierung der DDR. Der Vorsitzende des Ministerrates war der Ministerpräsident.
Staatsrat
Die Volkskammer wählte auch den Staatsrat. So wurde das Staatsoberhaupt der DDR genannt, nachdem 1960 das Amt des Präsidenten abgeschafft wurde. Das Staatsoberhaupt ist formell das höchste Amt im Staat, der Amtsinhaber repräsentiert den Staat nach innen und außen (in der Bundesrepublik ist der Bundespräsident das Staatsoberhaupt).
Der Staatsrat bestand aus 22 bis 29 Personen (was eher ungewöhnlich ist): aus einem (Staatsrats-)Vorsitzenden, seinen vier bis neun Stellvertretern, 16 weiteren Mitgliedern und einem Sekretär.

Zentralkomitee (ZK)

Die eigentliche Macht im Staat lag aber in Händen der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands). Auf den Parteitagen wurde das Zentralkomitee gewählt. Zum ZK gehörten anfangs rund 90 Mitglieder sowie 40 Kandidaten (die Zahlen erhöhten sich im Laufe der Jahre). Die Mitglieder waren stimmberechtigt, die Kandidaten durften an den Sitzungen teilnehmen, aber nicht mit abstimmen.

Aus dem ZK wurde das "Sekretariat" gewählt und aus diesen etwa zehn Personen wiederum der Generalsekretär. Das Amt wurde 1953 umbenannt in "Erster Sekretär". Die Sekretäre des ZK waren gegenüber den Ministern weisungsbefugt, durften ihnen also Befehle erteilen. Das ZK kontrollierte die Partei und die Regierung und war somit die eigentliche Machtzentrale im Staat.

Politbüro

Das ZK wählte außerdem das Politbüro. Es bestand aus 15 bis 20 Mitgliedern (und etwa zehn nicht stimmberechtigten Kandidaten). Der Generalsekretär war gleichzeitig Vorsitzender des Politbüros.

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