Das politische System der BRD

Das politische System der BRD

Beitragvon pentium » 28. Juni 2015, 21:25

Im Gegensatz zur Verfassung der Weimarer Republik beschränkten die Verfassungsväter zunächst das Staatsoberhaupt – nun Bundespräsident genannt – auf eine nahezu ausschließlich repräsentative Funktion. Neben der völkerrechtlichen Vertretung Deutschlands konnte der Bundespräsident nur im Falle parlamentarischer Krisensituationen wirklich politisches Gewicht entfalten. Eine solche krisenhafte Situation konnte beispielsweise ein Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler sein (siehe unten).

Zum neuen starken Mann (und später auch Frau) im Staat bestimmte das Grundgesetz nun den Bundeskanzler und stattete ihn mit sog. „Richtlinienkompetenz über die Grundlagen der Regierungspolitik” aus. Was das in der Praxis bedeutete, hing freilich vom Regierungsstil des jeweiligen Kanzlers ab. Weiterhin bekam der Kanzler das Recht, Minister zu ernennen und zu entlassen. Diese Bestimmungen führten auch zur Entstehung eines neuen Machtzentrums: dem Kanzleramt. Dort existiert ein Referat für jedes Ministerium und jede Bundesbehörde, die den Kanzler über die aktuellen Entwicklungen in den Ressorts auf dem Laufenden hält. Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes konnte der Bundeskanzler nur noch abgewählt werden, wenn im selben Wahlvorgang ein neuer Kanzler gewählt würde. Diesen Vorgang bezeichnete man ab sofort als “Konstruktives Misstrauensvotum”. Die dominierende Rolle des Kanzlers im politischen System der Bundesrepublik ließ die Zeitgenossen bald von einer „Kanzlerdemokratie“ sprechen.

Außerdem wurde mit Bundestag und Bundesrat ein Zweikammerparlament eingeführt. Der Bundesrat entschied fortan mit über Bundesgesetze, die auch die Länder betrafen.

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