Die Verfassungen der DDR

Die Verfassungen der DDR

Beitragvon pentium » 28. Juni 2015, 21:18

In ihrer über 40-jährigen Geschichte gab es drei Verfassungen der Deutschen Demokratischen Republik.
Die ursprüngliche Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR-GBl. 1949, S. 5 ff.) wurde am 7. Oktober 1949 durch den 2. Deutschen Volksrat, der sich zuvor als Provisorische Volkskammer konstituiert hatte, in Kraft gesetzt.

Der Text der Verfassung war auf Grundlage eines Entwurfs der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands aus dem Jahr 1946 bereits 1948 im Auftrag des Deutschen Volkskongresses vom 1. Deutschen Volksrat erarbeitet worden – zunächst, zumindest offiziell, noch mit Blick auf eine gesamtdeutsche Demokratische Republik.

Diese Fassung der DDR-Verfassung sollte aus Sicht der SED den Versuch darstellen, die „Vergangenheit antifaschistisch aufzuarbeiten“ und gleichzeitig für die Zukunft gerüstet zu sein. Der Arbeit am westdeutschen Grundgesetz wurde von seiten der DDR-Offiziellen „mangelnde Vergangenheitsbewältigung“ vorgeworfen.

Der Entwurf der SED – geplant als eine gesamtdeutsche Verfassung – sollte der Hauptaufgabe dienen, alle Elemente zu streichen, die die volle demokratische Machtentfaltung des Volkes behindern könnten – dazu wurde auch die Gewaltenteilung gerechnet. Entschieden wandte sich das Gesetzwerk auch gegen jede Bekundung nationalen oder religiösen Hasses und gegen jede Rassenhetze.

Am 6. April 1968 wurde eine neue, als sozialistisch bezeichnete, DDR-Verfassung verabschiedet, welche drei Tage später offiziell in Kraft trat.

Der erste Satz des Artikel 1 lautete:

In ihr wurde unter anderem die Führungsrolle der SED festgeschrieben.

Die Verfassung von 1968 strebte die „Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten“ an. Der Versuch, eine gesamtdeutsche Verfassung zu etablieren, wurde somit fallen gelassen. Sie postulierte aber weiter das Ziel einer Vereinigung.

1974 wurde die Verfassung von 1968 „präzisiert und vervollkommnet“, d. h., sie wurde verstärkt darauf ausgelegt, den gesellschaftlichen und politischen Status quo zu sichern.

Der erste Artikel, Satz 1, der DDR-Verfassung lautete jetzt:

Bezüge auf die Ost und West gemeinsame „deutsche Nation“, wie sie in der Verfassung von 1968 noch zu finden waren, wurden getilgt. Auch das Ziel der Vereinigung wurde jetzt offiziell aufgegeben.

1990 entwarf der Runde Tisch eine neue demokratische Verfassung für die DDR, die sich am Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland orientiert. Diese Verfassung ist jedoch nie in Kraft getreten.

quelle: juraforum.de

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