Im Sommer 1948 arbeite der „Verfassungskonvent“ von Herrenchiemsee die Grundlagen der neuen Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland aus: das Grundgesetz. Mit der Namensgebung „Grundgesetz” sollte der provisorische Charakter bis zu einer Wiedervereinigung betont werden. Der Parlamentarische Rat – das provisorische Parlament der drei westlichen Besatzungszonen – verabschiedete das Grundgesetz im Mai 1949. Das Grundgesetz sollte vor allem die Fehler der Weimarer Verfassung vermeiden und die Grundlagen für politische Stabilität legen.
Bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes (GG) wurden auch Vorgaben der Alliierten umgesetzt, welche die USA, England und Frankreich in den sogenannten Frankfurter Dokumenten festgelegt hatten. Neben verschiedenen historischen Vorläufern deutscher Verfassungen dienten diese Dokumente im Sommer 1948 als Grundlage für die Arbeit des „Verfassungskonvents“. Er tagte auf Herrenchiemsee und entwickelte die Grundlagen der neuen Verfassung. Ein zentrales Ziel der Verfassungsväter bestand darin, Fehler der Verfassung der Weimarer Republik zu vermeiden.
Aus gutem Grund: Die Unzulänglichkeiten der Weimarer Verfassung waren zumindest mitverantwortlich für die Katastrophe des Nationalsozialismus gewesen. Unter den Verantwortlichen auf Herrenchiemsee, die für einen neuen demokratischen Kurs Deutschlands sorgen sollten, stach besonders der Verfassungsrechtler und SPD-Mitglied Carlo Schmid heraus. Letztendlich verabschiedet der Parlamentarische Rat – das provisorische Parlament der drei westlichen Besatzungszonen – das Grundgesetz im Mai 1949. Die Voraussetzungen für die Gründung der Bundesrepublik Deutschland waren gelegt.
quelle: geschichte-lernen.net
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